Okay, vielen Dank für deine Beiträge.
Beiträge von SHH
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Vielen Dank für all die Erklärungen.
Jetzt habe ich noch eine Frage, die wohl ganz an den Anfang gehört hätte: Was kann man denn alles für Konten nehmen. Denn es soll natürlich möglichst Zinsen geben, was bei einem Girokonto kaum möglich ist. Geld anlegen als TV für jemand anderen, aber in eigenem Namen, funktioniert das auf die gleiche Weise?
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Ich kenne solch ein Treuhandkonto von Mietkautionen.
Der Vermieter eröffnet ein Konto, dass auf den Mieter läuft und desser Erträge er versteuern kann/muss. Ein Zugriff auf das Konto durch den Mieter ist jedoch nicht möglich.
Können solche Konten nur Vermieter eröffnen oder auch normale, private Personen wie eben Testamentsvollstrecker, die aus der Verwandtschaft kommen und keinem entsprechenden Beruf angehören? Weißt du das zufällig?
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Vielen Dank für eure Beiträge, vieles war mir im Einzelnen nicht so bekannt.
Genau, der TV eröffnet ein Extrakonto, auf dem er das Geld für die Vorerbin verwaltet. Diese darf jedoch laut Behindertentestament nicht nur die Erträge nutzen, sondern darf auch an die Substanz. Das haben die Erblasser so bestimmt. Das nur nebenbei.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer geht erst einmal zu Lasten des Nachlasses, damit wird also zunächst weder der Testamentsvollstrecker noch der Erbe persönlich belastet. Der Testamentsvollstrecker erhält dann als Kontoinhaber von der Bank die Steuerbescheinigung. Die gibt er an den Erben mit der Erklärung weiter, dass sich der bescheinigte Steuerabzug auf die an den Erben ausgekehrten Zinseinnahmen bezieht. Das kann sich der Erbe dann vom Finanzamt erstatten lassen. Sinnvollerweise sollte dem Finanzamt beim ersten mal die Konstellation erläutert werden, dann gibt es auch keine Probleme.
Mich wundert, dass das Finanzamt allein "auf Zuruf" und ohne dass im Konto irgendetwas von Testamentsvollstreckung steht, akzeptieren soll, dass die Steuern nicht zulasten des Kontoinhabers, also des TV gehen, sondern zulasten der Vorerbin. Ich meine, die Fakten sind immer noch so, dass das Konto nach innen und außen hin so aussieht wie ein Privatkonto eines Privatmenschen. Es ist auch so: Sollte er versterben, sind seine Angehörigen offiziell die Erben. Wie hält man fest, dass es ein Testamentsvollstreckerkonto ist und dass dies das Geld der Vorerbin ist? Irgendetwas fehlt mir da noch.
Für Gerichte, Behörden, Banken muss dazu im Grundsatz nichts festgehalten werden, allerdings werden in der Konstellation "Behindertentestament" Sozialbehörden oder Maßnahmeträger Auskünfte und Erklärungen über Höhe und Zweck von Zahlungen an den Begünstigten verlangen. Dass man das sauber hinbekommt, ist ja gerade der Sinn der Gestaltungsform.
Das stimmt so nicht ganz, denn wenn das Behindertentestament wasserdicht ist - und das ist es in diesem Fall -, dann muss man gerade NICHT den Sozialbehörden über jede Geldausgabe Rechenschaft ablegen. Weder über die Höhe noch über den Zweck noch wann oder wie oder was auch immer. Was nicht passieren darf, ist, dass Bargeld oder Überweisungen an die Vorerbin gehen, denn über dieses Geld könnte sie frei verfügen und es wäre sehr wahrscheinlich anrechenbares Einkommen. Es muss sichergestellt sein, dass der TV alle Rechnungen direkt an die Gläubiger zahlt, ohne dass die Vorerbin einen Cent davon in die Hände bekommt. Wie es mit Taschengeld und Kleinbeträgen aussieht, damit kenne ich mich nicht aus. Lieber auf Nummer sicher gehen und es nicht machen.
Außerdem wird natürlich penibel Buch geführt, das ist klar. Auch, falls doch mal von irgendeiner Seite her eine Prüfung anstehen sollte.
Ich wäre auch sicher gewesen, dass so ein Konto auf den Erben läuft und der TV halt irgendeine spezielle Vollmacht bekommt.
Ein Konto auf den Namen des Erben zu führen finde ich persönlich riskant. Es sei denn, es wird ausdrücklich festgehalten, dass der Erbe nicht über das Konto verfügen kann (Sperrvermerk).
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Vielen Dank für deine Antwort, epsilon2. Einiges verstehe ich jedoch nicht.
Wo genau steht z. B. dies hier:
Die BAFin hat folgerichtig auch in ihren Leitlinien zum Geldwäschegesetz klargestellt, dass Testamentsvollstrecker nicht im fremden wirtschaftlichen Interesse handeln.
Das Konto wird auf den Namen des Testamentsvollstreckers eröffnet. Das ist mir klar. Der TV ist jedoch eine Privatperson, kein Anwalt o. Ä. Es muss doch irgendwie festgehalten werden, dass das nicht sein Privatkonto ist, sondern dass er das Geld der Erbin verwaltet und dass sie keinen Zugriff darauf hat. Außerdem sind es nicht seine eventuellen Steuern, die er darauf zahlt, und auch nicht seine eventuellen Zinsen, die er einnimmt. Darum geht es. Mögliche Kapitalertragssteuer beispielsweise muss zulasten der Erbin gehen. Das muss ausdrücklich festgehalten werden. Deshalb die Formulierung "im wirtschaftlichen Interesse der Erbin".
Es kann ja nicht sein, dass der TV auch noch privat mit den Steuern belastet wird.
Wie machen das denn andere Testamentsvollstrecker?
Gruß
SHH
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Hallo zusammen,
aufgrund eines Behindertentestaments suche ich eine Bank, die einem Testamentsvollstrecker, der kein Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.Ä. ist, ein Testamentsvollstreckerkonto gibt, wobei das Konto auf den Namen des Testamentsvollstreckers geführt werden muss, die Vorerbin jedoch die wirtschaftlich Berechtigte ist. Auch eventuelle Versteuerungen lägen bei der Erbin. Diese darf aufgrund der testamentarischen Festlegungen keinen Zugriff auf das Erbe haben.
Behindertentestamente sind gang und gäbe, auch dass ein Verwandter Testamentsvollstrecker ist. Bis jetzt gibt es jedoch nur Absagen von den Banken.
Hat irgendjemand vielleicht Erfahrung damit gemacht und kann eine Bank empfehlen? Oder hat jemand einen Tipp?
Danke schon mal.
SHH