Beiträge von El_la

    Hallo zusammen !

    ich bin stiller (aber fleissiger) Leser des Forums und versuche mich um eine BU-Versicherung zu kümmern.

    Ich bin mehr als spät dran (40), und hatte vor 2 Jahren auch einen längeren krankheitsbedingten Ausfall (neudeutsch Kategorie "Burnout") - dadurch gestaltet sich das schwierig.

    Ausgangslage:

    Angestellte, Bürojob,

    großer internationaler Konzern,

    Kollektiv-BU Angebot, extrem vereinfachte Gesundheitsfragen, die ich alle wahrheitsgemäß mit nein beantworten kann.

    Ich hatte im vergangenen Jahr schon einmal bei der entsprechenden Abteilung nach einem Angebot gefragt und mit dem zuständigen Versicherungs-Mitarbeiter gesprochen.

    Angeboten wird das wohl momentan nur mit der Gothaer (BU Premium)

    Versicherung mit Überschuss-Beteiligung, wobei diese zur Beitragsreduktion verwendet werden.

    3% Dynamik möglich

    bis 67 möglich

    Kostenpunkt

    145 euro (inkl. Beitragsreduktion; 195 eur ohne Reduktion) für 2500 euro BU-Rente

    Nach vielem Lesen bei Finanztip, anderen Seiten und hier im Forum, ist die Gothaer wohl leider nicht unter den top-Empfehlungen, und auch der Preis scheint relativ hoch.

    Ich befüchte allerdings dass ich anders überhaupt keine Möglichkeit hätte mich versichern zu lassen und würde gerne hören ob es hier vielleicht ähnliche Erfahrungen - gerade bzgl Kollektiv-BU gibt, und ob es den Preis überhaupt in dieser Konstellation wert ist, oder ob ich lieber alternative Formen der Absicherung betrachten sollte.

    Dankeschön schonmal und viele Grüße

    El_la

    Vielen lieben Dank an alle für die Kommentare und Gedanken !

    Versteht mich nicht falsch, ich will mich überhaupt nicht drücken die Erklärung abzugeben - ich wollte nur nach Erfahrungen fragen ob jemand weiß wie diese Mechanismen funktionieren und vor allem ob ich womöglich alles „verschlimmere“ wenn ich vorab anfrage bzw eine Erklärung dazuschicke.

    Ich werde in den nächsten Tagen einfach zum Finanzamt fahren und persönlich fragen. Das ist eine gute Idee.

    Verschlimmern werde ich damit hoffentlich nichts.

    Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen.

    Ich war zwar nie verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, habe aber (unregelmäßig) eine freiwillig abgegeben, mal ein paar Jahre Erstattungen erhalten, mal ein paar Jahre „zu faul“ gewesen.

    2016 und 2017 zum Beispiel habe ich abgegeben, aber immer innerhalb des 4-Jahres-Rahmens.

    Jetzt wäre nach dieser 4-Jahres Frist (für freiwillige Abgabe) eben 2019 dran und dadurch bin ich darauf gekommen. :

    Es wäre also nicht meine erste Steuererklärung, aber meine erste die ich muss.

    Mich ärgert es maßlos. Erstmal natürlich meine Blauäugigkeit und das Unwissen.

    Ich glaube auch nicht dass ich alleine das Unwissen als Grund für eine Bitte um Erlass nehmen möchte - ist ja eigene Schuld.

    Aber mich wundert dass das Finanzamt mich nicht zur Abgabe aufgefordert hat. Wenn man online liest, geht das ja normalerweise doch recht zügig wenn das FA weiß, dass man zur Abgabe verpflichtet ist (wie in meinem Fall, weil das Krankengeld ja dem FA automatisch von der Krankenkasse gemeldet wird).

    Vielleicht ist das auch dem Corona Chaos 2020 geschuldet teilweise…

    Gibt es da eine Regelung, wann - bzw ob überhaupt - das Finanzamt anschreibt oder anschreiben muss ?

    Aussitzen fühlt sich ehrlich gesagt nicht gut an, ich weiß ja jetzt, dass ich Steuerschulden habe.

    Aber wie ihr sagt, zu diesen Steuern auch noch 1000 Euro Verspätung zahlen zu müssen… das scheint unverhältnismäßig (mir zumindest).

    Guten Morgen liebe Forums-Mitglieder

    Ich lese hier schon eine Weile mit, vielen lieben Dank an alle für die fundierten Infos und die Hilfe die man hier bekommt.

    Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage und hoffe es kennt sich jemand mit dem Thema Steuern / Einkommenssteuererklärung aus, der mir weiterhelfen kann.

    Ich war mein (Arbeits-)Leben lang nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und habe mich nicht wirklich gut darum gekümmert.

    Nun habe ich 2019 3 Monate Krankengeld bezogen und habe vor kurzem mit erschrecken festgestellt, dass ich für dieses Jahr verpflichtet war eine Steuererklärung abzugeben, also bis Ende Juli 2020.

    Unwissenheit schützt vor „Strafe“ nicht und ist absolut keine Begründung, das ist mir völlig klar, aber ich wusste es einfach nicht.

    progessions Vorbehalt hatte ich gedanklich immer nur für Arbeitslosigkeit oder bei Bezug von Kindergeld auf dem Schirm.

    Nun habe ich die letzten Tage versucht meine Hausaufgaben zu machen - ich muss für 2019 ca 2000 euro Steuern nachzahlen.

    Das würde bei einer Verspätung von 40 Monaten ca 4-5 euro pro monat Verspätungszuschlag bedeuten - ca 200 Euro.

    Aufgrund des Mindesbetrags von 25 Euro pro Monat aber tatsächlich zusätzliche 1000 Euro :(

    Ich weiß, dass es meine Aufgabe und Pflicht ist die Erklärung abzugeben, aber frage mich, ob mich das Finanzamt nicht schon lang hätte anschreiben müssen und zur Abgabe auffordern ?

    Das Finanzamt hat ja die Meldung über Krankengeld bekommen - Ich habe nie eine Aufforderung bekommen.

    So hätte ich zumindest einen Teil der Kosten nicht haben müssen :(

    Achtung - mir geht es hier nicht darum, dass ich die Erklärung nicht abgebe.

    Das will ich so schnell wie möglich klären und nachholen.

    Ich habe nur online gelesen dass es (in anderen Fällen) ein Nachteil sein, wenn man beim FA anfragt oder die Erklärung ohne Aufforderung / freiwillig abgibt, da es dann keinen Ermessenspielraum bezüglich des Verspätungs-Zuschlags gibt.

    Gibt es eine Möglichkeit vorab beim Finanzamt darum zu bitten, dass mir der Verspätungs-Zuschlag erlassen wird in diesem Fall - zumindest teilweise ?

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe

    Viele Grüße

    Ella