Beiträge von Blauerklaus

    Hallo,

    ich habe einen ruhenden Kleinstriestervertrag aus 2008. Vertrag läuft bis 20228. Nun bin ich 64 und ergalte jetzt schon eine 99,9% Altersteilrente aufgrund neu ergebener Schwerbehinderung. Gehe jedoch noch weiter arbeiten.

    Frage: Kann ich mir die Riestersumme ohne schädliche Verwendung (zulagen) auszahlen lassen?

    Gruß und danke für Antworten

    Klaus

    Hallo,

    ich hatte 2011 aus dem Betrag meiner Abfindung (zur Kündigung) eine Direktversicherung gebildet. Dieser Betrag wurde nach altem Recht nach § 40 b EStg. pauschal versteuert. Dieser ist im nächsten Jahr zur Auszahlung (monatliche Rente) fällig.

    Nun meine Frage: Werden von dem Betrag (monatliche Rente) noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen?

    Ich habe doch a) den Betrag selbst eingezahlt

                                            b) Die Abfindung ist gesondert auszuweisen und einmalig zu zahlen (§ 3 Abs. 6 BetrAVG). Diese Abfindung stellt kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar, wenn sie wegen Ende des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird.

    außerdem steht aber als Versicherungsnehmer meine alte Firma im Vertrag die schon viele Jahre nicht mehr existiert.

    Frage: Kann ich dies ändern lassen?

    Aus welchem Grunde sollte ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen?

    Vielen Dank für ihre Antworten.

    Gruß Klaus