Seit dem 01.01. bin ich von einer stv. Amtsleitung zum Amtsleiter aufgestiegen. Die Stelle ist nach EG 15 bewertet. Da ich jedoch kein Masterstudium habe, werde ich noch Qualifizierungslehrgänge absolvieren müssen und wahrscheinlich in zwei Jahren danach eingruppiert.
Glückwunsch zum Aufstieg!
Aber verstehe ich das richtig? Du übst bereits die Funktion des Amtsleiters in der Praxis aus, musst aber die theoretische Qualifikation noch nachweisen, um auch wie einer bezahlt zu werden?