Beiträge von Plug-In Hybrid

    Ich halte einen Rentenfaktor von 14 im Marktvergleich für sehr niedrig, das wäre an der Untergrenze von dem, was marktbreit gerade so garantiert wird. Dabei ist zu beachten, daß dieser neben einer sehr hohen Lebenserwartung einen sehr niedrigen Rechnungszins einkalkuliert. Zumindest beim Zins ist eher zu erwarten, daß die tatsächlichen Rechnungsgrundlagen später besser sind als die heute garantierten. Und meistens handelt es sich bei der "harten Garantie" um ein Sicherheitsnetz mit Besserstellungsoption. Was in Deiner Berechnung fehlt, ist die Steigerung der Renten um die "Sterblichkeitsgewinne", denn das was der Versicherer da an Gewinn macht, muß er größtenteils auch wieder auskehren. Blöd für die, die früh versterben, aber das ist es in jeder Hinsicht. Eine eventuelle Rentengarantiezeit fehlt auch in der Berechnung.

    Ich bleibe dabei, vermutlich ist Dein Vertrag eher nichts, aber Deine Berechnung so auch nicht ganz korrekt ;)

    Wenn der Berater bei einem Strukturvertrieb war, ist schon mal sehr wahrscheinlich, daß er damit als Handelsvertreter für einen Mehrfachagenten gearbeitet hat, der damit als Versicherungsvertreter auftritt -> Siehe "Auge und Ohr" Hinweis von Dr. Schlemann. Je nach Ablauf des Beratungsgesprächs könnten sich daraus Ansätze ergeben, die ein Versicherungsberater (kein Vermittler!) oder ein fachlich versierter Rechtsanwalt prüfen können. Versicherungsvermittler dürfen Dir dabei nicht helfen.

    Neben der 10-Jahres Frist aus dem VVG bleiben dem Versicherer noch Angriffsmöglichkeiten über §§826 und 853 BGB, insofern ist nicht zwingend gesichert, daß nach 10 Jahren tatsächlich ein Leistungsanspruch besteht. Der Versicherer würde ohnehin prüfen, wann genau die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, und vermutlich auf einen Eintritt innerhalb der 10 Jahre abstellen.

    So oder so... wenn es wirklich knallt, ist bei so einer Konstellation eines sicher: Der Versicherer wird so lange es irgendwie geht den Klageweg beschreiten, und Dich damit jahrelang finanziell "auskochen", und das kann dann schon ziemlich schmerzen (bzw. häufig einfach nicht möglich sein) ohne Einkommen mehrere Jahre vor Gericht um eine Leistung zu streiten.

    Wenn ich Du wäre, würde ich also rechtlich prüfen lassen, in wie weit hier eine vorvertragliche Anzeigepflicht-Verletzung geheilt werden kann (abhängig von der Kenntnis des Beraters und dessen Beweisbarkeit) und wenn das nicht möglich sein sollte, lieber über alternative Absicherungen nachdenken. Häufig geht da mehr als man denkt... leider nicht immer.

    Bei Riester-Fonds wird in der Regel erst zum Rentenbeginn vom Anbieter eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag abgeschlossen, um die lebenslange Rente zu garantieren. Das bietet nach heutiger Sicht natürlich eine Menge Ungewissheiten... wer wird der Anbieter sein? Wie hoch sind die Abschlußkosten für die RV dann? Wie werden die Konditionen (Rentenfaktor, Kapitalanlage etc) dann sein? Für eine planbare Altersvorsorge ist das eher eine ungünstige Kalkulation.

    Zwei Gedanken dazu:

    Ohne Kinderzulage solltest Du die Rentabilität noch einmal sehr genau checken. Häufig sind die Kosten dann höher als die Zulage.

    Wenn der Vertrag wie bei Dir noch recht jung ist, werden die Abschlusskosten vermutlich noch dafür sorgen, daß deutlich weniger Kapital drin ist, als eingezahlt wurde. Eine Beitragsfreistellung kann da sehr sinnvoll sein, da dem Anbieter dann die Aufgabe zukommt, bis zum Rentenalter dafür zu sorgen, daß die eingezahlten Beiträge wieder voll zur Verfügung stehen. Denn das muß er ja garantieren. Also eher kein gutes Geld hinterherwerfen ;)