Sie hat also im Jahr 2022 30,08 + 275,73 Euro Kirchensteuer bezahlt (Ich gehe davon aus, daß der Steuerbescheid im Jahr 2022 ergangen und bezahlt wurde). Die Summe trägst Du in die Anlage "Sonderausgaben" ins Feld 103 ein.
>> Sehr gut. Unabhängig davon aber auch in Anlage N 30,08€, richtig?
[Und den Rest Deiner Anfrage sortierst Du bitte nochmal, damit man verstehen kann, was Du damit meinst.]
>> Passt schon. Was ich im Grunde meinte:
Wenn ich
- 2023 die Erklärung für 2022 mache,
- 2022 der Bescheid für 2021 ergangen ist und ausgezahlt wurde und
- in diesem Kirchensteuer "nachgezahlt" werden musste
>> Trage ich es eben ein wie von Dir und mir genannt. Haken dran
Meine Vermutung: Möglicherweise gibt es den Fall auch andersherum. Also angenommen ich mache wieder
- 2023 die Erklärung für 2022,
- 2022 der Bescheid für 2021 ergangen ist und ausgezahlt wurde und
- in diesem aber Kirchensteuer "zurückgezahlt" wurde --> Ich also Einnahmen hatte
>> Muss ich das ebenfalls eintragen.
Das hast Du ja so auch bestätigt, also ebenfalls Haken dran!
Feld 104 - erstattete Kirchensteuer
Vielen Dank!