Natürlich ist das 2FA eingehalten, die erste FA ist das Smartphone und die zweite FA ist die 5 stellige numerische PIN.
Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung
von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wissen, Besitz oder Sein
Wie schon öfter erwähnt ist das Smartphone als Faktor nicht ausreichend wenn das Smartphone auch das Zugriffsgerät ist.
Wenn das Smartphone gehackt ist können die Hacker die PIN mitlesen und dann beliebig mit deinem Banking rumspielen.
Es fehlt eben der zweite Faktor der denen dann unbekannt ist und genau davor schützen sollte.
Und genau deshalb empfieht jede verantwortungsvolle Bank auch die von dir schon erwähnten zwei getrennten Geräten:
Also PC und Smartphone.
Oder Smartphone 1 und Smartphone 2.
Oder PC und Chip-TAN
Oder Smartphone und Chip-TAN
Ich habe mir mal die mühe gemacht und die entsprechende EU-Verordnung dazu angetan:
Artikel 9 — Unabhängigkeit der Elemente
- ...¶
- Wenn eines der Elemente der starken Kundenauthentifizierung oder der Authentifizierungscode selbst von einem Mehrzweckgerät verwendet wird, sehen die Zahlungsdienstleister Sicherheitsmaßnahmen zur Minderung des Risikos vor, das aus der missbräuchlichen Verwendung eines solchen Mehrzweckgeräts erwachsen würde.
- Für die Zwecke des Absatzes 2 beinhalten die Risikominderungsmaßnahmen alle folgenden Komponenten:
- Nutzung getrennter sicherer Ausführungsumgebungen durch die im Mehrzweckgerät installierte Software;
- Mechanismen, mit denen sichergestellt wird, dass die Software oder das Gerät vom Zahler oder einem Dritten nicht verändert wurde;
- sofern Veränderungen stattgefunden haben, Mechanismen zur Eindämmung von deren Folgen.
Also erstmal da ganz klar der Hinweis, für eine "Starke Kundenauthentifizierung" ist die Unabhängigkeit der Elemente (Faktoren) wichtig. "Mehrzweckgerät" ist hier das Smartphone, da es für den Zahlungsvorgang und die Authentifizierung gebraucht wird.
Da so die Unabhängigkeit nicht gewährleistet werden kann, also keine 2FA, dann müssen andere Maßnahmen zur Risikominimierung vorgenommen werden, wie in Punkt 3 beschrieben.
Punkt 3.1 trifft schonmal nicht zu. Es ist nur eine App.
Punkt 3.2 und 3.3 sagen letztendlich nichts anderes, als dass das OS erkennen soll wenn es gehackt wurde. Ja, dafür gibt es Maßnahmen, die lassen sich aber umgehen.
Also unterm Strich lässt sich sagen:
Eine volle 2 Faktor Authentifizierung ist nicht gegeben. (Siehe definition von elektronik-kompendium).
Laut PSD2 aber zulässig, da man sich hier auf die Sicherheitsmechanismen des Betriebssystems verlässt.
Ob einem das reicht muss wohl jeder für sich Entscheiden. Grade bei Android sehe ich das kritisch.