Blauerklaus Neuling

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  • Letzte Aktivität: 24. September 2024 um 13:11
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Lieber Blauerklaus, du hast diesen Beitrag auf deiner eigenen Pinnwand erstellt. Bitte poste deinen Beitrag als neues Thema in "Versicherung & Vorsorge" (Versicherung & Vorsorge).

Freundliche Grüße, dein Moderationsteam

Hallo,

ich beziehe seit Nov. 2023 eine 99,9%tige Teilrente.

Am 01.12.2024 erreiche ich aufgrund meiner Behinderung (GdB. von 50%) ihre Regelrentenaltersgrenze. (geb. am 10.07.1960)

Meine Frage: Kann ich ab 01.12.204 schadlos auch bei weiterem Bezug meiner Teilrente die Kleinstriesterrente in einem Betrag auszahlen lassen.

Die 99,9%tige Teilrente ist wichtig um weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben und vor allem um Personen mit Pflegegrad für die eigene Rente zu betreuen.

Danke für eure/ihre Antworten


Mit freundlichen Grüßen

Klaus