Danke euch für die Antworten.
Ich werde morgen einfach mal ein Tagesgeld bei der bmw Bank eröffnen und es mir anschauen. ![]()
Danke euch für die Antworten.
Ich werde morgen einfach mal ein Tagesgeld bei der bmw Bank eröffnen und es mir anschauen. ![]()
Danke euch beiden für die Antworten.
Hat eventuell noch jemand eine andere gute Alternative?
Kann man sich dort eine Art Diagramm o.ä. erstellen mit Sparzielen?
Danke
Guten Tag Community
Ich möchte mir ein neues Tagesgeld-Konto eröffnen.
Ich habe bereits den Tagesgeld Vergleich genutzt. Nun wollte ich fragen ob jemand bereits Erfahrungen mit der BMW Bank gemacht hat?
Oder mir ein anderes gutes Konto empfehlen kann?
Meine Kriterien wären:
-Steuern direkt abgeführt
-möglichst stabiler Zinssatz (ohne großes hopping)
-Echtzeit Überweisungen inkl. ( bzw höchstens 24h)
- es wäre noch toll wenn man sich Unterkonten einrichten könnte oder sein Geld zuteilen kann auf zb. Urlaub , Notgroschen etc. in einem
Diagramm oder mit definierten Sparzielen.
Vielen Dank schonmal
Grüße aus BaWü ![]()
Geht denn xxxx.xxxxx@googlemail.com ??
Das ist ja das selbe Postfach also die Post kommt an.
Vielleicht ist die aber nicht gesperrt, weil die damals nur für D eingerichtet war, da an gmail hier wohl jemand Markenrechte hatte.
Also gut möglich, dass die (internationalen) Spammer gmail Adressen verwenden, aber nicht googlemail und damit diese nicht gesperrt ist.
Habe ich soeben probiert, hat wunderbar funktioniert ![]()
Ich wollte meine normale xxxx.xxxxx@gmail.com nutzen. Dies war nicht möglich da man wegem erhöhten Spam von Gmail-Adressen keine mehr nutzen darf. Ich dachte nach einigen Beiträgen etc. könnte ich sie eventuell ändern, vllt kann das Mod Team ja noch weiterhelfen.
Alles anzeigenEs wird Dir nicht gefallen, was ich schreibe.
Du hast offensichtlich über einen Vermittler ein Hotel gebucht und gleich vorab bezahlt.
Vorauskasse ist für den Kunden grundsätzlich ungünstig: Das Geld ist bereits weg, der Kunde hat die bezahlte Leistung aber noch nicht bekommen. Nun willst Du vom Vertrag zurücktreten, der Anbieter macht aber nicht mit. Die Bedingungen, unter denen Du den Vertrag geschlossen hast, kennst Du nicht im Detail, was Deine Position natürlich schwächt.
Check24 hat die Provision eingestrichen und hat keinerlei Interesse an einer eventuellen Rückabwicklung. Die E-Mail-Antwort würde ich nicht überbewerten. Ob Check24 tatsächlich beim Hotel nachgefragt hat, ist nicht gewiß. Das wäre aber auch unbedeutend.
Es wird Dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als entweder die bereits bezahlte Leistung doch in Anspruch zu nehmen oder halt das Geld als Lehrgeld abzuschreiben.
Prinzipiell hättest Du einen Anspruch auf die Erstattung der eingesparten Aufwendungen des Hoteliers, etwa die Aufwendungen fürs Frühstück (sofern das mit einbegriffen war) oder die Zimmerreinigung, zusammen vielleicht 10 oder 20% der Kosten. Aber ob es sich lohnt, deswegen mit einem widerspenstigen Gegenpart zu streiten? Ich möchte es bezweifeln.
Danke für die Antwort, ich ging auch schon fast davon aus dass es so ablaufen wird. Ich hatte mir auch nicht allzu große Hoffnungen gemacht. Ich werde es eventuell nocheinmal probieren mich direkt an das Hotel zu wenden.Immerhin erhalte ich noch 30€ Cashback im Nachhinein von Check 24 was ja schonmal knapp 10% sind. ![]()
Dankeschön, allerdings sind über diesen Link ja auch keine Gmail Adressen zugelassen.
Guten Tag zusammen,
Weiß jemand zufällig ob oder wie es möglich ist meine Mail Adresse ( im
Forum) im
Nachhinein auf eine Gmail-Adresse zu ändern? Da ich diese bei der Registration ja nicht nutzen konnte.
Grüße aus BaWü ![]()
Nachdem ich heute nochmal den Veranstalter kontaktiert habe erhielt ich nun folgende Nachricht:
Entsprechend den Bedingungen Ihrer Buchung xxxxxxxx ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich. Rechtlich handelt es sich um eine Individualbuchung und der Anbieter/Hotel entscheiden über eine kostenfreie Stornierung oder Rückerstattung der Kosten unter Berücksichtigung landesspezifischer Gesetzgebungen.
Wie bereits in unserer vorherigen E-Mail erläutert, wurde unserer Anfrage auf die Kosten der Stornierung zu verzichten nicht stattgegeben. Der Vertrag wurde zwischen Ihnen und dem Anbieter geschlossen, daher haben wir keine rechtliche Grundlage ein Entgegenkommen seitens des Anbieters und/oder des Hotels zu erwirken.
Leider habe ich auch keine genauere Aufstellung der DEHOGA finden können mit genaueren Prozenten o.ä. falls es noch etwas bringen könnte dem Veranstalter einen link davon zukommen zulassen. Falls mir jemand den Link schicken könnte wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank ![]()
Super vielen Dank ich werde mir die Empfehlung anschauen und nochmal eine Nachricht an den Veranstalter schicken und mich darauf berufen bzw. damit argumentieren.
Ja in den Stornierungsbedingungen ist es auch so angegeben das ich den vollen Preis trotzdem zahlen muss. Ich hatte nur auf einen Anteil aus Kulanz gehofft. Mir ging es hauptsächlich darum ob man mir nochmal extra Gebühren berechnen könnte falls ich nicht erscheine ohne zu stornieren? Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann. Denn wenn ich diese Buchung nicht storniere erhalte ich wenigstens von Check24 30€ Rückvergütung für die Reise.
Guten Abend zusammen,
Ich bräuchte einmal eure Hilfe bitte.
Und zwar habe ich ein Hotel gebucht über Check24 für den 02.11-06.11 in Frankfurt, in letzter Zeit haben sich die Beschwerden über das Hotel stark gehäuft hauptsächlich bzgl. der Hygiene ( Schimmel, Bettwanzen, etc.)
Nun möchte wir nicht in dieses Hotel und haben eine Alternative.
Leider gibt es bei dem gebuchten Angebot keine kostenfreie Stornierung, allerdings musste der komplette Preis bereits bei der Buchung bezahlt werden. Ich habe nun die Möglichkeit das Hotel für den kompletten zu stornieren. Ich habe bereits Kontakt aufgenommen mit dem Hotel dieses stellt sich allerdings quer mir eventuell einen Teilbetrag zu erstatten. Wenn ich die Buchung nicht stornieren würde müsste ich mit weiteren Kosten rechnen von der Seite des Hotels? Oder muss ich es aufjedenfall stornieren?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Grüße aus BaWü ![]()
Ok Dankeschön.
Aber die Personalerin meinte es wäre nicht möglich daran etwas zu ändern entweder 520€ Beschäftigung weiterhin oder normal auf Vollzeit mit alle negativen Auswirkungen, sie hat anscheinend auch mit einigen Steuerberatern und Anwälten telefoniert deswegen ![]()
Koolmeise vielen dank für die Bemühungen.
Dann werden wir uns mit der Familienkasse und Minijobzentrale noch in Verbindung setzen.
Weiß eventuell jemand noch wie es sich mit dem kindesunterhalt verhält? Wird dieser für die Zeit auch eingestellt?
Und da sich die Ferien bei uns ja durch 3 Monate(Juli-September) ziehen, gibt es dann 3 Monate kein KG? oder wird dieses anteilig gerechnet also 1 mal keins und 1 mal ein halbes?
Ich hoffe es kann mir noch jemand helfen.
Vielen Dank
Grüße aus BaWü
Danke für den Artikel aber diese wurde das letzte mal Aktualisiert am 13. Dezember 2012, hat sich seitdem nichts mehr geändert?
Sie arbeitet in dem Betrieb unter dem Jahr auf 520€-Basis und es geht praktisch um die 6 Wochen Sommerferien da sie da gerne Vollzeit arbeiten würde.(Also praktisch ab nächster Woche Donnerstag).
Danach soll die Tätigkeit wieder als 520€ Tätigkeit ausgeübt werden.
Wie ich es verstehe würde dann praktisch das Kindergeld für die 6 Woche wegfallen?
Muss man selber irgendwas melden oder läuft das alles über ihren Arbeitgeber dann automatisch?
Spielt es eine Rolle das sie noch keine Erstausbildung abgeschlossen hat?
Vielen Dank euch schon einmal
Grüße aus BaWü
Hallo zusammen,
Ich weiß nicht ob das Thema in der richtigen Kategorie ist. Es geht um folgendes:
Die Tochter(17 Jahre) meiner Lebensgefährtin arbeitet seit ca 1 1/2 Jahren auf 520€ Basis ( 2-mal wöchentlich) neben der Schule. Während den letzten Sommerferien hat sie dort bereits als Ferienjobberin gearbeitet und wurde auch so gemeldet. Diese Jahr wollte sie es wieder so machen dies funktioniert aber anscheinend nicht weil der Betrieb in dem sie arbeitet es hätte wohl früher melden müssen.
Die Personalerin meinte nun man müsse sie für die 6-Wochen nun als Vollzeitkraft anmelden, was allerdings dazu führen soll das es weder Kindergeld noch Unterhalt für diese Zeit geben würde. Ist das so richtig?
Bzw. Gibt es keine andere Möglichkeit sie anzumelden ohne diese Abzüge?
Sie hat bisher noch keine erste Berufsausbildung begonnen, falls dass eine Rolle spielt.
Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt und ihr könnte mir weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal.
Grüße aus BaWü ![]()
Gern geschehen!
Gönn Dir das verlinkte Video vorweg, dauert nur 15 Minuten, erklärt eine ganze Menge.
Danke noch einmal für den link.
Ich habe mir zuerst das Video angeschaut und danach ging es wirklich ganz gut zu machen, hier und da noch ein bisschen gegoogelt was absetzbar ist und dann war’s auch kein Hexenwerk mehr. Hat zwar ca 2-3 Stunden in Anspruch genommen, aber bei der zu erwartenden Erstattung ist das ein super Stundenlohn ![]()
Alles anzeigenViel Erfolg! Mach Dich ans Werk!
Ein normales Arbeitnehmerdasein unterstellt, ist es nicht so schwierig, wie es immer heißt.
Du rufst die Seite http://www.smartsteuer.de auf und erstellst Dir dort ein Konto. Diese Online-Steuererklärung kostet erst dann Geld, wenn Du die Steuererklärung abschickst. Vorher nicht. Das heißt: Du kannst vorher beliebig viel üben (und die Erklärtexte lesen), ohne daß es Geld kostet.
Steuerprogramme oder Steuerapps funktionierten grundsätzlich alle ähnlich. Ist ja auch logisch, soll hinterher ja die gleiche Steuererklärung herauskommen.
Du kommst in ein Online-Interview, der Computer stellt Dir die passenden Fragen und erklärt Dir dazu auch, warum er das von Dir wissen will.
Besorg Dir vielleicht auch die offiziellen Steuerformulare!
https://www.formulare-bfinv.de/
Du wirst sehen, daß etliche Rubriken in diesen Formularen mit "e" markiert sind. Dort mußt Du überhaupt nichts eintragen, denn das Finanzamt hat die entsprechenden Daten schon digital übermittelt bekommen.
Klar. Ich rechne mir meinen Fall schon längere Jahre mit Smartsteuer durch, fülle allerdings die Formulare schließlich dennoch manuell aus, reiche die Steuererklärung dann auf Papier ein. Das ist dann noch etwas günstiger.
Ganz kurz und ohne Gewähr: Wenn Du einen normalen Fall hast, ist es durchaus möglich, daß Du a) keine Steuererklärung einreichen mußt und/oder b) die Steuerklärung Dir auch keine Erstattung bringt, weil Dir der Arbeitgeber während des Jahres schon den richtigen Steuerbetrag abgezogen hat.
Wenn das Dein erstes Berufsjahr sein sollte, dann wirst Du mit der Steuererklärung vermutlich Geld zurückbekommen und zwar deswegen, weil der Arbeitgeber Dir die Steuer von Deinem Monatseinkommen einzieht. Der monatliche Steuerabzug vom Gehalt geht davon aus, daß der Mitarbeiter das ganze Jahr arbeitet. Wenn Du aber erst z.B. am 1.7. angefangen hast, bekommst Du nur 6 Monatseinkommen, die das Finanzamt dann aufs ganze Jahr verteilt. In dem Fall bekommst Du Steuer zurück.
Ein zweites Thema sind die sog. Werbungskosten. Das sind Kosten, die Du nur Deiner Berufstätigkeit wegen hattest. Vielleicht hast Du Dir Arbeitskleidung gekauft (die Dir Dein geiziger Arbeitgeber nicht gestellt hat), vielleicht bist Du in der Gewerkschaft, vielleicht fährst Du 50 km eine Strecke zur Arbeit. Oh! Und für einen Berufsanfänger: Bewerbungskosten. Hoffentlich hast Du Dir das während des Jahres aufgeschrieben! Hinterher vergißt man doch das eine oder andere, und dann hat man keine Belege
Schreib Dir das vorab zusammen! Das Programm fragt Dich danach und macht eine schöne Tabelle davon. Die Fahrtkosten beispielsweise sind etwas unintuitiv zu berechnen. Du mußt nur die Strecke wissen und die Zahl der Tage, die Du die Strecke gefahren bist. Der Rechner rechnet den Rest. Im Steuertarif ist allerdings eine Pauschale von 1200 € eingearbeitet. Das heißt: Das Finanzamt tut bereits so, als ob Du 1200 € für den Beruf ausgegeben hast. Das heißt andersherum: Werbungskosten wirken sich nur dann steuerlich aus, wenn Du mehr als 1200 € in Deiner Tabelle hast. Ich habe sie beispielsweise nicht, also kann ich bei mir die ganze Kategorie knicken.
Ich machs nicht
Die Belege zusammensuchen mußt Du ohnehin selber. Ein Steuerberater ist ja kein Hellseher!
Der fragt Dich (wie das Programm): "Haben Sie etwas für Ihren Beruf ausgegeben?" Und dann bist Du dran!
Außer dem Steuerberater (der Dich möglicherweise gar nicht drannimmt!) gibt es auch sog. "Lohnsteuerhilfevereine", die die Steuererklärung für einfache Fälle machen. Die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein ist billiger als die Steuererklärung vom Steuerberater, und für unsereinen macht er auch nicht groß etwas anderes.
Meine Rechnung ist allerdings so: Der Steuerberater kostet Geld, der Lohnsteuerhilfeverein kostet Geld (steuerlich absetzbar im nächsten Jahr!). Dennoch: Die 100 bis 150 Euro, die mich der Lohnsteuerhilfeverein kosten würde, muß der ja mehr herausholen, als ich selber das könnte. Und das glaube ich mittlerweile nicht. Ich weiß nach all den Jahren, wie der Hase läuft.
Erwägen könntest Du, daß Du Dir einmal die Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen läßt, Dir die Sache quasi zeigen läßt. Andererseits sind Schwaben bekanntlich sparsame Leute, aus dieser Überlegung heraus kannst Du es auch selber machen. Oder Du läßt es für Deine Freundin machen und machst Deine Erklärung dann entsprechend.
Ich glaube, eine einfach Arbeitnehmersteuererklärung kriegst Du alleine hin. Fang doch mal mit der oben genannten Webanwendung an. Du hast mit der Steuererklärung ja noch Zeit. Wenn Du mit dem Programm partout nicht zurechtkommst (was ich mir nicht vorstellen kann), kannst Du Dir ja immer noch Hilfe holen.
Viel Erfolg!
@Achim Weiss
Speziellen Dank an dich für dich ausführliche Erklärung.
Ich werde mich da wohl mal so durchklicken um ein Gefühl dafür zu entwickeln .
Danke euch erstmal für die ganzen Antworten.![]()
Ich werde mich wohl jetzt übers lange Wochenende mal ran wagen an die ganze Geschichte und mich durch klicken.
Grüße aus BaWü
Guten Tag zusammen,
Ich würde gerne dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung machen für mich und meine Lebensgefährtin jeweils eine für 2022.
Ich habe mir bereits einiges durchgelesen dazu nur ist mein Problem noch wo soll ich anfangen und welchen Weg nutze ich am besten. Da ich davon ausgehe das wir beide jeweils einen einfach Fall haben, wird von FT im Newsletter ja zur einer einfach App geraten. Hat jemand bereits Erfahrungen damit gemacht? Bzw welches System hat das beste Preis-/Leistungsverhältnis und eine möglich einfache Oberfläche bzw. bietet viel Hilfe.
Oder eventuell doch einen Steuerberater rekrutieren?
Vielen Dank schonmal für eure antworten
Grüße aus BaWü![]()