Hallo zusammen,
jetzt hab ich nochmal eine Frage zur Besteuerung der ETF‘s bei Verkauf.
Bei einem FTSE All World sind ja 30% steuerbefreit.Wie verhält sich das bei einem Geldmarkt ETF?
Hallo zusammen,
jetzt hab ich nochmal eine Frage zur Besteuerung der ETF‘s bei Verkauf.
Bei einem FTSE All World sind ja 30% steuerbefreit.Wie verhält sich das bei einem Geldmarkt ETF?
*mich als Anfänger aus dem Fenster lehnend* Da ein reiner Geldmarkt-ETF keine Aktien enthält, gibt es hier keine Steuerbefreiung. Die Teilfreistellung gibt es nur bei einem Aktienanteil (Aktien-Anteil 25-50% => Freistellung zu 15%, Aktien-Anteil >50% => Freistellung zu 30%). Quelle: https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/
Hallo zusammen,
jetzt hab ich nochmal eine Frage zur Besteuerung der ETF‘s bei Verkauf.
Bei einem FTSE All World sind ja 30% steuerbefreit.Wie verhält sich das bei einem Geldmarkt ETF?
30% Teilfreistellung gilt nicht für Geldmarkt ETFs, dafür müssen >50% Aktien im ETF sein. Ein weiterer Vorteil des oben schon genannten Vanguard LS mit 60/40 oder 80/20. Da ist der Anleihenanteil auch der Teilfreistellung unterworfen 😉
Die Teilfreistellung gibt es nur bei einem Aktienanteil (Aktien-Anteil 25-50% => Freistellung zu 15%, Aktien-Anteil >50% => Freistellung zu 30%).
Teilfreistellung gibt es auch bei Immobilienfonds, 60% für inländische, sogar 80% für überwiegend ausländische
Danke, wieder was gelernt.
Danke euch!
Nochmal zum Thema Steuern:
Werden sämtliche Steuern direkt vom Broker abgeführt so das ich mir über diese Dinge keine Gedanken machen muss?!?
Ganz egal wieviel dort gehandelt wird?Stell ich mir sonst ziemlich kompliziert vor🤔
Habe bisher ansonsten noch ein Tagesgeldkonto laufen auf welches ich einen Freistellungsauftrag eingerichtet hab.Sollte man sowas dann grundsätzlich bei allen Konten machen?🤔
Werden sämtliche Steuern direkt vom Broker abgeführt so das ich mir über diese Dinge keine Gedanken machen muss?!?
ja in der regel werden die kapitalertragssteuern direkt vom broker abgeführt, sofern es sich um einen deutschen anbieter handelt.
Habe bisher ansonsten noch ein Tagesgeldkonto laufen auf welches ich einen Freistellungsauftrag eingerichtet hab
sofern dieses tagesgeldkonto deinen vollen freibetrag von 1000€ ausnutzt kann man das so lassen, ansonsten reduziert man den Freistellungsauftrag dort und gibt den restlichen teil dann bei deinem depot anbieter an.
ja in der regel werden die kapitalertragssteuern direkt vom broker abgeführt, sofern es sich um einen deutschen anbieter handelt.
sofern dieses tagesgeldkonto deinen vollen freibetrag von 1000€ ausnutzt kann man das so lassen, ansonsten reduziert man den Freistellungsauftrag dort und gibt den restlichen teil dann bei deinem depot anbieter an.
Und wenn es nicht klar ist ob er auf dem Tagesgeldkonto voll ausgeschöpft wird?🤔….passiert das ganze dann letztendlich beim Lohnsteuerausgleich?
Und wenn es nicht klar ist ob er auf dem Tagesgeldkonto voll ausgeschöpft wird?🤔….passiert das ganze dann letztendlich beim Lohnsteuerausgleich?
das kann man sich doch extrem einfach ausrechnen, bzw. die erzielten zinsen damit werden einem doch sogar angezeigt.
und ja man kann das auch in der lohnsteuererklärung glatt ziehnmit der anlage kap, dann muss man aber alle kapitalerträge da reinschreiben.
passiert das ganze dann letztendlich beim Lohnsteuerausgleich
und ja man kann das auch in der lohnsteuererklärung glatt ziehnmit der anlage kap
Vielleicht nur eine Spitzfindigkeit:
Man gleicht es in der Einkommensteuererklärung aus.
Mit Lohnsteuer hat es nichts zu tun.
Man gleicht es in der Einkommensteuererklärung aus.
jain.
eine Einkommensteuererklärung macht man i.d.r. als selbständige/r.
bei arbeitnehmenden spricht man i.d.r. von der Lohnsteuererklärung.
ansonsten, einigen wir und einfach auf die algemeine Steuererklärung
jain.
eine Einkommensteuererklärung macht man i.d.r. als selbständige/r.
bei arbeitnehmenden spricht man i.d.r. von der Lohnsteuererklärung.
ansonsten, einigen wir und einfach auf die algemeine Steuererklärung
Stimmt nicht. Lasst es einfach.
Einkommensteuererklärung und basta würde Gerd S. sagen.
basta:
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Lohnsteuer;
Selbständige zahlen Einkommensteuer. Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich.
davon ab bleibe ich sehr gerne bei der Umgangssdprache und halte mich nicht mit dummen spitzfindigkeiten auf, die irgendwelche fachtehoritker, insbeondere die mit studienabslchuss, posaunen, nur um sich als besserwisser zu profilieren, am ende kommt es aufs selbe raus.
basta:
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Lohnsteuer;
Selbständige zahlen Einkommensteuer. Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich.
davon ab bleibe ich sehr gerne bei der Umgangssdprache und halte mich nicht mit dummen spitzfindigkeiten auf, die irgendwelche fachtehoritker, insbeondere die mit studienabslchuss, posaunen, nur um sich als besserwisser zu profilieren, am ende kommt es aufs selbe raus.
Wird leider immer falscher.
basta:
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Lohnsteuer;
Selbständige zahlen Einkommensteuer. Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich.
davon ab bleibe ich sehr gerne bei der Umgangssdprache und halte mich nicht mit dummen spitzfindigkeiten auf, die irgendwelche fachtehoritker, insbeondere die mit studienabslchuss, posaunen, nur um sich als besserwisser zu profilieren, am ende kommt es aufs selbe raus.
Guten Abend,
Ich habe bisher in meinem Berufsleben weit über 15.000 „allgemeinen Steuererklärungen“ bearbeitet und in jedem einzelnen Fall war es eine Einkommensteuererklärung .
Völlig egal ob Rentner, Pensioner, Arbeitnehmer, Selbständiger oder Gewerbetreibender es ist immer die Einkommensteuererklärung die abgegeben wird und man erhält den Einkommensteuerbescheid.
Wenn du jemanden kennst der einen Lohnsteuerbescheid erhält würde ich den gerne mal sehen
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Lohnsteuer;
davon ab bleibe ich sehr gerne bei der Umgangssdprache
... und sei es bei der österreichischen. Was man hier Rente nennt, heißt dort Pension, und jeden Ruheständler nennt man einen Pensionisten.
Für die piefkinesischen Mitleser schreibe aber besser für das von Dir gemeinte: Pensionäre.
fachtehoritker die alles imer besser wissen müssen, und algemeine sprache prinzipiel ablehne, waren nicht gefragt. füpr dieses clientel schreibe ich meine beiträge nicht.
wen ihr euch an eurer fachsprache aufgeilen müsst weil ihr anders nicht könnt, solltet ihr meine beiträge prizipiell ignorieren.
fachtehoritker die alles imer besser wissen müssen, und algemeine sprache prinzipiel ablehne, waren nicht gefragt. füpr dieses clientel schreibe ich meine beiträge nicht.
wen ihr euch an eurer fachsprache aufgeilen müsst weil ihr anders nicht könnt, solltet ihr meine beiträge prizipiell ignorieren.
Trotzdem wäre es nett, wenn auch Du jedes Wort, das rot unterschlängelt ist (im obigen Zitat sind es elf, den zwölften Fehler erkennt der Computer nicht), vor dem Abschicken so ändern würdest, bis die Schlangenlinie weg ist - und sei es aus dem in diesem Forum so wichtigen Respekt vor dem Leser.
Rechtschreibung ist so unwichtig nicht, wie Du es darstellst.
Du erstellst Deine Texte zwar unglaublich schlampig, aber man kann sie in der Regel noch verstehen.
Vor etwa zwei Wochen hat eine TE aber so schlecht Deutsch geschrieben, daß man ihr Posting nicht mehr verstehen konnte. Mehrere haben ihr das geschrieben und sie gebeten, ihren Text zu überarbeiten, sie aber hat sich indigniert in die Schmollecke verzogen. Ich bin mir sicher, daß man ihr geholfen hätte, wenn man sie nur verstanden hätte.
Der Grat zwischen noch Verstehen und Nicht-mehr-Verstehen ist schmal. Erhöht man testweise die Fehlerzahl in einem Text, kann man ihn noch lang verstehen, aber dann sind es zwei Fehler zuviel, und man versteht schlagartig den Text nicht mehr.
[Kein Finanzthema]
Liebes Asna,
entschuldige bitte, falls ich irgendetwas an deiner persönlichen Situation natürlicherweise nicht beachten konnte.
Bist du Österreicherin? Oder Schweizerin oder Luxemburgerin oder Belgierin?
Dann mag es sein, dass in der dortigen deutschen Sprache andere Wörter gebraucht werden.
Für diesen Fall bitte ich höflichst um Entschuldigung für meine Anmerkungen.
Hallo liebe Leute,
ich habe eine ähnliche, aber doch andere Fragestellung und hoffe, dass ich nicht gleich auf alte Beiträge verwiesen werde. Auch ich werde 2025 auch einen größeren Betrag aus einer Erbschaft erhalten und stelle mir die Frage, wie ich diese am einfachsten & sichersten Anlege.
Nach eifrigem Mitlesen habe ich folgende Idee und würde mich über Vorschläge für passende Produkte freuen (die ETF Auswahl ist so unübersichtlich und da wären Tips wirklich hilfreich).
Das ist meine Situation:
Ich erbe einen realen Betrag von 350.000 Euro, über den ich ab Februar frei verfügen kann.
Meine Überlegung war, die Summe auf 3 ETF's aufzuteilen:
1. AIS-MSCI World ETF018
2. Vanguard FTSE AW A1JX52 oder andere Version ?
3. Einen Anleihe ETF (keine Ahnung welchen)
Ich habe seit 10 Jahren schon ein Depot bei der Diba mit folgenden Positionen:
- DK STOXX ETFL03 (5.000 Euro)
- iShares MSCI China A2PGQN (2.300 Euro)
- DWS German Small/Mid Cap 515240 (1.100 Euro)
- BASF, Mercedes Aktien für insgesamt 5.000 Euro
Um das Depot hat sich bisher mein Vater gekümmert, er ist leider verstorben.
Ich möchte das Depot neu sortieren und das Geld gut anlegen, da ich plane bald nur noch Teilzeit zu arbeiten und monatlich ca. 2.000 Euro vom Depot zu verbrauchen.
Ich hoffe meine Angaben sind OK. Ich bin 50 Jahre alt, Deutschtürking, alleinstehend und habe kein Wohneigentum.
Ich danke schon im Voraus für Ideen.
MfG Fati