Beiträge von Fleks

    Ja du hast wohl Recht. Man muss ja bei der Variante Beitragsfreistellung auch noch berücksichtigen dass man das Geld welches nicht mehr in den Vertrag fließt nun wieder zur Verfügung hat. Das wären auf dem Weg bis 2040 immerhin knapp 17.000 Euro die für bessere Anlageformen zur Verfügung stünden.

    Das Gleiche gilt aber auch für die Variante Rückkauf. Bei Rückkauf erhielte ich nur 7.767 Euro zurück und gut 2.200 Euro meiner Einzahlungen wären in den Wind geschossen. Autsch. Interessant wäre da dann jetzt der direkte Vergleich mit der Beitragsfreistellung.

    Festgeld:

    Der Vertrag läuft noch 16 Jahre. Nehmen wir mal an ich lege die 7.767 Euro Rückkaufswert einfach 16 Jahre lang auf ein Festgeldkonto. Aktuell bekommt man so 3,5%. Dann landet man 2040 bei 13.467 Euro Gesamtwert. Damit läge man besser als wenn man den Vertrag nur beitragsfrei stellt, allerdings muss man den Gewinn versteuern. Nach Steuern kommt man ungefähr aufs Gleiche raus. Das überrascht mich fast ein wenig.

    Aktienfonds:

    Die durchschnittliche Rendite eines Weltmarkt-ETFs liegt über lange Fristen irgendwo um die 7%. Das ergäbe nach 16 Jahren einen Gesamtwert von knapp 23.000 Euro. Wegen jährlicher Steuern (Thesaurierung / Vorabpauschale) bleiben laut ETF-Steuerrechner gut 20.000 Euro übrig. Damit wäre ich deutlich besser dabei als mit der Beitragsfreistellung.

    Gemischt:

    Jetzt sind die Börsen super gelaufen die letzten Jahre und das läuft vielleicht nicht ewig so weiter. Gehen wir also etwas konservativer rein: Bei einer Rendite von 5 Prozent käme ich raus bei knapp 17.000 Euro Gesamtwert. Nach Steuern wären das gut 15.000 Euro. Würde sich also immer noch klar lohnen gegenüber der Beitragsfreistellung.

    Fazit:

    Wenn ich glaube dass ich die 7.767 Euro Rückkaufswert über die nächsten 16 Jahre zu mehr als 3,5% p.a. angelegt kriege dann lohnt sich der Rückkauf gegenüber der Beitragsfreistellung.

    Jetzt ist die Frage, wie sehen meine Alternativen aus?

    Die Variante mit dem Widerruf habe ich vor einigen Jahren schonmal prüfen lassen, leider scheint mein Vertrag nicht von dieser fehlerhaften Rücktrittsklausel betroffen zu sein.

    Wenn ich den Vertrag beitragsfrei stelle erhalte ich zum Ende der Laufzeit 12.158 Euro als Einmalzahlung. Das ist immerhin mehr als ich bisher eingezahlt habe. Schlecht verzinst ist es trotzdem. Der Rechner sagt:

    - Gewinn: 2.172 Euro

    - Gesamtrendite: 21,7 %

    - Rendite p.a. 0,83 % (Effektivverzinsung / interner Zinsfuß)

    - Durchschnittlicher Jahresgewinn: 60 Euro

    - Relativer Jahregewinn: 0,6 % p.a.

    Der Gewinn im Verhältnis zum Einsatz ist höher, aber durch die 16 Jahre bis zur Auszahlung sieht die Rendite pro Jahr noch schlechter aus, so würde ich das mal interpretieren.

    Ja ich hab jetzt auf der Seite einen Zinsrechner gefunden in welchen man eine komplette Zahlenreihe manuell eintragen kann. Diesen Rechner findet man hier:

    Renditerechner

    Eingetragen habe ich die Einzahlungen mit Dynamik von 2004 bis 2023, danach Fortschreibung ohne Dynamik bei circa 1.050 Euro Jahresbeitrag bis 2039. In der letzten Zeile habe ich als Auszahlung einfach die von Proxalto prognostizierte Höhe der Rente eingetragen, also die Kapitalabfindung als Einmalzahlung im Jahre 2040.

    Summe der einzelnen Einzahlungen: 26.778

    Höhe der Auszahlung: 31.574

    Dauer: 36 Jahre

    Ergebnisse:

    - Gewinn: 4.797 Euro

    - Gesamtrendite: 17,9 %

    - Rendite p.a.: 1,14 % (Effektivverzinsung IRR / interner Zinsfuß)

    - Durchschnittlicher Jahresgewinn: 133 Euro p.a.

    - Relativer Jahregewinn: 0,49% p.a.

    So ganz daneben lag ich mit der Tabelle also nicht, es sieht in dem Rechner minimal besser aus. Trotzdem alles in allem recht deprimierend. Aber ich bin schonmal einen Schritt weiter.

    Ja bei Hartmut Walz hatte ich jetzt schonmal gelernt dass die Garantieverzinsung sich vor Gebühren versteht. Danke für den Link! Das ist bei meinen 1,5% Garantiezins dann natürlich unterirdisch. Warum ist das denn nicht geregelt wie bei Fonds wo die Managementvergütung schon von der Performance abgezogen ist?

    Heißt aber auch wenn ich in meiner Tabelle unterhalb der 1,5 % p.a. rauskomme dann bedeutet das nicht zwangsläufig dass ich falsch gerechnet habe sondern vielleicht eher dass das Produkt noch nutzloser ist als befürchtet :-/

    Bei den 1,5% müsste ich mit Zinseszins über 36 Jahre eine Gesamtrendite von ca. 70% erzielen.

    Meine prognostizierte Gesamtrendite von 15% über diesen Zeitraum entspräche hingegen nur noch durchschnittlich 0,4 % p.a. wenn man es linear verteilt. Da die Beiträge wegen der Dynamik zu Anfang deutlich niedriger waren als jetzt ist diese Betrachtung natürlich nicht ganz korrekt.

    Vielleicht finde ich ja einen Rechner wo ich einfach alle Raten eintragen kann. Ich habe die Datenreihe ja in Excel schon vorliegen, aber ich traue meiner Berechnung noch nicht ganz. Ich geh nochmal auf die Suche!

    Danke für die Antwort!

    Wenn ich die Rendite errechnen könnte wäre ich tatsächlich schonmal einen großen Schritt weiter. Leider teilt die Versicherung weder die Höhe der Rente noch der Kapitalabfindung bei Fortführung der Dynamik mit, sondern immer nur ausgehend davon dass die Beiträge ab jetzt stabil bleiben.

    Ich bräuchte also einen Rechner in dem ich nach den ersten 20 Jahren Laufzeit die Dynamik deaktivieren kann. Deshalb habe ich versucht das in Excel zu machen, dort komme ich grob bei 26k Einzahlungen raus versus 31k Auszahlungen. Das wären sowas wie 15% Rendite über den Gesamtzeitraum von 36 Jahren, was ja erstmal nach extrem wenig klingt. Aber wie man das bei steigenden Beiträgen auf eine Rendite p.a. umrechnet ist mir schleierhaft.

    Du schreibst:
    Generell sind solche Produkte für den Vermögensaufbau ungeeignet.

    Dieser Einruck drängt sich auf, aber für was sind sie dann überhaupt gut?

    Hallo zusammen,

    Ende 2004 hat mein Vater für mich eine aufgeschobene Rentenversicherung bei Generali abgeschlossen weil ab 2005 die Erträge solcher Produkte steuerpflichtig wurden. Ich versuche zu verstehen ob dieses Produkt irgendeinen Nutzen hat und wie ich weiter damit verfahren soll. Vielleicht bekomme ich ja hier ein paar weiterführende Hinweise (gern auch allgemeiner Natur, kenne mich im Bereich Versicherungskonstrukte nicht so aus).

    Die Eckdaten:

    - Generali (jetzt Proxalto) Selekta Individualvorsorge MRE1

    - ab 12/2040 Rente oder Kapitalwahlrecht, Beitragsrückgewähr im Todesfall

    - Garantiezins 1,5% und bis zu 35% Aktienanteil

    - Beitragszahlung jährlich, mit 10% Dynamik

    Wer dazu direkt was sagen kann bitte gerne einfach antworten.

    Wer Lust auf Zahlen hat darf natürlich unten noch weiterlesen :)


    Proxalto schrieb zu Ende 2023:

    - Bei Todesfall: ca. 9.000 Euro sofort

    (davon 226 Überschuss garantiert)

    - Bei Beitragsstopp: 12.100 Euro ab Ende 2040

    (davon 230 Überschuss garantiert + 1.700 prognostiziert)

    - Bei Fortführung wie gehabt: 31.500 Euro ab Ende 2040

    (davon 230 Überschuss garantiert + 3.100 prognostiziert)

    ...vermute das soll heißen bei Fortführung ohne Dynamik.

    => Wieso werden denn da nur 230 Euro Überschüsse garantiert wenn im Vertrag von 1,5% Garantieverzinsung die Rede ist?


    Taschenrechner / Excel

    Excel sagt dass ich bis Ende 2023 insgesamt knapp 10.000 Euro eingezahlt habe.

    Das habe ich mit den Beitragsrechnungen abgeglichen, scheint so zu stimmen.

    Wenn ich in Excel ab 2024 die Beiträge ohne Dynamik fortschreibe dann komme ich 2040 bei insgesamt eingezahlten 26.800 Euro raus. Wenn ich die Garantieverzinsung von 1,5% p.a. für jedes Jahr mit in die Tabelle bastle so sollten daraus ca. 33.300 Euro werden. Stellt sich nun die Frage, wieso kommt die Versicherung nur bei 31.500 raus?

    Und wieso kommt sie überhaupt da raus wenn sie nur von ca. 3.300 Euro an Überschüssen ausgeht? Das passt alles irgendwie nicht recht zusammen. Und was ist eigentlich mit den 35% Aktien, die sollten das niedrige Zinsniveau zwischen 2009 und 2022 doch easy kompensiert haben? Wären nicht ohnehin deutlich mehr als die 1,5% drin gewesen? Alles Gebühren oder wie? Bin gespannt was Ihr sagt...


    Danke fürs Lesen, viele Grüße!

    Vielen Dank für das ergänzende Feedback!

    Ich hatte eher den Eindruck dass die TK auf meinen Antrag hin einfach ihr Standardformular verschickt hat, weil das der normale Prozess ist. Allerdings überlappt sich dieses Formular inhaltlich auch mit dem Antragsformular das ich oben verlinkt hatte. Hab ich auch nicht ganz verstanden.

    Zum Thema Steuern schreibt pflege.de folgendes:

    Zitat

    Das Geld, was Sie als Ersatzpflegperson für die Verhinderungspflege erhalten, müssen Sie immer bei der Steuererklärung angeben. Es gilt als Einkommen.(5)

    Versteuert werden muss es jedoch nicht in jedem Fall:

    • Steuerfrei sind die Einnahmen, wenn die Verhinderungspflege von Angehörigen durchgeführt wird.
    • Auch von der Steuer befreit sind die Einnahmen von Ersatzpflegepersonen, die mit der Pflege eine sittliche Pflicht erfüllen.(1)

    Der Begriff „sittliche Pflicht“ bezeichnet dabei nicht anderes, als dass man es nicht wegen des Geldes tut, sondern aus moralischen Gründen. Das kann aus Nächstenliebe, Überzeugung oder Pflichtbewusstsein sein, nur eben nicht aus mit Erwerbsabsicht.

    In beiden Fällen oben ist die Verhinderungspflege aber nur so lange steuerfrei, wie die Ersatzpflegeperson nicht mehr bekommt, als der pflegebedürftigen Person an Pflegegeld zusteht.

    Der letzte Satz ist interessant. Zum Glück folgt direkt ein Beispiel dazu:

    Zitat

    Charlotte pflegt ihre Oma, während ihre Mutter (Hauptpflegeperson) im Juli zwei Wochen Urlaub macht. Im Oktober ist die Mutter noch einmal für eine Woche weg. Charlotte (Ersatzpflegerin) bekommt von ihrer Oma für die zwei Wochen im Sommer 600 Euro und für die Woche im Herbst 300 Euro, also insgesamt 900 Euro. Die Oma hat Pflegegrad 3 und bekommt damit im Monat 545 Euro Pflegegeld. Das sind im ganzen Jahr 6.540 Euro. Mit ihren 900 Euro liegt Charlotte unter der Gesamtsumme (6.540 Euro) und muss das Geld für die Verhinderungspflege somit nicht versteuern.

    Für die konkrete Eintragung in der Steuereklärung habe ich folgendes bei ProVita gefunden:

    Zitat
    Das Geld aus der Verhinderungspflege, egal ob Sie dies als Angehöriger oder sonstige sittlich verpflichtete Person erhalten, fällt unter Einkünfte. Genauer gesagt unter steuerfreie Einkünfte. Einkünfte aus der Verhinderungspflege, auch wenn diese steuerfrei sind, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung grundsätzlich angeben. Hintergrund ist, dass die Prüfung, ob etwas steuerfrei ist oder nicht, am Ende dem Finanzamt unterliegt und nicht dem Steuerpflichtigen.

    Zitat
    Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie in der Steuererklärung die Einkünfte aus der Verhinderungspflege eintragen sollen, , nutzen Sie Spalte 27 der „Anlage N“ der Steuererklärung. Dort gibt es in den Formularen der Steuererklärung die Spalte 27 – „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“. In dieser Zeile wird zum Beispiel auch die sogenannte Übungsleiterpauschale eingetragen.

    (Eventuell ist die Spalte 27 ist mittlerweile veraltet, die ändern sich ja häufiger mal)

    Zitat

    Auf jeden Fall sollten Sie eine kurze Erklärung zur sittlich/moralischen Verpflichtung als Ersatzpflegeperson beifügen. Dazu sollten Sie auf § 3 Nr. 36 EStG verweisen, denn auch viele Finanzbeamte kennen die Verhinderungspflege nicht.

    Tja das klingt als wenn man sich womöglich unnötige Diskussionen ans Bein hängt indem man es bei der Steuer angibt. Aber es wäre wahrscheinlich der korrekte Weg.

    Hallo zusammen,

    ich wollte mich mal hier zurückmelden und mich bei allen bedanken weil dieses Thema nun nach längerer Bearbeitungszeit vorerst abgeschlossen ist. Ich hatte ja eigentlich nur nach steuerlichen Erleichterungen fragen wollen aber besonderer Dank gebührt adrianberg und Pantoffelheld für die weiterführenden Hinweise zur nachträglichen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Das war nochmal ein ziemlicher Brocken, inhaltlich wie finanziell.

    Ich habe mich mich im September noch etwas eingelesen und wie empfohlen eine telefonische Beratung in Anspruch genommen und zwar bei der unabhängigen Patientenberatung - das war sehr unkompliziert und relativ hilfreich. Dort bekam ich den Hinweis zu prüfen ob nicht der Pflegedienst schon Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege irgendwie in Anspruch genommen habe, das wird wohl häufig gemacht wenn die Pflegestufe nicht reicht oder man nicht zuzahlen kann. Bei uns war das aber nicht der Fall und wir selbst waren ja in der ganzen Hektik ohnehin nicht dazu gekommen von diesen Leistungen Gebrauch zu machen.

    Ich habe dann das normale Antragsformular der TK (die nennen das "Ersatzpflege") verwendet und da auch gebeten das Kurzzeitpflegebudget mitzunutzen. Dem Formular habe ich zwei Tabellen hinzugefügt in der meine Pflegezeiten und Fahrtkosten tageweise aufgelistet waren - eine für 2021 und eine für 2022 (habe jeweils nur so viele Monate gelistet wie nötig waren um den maximalen Satz zu erreichen). Ich hab nicht tageweise abgerechnet sondern immer in Stundenblöcken, das hat in unserem Fall den Tatsachen entsprochen, umschifft aber wohl auch eine Anrechnung auf das Pflegegeld. Zum Glück hatte mein Vater im Kalender grob Buch geführt, so dass sich das halbwegs rekonstruieren ließ.

    Ich habe mich letztlich gegen die Konstruktion entschieden mich selbst nachträglich als Hauptpfleger eintragen zu lassen; es entsprach nicht den Tatsachen, hätte zu noch mehr Komplexität geführt und ich hatte auch das Gefühl dass ich damit meinem Vater ein Stück weit seine enorme Leistung in diesen Jahren aberkenne. Muss jeder selbst wissen.

    Die Pflege habe ich mit 15 Euro pro Stunde angesetzt, das ging auch so durch, aber das Verhinderungs-Budget ist ja eh recht schnell erschöpft. Fast relevanter war bei mir in Kombination mit dem der Kurzzeitpflege-Budget dann die Erstattung der Fahrtkosten; mein Wohnort ist ziemlich weit entfernt und ich hatte circa eine Strecke pro Woche. Habe einfach die Kilometerpauschale von 20 Cent pro Richtung angesetzt ohne Tankbelege oder Bahntickets einzureichen.

    Es kam dann noch eine Rückfrage von der Techniker mit einem Standardformular auf dem nochmal Pflegezeiten und Fahrtkosten abgefragt wurden, das war etwas schwierig weil es sich nur auf ein Jahr bezog und nicht vorgesehen war dass man das so detailliert auflistet. Ich habe das Formular dann so gut wie möglich und mit vielen handschriftlichen Anmerkungen am Rand für beide Jahre ausgefüllt - zugleich aber darauf verwiesen dass sich das vollständige Bild besser aus den beiden Tabellen erschließt.

    Dann ist fast zwei Monate gar nichts passiert und ich habe es auch nicht geschafft mal nachzuhaken. Letzte Woche war plötzlich ein Zahlungseingang auf meinem Konto, "Erstattung maximaler Betrag", gut 4600 Euro. Nicht schlecht! Damit schließt sich hier aber auch der Kreis, denn nun bin ich wieder beim Thema Steuern :)

    So weit ich bisher gelesen habe muss ich als pflegender Angehöriger diese Einnahme in der Steuererklärung angeben, besteuert wird sie aber dann wohl nicht. Dass die Erstattung von Auslagen (Fahrtkosten) steuerfrei ist, damit hätte ich wohl gerechnet. Da bisher von der Techniker Krankenkasse gar nichts in der Post war weiß ich aber eh auch nicht wie sich die Beträge genau auf Pflege und Fahrtkosten verteilen. Und wo man sie dann eintragen muss. Denke das find ich jetzt aber auch noch heraus.

    Vielen Dank nochmal an alle hier für die guten Hinweise und dass Ihr da ein bisschen Licht ins Dickicht gebracht habt!

    Hallo alle zusammen, ich bin ja positiv erstaunt welch lebendige Diskussion sich hier entsponnen hat, ausgehend von einer zunächst recht simpel anmutenden Frage.

    Man ist verleitet anzumerken dass das deutsche Steuerrecht wohl dazu angetan ist simple Fragen in komplexe Diskurse zu verwandeln; es ist erschütternd und faszinierend zugleich. Man muss allerdings zugeben dass sich hier jetzt auch der ein oder andere Exkurs entsponnen hat der über die Fragestellung leicht hinaus ging ;)

    Mich erstaunt immer dass zu Steuerfragen im deutschen Internet nach wie vor eine so löchrige Informationslage herrscht; man würde ja meinen jeder halbwegs normale Fall müsste langsam mal durchgekaut und durchsuchbar sein, aber offensichtlich fehlt eine Art deutsches Stack Overflow für Finanzthemen. Vielleicht kann dieser Thread ja einen kleinen Beitrag leisten.

    ...wenn sich nur jemand fünde der die Antwort wüsste! :)

    Prinzipiell verstehe ich durchaus dass der Sinn einer Anzeige beim Finanzamt darin besteht, dass die intern den Schenkungsbetrag sozusagen schonmal vom Freibetrag abziehen können, falls innerhalb der nächsten zehn Jahre von der gleichen Person noch mehr dazu käme.

    Ich beziehe mich auf diesen Artikel:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/wa…gen_103057.html

    Zitat

    "Nicht im Gesetz geregelt, aber allgemein anerkannt ist, dass eine Anzeige entbehrlich ist, wenn eindeutig und klar feststeht, dass keine Schenkungsteuer entstanden ist (vgl. Lippross, ErbStG § 30 Rn 6). Das Weihnachtsgeschenk an das Enkelkind (in üblichem Rahmen) muss also nicht angezeigt werden.

    Wann genau 'eindeutig und klar' keine Schenkungsteuer entsteht, bleibt für Schenker und Beschenkten ein Risiko, das Gesetz trifft diesbezüglich keine Regelung. Deshalb ist dringend zu empfehlen: lieber eine Anzeige zu viel abgeben als eine Strafe riskieren!"

    Ich hab auch gar kein Problem damit das jetzt noch anzuzeigen, das Formular liegt hier schon bereit. Habe nur keine Lust auf irgendein Ordnungsgeld wegen Säumnis, weil es ja eine reine Formsache ist die in meinem Falle keinerlei praktische Auswirkungen hat.

    Ok ich lese mich zunächst noch weiter ein und/oder rufe jemanden an der nicht zugleich die betroffene Pflegekasse ist. Der Einwand ergibt Sinn :)

    Sie beziehen sich vor allem auf folgende Ausführungen von Finanztip oder?

    https://www.finanztip.de/gesetzliche-pf…nderungspflege/

    Ihren letzten Satz habe ich jetzt mehrfach gelesen, verstehe ich den richtig:

    - Entweder ich lasse mich als Hauptpflegeperson eintragen, ernte auf dem Wege Rentenpunkte und das Geld für die Verhinderungspflege geht an meinen Vater (der dann als meine Vertretung auftritt)

    - Oder er bleibt die Hauptpflegeperson, die Rentenpunkte fallen an ihn (wo sie nichts bewirken) und das Geld für die Verhinderungspflege geht an mich.

    In einem anderen Artikel habe ich noch folgenden Hinweis gefunden:

    "Soll Dein Angehöriger lieber zuhause gepflegt werden, könnt Ihr derzeit 806 Euro im Jahr aus dem Kurzzeitpflege-Budget auf die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge übertragen." Beträfe uns das in dem Kontext auch? https://www.finanztip.de/gesetzliche-pf…kurzzeitpflege/

    Hallo zusammen,

    meine Mutter hat mir einige Monate vor ihrem Tod ein Aktiendepot übertragen. Da das die erste Schenkung war und eindeutig steuerfrei (Freibetrag 400.000 Euro, Depotwert ca. 20.000 Euro) bin ich davon ausgegangen dass man diese Schenkung nicht dem Finanzamt anzeigen muss.

    Nun habe ich gelesen dass nicht ganz so klar abgegrenzt ist wann eine Schenkung "eindeutig" steuerfrei ist und dass man es dem Finanzamt besser doch mitteilen sollte, auch wenn es keine steuerliche Auswirkung hat. Da das Ganze jetzt aber schon ein Jahr her ist frage ich mich ob ich dann auf die Finger bekomme und mit wie vielen Peitschenhieben ich ungefähr rechnen muss.

    Viele Grüße!

    Vielen Dank nochmal für die sehr ausführlichen Erläuterungen! Ich war ja eigentlich nur wegen meiner Steuererklärung gekommen, aber jetzt habe ich also nochmal ein neues Thema auf dem Tisch :)

    Ich werde am Montag einfach mal bei der Beratungshotline der TK-Pflegeversicherung anrufen, bin selbst bei der TK und die waren auch für meine Mutter zuständig.

    Ich würde mal vermuten dass mein Vater bereits auf irgendwelchen Formularen als Hauptpfleger eingetragen war, ehrlich gesagt kann ich mich aber nicht genau erinnern wann das überhaupt mal abgefragt wurde - müsste mir die Unterlagen nochmal raussuchen.

    ...oder wird das für das Thema Verhinderungspflege isoliert betrachtet?

    Viele Grüße!

    Ich danke Ihnen beiden für diese weiterführenden Hinweise und werde mich da nochmal näher einlesen. Es liegt nun fast ein Jahr zurück und so langsam komme ich wieder zu Kräften.

    Zur Konstellation:

    Wir hatten für den Großteil der Zeit (ca. anderthalb Jahre gesamt) einen Pflegedienst der jeweils morgens und Abends kam. Zunächst Pflegestufe 3, dann 4. Trotzdem gab es natürlich sehr viele zusätzliche Aufgaben die wir unter uns aufgeteilt hatten, vor allem rund um den Mittagsschlaf und in der Mitte der Nacht, später dann auch bei allen Mahlzeiten usw.

    Den Hauptteil der Arbeit hat mein Vater geleistet weil er schon in Rente ist. Ich habe dann wie oben geschrieben ca. 2 bis 3 Tage die Woche unterstützt. Zunächst vor allem während der Nachtschichten weil wir oft mehrmals pro Nacht gerufen wurden und das körperlich für eine Person kaum durchzustehen war.

    Verhindert war ich vorrangig dann wenn ich an meinen Wohn- / Arbeitsort zurückfahren musste - 100% Homeoffice ließ sich nicht machen. Vermute aber da mein Vater die Haupt-Pflegeperson ist müsste er die Verhinderung einreichen und mich dann als Vertretung angeben? Aber da ist natürlich kein Geld geflossen... Also diese ganze Konstruktion mit der Verhinderungspflege ist mir irgendwie noch ziemlich unklar.

    Aber ich geh morgen nochmal mit frischem Kopf ran...

    Vielen Dank für die Antworten an Sie beide!

    Das Pamphlet vom VDK ist eine sehr gute Übersicht, wenn uns das damals jemand gezeigt hätte dann hätten wir wahrscheinlich ein paar Fehler weniger gemacht!

    Die gefahrenen Kilometer werde ich nochmal überschlagen, ich habe aber wegen der BC100 keinerlei Nachweise über die Strecken weil man ja nichts buchen muss. Wird eher kompliziert.

    ---

    Eine Pflegeberatung hatten wir zu Beginn der Pflegezeit in Anspruch genommen, da ging es aber eher darum die lebenspraktischen Dinge in den Griff zu bekommen, den Pflegedienst und die Materialien zu organisieren, im Haus umzubauen und irgendwie nicht komplett unterzugehen. Wahrscheinlich hätte man mehrere Beratungen in verschiedenen Phasen gebraucht.

    Den Tipp mit der Übernahme von Rentenbeiträgen jedenfalls hatte ich damals leider nicht erhalten und als sich die Lage dann verschärfte war auch nicht mehr daran zu denken sich mit sowas zu befassen. Es fiel ohenhin schon extrem viel Papierkram an, und in der Praxis wird man dann ja einfach von der Pflege verschluckt und kriecht auf dem Zahnfleisch.

    Ich habe nun recherchiert dass mir wohl Rentenpunkte zugestanden hätten, aber meine Mutter ist zwischenzeitlich verstorben, die Pflege ist beendet und rückwirkend wird einem das nicht mehr angerechnet. Da die Rentenkasse für meine Generation aber eh nicht mehr viel leisten wird ist es wahrscheinlich gehupft wie gesprungen.

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Mum letztes Jahr gepflegt (Pflegestufe 4 mit Pflegedienst usw). Bin dazu regelmäßig von meinem Wohn- / Arbeitsort zu den Eltern gependelt ( > 500 km) und habe auch nur Teilzeit gearbeitet. Insgesamt wahrscheinlich mehr bei meinen Eltern angepackt als im Betrieb.

    Jetzt gibt es ja den Pflege-Pauschbetrag, den kann ich mir mit meinem Vater teilen, aber viel ist das nicht, gemessen an dem was man da durchgemacht hat. Für die Alternative, nämlich die "außergewöhnlichen Belastungen" hatte ich nicht genug Ausgaben, u.a. wegen Bahncard 100.

    Neben psychischer Belastung und kompletter Überarbeitung war es eben einfach reichlich Verdienstausfall weil ich ca. drei Tage die Woche bei den Eltern ran musste und entsprechend nur max drei Tage pro Woche für die Firma arbeiten konnte. Da wäre nun interessant ob es irgendeine Form der Kompensation / Steuererleichterung gibt die ich bisher übersehen habe.

    Vielen Dank, schöne Grüße!