Sollte das zutreffen, könnte dies einen Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz darstellen.
Da die betreffende Person selbst im Amt arbeitet, stellt sich die Frage nach einer neutralen Prüfung. In solchen Fällen kann man sich an die Dienstaufsicht (z. B. Bürgermeister/in) oder direkt an die Kommunalaufsicht beim Landratsamt bzw. der Bezirksregierung wenden. Auch eine anonyme Meldung über ein Hinweisgebersystem ist möglich.
Wichtig ist, nur überprüfbare Tatsachen zu schildern und keine unbelegten Vorwürfe zu formulieren.
Interessant ist auch die Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenkasse.
Das muss man aber im Einzelfall prüfen.
Genau DAS trifft schon seit Jahren zu. Und wer hat schon Lust, in ein Wespennest zu treten wie beim Landratsamt namentlich aufzutreten? Schließlich möchte man hier wohnen bleiben: Die türkischen Familien hier sind von der Verwandtschaft her sehr verbandelt und treten nicht einzeln auf...
Der Hausmeister unserer Anlage bestätigte im Übrigen, dass diese Praxis absolut kein Einzelfall ist und hier im Umfeld viele Wohnungen eigentlich nicht regulär bewohnt werden, sondern einfach unbewohnt möbliert bleiben, solange bis die Mieter wieder medizinischen Bedarf haben und nach D. für ein paar Wochen zurückkehren.
Und außerdem wie war das noch: Der gößte Lump im Land, ist und bleibt der Denunziant.