Danke für alle Rückmeldungen. In diesem Fall ist es so; der Verstorbene war Alleinbesitzer der Immobilie. Es gibt kein Testament. Die Immobilie wurde jetzt von der Erbengemeinschaft verkauft. Also müsste meiner Meinung die Aufteilung des Verkaufspreises (unter 130k Euro) so sein: 50%Mutter je 25%die Söhne. Die Mutter will Ihren Anteil zu gleichen Teilen an die 2 Söhne verschenken. Deshalb meine Frage, ob die Schenkung im Erbauseinandersetzungsvertrag schriftlich fixiert wird oder es eines zusätzlichen Schenkungsvertrages bedarf. Die Erben sind sich mit der Erbaufteilung einig. Die Mutter lebt jetzt dauerhaft im Pflegeheim. Sollten ihre eigenen finanziellen Mittel irgendwann für die Heimkosten nicht mehr reichen, so wird doch 10 Jahre rückwirkend der Schenkungsbetrag teilweise oder vollständig zurück gefordert.