Beiträge von reimarbec

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    Hier die "Antwort" (27.04.2023) auf meine Frage bzgl. Nachweisführung (Total-)Verlust DHL-Paket - also ausdrücklich nicht "Beschädigungen bzw. Teilverluste" betreffend durch den DHL-Kundenservice:

    Über Beschädigungen bzw. Teilverluste müssen wir innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zustellung informiert werden. Dafür muss uns der Empfänger die komplette beschädigte Sendung mit Inhalt sowie Innen- und Außenverpackung und eine ausgefüllte Schadensanzeige vorlegen. Alle wichtigen Informationen zur Schadensanzeige finden Sie auf dhl.de/schadensanzeige. Das Formular kann bequem online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

    · Die Sendung wird von uns mit der Schadensanzeige an das zuständige Paketzentrum gesendet und dort begutachtet

    · Danach wird die Sendung – so wie in der Schadensanzeige gewünscht - erneut zugestellt

    · Der Absender als Vertragspartner erhält von uns eine Rückmeldung zur Schadensbegutachtung

    Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dhl.de/agb.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne. Nutzen Sie dazu bitte unser Online-Kontaktformular unter dhl.de/kundenservice.

    Beste Grüße

    Ihr DHL Kundenservice Team

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    DHL Paket GmbH

    Sträßchensweg 10

    53113 Bonn

    Deutschland


    Sehr geehrte Damen und Herren

    wie kann bzw. muß ich ggü. DHL-Paket im Falle Totalverlust Paket (nicht Beschädigung oder Teilverlust)

    den urspr. Paketinhalt (Haftung DHL bis 500€ - keine zusätzliche Transportversicherung) nachweisen?
    Schreibt DHL hier besondere Dokumentationspflichten -in welcher Form auch immer- in welcher Regelung

    oder Bestimmung auch immer -für den Absender vor? Die Mitarbeiter der Postagentur konnten mir keine

    Antwort auf meine diesbezügliche Frage geben ...

    Lieben Dank für die Hinweise und mögliche Antworten.

    MfG