Beiträge von reimarbec

    Sehr geehrter Herr Weiss
    es geht um Überziehungszinsen (Dispo), die vj. als Belastung in einer Summe belastet werden.
    Der Überziehungszinssatz ist bekannt, die sog. Zinsstaffel hierzu wird jedoch nicht bereitgestellt. Diese muss ich dann manuell nacherstellen bzw. macht dies die Sparkasse, wird mir diese den Zeitaufwand hierfür in Rechnung stellen, obgleich das zuständige Sparkassen-Rechenzentrum bzw. die finanz informatik (als Rechenzentrum der Sparkassen in Deutschland) diese Summe (im Hintergrund) ermittelt und dann als Posten Überziehungszinsen für das Abrechnungsquartal in das jew. KK-Konto einstellt. Offensichtlich ist die Bereitstellung dieser Berechnung "Posten Überziehungszinsen" (Dispo) als Zinsstaffel nicht möglich ?!

    Entschuldigung für die sehr späte Rückantwort. In den AGB's wird nur der Verweis auf die Kontrolle der Abrechnungspositionen angeführt, die ohne ausdrücklichen Widerspruch innerhalb einer vorgegebenen Frist "akzeptiert" (rechtsverbindlich) werden (Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss); eine durch den Kunden nachvollziehbare Prüfung ist nach meiner Ansicht ohne Zinsstaffel NiCHT möglich.

    Geehrtes Forum

    habe ich als Bankkunde einen Anspruch auf eine Zinsstaffel-Abrechnung (Kontoanlage), aus der die genauen Werte (Zinssatzhöhe/berechnete Überziehungs- bzw. Dispozinsen) hervorgehen bzw. mittels derer ich den belasteten Betrag (vierteljährliche Abrechnung) nachvollziehen kann?

    Danke für die Hilfestellungen

    nachrichtlich - zur Information Forum
    Hier die "Antwort" (27.04.2023) auf meine Frage bzgl. Nachweisführung (Total-)Verlust DHL-Paket - also ausdrücklich nicht "Beschädigungen bzw. Teilverluste" betreffend durch den DHL-Kundenservice:

    Über Beschädigungen bzw. Teilverluste müssen wir innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zustellung informiert werden. Dafür muss uns der Empfänger die komplette beschädigte Sendung mit Inhalt sowie Innen- und Außenverpackung und eine ausgefüllte Schadensanzeige vorlegen. Alle wichtigen Informationen zur Schadensanzeige finden Sie auf dhl.de/schadensanzeige. Das Formular kann bequem online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

    · Die Sendung wird von uns mit der Schadensanzeige an das zuständige Paketzentrum gesendet und dort begutachtet

    · Danach wird die Sendung – so wie in der Schadensanzeige gewünscht - erneut zugestellt

    · Der Absender als Vertragspartner erhält von uns eine Rückmeldung zur Schadensbegutachtung

    Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dhl.de/agb.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne. Nutzen Sie dazu bitte unser Online-Kontaktformular unter dhl.de/kundenservice.

    Beste Grüße

    Ihr DHL Kundenservice Team

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    DHL Paket GmbH

    Sträßchensweg 10

    53113 Bonn

    Deutschland


    Sehr geehrte Damen und Herren

    wie kann bzw. muß ich ggü. DHL-Paket im Falle Totalverlust Paket (nicht Beschädigung oder Teilverlust)

    den urspr. Paketinhalt (Haftung DHL bis 500€ - keine zusätzliche Transportversicherung) nachweisen?
    Schreibt DHL hier besondere Dokumentationspflichten -in welcher Form auch immer- in welcher Regelung

    oder Bestimmung auch immer -für den Absender vor? Die Mitarbeiter der Postagentur konnten mir keine

    Antwort auf meine diesbezügliche Frage geben ...

    Lieben Dank für die Hinweise und mögliche Antworten.

    MfG