Beiträge von Moosehead

    Diese Beiträge konntest Du von der Steuer absetzen (hast das vermutlich auch getan). Damit die Rechnung vollständig ist, müßte man die dadurch erzielte Steuerersparnis kennen.

    Bist Du Dir diesbezüglich sicher? Wieviele Zulagen etc. (namentlich Steuerersparnis) hast Du damals denn bekommen?

    > Wieviele Zulagen etc. (namentlich Steuerersparnis) hast Du damals denn bekommen?

    Sorry, dass weiß ich nicht mehr - ist über 15 Jahre her. Das Einzige was ich noch sagen kann ist, wieviel ich selber eingezahlt und wieviel ich nun heraus bekommen habe.

    Laut Endabrechnung des Versicherers habe ich 402,82 € gutgeschriebene Zulagen erhalten. Der Rest sind Überschussanteile, garantiertes Kapital, etc..

    Hilft dir das irgendwie weiter?

    Hallo zusammen,

    ich bin Renter und habe mir 2007 einen Riester-Vertrag "empfehlen" lassen, in den ich in den Jahren 2007-2009 jeweils den max. möglichen Jahresbetrag eingezahlt habe, in Summe 3.659 €. Danach habe ich den Vertrag ruhen lassen, nichts mehr darin eingezahlt und der Vertrag ist 2023 ausgelaufen.

    Da die zu erwartenden Rentenzahlung irgendwo zwischen 20 € und 25 € lag hat mir das Versicherungsunternehmen angeboten, den Betrag im Rahmen der Riester-Kleinstbetragsrenten-Regelung komplett auszuzahlen. Dem habe ich zugestimmt und mir wurden 5.058,52 € ausgezahlt.

    Dieser Betrag wird nun aber in meiner EkSt-Erklärung für 2023 komplett berücksichtigt, wodurch ich selbst nach Anwedung der Fünftelregelung immer noch mehr an Steuern dafür bezahle als ich in Form von Zulagen etc. überhaupt jemals erhalten habe.

    Nun frage ich mich, ob das so richtig ist und ich nichts dagegen tun kann, denn schließlich bleiben davon nicht mal mehr die 3.659 € übrig, die ich selbst eingezahlt habe. Das kann doch irgendwie nicht im Sinne des Erfinders sein, denn eigentlich war der Riester doch als Vorsorge fürs Alter gedacht, aber wenn die Steuer den kompletten Gewinn sowie darüber noch einen Teil der privaten Einlage wieder aufzehrt kann das m.E.n. doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Oder habe ich da irgenwo einen Denkfehler drin?

    Kann ich wirklich nichts dagegen unternehmen?

    Viele Grüße

    Moosehead