Beiträge von fargotof

    Sie hat also im Jahr 2022 30,08 + 275,73 Euro Kirchensteuer bezahlt (Ich gehe davon aus, daß der Steuerbescheid im Jahr 2022 ergangen und bezahlt wurde). Die Summe trägst Du in die Anlage "Sonderausgaben" ins Feld 103 ein.

    >> Sehr gut. Unabhängig davon aber auch in Anlage N 30,08€, richtig?

    [Und den Rest Deiner Anfrage sortierst Du bitte nochmal, damit man verstehen kann, was Du damit meinst.]

    8o >> Passt schon. Was ich im Grunde meinte:

    Wenn ich

    - 2023 die Erklärung für 2022 mache,

    - 2022 der Bescheid für 2021 ergangen ist und ausgezahlt wurde und

    - in diesem Kirchensteuer "nachgezahlt" werden musste

    >> Trage ich es eben ein wie von Dir und mir genannt. Haken dran

    Meine Vermutung: Möglicherweise gibt es den Fall auch andersherum. Also angenommen ich mache wieder

    - 2023 die Erklärung für 2022,

    - 2022 der Bescheid für 2021 ergangen ist und ausgezahlt wurde und

    - in diesem aber Kirchensteuer "zurückgezahlt" wurde --> Ich also Einnahmen hatte

    >> Muss ich das ebenfalls eintragen.

    Das hast Du ja so auch bestätigt, also ebenfalls Haken dran!

    Feld 104 - erstattete Kirchensteuer

    Vielen Dank!

    Guten Morgen,

    vermutlich drei einfache Fragen: Laut Bescheid 2021 wurden für meine Ehefrau 276,00€ Kirchensteuer festgesetzt. Ab Steuerabzug vom Lohn = 0,27€ (was auch Zeile 6 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entspricht), ergibt sich also eine verbleibende Steuer von 275,73€, die dann ja mit dem Guthaben des Bescheids verrechnet wurde.

    Für 2022 stehen nun 30,08€ in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

    Frage 1: Ich trage nun

    - in Anlage N 30,08€ ein

    - bei den Sonderausgaben 30,08€ + 275€,73€?

    Frage 2: Nur zur Begrifflichkeit: Sind diese 275€,73€ eine "Steuernachzahlung"?

    Frage 3: Oder allgemeiner gesprochen: So sich nicht noch woanders als in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des betreffenden Jahres sowie dem Bescheid des VORJAHRES Erstattungen / Vorauszahlungen / ... finden, gibt es

    - entweder o.g. genannten Fall, oder

    - es könnte sich vermutlich auch andersherum ergeben, dass im Bescheid des Vorjahres wegen ZUVIEL entrichteter Steuer eine "Rückzahlung" ergab, die ich dann WIE eintragen müsste?

    Danke und Viele Grüße

    FargoTof