Vielen Dank für alle Kommentare. Ich wollte mit meiner Forumfrage eher in die Richtung nachfragen, ob es doch irgendwelche Regelungen rechtlich gesehen gibt, auf die ich mich berufen kann. Es kann doch nicht sein, dass bei so vielen Bewerbungen, die man heutzutage verschickt, es keine klare Vorschriften gibt. Worauf bezieht sich das Finanzamt, wenn man sagt, "die von Ihnen geltend gemachten Pauschalen für die Bewerbungskosten können nicht anerkannt werden"? Wo kann man solche Richtlinien finden? Sehen die für jedes Bundesland anders? Alle Steuerprogramme beziehen sich doch auf irgendwelche Gesetze, oder? Ich bewerbe mich regelmäßig bei sehr vielen Firmen zurzeit und der Arbeitsmarkt ist zurzeit sehr schwer, mindestens für mich.
Beiträge von antonjuerg
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Hallo antonjuerg
hoffentlich bewirbst du dich nicht in dem Format, das deine total unstrukturierte Einstiegs-Textwand leider befürchten lässt.
Gruß
Alexis
Künftig mache ich es besser. Sry und danke.
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Sind Dir denn überhaupt Kosten entstanden?
Wenn nein, wird es mit dem Absetzen vermutlich schwierig.
Um es zu vereinfach, mindestens für mich, habe ich mich auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.07.2004 bezogen. Laut Absatz 234 des Urteils (Finanzgericht Köln) werden für eine Bewerbung mit Bewerbungsmappe 8,50€ und für eine Bewerbung ohne Bewerbungsmappe (z. B. Online-, Kurz- oder Initiativbewerbung) 2,50€ vom Finanzamt anerkannt. Bei aufwendig und umfangreich gestalteten Bewerbungsmappen können Sie auch 10 bis 15 Euro ansetzen.
Urteil vom Finanzgericht Köln - 7 K 932/03 - Open Legal Data -
Welche Kosten verursachen per e-Mail massenhaft versandte und offenbar standardisierte Bewerbungen?
1. Internet- und Kommunikationskosten: Für den Versand der Bewerbungen per E-Mail werden Internetverbindungskosten sowie möglicherweise Kosten für E-Mail-Provider oder -Dienste anfallen.
2. Bewerbungssoftware oder -tools: Wenn man spezielle Software oder Tools zur Verwaltung und Versendung Ihrer Bewerbungen verwendet.
3. Druck- und Materialkosten: Obwohl die Bewerbungen elektronisch versandt werden, kann es immer noch erforderlich sein, Dokumente auszudrucken, um eine physische Kopie für Ihre Unterlagen oder für persönliche Gespräche zur Verfügung zu haben. Hierbei können Kosten für Druckerpapier, Tinte oder Toner anfallen, falls ich es Finanzamt dokumentiere, was ich bis jetzt gemacht habe.
4. Eventuelle Kosten für professionelle Unterstützung: Wenn man bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, sei es durch einen Karriereberater oder einen professionellen Lebenslaufschreiber, können hierfür Kosten anfallen.
5. Recherche- und Vorbereitungskosten: Vor dem Versand der Bewerbungen ist es oft notwendig, umfassende Recherchen über potenzielle Arbeitgeber und Positionen durchzuführen. Dies kann den Zugriff auf kostenpflichtige Online-Jobbörsen, Fachliteratur oder andere Quellen erfordern.
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Bewerbungskosten nicht vom Finanzamt erkannt
Ich weiß es nicht, wie ich richtig die per Mail verschickten Initialbewerbungen (500+) als Kosten in meiner Steuererklärung melden soll. Ein von den bayrischen Finanzämtern will es weiter nicht erkennen.
Auf der WISO-Steuer-Webseite findet man Informationen dazu wie folgend:"Kosten für das Bewerbungsschreiben absetzenErste Möglichkeit: Belege sammelnDu willst die exakten Kosten vom Finanzamt zurückerstattet bekommen? Dann kannst du alle Belege und Rechnungen sammeln, die für die schriftliche Bewerbung angefallen sind. Die Kosten rechnest du zusammen und trägst sie in die Steuererklärung ein. Wie einfach das mit WISO Steuer geht, zeigen wir dir weiter unten.
Zweite Möglichkeit: Bewerbungskosten-Pauschale
Wie so oft hat das Finanzamt auch für Bewerbungskosten Pauschalen parat.Für jede Bewerbung mit Bewerbungsmappe können pauschal 8,50 Euro als Werbungskosten angegeben werden.Für Online-Bewerbungen oder Einsendung per E-Mail sowie Initiativbewerbungen um einen Job, können immerhin noch 2,50 Euro je Bewerbung abgesetzt werden.Kann ich Bewerbungskosten nur absetzen, wenn ich eine Zusage bekomme?
Es ist komplett egal, ob man den Job oder die Ausbildung tatsächlich auch bekommen hat! Sind Bewerbungskosten entstanden, können Sie diese auch absetzen."Ich habe mich auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.07.2004 bezogen und als Antwort eine Mail bekommen, dass das Urteil für Bayern keine Bindungswirkung, dass die Bewerbungskosten nur mit Nachweis abzugsfähig sind, jedoch wird die Liste mit den Firmen bei denen ich mich beworben als Nachweis nicht akzeptiert, weil "durch die Online bewerbung keine Kosten entstanden sind". In der Regel würde jedoch bei Vorlage einer Aufstellung der Firmen an die Bewerbungen gesandt wurden eine Pauschale von 150.- Euro jährlich anerkannt. Dies ist jedoch keine verbindliche Auskunft. Sollten man eine verbindliche Auskunft wollen, so ist diese schriftlich an das Finanzamt zu stellen (keine E-Mail) und sie ist kostenpflichtig. Meine Frage ist jedoch, ob es der einzige Weg ist, um an die Informationen zu kommen, wie man es richtig "in Augen" des Finanzamtes machen soll?
Letztendlich habe ich auf meinen Einspruch gegen nicht erkannten Initialbewerbungskosten eine Antwort wie folgend bekommen: "Die von Ihnen geltend gemachten Pauschalen für die Bewerbungskosten können nicht anerkannt werden, weil Ihre Bewerbungen ausschließlich per E-Mail erfolgt sind und Ihnen somit keine Kosten entstanden sind."
Soll ich meinen Einspruch weiterhin aufrecherhalten oder zurücknehmen?
Könnte jemand mir da weiter helfen? Danke! [Blockierte Grafik: https://forum.steuerberaten.de/images/smilies/icon_e_smile.gif]