Beiträge von Zahlenfreund

    Hallo Landmann,

    Ist es ein Girokonto? Wurde es wenigstens schon in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umgewandelt, damit ein bestimmter Freibetrag für das Nötigste zur Verfügung bleibt, der nicht gepfändet werden kann? (N26: https://support.n26.com/de-de/konto-un…-kontopfaendung).

    Wenn nicht, würde ich schnell zu einer seriösen Schuldnerberatungsstelle (bei Kommune, Caritas o.ä. siehe https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/) gehen und mir dabei helfen lassen, diesen Antrag zu stellen. Und dann weiter um die Aufhebung der Pfändung kümmern mit deren Hilfe.

    Hallo Espe, meine Erfahrungen sind älter und die Gesetze inzwischen etwas anders. Zwei Punkte scheinen aber wichtig:

    Vermittlungsangebote kommen auch schon nach der Arbeitssuchendmeldung. Sind auf den Vermittlungsvorschlägen denn Rechtsfolgebelehrungen? Dann besteht grundsätzlich die Pflicht, sich zu bewerben, ansonsten könnte eine Sperrfrist verhängt werden. (Wenn ein Angebot unzumutbar wäre, mag das im Einzelfall anders sein, aber das ist schwammig, wenn ich da nicht ganz sicher wäre, würde ich eher eine recht schlechte Bewerbung schicken). Wenn keine Rechtsfolgenbelehrung bei den Vermittlungsangeboten dabei ist, besteht grundsätzlich keine Pflicht sich zu bewerben. Ich vermute, dass das selbst dann gelten würde, wenn Du schon eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hättest, in der stünde, dass Du Dich auch auf Vermittlungsangebote bewerben musst, aber da bin ich nicht sicher. Hast Du schon eine unterschrieben? Wenn ja, was steht dazu drin?

    Wichtig ist jedenfalls, dass Du Deine Bewerbungen dokumentierst (Daten aufschreiben, evtl. Kopie machen, und vielleicht noch Notizen für Dich machst, warum Du Dich auf die jeweiligen Vermittlungsvorschläge nicht bewirbst - ich würde auch diese Vorschläge vorsichtshalber aufbewahren). Hier noch 2 Links dazu:

    Keine Sperrzeit, wenn die Arbeitsagentur nicht hinreichend belehrt
    Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für die Dauer einer Sperrzeit, wenn sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer „versicherungswidrig“ verhalten hat,…
    rechtundgewerkschaft.com
    Keine Sperrzeit ohne Belehrung - DGB Rechtsschutz GmbH
    Belehrung über Sperrzeit muss vollständig und verständlich sein, LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.6.21 – L 11 AL 95/19.
    www.dgbrechtsschutz.de

    Hallo NieAuslernen,

    ich meine, dass die Erziehungsberechtigten (die Eltern) zustimmen müssen (und sich legitimieren). Als Großvater wirst Du daher vermutlich kein Taschengeldkonto für die minderjährigen Enkel eröffnen können. Zusatzproblem wäre noch die U.S. Staatsangehörigkeit der Enkel, die für eine deutsche Bank viele Meldepflichten gegenüber den USA bewirken würde, die sie nicht gern eingehen (Stichwort FATCA, Foreign Account Tax Compliance Act).

    Vielleicht wäre eine Alternative ein (Taschengeld)Konto für die Enkel in den USA über die Eltern eröffnen zulassen, falls es das dort auch gibt. Und für das Du etwas beisteuerst, wenn Ihr Euch gegenseitig mal besucht?

    Hallo WeiseFrau,

    Du schriebst oben, dass Du selbst günstig zur Miete wohnst und dort auch bleiben willst. Ist das auch in einer Großstadt? Ist bei Dir die Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen? Bei den heutigen Mietsteigerungen wäre hier sonst auch noch ein Risiko für Dich, wenn Du nun 1/3 Deiner ETFs in die Wohnung Deiner Schwester steckst und selbst nur eine kleine Miete bekommst. Wenn später Deine Rente für das Alter reicht, und die ETF nur für zusätzliche Urlaube o.ä. gedacht sind, aber nicht mit aufgebraucht werden müßten, ist das nicht so problematisch. Sonst würde ich mögliche größere Mieterhöhungen für Dich auch noch mal mit einkalkulieren. Ich mußte nach über 10 Jahren Mietzeit in der Stadt ausziehen raus und zahle nun fast die doppelte Miete.

    Vielen Dank Euch allen für die wertvollen Informationen und guten Anstöße. Das hilft mir schon sehr. Da ich den Tätigkeitsmittelpunkt zuhause habe (die Firma hat auf Großraum umgestellt, einen Großteil meiner Tätigkeit kann ich dort nicht erledigen), werde ich zumindest probieren, das beim FA geltend zu machen, schaden kann es ja nicht. Ob ich danach sonst noch einen Einspruch einlegen würde, überlege ich mir noch mal.

    Zumindest weiß ich nun, woran es liegt, und dass es nicht einfach ein banaler Fehler beim FA war, das macht es ja auch schon erträglicher :) .

    Fehler Im Steuerbescheid?

    Liebes Forum,

    hier bräuchte ich Eure Hilfe:

    Ich habe meine Steuererklärung mit WISO Steuer gemacht und wie im letzten Jahr mein häusliches Arbeitszimmer angegeben (mit errechneten Kosten von 1583 €). Im Steuerbescheid ist aber nur die (geringere) Homeofficepauschale iHv 990 € akzeptiert, ohne Begründung. Der Rückerstattungsbetrag laut Steuerbetrag ist außerdem 249 Eur niedriger als der von WISO berechnete Rückerstattungsbetrag. Ob das nur an der Homeofficepauschale statt Arbeitszimmer liegt, kann ich noch nicht nachvollziehen.

    Kann das Finanzamt ohne Angabe von Gründen nur die Homeofficepauschale geben?


    Die einzigen Unterschiede zum vorherigen "Steuerjahr" wären, dass ich dieses Mal neben meiner in beiden Jahren vollzeitangestellten Tätigkeit (Haupteinnahme) keine zusätzlichen (geringen ) Nebeneinnahmen als Selbständige erzielt habe.


    Ich nutze das Arbeitszimmer immer 100 % beruflich.


    Vorletztes Jahr vor 2 Jahren, als das FA die AZ-Kosten erstattet hat, verteilte sich die Nutzung auf 90 % angestellt (mit 4 Tage von 5 Tagen pro Woche Homeoffice und 1 Tag in der Firma) und 10% selbständige Nebentätigkeit pro Woche. Dieses Jahr habe ich das Arbeitszimmer nur für die angestellte Tätigkeit genutzt, und dabei nur noch drei Tage von 5 Wochentagen im Homeoffice gearbeitet (und 2 in der Firma) (habe es anteilig aber entsprechend ja selbst geringer berechnet sowie in der Steuererklärung Nulleinnahmen für die Selbständige Tätigkeit angegeben). Und ich war unfallbedingt letztes Jahr 6 Wochen krankgeschrieben.

    Kann etwas davon bewirken, dass das Finanzamt nun anders als im Vorjahr nur die Homeofficepausche akzeptiert?

    Ansonsten kann ich versuchen, den Sachbearbeiter anzurufen.

    Wenn es ein Fehler seinerseits war, wie läuft dann die Korrektur ab, damit ich nicht notfalls die Einspruchsfrist verpasse? Bekäme ich dann rechtzeitig vorher einen neuen Bescheid?

    Ich hoffe, Ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen...

    Hm, "richtig" oder "nicht richtig"- gibt es das? Ihr könnt das für Eure Situation sicher am besten zusammen überlegen, besprechen und frei entscheiden, was für Euch beide hier passt - finanziell und gefühlsmässig.

    Das 3-Konten-Modell, bei dem das Gehalt jeweils auf ein eigenes Konto geht, und dann ein Gemeinschaftskonto für gemeinsame Ausgaben, finde ich persönlich sicherer als ein "größeres" Gemeinschaftskonto, auf das Dein Gehalt und die Einnahmen Deines Mannes gehen, und jeweils nur ein kleineres eigenes Konto für den persönlichen Bedarf -

    Thema Haftung des Gemeinschaftskonto und Pfändung, gerade bei beginnender Freiberuflichkeit. Das könnte zwar theoretisch demotivieren, aber ihm andererseits auch Sicherheit und Ruhe beim Start in die Freiberuflichkeit geben.

    Ich wünsche Euch eine gute gemeinsame Lösung.

    Hallo Danger92,

    vielen Dank für Deine Gedanken, und Tips, finde ich sehr hilfreich! Ich sehe die Challenge mit der Steuererklärung, aber hoffe, dass ich es hinbekomme ( sonst kommen dabei vermutlich neue Fragen ans Finanztipforum auf....).

    Ich hatte einige Länder gedanklich ausgeschlossen, Spanien aber noch als sicher genug gesehen für den Zeitraum. Ich überdenke es aber noch mal, wenn Finanztip das anders sieht.

    Gruß

    Zahlenfreund

    Eine vermutlich sehr dumme Frage zum Tagesgeldkonto....: ich hoffe, ich habe es nicht anderen Forenbeiträgen übersehen:

    Ich habe ein Tagesgeldkonto zu 4 % Zinsen für 6 Monate eröffnet und darauf gleich einen Betrag eingezahlt.

    Jetzt hat sich ergeben, dass ich den Betrag theoretisch noch aufstocken könnte, und die 6 Monate laufen noch etwa fünf Monate. (Die Zinsen für neue Tagesgeldkonten der Bank sind inzwischen niedriger).

    Kann man überhaupt noch eine zweite Einzahlung auf einTagesgeldkonto machen? Und gilt dann der Zins von 4 % auch für den Zusatzbeitrag?

    Oder ist das von Bank zu Bank unterschiedlich?

    Mein AG bietet an, meinen Anteil einer Direktversicherung (z.B. 100 EUR netto) mit 15 % zu bezuschussen. Zusätzlich würde er dabei in einen 2. Vertrag nochmal selbst den gleichen Betrag (100 EUR) in die Unfallkasse zahlen.

    (Zuschuss in Unfallkasse maximal 300 EUR, dann also ich 300 + 45 und AG 300=645). AG hat als "Hausanbieter" Allianz, dort geht altersbedingt für mich nur noch die Variante Perspektive. Das lasse ich nächste Woche durchrechnen.

    Es hört sich grundsätzlich nicht so schlecht an, zumindest soweit die Betriebsrente dann unter dem Freibetrag von 169,75 Euro bleibt, auf den dann für mich in der Rente keine Sozialabgaben anfallen. Aber mich stört die Allianz und die Perspektive.

    Ich kann aber auch einen anderen Anbieter nehmen und würde gern eine BAV mit ETF kombinieren. Da würde ich gern mindestens ein Angebot mit Allianz Perspektive vergleichen. Ich finde aber keine Anbieter dafür, nur Berater, die mehrere hundert EUR Vermittlungshonorar verlangen, um dann Anbieter zu nennen bzw. Abschluss zu vermitteln. Angeblich gäbe es in Deutschland 13 Anbieter für BAV mit ETF.

    Wer kennt Anbieter für BAV mit ETF oder kann mir zumindest nicht völlig überteuerten Vermittler empfehlen?

    Schlicht Unwissenheit, oder die Hoffnung stirbt zuletzt:-) Ich habe versucht, mir für meine drei Renten (leider alle nicht so hoch und dummerweise auch alle unterschiedlich hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge) eine Tabelle zu erstellen, und hatte zwar befürchtet, dass die Sozialversicherungsbeträge von beiden Teilen abgehen, aber wollte sichergehen. Es macht für die Rentenlücke einen Unterschied...

    Vielen Dank Euch allen für den wertvollen Input, das Thema trifft wohl doch einige.

    Das Merkblatt "R0815" hatte ich schon gefunden, genau zu dem Punkt hatte es sich nur leider ausgeschwiegen. Ich habe inzwischen noch etwas weitergesucht und jetzt bei ein paar Nettorentenrechnern gelesen, dass die Sozialversicherungsbeträge (in meinem Fall) tatsächlich (wie befürchtet) sowohl vom steuerfreien als auch vom zu versteuernden Teil der Rente abgezogen werden, und nicht nur vom zu versteuernden Teil.

    Hallo zusammen,

    vermutlich ist das für Euch eine einfache Frage, aber ich finde dazu leider nichts ....

    Durch das Alterseinküftegesetz werden bei meinem Renteneintritt später 90 % meines insgesamt zu erwartenden (Renten)einkommens besteuert werden. Wovon werden dann die prozentualen Sozialversicherungsbeträge, d.h. Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen (was ist der rechnerische Bezugspunkt)?

    Vom gesamten Renteneinkommen, also den 100 % "Steuerbrutto"? Oder von den 90 %, die besteuert werden?