Beiträge von sangun15

    Zuerst möchte ich mich ganz herzlich für die Antworten auf meine eingangs gestellte Frage bedanken! Es ist toll, dass Menschen ihre Freizeit dazu verwenden, anderen in solchen Fällen mit Rat zu unterstützen.

    Daher möchte auch ich zur "Auflösung" der Fragestellung beitragen, nachdem ich nun von der Fachabteilung der Techniker angerufen wurde.

    Ja, ich hatte nicht erwähnt - und dies ist für die Pflichtversicherung bei Rentnern elementar - , dass ich trotz Möglichkeit seit 45 Jahren in der GKV (Techniker) verblieben bin. Wäre ich bis zuletzt privat versichert oder weniger als 90% in der zweiten Hälfte meines Berufslebens in der GKV versichert gewesen, würde die Pflichtversicherung als Rentner nicht zum Zuge kommen. Dies habt ihr oben z.T. auch schon notwendigerweise angemerkt.

    2. Es lohnt sich in der Regel, wenn man die Auszahlung der Rente vorzieht (so man das darf, so die Bedingungen erfüllt sind), und sei es, man macht es nur deswegen, weil das einen halben Prozentpunkt bei der Steuer spart.

    Zumindest in meinem Fall hat es sich um keine rentenbasierte Direktversicherung gehandelt, sondern um eine Direktlebensversicherung, die im Erlebensfall immer als Einmalkapitalauszahlung geendet hätte. Für diese Form eines Altvertrages gibt es keine Besteuerung sondern "nur" Sozialversicherungsbeträge.

    Meine grundlegende Frage war ja, ob die Bemessung, ob der Freibetrag in Höhe von 185,25 Euro bei den Krankenversicherungsbeiträgen einmalig zum Zeitpunkt der Auszahlung definiert wird (an dem ich noch freiwillig versichert bin) oder ob eine Änderung auch zur Gewährung des Freibetrages führt. Hier konnte mir bisher keiner eine genaue Aussage geben.

    Ihr habt in Euren Beiträgen zum Teil auch darauf hingewiesen, dass die 119 Monate in meinem Fall anders behandelt werden - aber sieht dies auch die GKV (hier die Techniker) genauso - Stichwort: oben genannte Pferde ...

    Die Dame von der Techniker hat mir dies (Eure Annahmen) bestätigt!!! Sie seien verpflichtet jede Änderung zu prüfen und dann entsprechend die Beiträge anzupassen.

    Ich bat um eine schriftliche Bestätigung, die sie mir verwehrte, da sie keine Garantie hätte, dass ich definitiv pflichtversichert sein würde, wenn ich in die Rente einträte (obwohl sie ja die Information auf ihrem Bildschirm hatte, dass ich über 45 Jahre bei ihnen ununterbrochen Mitglied war/bin.) Sie würde mir jedoch eine allgemeine Bestätigung zusenden, die ich aktuell noch nicht vorliegen habe.

    Im Netz habe ich jedoch jetzt noch eine Information dazu gefunden, dass der Freibetrag nach § 226 Abs. 2 SGB V ab dem Zeitpunkt der Pflichtversicherung gewährt wird. Hoffentlich erkennt dies meine Techniker dann auch sofort.

    Aktuell bin ich mir leider noch unsicher, wie ich im Februar erkennen kann, ob der Freibetrag berücksichtigt wurde oder nicht. Außer bei der Techniker dann nachzufragen, wüßte ich nicht, wo man dies ersehen könnte.

    Die Krankenkasse sollte mehr dazu sagen können.

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Ausführungen.

    Ich wollte erst einmal die Einschätzungen evtl. Erfahrungswerte hier aus der Community abfragen, um dann in ein Gespräch mit der Krankenkasse zu gehen.

    Nichtsdestotrotz habe ich nun doch den Anruf "gewagt" mit folgendem Ergebnis:

    Ihr erster Einlass wurde zum Teil bestätigt (Monat Januar): Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liegen würde, sollten eigentlich keine erhöhten Abgaben gezahlt werden. Wahrscheinlich wird dies jedoch doch der Fall sein und ich müsste nach Zahlung Einspruch einlegen und auf ein Urteil - ich hoffe, ich habe dies richtig vertstanden - des Bundessozialgerichtes warten.

    Zum zweiten Teil (119 Monate) konnte leider noch keine abschließende Information zur Verfügung gestellt werden. Die Vermutung des Beraters ist jedoch, dass tatsächlich die Bewertung bei Zahlung der Summe im Januar die freiwillige Versicherung ergäbe und somit in allen Rentenmonaten NICHT der Freibetrag zur Verfügung stände. Er hat die Anfrage zur Fachabteilung weitergeleitet, ich werde ein Update erhalten.

    Letztendlich würde dies bedeuten - aktuell besteht die Allianz auf 1. Januar als Auszahlungstermin - , dass ich einige Tausend Euro während der 10 jährigen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge verlieren würde oder den Rentenbeginn einen Monat vorverlege (mit Auswirkungen, die ich aktuell noch nicht überblicke).

    Daher, weiterhin für jeden Rat dankbar!

    Liebe Community,

    folgendes Szenario liegt meiner Frage zugrunde:

    Mein Altvertrag einer Direktlebensversicherung, die seit 1989 über meine Arbeitgeber bei der Allianz auch über mein Gehalt gespeist wurde, wird nun als Einmalzahlung zum 01.01.2026 fällig. Es handelt sich nicht um eine Rentenversicherung, so dass keine Steuern, sondern "nur" Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.

    Januar 2026 ist eigentlich mein letzter Arbeitsmonat. Meine - aktuell noch nicht fest beantragte - offizielle Rente würde am 01.02.2026 beginnen.

    Nun habe ich gelesen, dass für die Krankenkassenbeiträge, die verteilt über 120 Monate zu entrichten seien, bei den Pflichtversicherten ein Freibetrag von 187,25 Euro gewährt wird, jedoch nicht für Privatversicherte oder freiwillig Versicherte. Aufgrund meines Verdienstes gehöre ich der letztgenannten (freiwillig Versicherte) Gruppe an.

    Weiterhin sei der Auszahlungszeitpunkt der Kapitalzahlung relevant, an dem die Versicherung (Allianz) die Information an die Krankenkasse übermittelt.

    Daher meine Frage: Ist es tatsächlich ein elementarer Unterschied für die Nutzung des Freibetrages, die Kapitalzahlung am 01.01.2026 im Gegensatz zum 01.02.2026 zu erhalten? Falls ja, welche Möglichkeiten gäbe es für mich, in den Genuss des Freibetrages zu kommen (z.B. Rentenstart ab 01.01.2026)?

    Herzlichen Dank für jeden Hinweis, der hier Klarheit in die Angelegenheit bringt (dreimalige Nachfrage bei der Allianz führte zu keinerlei Information).

    Gunnar

    Liebe Community,

    ich weiß, ich bin spät dran, dennoch jetzt noch die Frage.

    Im November 1959 geboren, ist mein offizieller Renteneintritt im Februar 2026. Aktuell befinde ich mich im Vorruhestand und in der glücklichen Lage, dass mein Arbeitgeber mein Gehalt noch bis zu diesem Zeitpunkt voll bezahlt.

    Nach Rentenberatung sind alle Unterlagen seit der Schulzeit lückenlos. Die Rente ist aktuell noch NICHT beantragt.

    Macht es für mich jetzt noch Sinn (und ist dies noch möglich?) die 10% Teilrente nachträglich ab 01.12.2023 zu beantragen? Mein Gehalt 2022 hat das Durchschnittsgehalt erheblich überstiegen.

    Was ist der Rat? Leider habe ich keinen "Rechner" gefunden, der Auskunft darüber gibt, ob die Vorteile die Nachteile überwiegen.

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre/Eure Hilfe.

    Die Information der Ausbuchung kam von Smartbroker am 14.06.2023, die Abrechnung (Barausgleich, Gutschriftbetrag) und somit die Information der damit verbundenen Steuerverrechnungen kam tatsächlich erst am 27.09.2023.

    Du hast oben drei 25er Zahlen als Beispiel gelistet, es geht ungefähr um den (Verlust-)Betrag, den Du NICHT erwähnt hast, den mit einer 0.

    Hallo Achim,

    ganz herzlichen Dank für Deine prompte Antwort und Deine Hinweise, wie zu reagieren ist.

    Ja, Du hast den Sachverhalt nochmals korrekt wiedergegeben, also somit richtig verstanden!

    "Zur Not" hätte ich tatsächlich auch seit 2001 jährliche Depotauszüge, wenn dies nachgefordert wird.

    Ich versuche zusammenzufassen, wie ich Deine Hinweise verstanden habe:

    1. Nicht der Broker (Smartbroker) sondern die Depotbank (DAB) ist mein Ansprechpartner.

    2. Sachverhalt schriftlich (Brief/Einschreiben) oder via Fax an DAB übermitteln (hatte per Kontaktformular schriftlich formuliert, leider jedoch dafür keine Bestätigung an meine E-Mail-Adresse erhalten, geschweige denn eine Antwort).

    3. Mein Depot (über Smartbroker) zieht ja gezwungener Maßen Mitte Oktober von DAB zu Baader um - somit ist dann DAB nicht mehr meine Depotbank. Ich habe aktuell einfach nur die Befürchtung, dass DAB dann kein Interesse der Klärung mehr hat, da ich in 2 Wochen nicht mehr ihr Kunde bin. Im Prinzip hat diese Angelegenheit aber nichts mit dem Umzug zu tun, das sehe ich auch so.

    4. Falls alle Stricke reißen, kann ich dies auch über das Finanzamt versuchen zu korrigieren. Würde ich dies dann ebenso schildern/vorbringen, wie ich das gegenüber der Depotbank machen würde? Und wann? Nächstes Jahr bei der Einkommenssteuer?

    Achim, nochmals herzlichen Dank für das Teilen Deiner Expertise.

    Beste Grüße

    Gunnar

    Liebe Community,

    ich habe über Smartbroker das Angebot angenommen, im Sommer meine Software AG Aktien zu verkaufen. Ende September kam nun das Formular, wo gelistet wurde, wie der Veräußerungsgewinn berechnet und entsprechend die Steuern abgeführt wurden. Seit Kauf der Aktien in 2001 und 2009 habe ich 2x die Depotbank gewechselt. Leider habe ich jetzt erst gesehen, dass Smartbroker (DAB) von der letzten Depotbank nur die Information des Kaufes von 2009 übermittelt wurde. Smartbroker hat nun den Preis aus dem Kauf für 50% der Aktien als 100% angenommen (50% aus 2001 - 50% aus 2009) und somit einen falschen Gewinn ermittelt (Altbestände aus 2001 bleiben ja eh außen vor). Leider erreiche ich bei Smartbroker oder DAB - wahrscheinlich aufgrund der Umstellung der führenden Depotbank zu Baader) telefonisch niemand und auch auf Mails wird nicht reagiert.

    Meine Frage an Euch ist nun: Wer kann diesen "Fehler" korrigieren? Smartbroker? DAB? Was passiert, wenn Mitte Oktober alle Aktien von DAB zu Baader umziehen? Ist dann DAB noch für mich zuständig? Die Käufe aus 2001 und 2009 können durch PDFs belegt werden (inkl. Preise). Kann dies evtl. auch später noch über die Einkommenssteuer korrigiert werden? Leider finde ich dazu keine Infos im Netz und ich erbitte nur Eure persönliche Meinung, keine Steuerberatung!

    Herzlichen Dank und ebensolche Grüße

    sangun15