Was viele hier zu vergessen scheinen: Wir reden hier von vielen Jahrzehnten. Das ist ein Zeitraum über den auch was andere Länder angeht, kaum Prognosen zu treffen sind. Ein Zeitraum über den Südkorea von einem Dritte Welt Land zu einer der führenden Industrienationen wurde oder mit anderen Ländern das komplette Gegenteil passiert ist. Wer weiß, ob in 40 Jahren nicht in Frankreich die führenden Krebsspezialisten sitzen und das Land aber kein Teil der EU mehr ist oder ob die Gesundheitsheitkosten in Belgien dann 300 % über denen in Deutschland liegen. Das ist deutlich weiter gefächert als die Frage, ob man vor hat, mal nach Kanada oder die USA auszuwandern.
Beiträge von Sikaru1
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Du darfst in den USA nicht grundsätzlich wegen pre conditions abgelehnt werden. Nur wenn du wirklich was akutes wie Krebs hast, bekommst du keine Krebs Insurance mehr. Aber wenn du Krebs hast, dann wanderst du bestimmt nicht mehr aus

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen- hast du da eine Quelle?
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"Weltgeltung "Vertrags-Fortführung im Ausland". Ein Arbeitskollege aus Irland (Mitte 40) ist kürzlich in die USA umgezogen und hat sich dort frisch krankenversichert. "Gold-Plan", 20% bis 2000 USD Deductible ambulant, stationär ohne SB - knapp 500 usd monatlich inklusive Risiko Zuschlag wegen Bluthochdruck. Also wieso sollte man da einen Vertrag aus Deutschland mitschleppen wenn man sich dort eh günstiger versichern kann?"
Das geht aber nur dann wenn du dann noch gesund genug bist um die Gesundheitsprüfung bei dortigen PKVs zu bestehen. -
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Check 24 vergibt im Vergleich von privaten Krankenversicherern Noten für die erwartete Beitragsstabilität. Mich hat dabei insbesondere verwundert, dass es die sonst so hochgelobte Barmenia nur auf ein "ausreichend" schafft. Dabei frage ich mich allerdings, wie verlässlich dieses Rating ist. Kennzahlen sind ja in vielen Bereichen eher mit Vorsicht zu genießen.
Im Gegenteil hätte ich eigentlich erwartet, dass die Barmenia besonders beitragsstabil eingestuft werden würde, da sie ja zu den aktuell teuersten PKVs gehört und ich vermutet habe, dass dies gerade deshalb der Fall sei, weil man im Vergleich zu manch anderem keine zu knappe Tarifkalkulation hat sondern lieber von Anfang an ehrlich etwas mehr Kapital beiseitelegt une anspart.Wie seriös ist die Bewertung von check24 und kann man meine Vermutung bzgl der Barmenia irgendwie widerlegen oder belegen?
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Ich bin als Arzt in der PKV der Allianz in einem Grupp nversicherungsvertrag 2810 versichert. Meine Tochter mit Herzerkrankung würde bei Geburt ohne Gesundheitsprüfung in eine amb Zusatzversicherung zur gesetzlichen Versicherung über mich privat versichert. Die ältere Tochter 16 läuft als Vollversichert auf mich da ich immer das Hauptgehalt verdient habe. Aufgrund chronischer Erkrankung musste ich meine Stelle als Angestellter in Vollzeit auf Teilzeit 80 ohne Bereitschaftdienste reduzieren. Meine Frau ist immer gesetzlich versichert gewesen. Jetzt steht aufgrund meiner Erkrankung die Steigerung des Einkommens der Ehefrau an und sie wird mehr Brutto verdienen als ich. Infolge des Wechsel der Steuerklassen könnte ich unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen. Besteht hier eine Möglichkeit in die GKV zurück zu kommen und den PKV Vollvertag in eine Zusatzversicherung PKV ohne Gesundheitsprüfung umzuwandeln? Bleibt die Zusatzversicherung der herzkranken kleinen Tochter trotzdem erhalten wie vorher? Ich bin 51 Jahre alt und bin bzgl der Rente bei Versorgungswerk Ärzte. Aufgrund einer Multiplen Sklerose ist vorraussichtlich ein Steigerung meiner Einkünfte bis auf tariflichen Gegebenheiten nicht mehr anzunehmen. Der notwendige Steuerklassenwechsel wurde die Beitragsbemessungsgrenze unterschreiten. Ich würde mich über ihren Rat und ihre Empfehlung sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen
Das ist ein hochkomplexes Thema. Da sollten Sie sich nicht auf ein paar Antworten von Laien in einem Forum verlassen. Am besten fragen Sie dazu gegen Honorar kompetente Versicherungsberater. Viel gutes habe ich bislang über Herrn Schlehmann und Herrn Henning gehört. Beide haben auch Blogs und Herr Schlehmann ist hier auch aktiv.
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Mit dem Thema Ausland haben wir bei unserer PKV-Beratung viel zu tun. Wir versichern viele junge Attachés und andere Diplomaten im Auswärtigen Amt, die ja ständig international unterwegs sind.
Bezüglich der Geltung einer privaten Krankenversicherung im Ausland sind drei Aspekte zu unterscheiden:
- Weltweite Geltung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
- Gezielte Auslandsbehandlung
- Wohnsitzverlegung innerhalb von EU/EWR bzw. weltweit
Die weltweite Geltung findet sich in den meisten Tarifen. Hier geht es darum, dass der Versicherer bei einem vorübergehenden privaten (Urlaub) oder beruflichen Auslandsaufenthalt medizinisch notwendige Heilbehandlungen übernimmt. Der maximale Aufenthaltszeitraum ist häufig auf drei bis zwölf Monate begrenzt. Leistungen werden ggf. durch Formulierungen wie "ortsübliche Preise" gedeckelt. Meistens werden auch Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland übernommen. Leistungsdefizite können teilweise mit einer Auslandsreisekrankenversicherung ausgeglichen werden, die wir in Tarifen mit Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung ohnehin immer empfehlen.
Bei der gezielten Auslandsbehandlung trennt sich die Spreu vom Weizen. Hier geht es darum, bestimmte Erkrankungen im Ausland mit neuen Therapien oder Medikamenten bzw. im Rahmen einer Studie behandeln zu lassen, die in Deutschland aus verschiedenen Gründen noch nicht verfügbar sind, z.B. weil die Zulassung fehlt. Die amerikanische FDA ist damit häufig deutlich schneller als das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA. Die Kosten solcher Therapien können, wie auf unserer Website ausführlich beschrieben, in Richtung 500 TEUR gehen. Viele Gesellschaften schränken ihre Leistungen im Ausland auf das deutsche Kostenniveau ein. In "teuren" Ländern (z.B. Nordamerika) bzw. teuren Privatkliniken in "billigen" Ländern (z.B. China) kann das ziemlich ins Geld gehen!
Die Wohnsitzverlegung innerhalb von EU oder EWR ist bei den meisten Versicherern möglich, teilweise jedoch mit Einschränkungen auf maximale Zeiträume, "ortsübliche Preise" oder einer Decklung auf deutsches Kostenniveau. Die weltweite Wohnsitzverlegung ist bei einigen Versicherern ganz ausgeschlossen. Die meisten bieten diese Möglichkeit, jedoch nur gegen Zahlung eines länderspezifischen Beitragszuschlags, der bis zu 50% beträgt (z.B. USA). Nur bei einem Anbieter ist eine weltweite Wohnsitzverlegung ohne Mehrkosten möglich.
Die Barmenia ist nach unserer Kenntnis die einzige Gesellschaft, die in allen drei Punkten alle wichtigen Anforderungen erfüllt.
Wie von Saxum zitiert, deckelt die R+V ihre Auslandsleistungen in allen Tarifen auf deutsches Kostenniveau und erfüllt die obigen Kriterien somit nur sehr eingeschränkt. Die R+V leistet bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten je nach Tarif zwischen 6 und 36 Monate. Diese Leistungen müssen den "üblichen Berechnungssätzen" am Aufenthaltsort entsprechen - was auch immer das heißen mag. Für mich klingt es fraglich, ob die teure Privatklinik in einer chinesischen Großstadt dann bezahlt wird. Bei Wohnsitzverlegung innerhalb wie auch außerhalb der EU wird erstmal nur bis zu den deutschen Kostensätzen geleistet. Darüber hinaus nur mit Beitragszuschlag.
Zum Hinweis von Achim Weiss : Stimmt, das deutsche Kostenniveau ist schon ganz manierlich. Dennoch verlangen einige Anbieter auch schon in "günstigen" Ländern wie Spanien einen ordentlichen Länderzuschlag. In der Schweiz, Nordamerika, Japan oder Australien fällt der dann noch mal deutlich höher aus. Niedrigere Konsumentenpreise als in Deutschland gehen auch nicht immer mit günstigeren Gesundheitskosten einher.
Wie fast alle Themen rund um die private Krankenversicherung ist auch die Frage der Absicherung im Ausland recht komplex. Fachkundige Beratung durch einen Spezialisten ist daher sehr zu empfehlen. An dieser Stelle mag man mich aber für etwas befangen halten.

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Das ist ein sehr interessanter und ausführlicher Beitrag, aber wie sieht es mit dem weltweit gültigen Tarif Prime vom deutschen Ring aus? Weist dieser im Vergleich bei einem dieser drei Kriterien einen Nachteil auf?