Beiträge von Soapy

    Hallo zusammen! Ich möchte mich der Frage des Threaderstellers anschließen, jedoch handelt es sich bei mir um Aktien die ich im Jahr 2021 gekauft habe. Da die Aktien nicht mehr handelbar sind, hat mir mein Broker mir ein Formular zur gegenwertlosen Ausbuchung von Wertpapieren zur Verfügung gestellt. Nach den Ausführungen meines Brokers werden die Verluste aus der Ausbuchung in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Damit müsste ich den Verlust doch steuerlich bis zur einer Höhe von 20.000 EUR geltend machen können?

    Es wurde allerdings noch der Hinweis gegeben, dass bei einer wertlosen Ausbuchung von Wertpapieren, welche über keinen Referenzkurs zum Zeitpunkt der Ausbuchung verfügen, die Depotbank die Ersatzbemessungsgrundlage zum Steuereinbehalt bildet. Ich versteht diese Aussage so, dass die Depotbank damit festlegt, wieviel die Aktien noch "wert" sind. Das müssten dann 0,00 EUR sein. Oder versteht ihr diese Aussage anders?