-
-
Hallo,
ich beziehe seit Nov. 2023 eine 99,9%tige Teilrente.
Am 01.12.2024 erreiche ich aufgrund meiner Behinderung (GdB. von 50%) ihre Regelrentenaltersgrenze. (geb. am 10.07.1960)
Meine Frage: Kann ich ab 01.12.204 schadlos auch bei weiterem Bezug meiner Teilrente die Kleinstriesterrente in einem Betrag auszahlen lassen.
Die 99,9%tige Teilrente ist wichtig um weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben und vor allem um Personen mit Pflegegrad für die eigene Rente zu betreuen.
Danke für eure/ihre Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Klaus
Franziska_FT
Lieber Blauerklaus, du hast diesen Beitrag auf deiner eigenen Pinnwand erstellt. Bitte poste deinen Beitrag als neues Thema in "Versicherung & Vorsorge" (Versicherung & Vorsorge).
Freundliche Grüße, dein Moderationsteam