Beiträge von Romy

    Danke für alle Rückmeldungen. In diesem Fall ist es so; der Verstorbene war Alleinbesitzer der Immobilie. Es gibt kein Testament. Die Immobilie wurde jetzt von der Erbengemeinschaft verkauft. Also müsste meiner Meinung die Aufteilung des Verkaufspreises (unter 130k Euro) so sein: 50%Mutter je 25%die Söhne. Die Mutter will Ihren Anteil zu gleichen Teilen an die 2 Söhne verschenken. Deshalb meine Frage, ob die Schenkung im Erbauseinandersetzungsvertrag schriftlich fixiert wird oder es eines zusätzlichen Schenkungsvertrages bedarf. Die Erben sind sich mit der Erbaufteilung einig. Die Mutter lebt jetzt dauerhaft im Pflegeheim. Sollten ihre eigenen finanziellen Mittel irgendwann für die Heimkosten nicht mehr reichen, so wird doch 10 Jahre rückwirkend der Schenkungsbetrag teilweise oder vollständig zurück gefordert.

    Sehr geehrte Damen und Herren, eine Erbgemeinschaft bestehend aus Ehefrau des Verstorbenen und 2 leiblichen Söhnen wollen das Erbe aufteilen und in einem Erbauseinandersetzungsvertrag festhalten. Die Ehefrau möchte auf ihren Anteil verzichten bzw. an ihre Söhne zu gleichen Teilen verschenken. Empfiehlt sich dies gleich in vorbenannten Vertrag so festzuhalten oder die Aufteilung erst nach gesetzl. Erbfolge (kein Testament) festzuhalten (50% für Ehefrau und je 25% für die Söhne) und im Nachgang einen Schenkungsvertrag der Ehefrau an ihre Söhne?

    Vielen Dank

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Es gibt eine Erbengemeinschaft(Ehefrau des Verstorbenen und 2 Söhne), Testament gibt es nicht, vorhandenes Haus wurde jetzt verkauft-wie ist die Aufteilung des Erlöses? Kann die Ehefrau(lebt jetzt im Pflegeheim) ihren Anteil/oder Teile davon) an die Söhne verschenken?

    Wie wäre es bei einem Berliner Testament, gibt es da einen Pflichtteil(Höhe) für die Söhne?

    Für eine schnelle Rückmeldung vielen Dank