Steuererklärung / 2019 Verspätungszuschlag

  • Guten Morgen liebe Forums-Mitglieder


    Ich lese hier schon eine Weile mit, vielen lieben Dank an alle für die fundierten Infos und die Hilfe die man hier bekommt.


    Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage und hoffe es kennt sich jemand mit dem Thema Steuern / Einkommenssteuererklärung aus, der mir weiterhelfen kann.


    Ich war mein (Arbeits-)Leben lang nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und habe mich nicht wirklich gut darum gekümmert.


    Nun habe ich 2019 3 Monate Krankengeld bezogen und habe vor kurzem mit erschrecken festgestellt, dass ich für dieses Jahr verpflichtet war eine Steuererklärung abzugeben, also bis Ende Juli 2020.


    Unwissenheit schützt vor „Strafe“ nicht und ist absolut keine Begründung, das ist mir völlig klar, aber ich wusste es einfach nicht.

    progessions Vorbehalt hatte ich gedanklich immer nur für Arbeitslosigkeit oder bei Bezug von Kindergeld auf dem Schirm.


    Nun habe ich die letzten Tage versucht meine Hausaufgaben zu machen - ich muss für 2019 ca 2000 euro Steuern nachzahlen.

    Das würde bei einer Verspätung von 40 Monaten ca 4-5 euro pro monat Verspätungszuschlag bedeuten - ca 200 Euro.

    Aufgrund des Mindesbetrags von 25 Euro pro Monat aber tatsächlich zusätzliche 1000 Euro :(


    Ich weiß, dass es meine Aufgabe und Pflicht ist die Erklärung abzugeben, aber frage mich, ob mich das Finanzamt nicht schon lang hätte anschreiben müssen und zur Abgabe auffordern ?

    Das Finanzamt hat ja die Meldung über Krankengeld bekommen - Ich habe nie eine Aufforderung bekommen.

    So hätte ich zumindest einen Teil der Kosten nicht haben müssen :(


    Achtung - mir geht es hier nicht darum, dass ich die Erklärung nicht abgebe.

    Das will ich so schnell wie möglich klären und nachholen.

    Ich habe nur online gelesen dass es (in anderen Fällen) ein Nachteil sein, wenn man beim FA anfragt oder die Erklärung ohne Aufforderung / freiwillig abgibt, da es dann keinen Ermessenspielraum bezüglich des Verspätungs-Zuschlags gibt.


    Gibt es eine Möglichkeit vorab beim Finanzamt darum zu bitten, dass mir der Verspätungs-Zuschlag erlassen wird in diesem Fall - zumindest teilweise ?


    Vielen lieben Dank für eure Hilfe


    Viele Grüße

    Ella

  • Ich war mein (Arbeits-)Leben lang nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und habe mich nicht wirklich gut darum gekümmert.


    Nun habe ich 2019 3 Monate Krankengeld bezogen und habe vor kurzem mit Erschrecken festgestellt, dass ich für dieses Jahr verpflichtet war, eine Steuererklärung abzugeben, also bis Ende Juli 2020.


    Progessionsvorbehalt hatte ich gedanklich immer nur für Arbeitslosigkeit oder bei Bezug von Kindergeld auf dem Schirm.

    Für Arbeitslosengeld ja, für Kindergeld eigentlich nicht.

    Nun habe ich die letzten Tage versucht, meine Hausaufgaben zu machen - ich muss für 2019 ca. 2000 Euro Steuern nachzahlen.

    :(

    Das würde bei einer Verspätung von 40 Monaten ca. 4 bis 5 € pro Monat Verspätungszuschlag bedeuten - ca 200 €.

    Aufgrund des Mindestbetrags von 25 € pro Monat aber tatsächlich zusätzliche 1000 Euro :(

    Früher hatte der Finanzbeamte diesbezüglich einen weiten Ermessensspielraum; das ist heute strenger geregelt, der Staat hat den Ermessensspielraum deutlich eingeengt. Ich erinnere mich allerdings nicht, wann genau das war und finde das auch auf die Schnelle nicht.

    Ich weiß, dass es meine Aufgabe und Pflicht ist, die Erklärung abzugeben, aber frage mich, ob mich das Finanzamt nicht schon lang hätte anschreiben müssen und zur Abgabe auffordern?


    Das Finanzamt hat ja die Meldung über Krankengeld bekommen - Ich habe nie eine Aufforderung bekommen.
    So hätte ich zumindest einen Teil der Kosten nicht haben müssen :(

    Vergebliche Liebesmüh, sich darum Gedanken zu machen. Es ist, wie es ist.

    Ich glaube nicht, daß Dir da irgendjemand einen konkreten Rat geben kann.


    Ich würde die Erklärung erstellen und ein Begleitschreiben dazulegen, in dem ich in dürren Worten beschreibe, daß ich erst neulich im Internet gelesen hätte ... und mir dann aufgegangen wäre ... und daß dies die erste Steuerklärung meines Lebens sei ... Den Verspätungszuschlag würde ich nicht erwähnen und allgemein nicht barmen.


    Und dann schauen, was kommt. Hoffentlich hast Du die 2 Mille auf der Seite, so daß Du sie bezahlen kannst, wenn der Steuerbescheid kommt.

  • Die Erläuterung kann man sich in so einem Fall sparen und eine laienhafte Bitte um Nachsicht kann sogar zum Bumerang werden.


    Da seit Ende 2019 weit mehr als 14 Monate vergangen sind, hat das Finanzamt keinen Ermessensspielraum mehr (siehe § 152 Abs. 2 AO). Es muss den Verspätungszuschlag festsetzen, es ei denn, die Verspätung wäre unverschuldet. Unverschuldet wäre es, wenn jemand seit Ende 2019 ununterbrochen handlungsunfähig auf der Intensivstation liegen würde oder in Geiselhaft beim IS wäre. Ansonsten sind nicht viele Fälle vorstellbar, in denen der Steuerpflichtige unverschuldet mehr als dreieinhalb Jahre lang an der Abgabe der Steuererklärung gehindert gewesen sein kann. Und so eine Erklärung wie "tut mit leid, habe ich nicht gewusst" könnte man ohne allzu viel bösen Willen auch als "hat mich nie interessiert" auffassen, was dann nicht mehr weit von "leichtfertig" entfernt wäre und "leichtfertig" hieße Steuerhinterziehung. Da würde es noch teurer.

  • Wenn zu 2000 € Steuernachzahlung 1000 € Verspätungszuschlag kommen, könnte man die Verhältnismäßigkeit in diesem Fall für nicht gegeben halten. Das könnte möglicherweise auch ein Finanzgericht so sehen, trotz der klaren Verordnungslage. Die Threaderstellerin ist ja zufällig von sich aus darauf gekommen, daß sie eine Steuererklärung abgeben muß, eine Erinnerung oder Mahnung von Seiten des Finanzamts hat es ja nicht gegeben. Eine notorische Zuspätabgeberin ist sie also nicht.


    Siehe auch:

    https://www.weka.de/unternehme…spaetungszuschlag-faellig


    Die Rechtsänderung, von der ich oben geschrieben hatte, gilt erstmals für das Steuerjahr 2018, also wohl auch im Fall der Threaderstellerin.


    Wie oben schon geschrieben: Es ist, wie es ist. Die Anfragerin kann die bestehende Situation ja nicht ändern.

  • Das soll jetzt kein Ratschlag sein, aber viellleicht würde ich es einfach aussitzen!?


    Von Steuerbetrug kann ja vermutlich keine Rede sein, wenn das FA Kenntnis davon hatte.


    Die Gefahr besteht natürlich, dass es jedes Jahr teurer wird. Aber jedes Jahr steigt auch die Chance, dass sich das FA vorm Gericht lächerlich machen würde, wenn es heisst: ja, wir wussten das schon 2020, aber jetzt, 2028 wollen wir 2500 Eur Säumniszuschlag für die 2000 Eur Stundung!?

  • Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen.


    Ich war zwar nie verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, habe aber (unregelmäßig) eine freiwillig abgegeben, mal ein paar Jahre Erstattungen erhalten, mal ein paar Jahre „zu faul“ gewesen.

    2016 und 2017 zum Beispiel habe ich abgegeben, aber immer innerhalb des 4-Jahres-Rahmens.

    Jetzt wäre nach dieser 4-Jahres Frist (für freiwillige Abgabe) eben 2019 dran und dadurch bin ich darauf gekommen. :


    Es wäre also nicht meine erste Steuererklärung, aber meine erste die ich muss.


    Mich ärgert es maßlos. Erstmal natürlich meine Blauäugigkeit und das Unwissen.

    Ich glaube auch nicht dass ich alleine das Unwissen als Grund für eine Bitte um Erlass nehmen möchte - ist ja eigene Schuld.


    Aber mich wundert dass das Finanzamt mich nicht zur Abgabe aufgefordert hat. Wenn man online liest, geht das ja normalerweise doch recht zügig wenn das FA weiß, dass man zur Abgabe verpflichtet ist (wie in meinem Fall, weil das Krankengeld ja dem FA automatisch von der Krankenkasse gemeldet wird).


    Vielleicht ist das auch dem Corona Chaos 2020 geschuldet teilweise…


    Gibt es da eine Regelung, wann - bzw ob überhaupt - das Finanzamt anschreibt oder anschreiben muss ?


    Aussitzen fühlt sich ehrlich gesagt nicht gut an, ich weiß ja jetzt, dass ich Steuerschulden habe.

    Aber wie ihr sagt, zu diesen Steuern auch noch 1000 Euro Verspätung zahlen zu müssen… das scheint unverhältnismäßig (mir zumindest).

  • Wenn du nie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet warst (unter dem jährlichen Grundfreibetrag), dann klingen 2000 Euro Steuernachzahlung für nur 3 Monate Krankengeld, auch bei Progressionsvorbehalt, nicht plausibel. Hast du dich vlt verrechnet?


    Vlt lohnt es sich auch, die nächsten Steuerjahre gleich mitzumachen? = Nachzahlungen/Werbungskosten?

    Vlt kommt die Mobilitätsprämie seit 2021 in Frage?

    Vlt auch die Energiepreispauschale 2022 über 300 Euro, die übers Finanzamt/Steuererklärung ausgezahlt wird, wenn der Arbeitgeber sie 2022 nicht auszahlte?

  • Ich habe gute Erfahrungen mit dem persönlichen Vorsprechen beim Finanzamt gemacht, wo ich den konkreten Fall quasi anonym vortragen konnte und eine vertrauenserweckende mir plausible Antwort erhielt. Es ging um einen anderen Fall vor 2 Jahren (bisher keine Steuererklärung meiner betagten Mutter), aber auch die Frage nach Säumniszuschlägen. Empfehlung war, in die erste der rückwirkend erbrachten 5 Steuererklärungen die Unkenntnis über deren Notwendigkeit darzulegen. Es gab keine Säumniszuschläge.

  • Hier geht es um Verspätungszuschläge und nicht um Säumniszuschläge. Dafür gibt es seit 2018 eine eindeutige gesetzliche Vorgabe, die seit 2020 zwingend anzuwenden ist. Das wird jeder Finanzbeamte beachten und zwar schon deshalb, weil sonst díenstrechtliche Konsequenzen drohen. Anekdoten aus der Vergangenheit sind in dem Zusammenhang nicht hilfreich.

  • Hier geht es um Verspätungszuschläge und nicht um Säumniszuschläge. Dafür gibt es seit 2018 eine eindeutige gesetzliche Vorgabe, die jeder Finanzbeamte beachten wird. Anekdoten aus der Vergangenheit sind in dem Zusammenhang nicht hilfreich.

    Korrektur: Ich meinte Verspätungszuschläge.
    Es ist keine Anekdote, sondern eine Erfahrung.

  • Vielen lieben Dank an alle für die Kommentare und Gedanken !


    Versteht mich nicht falsch, ich will mich überhaupt nicht drücken die Erklärung abzugeben - ich wollte nur nach Erfahrungen fragen ob jemand weiß wie diese Mechanismen funktionieren und vor allem ob ich womöglich alles „verschlimmere“ wenn ich vorab anfrage bzw eine Erklärung dazuschicke.


    Ich werde in den nächsten Tagen einfach zum Finanzamt fahren und persönlich fragen. Das ist eine gute Idee.

    Verschlimmern werde ich damit hoffentlich nichts.

  • Du kannst auch anrufen.

    Man mag es kaum glauben, aber das ist ein Amt, da bekommt man oft sogar Durchwahlen für "seinen" Beamten. Man muss in der Warteschleife nicht zuerst seine Steuernummer einem Computer geben, man muss sich nicht anhören, dass das FA auch eine Webseite hat, man bekommt keine Ansage, dass GERADE JETZT hohes Aufkommen ist und es 10-15 Minuten dauert. Man muss keiner Aufzeichnung zustimmen und nicht wegen einer Umfrage dranbleiben. Und die Mitarbeiter können eigentlich immer deutsch.

    Das ist insgesamt eine wirklich erfrischende Erfahrung!