Beiträge von Beamter06

    Um mal zum Thema zurückzukehren.

    Meine Frau und ich zahlen jeweils 300€ in ETF‘s ein.

    Aktuell sind das rund 10% unseres Haushaltseinkommens. Erhöhen werden wir dies zukünftig wahrscheinlich eher nicht. Wenn man vom Status Quo ausgeht haben wir zukünftig so gut wie keine Pensionslücke. Wir arbeiten beide 73% und stand heute liegt die Pension bei 72%.

    Mehr Gedanken machen wir uns momentan nicht. Wir haben beide noch rund 30 Jahre bis zur Pension und in der Zeit wird sich sehr wahrscheinlich noch vieles verändern.

    Hallo.

    Der Verlustvortrag wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

    Das heißt, dass der Werbubgskostenpauschbetrag von deinem Bruttolohn abgezogen wird sofern deine restlichen Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen.

    Von diesen Einkünften wird der Verlustvortrag abgezogen. Erst danach werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die Sonderausgaben wie Krankenversicherung , Rentenversicherung etc. abgezogen.

    Etsy hat dich aufgefordert eine UST-ID Nummer mitzuteilen. Diese hast du entweder bei deinem zuständigen Finanzamt beantragt oder beim Bundeszentralamt für Steuern.

    Wenn du als Kleinunternehmer eine UST ID Nummer beantragst musst du eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. In dieser kannst du aber die Zeilen für Kleinunternehmer ausfüllen sofern du unter den Grenzen des 19 UStG bist. Da musst du keine Angst haben auf einmal Umsatzsteuer abführen zu müssen.

    basta:

    Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Lohnsteuer;

    Selbständige zahlen Einkommensteuer. Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich.

    davon ab bleibe ich sehr gerne bei der Umgangssdprache und halte mich nicht mit dummen spitzfindigkeiten auf, die irgendwelche fachtehoritker, insbeondere die mit studienabslchuss, posaunen, nur um sich als besserwisser zu profilieren, am ende kommt es aufs selbe raus.

    Guten Abend,

    Ich habe bisher in meinem Berufsleben weit über 15.000 „allgemeinen Steuererklärungen“ bearbeitet und in jedem einzelnen Fall war es eine Einkommensteuererklärung :) .

    Völlig egal ob Rentner, Pensioner, Arbeitnehmer, Selbständiger oder Gewerbetreibender es ist immer die Einkommensteuererklärung die abgegeben wird und man erhält den Einkommensteuerbescheid.

    Wenn du jemanden kennst der einen Lohnsteuerbescheid erhält würde ich den gerne mal sehen :)

    Meine Frau hat gerade wieder mit laufenden und alten Fehlern von denen zu tun, die keine normalen Bank unterlaufen würden.

    Ich spekuliere mal lustig, dass es da irgendwann mal einen ganz großen Knall gibt.

    Oder anders gesagt: bei denen stimmt, Organisation und Struktur offenbar hinten und vorne nicht.

    Hallo,

    dürfte ich mal fragen was für Probleme deine Frau konkret hat?

    Ich hab mein Depot seit knapp 3 Jahren bei Trade Republic und bisher wurden Einzahlungen/Auszahlungen , auch in 5 stelligen Höhen, immer am selben Tag noch verbucht.

    Bisher kann ich aus rein persönlicher Erfahrung nichts negatives berichten aber hier scheiden sich ja extrem die Geister mittlerweile.

    Viele Grüße

    Guten Morgen,

    wie kommst du darauf, dass dein Steuerberater dir Dinge rät die nicht rechtens sind?

    Du musst Umsatzsteuer und Einkommensteuer getrennt betrachten.

    Gemäß 3 Nr. 73 EStG sind PV Anlagen (in deinem Fall) steuerfrei. Weder Gewinne noch Verluste sind in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

    Als du die Anlage in Betrieb genommen hast hast du sicherlich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet und hast dir die gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen.

    Damit bist du bis 2024 verpflichtet die UST Jahreserklärung abzugeben.

    Ab 2025 kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und musst dann auch hierfür keine Erklärung mehr einreichen.

    Ist der Lebensmittelpunkt überhaupt noch im Haus der Mutter? Hast du dort eine Frau/Freundin oder Kinder. Hast du am Arbeitsort auch nach 14 Jahren keinerlei soziale Kontakte und fährst wirklich jedes Wochenende heim um dich mit Familie und Freunden zu treffen?

    Einzelne Sachverhalte aus der Steuererklärung werden turnusmäßig geprüft. Ob diese Prüfung tatsächlich erfolgt liegt dann am Bearbeiter. Eventuell wurde deine Erklärung auch von einem Azubi geprüft. Im Rahmen der Ausbildung prüfen die Erklärungen von A bis Z.

    Es kommt auf die Verwendung des Darlehen an und das Geld aus dem Kredit verwendest du für ein privates Bauvorhaben. Die Beleihung der vermieteten Wohnung dient lediglich dazu um sich bei der Bank in eine bessere Position zu bringen.

    Die Zinszahlungen kannst du daher nicht absetzen.

    Solltest du es dennoch angeben wird seitens des Amtes eine Nachfrage kommen weshalb die Zinszahlungen auf einmal deutlich höher sind als in den Vorjahren.

    Hallo,

    nein die Zinszahlungen kannst du nicht absetzen. Die Beleihung der Wohnung dient nur zur Sicherheit gegenüber der Bank. Der Kredit wird für ein privates Haus verwendet und dient somit nicht der Erwerbung Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen. Die Kosten sind daher nach §12 ESTG Kosten der privaten Lebensführung.

    P. S. : Keine Steuerberatung ;)

    Viele Grüße

    Guten Abend,

    danke für die Antworten. Vor allem die Sache mit dem Widerrufsjoker werde ich mal prüfen bzw. prüfen lassen. Das kann durchaus ein paar Tausend € Unterschied machen. Die muss man einem solchen Konzern ja nicht unbedingt kampflos überlassen.

    Au je! Viele Fragen auf einmal.

    Du hast eine Zusatzrentenversicherung abgeschlossen. Das hat den Versicherungsverkäufer gefreut, denn dafür hat er gut Provision eingestrichen, die nun auch schon weg ist und nicht wieder zurückkommt. Ob Du sie jetzt kündigen solltest, darüber kann man streiten. Die allermeisten Kapitalversicherungen werden letztlich gekündigt, zur Freude der Versicherungen. Eine gekündigte Kapitalversicherung hat in jedem Fall eine katastrophale Rendite. Andererseits ist es eine Überlegung, sie früh zu kündigen, damit das Elend nicht noch jahrzehntelang weiterläuft. Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende (bzw. mit einem Ende in 30 Jahren).

    Wenn ich es mir ja aber richtig zusammengerechnet habe verliere ich ja Jahr für Jahr nur noch mehr unnötig Geld. Von daher lieber jetzt in den sauren Apfel beißen als im Alter eine ganze Kiste saurer Äpfel essen zu müssen:)

    Guten Abend,

    Ich habe eine private Zusatzrentenversicherung über die AXA abgeschlossen. Das ganze war bereits zu Beginn meiner Ausbildung und der Vertrag ist aus Dezember 2006.

    Letztes Jahr haben meine Frau und ich endlich angefangen die zusätzliche Altersvorsorge in die eigenen Hände zu nehmen.

    Jetzt habe ich noch die aktuelle Übersicht über diese Versicherung gefunden und denke, dass es an der Zeit ist diese zu kündigen.

    Die aktuellen Daten zum 31.12.2022 sind folgende

    Monatliche Garantierente : 323€

    Bei Wahl der Rentenzahlung beträgt die mögliche

    monatliche InvestmentRente pro 10k Kapital 18,24€

    Mögliche Kapitalabfindung bei einer Entwicklung

    des gesteuerten Portfolio von 5% :124.176€

    Leistung bei Rückkauf zum 01.01.2023 : 10.639€

    Derzeitiger monatlicher Beitrag : 127€

    Da der Vertrag nach 2004 geschlossen wurde ist die Kapitalabfindung nicht steuerfrei.

    Wenn ich nun den Rückkaufwert in einen MSCI world investiere und die 127€ monatlich einzahle kommen bei eher pessimistischen 5% Rendite im Schnitt bereits 149.525€ ( nach 30 Jahren) raus.

    Habe ich bis hierin irgendeinen Denkfehler oder habe ich es mir richtig zusammengerechnet?

    Aktuell zahle ich bereits monatlich in einen MSCI world 110€ und in einen Emerging Markets 40€.

    Die aktuelle Beitragszahlung würde ich auf 150€ aufrunden und dann zukünftig monatlich 300€ in entsprechendem Verhältnis auf die beiden ETF aufteilen.

    Mit freundlichen Grüßen