Beiträge von DerDenker

    Die Forschung sagt dazu: Ab rund 500.000 Euro Nettovermögen gelten Haushalte als wohlhabend (oberste 10 Prozent). Wohlhabend und reich sind dabei analog zu sehen.

    Im ersten Moment mag man stutzen, aber historisch betrachtet dürfte ein Hausbesitzer (500.000 Euro) wohl durchaus als wohlhabend gelten. Woran man sieht, bei welch niedriger Schwelle bereits der Sozialneid im Sinne von "Reichtum verpflichtet" und "Reiche muss man zur Kasse bitten" beginnt.

    ...und genau diese Definitionen / Aussagen passen für mich in meiner Blase nicht zusammen...

    500.000 EUR Nettovermögen pro Haushalt

    40% Eigenheimbesitzer, davon die Hälfte mit Immobilien, die mehr Wert sind als 500.000 (hier in der Gegend ist so ziemlich alles, was den aktuellen Bauanforderungen (Energieeffizienz) entspricht und eine Familie mit zwei Kindern bequem wohnen lässt, darüber - und wir sind nicht Großstadt)

    Davon die Hälfte, die die Immobilie bereits abbezahlt hat - da hat man doch schon die 10% zusammen...

    Und was ist mit denen, die nicht in Immobilien investieren?

    Und wie schaffen dann dennoch so viele meiner Kollegen es zu Wohneigentum (oft Bauplatz + Fertighaus + Ehefrau zu Hause bei Kleinkind)?

    In 20 Jahren gelten die alle hoffentlich als wohlhabend, weil dann Haus abbezahlt.

    Oder ist die Wertgrenze vielleicht inflationsbedingt veraltet?

    Wo ist mein Denkfehler?

    Grüße,

    DerDenker

    Ich habe den Vertrag gestern unterschrieben. Der Käufer hat den Nachweis, dass die Bank Kredit zur Verfügung stellen wird. Was kann zwischen jetzt und der Zahlung und der Schlüsselübergabe noch schief gehen?

    Aus meiner Sicht und Erfahrung wenig - trotzdem kann es aufregend bis ärgerlich werden...

    - momentan liegt wahrscheinlich nur der Vertrag und die Finanzierungsbestätigung des Käufers vor.

    - Geld kommt i.d.R. erst kurz vor dem im Vertrag genannten Termin.

    - Schlüsselübergabe ist meist an dem im Vertrag genannten Termin.

    - Empfehlung: spätestens am letzten Banktag vor Schlüsselübergabe gucken, ob Geld da (oder sich von seiner Bank informieren lassen).

    - Übergabeprotokoll mit Zählerständen anfertigen (wenn ein Makler mit an Bord war, macht der das) und wenn Beispielsweise Küchengeräte, zu denen man noch die Gebrauchsanweisung hat, in der Wohnung bleiben, die aushändigen.

    - Fertig

    ...und dann gibt es da Käufer, die es fertig bringen, ihre Wohnung zum selben Termin zu kündigen, wie der Termin des Eigentumsübergangs im Vertrag ist, um nicht zwei Immobilien gleichzeitig zahlen zu müssen und deswegen früher rein wollen...

    ...und das Leben kommt auch noch mit Überraschungen um die Ecke ...

    Keine Sorge, es wird: Verkaufen bietet zwar auch Fallstricke. Die allermeisten hast Du aber bereits überwunden. Verkaufen fühlte sich bei mir so seltsam an, weil ich mehr erwartet habe und es am Ende so unspektakulär war!

    Wünsche Dir eine ganz langweilige und unspektakuläre Zeit bis Du die Schlüssel los bist und die finalen Dokumente von Notar und Grundbuchamt in Deinem Briefkasten stecken...

    Grüße,

    DerDenker

    Seit mein Kind da ist, bin ich leider oft mit dem Auto unterwegs.

    "Früher" könnte ich in die Firma laufen (20 min) oder schneller mit dem Rad.

    Dann wurde meine Abteilung in das andere Firmengebäude verlegt - 10 km unfallreiche Landstraße, Höhendifferenz zwischen den Standorten 300 m. (schöne auf- und ab Strecke! - ich kenne zwei Kollegen, denen beim Versuch diesen Berg zu bezwingen der Antrieb des E-Bikes versagt hat).

    Radweg nicht in Sicht - die Gemeinden streiten sich noch wegen des Unterhalts.

    Bus fährt neuerdings immerhin alle 30 Minuten - bei 40 Stunden/Woche Arbeitszeit schaffe ich es nicht, dies mit den Kinderbetreuungszeiten in Einklang zu bringen...

    Wie es wird, wenn Kind in die Schule geht, wird sich zeigen.

    Busbahnhof 20 Minuten zu Fuß entfernt.

    Grüße,

    DerDenker

    Rieslingschorle: das freut mich sehr, dass es bei Dir mit "vermieten an Supermarktkette" so gut geklappt hat.

    Die Mutter meiner Freundin würde heute auch mit Fug und Recht behaupten dass die beste Investition, die sie (und ihr Mann) gemacht hat, der Kauf und die Vermietung einer Gewerbeimmobilie in der Innenstadt einer ca. 28.000 Einwohner Stadt war. Und ja, heute lebt sie tatsächlich von den Mieteinnahmen, weil wegen Kindererziehung und jahrelangem Hausfrauendasein die Gesetzliche Rente definitiv nicht ausreicht!

    Ich erinnere mich aber auch an Zeiten, in denen die gute Frau höchst verzweifelt war, weil der Pächter nicht gezahlt hat. Und weil zuvor ein gutes, ja schon freundschaftliches, Verhältnis zum Mieter bestand, es ein Saisongeschäft ist und immer wieder Versprechungen kamen, wollte man auch nicht gleich kündigen.

    Bei den Mietschulden sprechen wir in meiner Erinnerung übrigens von mehr als einem Jahr!

    Ich freue mich für jeden, bei dem die Rechnung aufgeht - und weiß, dass es nicht zwangsläufig immer und bei jedem klappt.

    Und wenn die Zeit gekommen ist, dass meine Freundin die Immobilie übernimmt, dann hoffe ich, dass sie mich nicht um Rat fragen wird, was sie mit dem Kasten machen soll....

    Grüße,

    DerDenker

    Ich glaube, Du machst Dir einfach zu viele Gedanken um das Thema Steuern! Generell musst Du alle Deine Gewinne versteuern und genau das passiert auch.

    Man kann also auch Geld anlegen und das Thema Steuern vernachlässigen!

    Danke Hornie, dass Du mich wieder auf den Boden zurück geholt hast.

    Du hast absolut Recht! Bei den Beträgen und dem Anlagehorizont, bei dem es zumindest bei mir geht, dürfte der Unterschied zwischen den Varianten sich auf den Wert einer Butterbrezel begrenzen...

    Hallo zusammen,

    leider habe ich das mit der Steuer auf Zins / Gewinn beim Geldmarktfond auch noch nicht verstanden.

    Fall 1: Ausschüttender Geldmarktfond

    Von jeder Auszahlung die Abgeltungssteuer und gut.

    Fall 2: Geld vom ausschüttendem Gelgmarktfond an einem Termin zwischen den Auszahlungen raus nehmen - Abschlagsteuer auf das, was halt in den Tagen noch aufgelaufen ist.

    Fall 3: Thesaurierender Geldmarktfond über Jahreswechsel schlägt die Vorabpauschale zu.

    Fall 4: Thesaurierend, Geld innerhalb eines Jahres für ein paar Monate "zwischengelagert": Abgeltungssteuer über den Gewinn.

    So habe ich mir das seither zusammengereimt.

    Nur: wie läuft es, wenn ich an verschiedenen Terminen Geld in einen thesaurierenden Geldmarktfond gesteckt habe und jetzt nur einen Teil entnehmen will - greift hier dann auch FIFO und ich sollte erstmal den nocht benötigten Teil auf ein anderes Depot stecken?

    Und wenn ich in einem Thesarierer drin bin und jetzt plötzlich auf die Idee käme, dass Auszahlend doch ganz nett wäre - hätte das Umschichten ähnliche steuerliche Nachteile wie beim Aktienfond?

    Grüße,

    Der Denker

    Ja, ich kenne es auch so, dass Einmalzahlungen gegen Ende anders gewichtet werden, als früher eine konstant höhere Rate.

    Deswegen ja auch die Idee, ein paar Jahre vor Ablauf zu gucken, ob das mit der Zuteilung immer noch klappen könnte - momentan ist der Bausparer ja schon so ausgelegt, dass er Zuteilungsreif sein sollte (was aber nicht garantiert ist).

    Wenn man ca. drei Jahre vorher die Rate erhöht, also 36 Monate, wird das positiver bewertet als die selbe Summe als Einmalzahlung - zumindest habe ich so bisher das Konzept Bausparer und Bewertung verstanden.

    Es geht in diesem Fall doch der facto darum, dass das Risiko, dass der Bausparer nicht pünktlich zum Ende der Zinsbindung der Hypothek Zuteilungsreif ist, gesenkt wird.

    Für den Preis weniger Flexibilität und weniger Chance / Rendite kann man schon jetzt die Rate des Bausparvertrags nach oben ziehen und hat dann u. U. die Zuteilungsreife schon ein Jahr früher. (= zu früh)

    Oder man bleibt etwas flexibler und minimiert das Risiko erst später.

    Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit die 150 €, die zusätzlich erwartet werden, aufzusplitten - beispielsweise 50 in den Bausparer und 100 in den ETF oder auf das Tagesgeld, oder...


    Grüße,

    DerDenker

    Ja, diese Situation kenne ich irgendwo her...

    ... und ja, ich habe in dieser Situation rückblickend Geld liegen gelassen, weil ich in Gelddingen zu Pessimismus neige...

    Was ich heute machen würde: mit dem ETF mal anfangen.

    In den zehn Jahren kann so viel passieren...

    Die Finanzierung läuft, der Bausparer ist da und wird vielleicht sogar pünktlich nutzbar.

    Erst wenn sich drei Jahre bevor die Zinsbindung ausläuft abzeichnen sollte, dass es eben doch nicht zur Zuteilung reich, würde ich den Bausparer stärken.

    Im ETF bist Du sehr flexibel unterwegs - im Bausparer ist das Geld gebunden, ähnlich wie bei einer Sondertilgung.

    Ob Du Dich mit der Komplettsumme im Aktien- ETF wohl fühlst, oder ob nicht noch ein bisschen Geldmarkt dabei sein könnte, das ist persönliches Empfinden....

    Grüße,

    DerDenker

    Hallo Bennjell,

    tut mir Leid, dass noch keiner deine Frage versucht hat zu beantworten.

    Grundsätzlich kann man meines Wissens hier in Deutschland so ziemlich alles vereinbaren, was nicht sittenwidrig ist.

    Und ja, bei dieser Personenzahl wäre mir auch unwohl - auch wenn alles meine Freunde sind. Schließlich fällt bei einem Haus für neun Miete und Kaution etwas größer aus als für drei.

    Beim Segeln gibt es die Situation, dass einer chartert (mietet) und die anderen mit dürfen, öfters.

    Guck doch Mal ob Du unter dem Stichwort "Mitsegler Vereinbarung" einen Text finden kannst, der auf Ferienhaus abgewandelt werden kann.

    Hoffe, der Tipp hilft Dir weiter.

    Grüße,

    DerDenker

    Können die privaten Versicherungen denn rein rechtlich einfach so abgeschafft werden?

    Ich meine Mal einen Artikel gelesen zu haben, dass das nicht ginge, weil das mit einer unzulässigen Enteignung verbunden sei. Enteignung deswegen, weil die privaten Krankenversicherungen für jeden Versicherten Geld zurück legen, dass der Beitrag mit steigendem Alter und steigendem Risiko nicht ins unermeßliche steigt.

    Problem war wohl, was mit diesem Geld geschehen solle, weil in die Gesetzliche zu überführen komme einer Enteignung gleich - wenn ich die Argumentation richtig in Erinnerung habe.

    Ja, so ging es uns auch...

    Wir investieren die Hälfte des Kindergeldes in einen World ETF (aktuell 125€). Aber das muss ja jeder von seiner persönlichen Situation abhängig machen. Es gibt hier kein richtig oder falsch.

    Wir haben zum Beispiel auch überlegt, das komplette Kindergeld ins Kinderdepot zu überweisen, haben uns aber letztlich dagegen entschieden, weil wir der Meinung sind, dass da bis zum 18. Lebensjahr "zu viel" zusammen kommt.

    Und je nach dem wie die weitere Familiensituation ist, gibt es dann noch Geldgeschenke von den Großeltern oder Tanten ( natürlich auch Onkel).

    Die Geldgeschenke gehören dem Kind und deswegen gehen die ohne Wenn und Aber auf dessen Konto.

    Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat die Eltern beim Unterhalt ihrer Kinder.

    Und je größer sie werden, desto teurer werden sie in der Regel.

    Überlegt Euch, wie viel Geld Ihr dem Kind schenken wollt, wie viel eventuell von der Verwandtschaft kommt und rechnet aus, was dann nach 18 Jahren auf dem Konto ist.

    Passt es, prima, wenn ihr es als zuviel empfindet legt das Kindergeld auf Eurem Depot zur Seite und zahlt davon den Führerschein, oder das Studium oder was sonst so anfällt...

    Grüße,

    DerDenker

    Nette Idee!

    Könnt ihr machen - darf halt keiner drauf kommen und Ihr solltet auch noch in 10 Jahren ein außerordentlich gutes Verhältnis zu Euren Kindern haben!

    Nein, im Ernst:

    Auch wenn vorwiegend Banken gemeint sind sagt die BAFIN in ihrer Publikation:

    Verlautbarung zum Thema "Bankgeschäfte mit Minderjährigen"

    "Alle Konten von Minderjährigen sind auf Guthabenbasis zu führen." ... "Selbst bei vorliegender Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist diese Kreditvereinbarung ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung schwebend unwirksam (§ 1829 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies gilt, unabhängig vom Verwendungszweck, für jede - betragsmäßig noch so geringe - Überziehung eines Kontos. Auch durch eine das Minus ausgleichende Einzahlung tritt keine Heilung der Unwirksamkeit ein."

    Deshalb können Kinder beispielsweise für Klassenfahrten nur Prepaid-Kreditkarten bekommen.

    Selbst wenn minderjährige bereits selbst Geld verdienen (Ausbildung, Wehrdienst) sind dem ganzen Thema Kredit und Darlehen sehr enge Grenzen gesteckt!

    Im Alter von 12 und 13 ist das ganze also ziemlich diskussionslos!

    Und wie habt Ihr Euch vorgestellt, dass das mit den Unterschriften klappen soll?

    Macht Ihr Eltern das unter Euch aus und erzählt Euren Kindern erstmal nichts?

    Oder überredet Ihr Eure Kinder zu unterschreiben?

    Wie wollt Ihr verhindern, dass sie am nächsten Tag nicht auf dem Schulhof erzählen, was sie da unterschrieben haben?

    Und wie soll das Verhältnis mit Euren Kindern in 20 Jahren aussehen, wenn alles abgewickelt ist und sie begriffen haben, dass das, was Ihr Euch da ausgedacht habt, in mehreren Ebenen ganz und gar nicht in Ordnung war?

    So pauschal würde ich das jetzt nicht behaupten wollen...

    Vielen Dank für den Artikel.

    Interessant finde ich besonders die Definition von "wesentlicher Teil des Vermögens".

    Ich wusste, dass wenn ein Ehepartner allein in Grundbuch einer Immobilie eingetragen ist, beide bei Verkauf unterschreiben müssen wegen "wesentlicher Teil des Vermögens".

    Ich fand das damals, als ich meine erste Wohnung gekauft habe ziemlich ungerecht, dass die Eigentümerin ihre eigene Wohnung nicht alleine verkaufen durfte sondern der Ehemann mit unterschreiben musste - obwohl sie die Wohnung selbst vor der Ehe gekauft und selbst finanziert hatte und alleine im Grundbuch stand!

    Mir hat man dann erst erklären müssen, dass das auch dem Schutz des Partners dient.

    Dass man aber tatsächlich bis zu 90% seines Vermögens weggeben darf, ohne dass der Partner davon wissen muss....

    Sorry, wenn es tatsächlich um den Schutz des Partners ginge, dann hätte ich die Grenze so gesetzt, dass maximal 30% weggegeben werden können.

    Grüße,

    DerDenker

    Ja, kommt hin.

    Danke!

    Woher kommt dann die Aussage, man müsse am Tag der Hauptversammlung die Aktie haben, um die Dividende zu bekommen?

    Ist das ein Mythos oder betrifft das die Firmen, die nur einmal jährlich ausschütten?

    Guten Morgen,

    inspiriert von Euren Empfehlungen, wie Finanzwissen an die nächste Generation weitergegeben werden kann, habe ich mich Anfang März dazu hinreißen lassen, 10 Aktien von Unilever zu kaufen.

    Die Aktien soll Kind in ein paar Jahren zur Konfirmation bekommen. So lange liegen sie erstmal bei mir.

    Kind hat schon ein Depot, auf dem werden die Geldgeschenke der Großeltern in einem weltweiten ETF angelegt.

    Nun die eigentliche Frage:

    Anfang März habe ich die Aktien gekauft, Ende März war Ausschüttung.

    Das Geld ist noch nicht bei mir gelandet.

    War der Ausschüttungsbetrag zu klein?

    Habe ich die Aktien noch nicht lange genug ( Hauptversammlung ist irgendwann im Mai)

    Oder ist einfach was schief gelaufen und ich sollte mich darum kümmern?

    Depot ist bei der Comdirect.

    Schwierigkeiten gab es sonst noch nie!

    Grüße

    DerDenker

    Hi,

    soweit mein Versicherungsverkäufer mir erklärt hat, gibt es wohl auch die Möglichkeit, Berufsunfähigkeit in Folge der Grunderkrankung auszuschließen, also Berufsunfähigkeit aufgrund von Schäden an der Wirbelsäule oder aufgrund einer Infektion sind dann versichert, Blindheit evtl aber, wenn Folge des Diabetes, nicht (aufgrund von Unfall schon).

    Ob diese Möglichkeit auch bei Verträgen für Kinder besteht, weiß ich nicht.

    Frag doch Mal so eine Konstellation nach.

    Unfallversicherung reicht meines Erachtens nicht aus, weil diese zwar einen Betrag (einmalig!) zahlt, wenn "blind durch Unfall" eintritt, nicht aber bei "blind durch Virus". De facto ist man aber sein ganzes Leben eingeschränkt!

    Übrigens, wenn das Kind berufsunfähig wird, dann ist i.d.R. das Einkommen mindestens eines Elternteils gefährdet oder wird spürbar geringer. Das sollte man bei der Auslegung der Versicherungssumme auch bedenken.

    Grüße,

    DerDenker

    Und ja, die meisten Kolleginnen wären durchaus bereit, auch für die staatliche Schule eine Gebühr in Höhe der Kindergartengebühr (hier aktuell Gehaltsabhänging und für einen Ganztagesplatz der auch seinen Namen verdient ca.600,-Euro) zu bezahlen, wenn auch die Schule eine Betreuung anbieten würde, die es ermöglicht, dass auch alleinerziehende 38 Stunden in der Woche arbeiten gehen können....

    Hat aber nichts mit dem ursprünglichen Thema der Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun.

    Da kann ich nur sagen, dass wenn der Fall eintritt, man immer blöd da steht.

    Und selbst wenn nach einem Wegeunfall nicht nur die Berufs- sondern auch die Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde sich sowohl die private Berufsunfähigkeits- als auch die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung sich gegenüber dem Versicherten sehr unschön verhalten (können)!

    Einen guten Start in den Tag,

    DerDenker

    Die Anziehungskraft des staatlichen Schulsystems im Vergleich zu privaten Einrichtungen scheint also keine besonders große zu sein ...

    Ja, den Eindruck kann man haben.

    Schon Mal mit Eltern und Kindern beider Seiten unterhalten?

    Auch auf Privatschulen ist nicht alles Gold was glänzt.

    Von "in meiner Schule ist es gerade Sport, schwanger zu werden" (Internat) über "die Mutter finanziert das Rauchen" (OK, ist hoffentlich ein Einzelfall) bis "ein bißchen Nervenkitzel in der Mittagspause" und der Supermarktchef von nebenan berichtet von signifikant höheren Ausfällen wegen diebstahls als an seinen beiden anderen Standorten.

    Ja, Einzelfälle, darf man nicht verallgemeinern. Kann an staatlichen Schulen genauso vorkommen. Von daher ist privat oder staatlich erstmal keine Aussage über Qualität, Bildungs- bzw. Erziehungsleistung.

    Weshalb dann überhaupt die Überlegung?

    Häufigste Antwort in meinem Umfeld: um arbeiten gehen zu können!

    Beispiel Grundschule:

    In Baden Württemberg gilt eine Grundschule als Ganztagsschule, wenn sie an drei(!) Tagen in der Woche mindestens sieben Stunden Betreuung anbietet.

    Tut mir leid, das ist zu wenig! Da werden Eltern selbst wenn sie im Homeoffice sind in Teilzeit gezwungen!

    Bedeutet konkret bei Maximalnutzung des Angebots der Schule in meiner Nachbarschaft:

    Mo 07:30 - 14:00

    Di 07:30 - 15:30

    Mi 07:30 - 15:30

    Do 07:30 - 15:30, wobei an diesem Tag Mittagsschule für alle stattfindet - ist also streng genommen keine zusätzliche Betreuung

    Fr 07:30 - 13:00

    Kosten: 18,- Euro ohne Mittagessen, mit Mittagessen Mo - Do je Tag 5 Euro mehr.

    Was bieten die wenigen privaten Schulen im ländlich geprägten Landkreis:

    Mo - Fr 07:30 - 16:00

    Hausaufgabenbetreuung durch die Lehrer. Schwimmunterricht ab der ersten Klasse im eigenen Lehrschwimmbecken.

    Kosten: kleiner 350,- Euro im Monat

    Wen wundert da die Entscheidung zum privaten Träger?

    Vorschlag und auch Frage in die Runde, ob sinnvoll:

    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist keine Notwendigkeit da, zu verkaufen. Aber aufgrund der jetzt möglichen Gewinne, wird darüber nachgedacht, bevor aus den Gewinnen (130 Prozent finde ich ein Wort) wieder deutlich weniger Gewinn wird.

    Wie wäre es eine Trailing-Stop-Loss-Order einzurichten?

    Wenn die Kurse gleich bleiben oder weiter steigen, bleiben die Aktien im Depot, wenn die Kurse um X Prozent im Vergleich zum Maximum des Orderzeitraums fallen, wird verkauft.

    Finde ich persönlich charmant, wenn man dem aktuellen Hoch nicht traut und Sorge vor einem plötzlichen und deutlichem Kursrückgang hat.

    Und mit dem Geld könnte man dann entweder zu niedrigen Kursen wieder einsteigen oder einen Strategiewechsel von Einzelwerten Richtung World ETF machen oder für den Mittel oder Kurzfristigen Gebrauch sonst wie zu Seite legen....

    Und ja, ich weiß, anstatt mit dem maximal möglichem Gewinn gibt man sich bewusst mit weniger zufrieden...

    Grüße,

    Der Denker