Beiträge von m89233

    Bin wegen der Werbung mit günstigen Gebühren zu Flatex gewechselt.

    Dorthin war der Depotübetrag innert einer Woche erfolgt.

    Kurz darauf wurden die Gebühren massiv erhöht,weshalb ich wegen der falschen Versprechungen (und sowieso auch die Nichterreichbarkeit, sowie keinerlei Antworten auf Anfragen) weiter wechselte.

    Dieser Depotübertrag dauerte dann mehrere Wochen.

    In dieser Zeit war dann mein Depot durch Flatex gesperrt und kein Handel möglich.

    Meine Optionen verloren dabei massiv an Wert, teils mit folgendem Totalverlust.

    Meine (sowie viele Andere!) darauf folgende Negativbewertung bei Trustpilot wurde dann dort auf Veranlassung von flatex nach 3 Jahren gelöscht!!!

    Mein Fazit:

    FINGER WEG VON FLATEX !!!

    Bin jetzt beim sBroker und sehr zufrieden:

    Kostenloses depot und oftmals nur 0,98 Euro Provision beim Wertpapierkauf!

    Habe Sat-Antenne montiert, da Kabel-TV hier im Haus nur eingeschränkt funktionierte.

    Vertrag wurde seitens der WEG für alle 60 Parteien gekündigt.

    Was passiert nun?

    Kommt jemand zu mir, um das Kabel "abzuschneiden"?

    Muß ich diesen in meine Wohnung lassen (auch ohne Terminvereinbarung)?

    Darf Er in alle Räume?

    Wenn ja, was darf Er hier tun?

    > lediglich die Dose abklemmen/entfernen. obwohl mein Eigentum?

    > darf Er dabei (mein!) Kabel abschneiden?

    Sollte ich mir vorher unterschreiben lassen, das Er für eventuelle Beschädigungen aufkommt?

    Danke für Eure Antworten!

    Hallo,

    habe auf den Grundsteuerwertbescheide, sowie auf den Grundsteuermessbescheid entsprechend den hier bekannten Begründungen Einspruch eingelegt, und "das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die mögliche Verfassungswidrigkeit der neuen Landesgrundsteuer" beantragt.

    Hierauf erhielt ich nun die Mitteilung vom FA Baden-Württemberg, das meinem "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenem Verwaltungsakts" nicht entsprochen werden kann.

    Dies weil solch eine Aussetzung im Ergebnis "zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen" würde!

    Deshalb habe das öffentliche Interesse Vorrang vor denen des Steuerpflichtigen, da der durch den "Verwaltungsakt eintretende Eingriff beim Steuerpflichtigem als eher gering einzustufen ist", und auch"keine dauerhaften nachteiligen Wirkungen hat".

    Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass "aufgrund der jetzt ergangenen Bescheide vor dem 1.1.2025 keine Erhebung einer Abgabe im Sinn des § 361Abs. 1 Satz 1 AO (Zahlungsaufforderung) im Raum steht

    Rechtsgrundlage: § 361 Abgabenordnung"

    Was haltet Ihr davon?

    Lohnt es sich, auch gegen diese Ablehnung Einspruch einzulegen?

    ...und wie sollte ich diesen dann begründen?

    Vielen Dank für euer Feedback! 2023.10.19 FA Grundst Begr. Ablehnung.pdf