Beiträge von DerDenker

    Die Diskussion erinnert mich an ein sehr nettes Gespräch, das ich vor Kurzem im Zug führen durfte.

    Da erzählte mir eine ältere Dame, sie habe gerade ihre Mieterin besucht. Sie habe ihre Wohnung, in der sie zuvor selbst für zwei Jahre gelebt hat, mit ihrer Küche vermietet aber der Mieterin erlaubt, Änderungen vorzunehmen.

    Die Gesprächspartnerin war noch sichtlich geschockt - die Mieterin habe ihre schöne Küche ausgebaut und entsorgt und durch eine total häßliche ersetzt.

    Sicher hat hier auch der persönliche Bezug zur eigenen Küche auch zum Entsetzen beigetragen.

    Die Vermietung ohne Küche wäre in diesem Fall wohl zumindest emotional vertäglicher gewesen...

    Vielen Dank für den Hinweis mit der möglichen Steuersimulation.

    Muss Mal gucken, ob ich das hin bekomme (bin auch bei Comdirect).

    Ist meine Überlegung richtig, dass die freundliche Gewinn/Verlustanzeigen dann wieder stimmt, wenn alle vorhandenen Anteile in einem Rutsch verkauft werden - also es egal ist, wie viel zu welchem Zeitpunkt beschafft wurden (Sonderfall Depotwechsel und dadurch unvollständige Information ausgeschlossen)?

    Hallo zusammen, ich muss nochmals auf das FIFO-Prinzip in den unterschiedlichen Konstellationen zurück kommen. Ich habe das Gefühl, noch nicht ganz durchzusteigen.

    Fall 1:

    Einmalanlage: 10 Anteile zu Wert X gekauft - FIFO wird bei (Teil)Verkauf zwar angewandt, man merkt aber nichts davon, weil alle zum selben Kurs gekauft wurden und alle zum selben Kurs verkauft werden.

    Der freundlichen Anzeige im Depot, die errechnet wie viel man im Plus oder im Minus ist, darf man vertrauen für die Einschätzung, ob ein Gewinn oder ein Verlust raus kommt.

    Fall 2:

    10 Anteile zu Wert X gekauft, später 20 Anteile zu Wert Y gekauft, es sollen 5 Anteile verkauft werden. Es wird geguckt, wie Wert X zu heute steht und dementsprechend kommt dann der Verlust oder Gewinn zustande - die freundliche Anzeige im Depot kann in diesem Fall trügerisch sein, richtig?

    Extrembeispiel zur Verdeutlichung:

    10 zu 100 EUR

    20 zu 200 EUR

    Kurs heute 110 EUR - Anzeige zeigt deutliches Minus, Verlust kommt trotzdem nicht zustande....

    Spätestens bei einem Sparplan, der über Jahre läuft, wird der Spaß dann nicht mehr nachvollziehbar, wenn man nicht jede einzelne Buchung und jeden einzelnen Kurs irgendwo aufgeschrieben hat.

    Wie viele und welche Anteile im Plus oder im Minus stehen, weiß man nicht unbedingt - können ja auch welche mitten drin sein, zumal wenn die Sparrate mehrfach angepasst wurde.

    Ist der (Teil)verkauf von über einen Sparplan besparten Werten dann immer ein Überraschungspaket? Vor allem dann wenn kein deutliches Plus sondern eher +/- 2% als Differenz zum Kaufwert angezeigt wird?


    Grüße,

    DerDenker

    Hallo eve,

    Als ich vor ca. 2 Jahren erhebliche Zweifel an der Rechnung meines damaligen Zahnarztes hatte - und an seiner Aufklärungs- und Behandlungsleistung (bei Wurzelbehandlung Instrument im Zahn abgebrochen und nichts gesagt sondern zu gemacht, Einmalinstrumente abgerechnet und ich habe nicht gesehen, dass irgendwelche Verpackungen bei mir im Behandlungszimmer geöffnet worden wären, keine Risikoaufklärung etc.) habe ich mich an meine Versicherung gewandt und ihr den Fall und meine konkreten Zweifeln und Kritikpunkte geschildert.

    Hoffnung/Idee war, dass die Versicherung, die ja die Kosten und Folgekosten übernehmen muss, ein Interesse daran haben könnte dies nicht oder nicht in voller Höhe tun zu müssen.

    Inhalt des Antwortschreibens sinngemäß: Ich könne gerne die Leistung anzweifeln, die Rechnung kürzen und mich auf einen Rechtsstreit einlassen. Unterstützung ihrerseits gebe es aber nicht weil ihrer Erfahrung nach das - auch wenn es zugegebenermaßen dumm gelaufen und mehr als doppelt so teuer für sie geworden sei - wenig Erfolgsaussichten habe.

    Mit anderen Worten: abhaken!

    Und leider ist das nach dieser Erfahrung auch mein Rat an dich: abhaken 😠!

    Wenn du Dich weniger über die Rechnung als über das unterbesetzt Krankenhaus ärgerst, dann wäre das vielleicht ein Thema für die örtliche Presse. Hilft aber um ehrlich zu sein, auch niemandem.


    Grüße

    DerDenker

    Einen Aspekt möchte ich weil Du noch sehr kleine Kinder hast, einbringen:

    Wenn Kind krank, zahlt die GKV den Lohn für ein paar Tage - die PKV nur mit Zusatzvereinbarung (ist nicht teuer, sollte aber mit abgeschlossen werden).

    Die GKV Deiner Frau ist bei Kind krank raus, wenn Du in der PKV bist und die Kinder mit dazu.

    Kind bei der Mutter in der GKV lassen funktioniert nur, wenn sie mehr verdient als Du - was in der beschriebenen Konstellation nicht der Fall sein dürfte.

    Grüße,

    DerDenker

    Eine Dividende als Geschenk zu betrachten, ist ziemlich verkehrt. Man betrachtet sie als den eigenen Anteil aus dem Unternehmensgewinn. Denn das wird man ja als Aktionär: Miteigentümer an dem Unternehmen, der seinen Anteil am Gewinn bekommt.

    Und daraus leitet sich auch die leitende Frage ab: Es geht nicht darum, welche Aktie man kaufen will. Sondern es darum, an welchem Unternehmen man sich beteiligen will.

    Bitte lacht mich nicht aus. Der Grund warum

    ich von einer Firma Aktien gekauft habe war: Ich wollte der Arbeitgeber meines Cousins sein!

    Also rein aus Spaß und um es ihm aufs Brot schmieren zu können und weil Oma mir damals Geld im Gegenwert von ca. 10 (!) Aktien geschenkt hat mir den Worten, ich solle mein Geld auch Mal für was Unvernünftiges ausgeben.

    Nun - die Dividenden haben mir in der Anfangszeit nach Steuer die Depotgebühren eingebracht und die Aktie hat sich im Wert mehr als verdoppelt - das Depot ist zwischenzeitlich umgezogen.

    Und ja, ich liebäugel ab und zu mit Einzelwerten - und spare dann doch auf die Haussanierung ;).

    Grüße

    DerDenker

    Jetzt haben schon so viele vorgerechnet, ob und wie und mit welchen Risiken es klappen könnte.

    Einen Aspekt möchte ich noch einwerfen:

    Sich für ein, zwei Jahre zusammen zu reißen klappt bei den meisten.

    Doch dann kommt die Zeit, in der die Wünsche wieder aufkommen.

    Selbst wenn Ihr euch jetzt einig seid, auf eine Reise in den Urlaub zu verzichten. Es kommt der Tag, an dem Euer Kind aus dem Kindergarten oder der Schule nach Hause kommt und danach fragt, ob ihr nicht auch Mal nach Italien (oder wo die Klassenkameraden auch immer waren) in die Ferien fahren könnt. Und Kinder sind ausdauernd im immer dieselbe Frage zu stellen!

    Wollt Ihr dann wirklich antworten müssen "nein, wir können nicht, wir brauchen das Geld für unser Haus?"

    Ich wünsche eine gute Entscheidungsfindung.

    Nicht aufgeben! Wenn ein Haus wirklich Euer Traum ist, dann findet Ihr sicher einen guten Weg ihn Euch zu verwirklichen.

    Ja, ich kenne es auch nur so, dass beide Sorgeberechtigte Zugriff auf das Kinderdepot bekommen.

    Finde ich auch gut so, dann brauche ich, wenn ich wissen will, wie das Depot gerade steht, nicht warten bis mein Partner endlich Zeit hat.

    Was ist denn der Nachteil, wenn zwei Sorgeberechtigte Zugriff haben?

    - Der eine könnte komplett gegen eine Geldanlage in aktienbasierten Produkte sein (gibt es genug).

    - Oder die Sorgeberechtigten sind sich nicht einig in was investiert werden soll - da sollte sich allerdings eine Lösung finden lassen.

    - Dann könnte noch einer auf die Idee kommen, sich Geld vom Nachwuchs zu leihen. Dass das nicht so einfach erlaubt ist, wurde soeben im anderen Thread behandelt. Und auch da ist es sehr vorteilhaft, dass dann der Andere Zugriff hat und es hoffentlich zeitnah sieht!

    Wo ist also das Problem, wenn beide Zugriff haben?

    Grüße

    DerDenker

    Danke epsilon2!

    Über Jahrzehnte war es für mich nur ein mieses Bauchgefühl, dass die Konstellation so nicht in Ordnung sein kann. Dank Deiner Benennung des Paragraphen weiß ich nun, dass es schlicht falsch war.

    Dass sich Eltern von ihren Kindern Geld leihen, kommt leider zumindest in meinem Bekanntenkreis gar nicht so selten vor. Beim letzten Klassentreffen war die Diskussion dazu nicht, ob es in Ordnung ist, sondern ob Zins dafür gezahlt werden sollte! Und es einige Stimmen, die der Meinung waren, dass bei Darlehen innerhalb der Familie keine Zinsen gewährt oder verlangt werden sollten!

    Ich habe um ehrlich zu sein meine Zweifel, ob das überhaupt korrekt umgesetzt werden kann.

    Beispiel aus meiner Verwandtschaft aus den beginnenden 1980ern.

    Großmutter schenkt ihrem Enkel eine größere Menge Bargeld.

    Vater des Enkels (seines minderjährigen Kindes) benötigt dringend Geld in seiner Firma.

    Gewählter Lösungsweg:

    Vater setzt einen Darlehensvertrag zwischen Firma und Kind auf. Vereinbarter Zins 5 Prozent.

    Ab diesem Moment wird für Kind auch immer eine Steuererklärung fällig, weil Firma die Zinsen ja als Kosten angibt.

    Positiver Aspekt für Beide

    In einer Zeit, in der das Sparbuch 3 Prozent brachte und ein Darlehen sonst nicht unter 8 Prozent zu bekommen war hatte der eine mehr Gewinn und der andere weniger Kosten.

    Warum ich dennoch Zweifel habe:

    In meiner Erinnerung stand es damals bei der Firma spitz auf Knopf ob sie weiter existieren kann. Es ging zum Glück gut aus - aber was wenn nicht?

    Dann wären wahrscheinlich bei einer Insolvenz erst die anderen Gläubiger die im Grundbuch standen und dann die Lieferanten bedient worden und erst ziemlich am Schluss das Kind.

    Wäre das im Sinne des Kindes oder der schenkenden Großmutter gewesen?

    Hätte in diesem Fall der Vater nicht auch noch zumindest ein "Eieiei!" verdient, weil er das Geld seines Kindes wissentlich zu risikoreich angelegt hat?

    In welcher Konstellation will (muss?) sich jemand Geld von seinem Kind leihen und kann definitiv und unzweifelhaft das Geld auch zurück geben?

    Egal wie, Geld von seinem Kind leihen ist immer problembehaftet - wenn nicht rechtlich dann auf der Beziehungsebene.

    Bei der Anrechnung der Erziehungszeiten geht es darum, welcher der Partner sich nachweislich zeitlich mehr um die Erziehung in einem Zeitraum gekümmert hat.

    Werden keine Angaben gemacht, wird unterstellt, dass es die Mutter war und ihr die Punkte gutgeschrieben.

    Wenn sich beide Partner einig sind, dass es im individuellen Fall nicht die Mutter war, müssen beide(!) der Rentenkasse dies schriftlich mitteilen und um Anrechnung auf die andere Person bitten.

    Deswegen unbedingt mit ParenerIn zur Beratung - es sind beide Konten betroffen!

    Und dann unbedingt auch die folgenden jährlichen Rentenbescheide zusammen prüfen.

    Ich durfte lernen, dass selbst wenn beide Beitragszahler alles nach Vorschrift gemacht haben der Wunsch nicht unbedingt sofort vollständig berücksichtigt wird.

    In meinem persönlichen Fall wurden die Erziehungspunkte richtigerweise nicht der Mutter angerechnet aber dem Partner leider auch nicht! Das sieht man nur, wenn die Bescheide zusammen geprüft werden!

    Deswegen mein Rat: bei diesem Thema nur zusammen zur Beratung.

    Und Geduld mitbringen. Kann sein, dass Ihr manche Formulare mehrfach ausfüllen müsst, bevor es passt. Lässt sich aber alles klären.


    Grüße

    DerDenker

    Hallo Sparfuchs3000,

    was ich seither zum Thema Elterngeld, Steuerklasse und Steuererklärung verstanden habe:

    1. Ob man (ganz ohne Elterngeldbetrachtung) in der Steuerklasse 4/4 oder 5/3 sich eingestuft hat, mag unter dem Jahr darüber entscheiden, wie viel Netto vom Brutto bleibt - mit der darauf folgenden Steuererklärung wird das aber wieder ausgeglichen. Sprich die Entscheidung hat auf das Jahr betrachtet nur Auswirkung auf die Liquidität, nicht auf die Höhe der Steuer.

    2. Weshalb dann in so vielen Ratgebern steht, dass die Eheleute wenn sie ein Kind planen (!) die Steuerklasse so gestalten sollen, dass derjenige, der länger zu Hause bleibt mehr Netto im Monat ausbezahlt bekommt, liegt daran, dass das Elterngeld (ursprünglich konzipiert als Lohnersatzleistung) sich auf das individuelle Netto des Partners, der das Elterngeld bekommt, bezieht - und zwar auf das ausbezahlte Lohnnetto in den letzten Monaten vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs.

    3. Das Schreiben, das Ihr bekommen habt und in dem der Betrag für die Steuererklärung steht, ist dafür da, Euch daran zu erinnern, dass die Lohnersatzleistung namens Elterngeld in der Struererklärung berücksichtigt und damit eingetragen werden muss. Freundlicherweise hat man Euch gleich noch den Betrag genannt, der sowieso schon dem Finanzamt vorliegen dürfte.

    Bringt es uns was jetzt die Steuerklasse zu wechseln auf 3/5 um möglichst viel Geld bei der Steuererklärung nächsten Jahr zu bekommen?

    Nach meinem Verständnis nein - Begründung siehe meinen Punk 1.

    Hätte, hätte, Fahrradkette:

    Wenn ich die Angabe "Von Januar bis Oktober 2023 in Elternzeit" und 2700 EUR Elterngeld lese, dann hat Deine Frau vermutlich in den Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (dürfte November 2022 begonnen haben) kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen gehabt - 9 Monate Elterngeld, 2700 EUR gesamt macht den Mindestelterngeldbetrag von 300 EUR pro Monat, den man auch dann erhält, wenn man (beispielsweise als Student) kein oder ein so kleines eigenes Einkommen hat, dass 60% (?) des Durchschnittnettoeinkommens der letzen "regulär" gearbeiteten Monate weniger als 300 EUR ergibt. Durschnittseinkommen desjenigen, der das Elterngeld bezieht natürlich.

    Also zur Beruhigung: Ihr habt damals nichts "falsch" gemacht - wo keine Ehe, eingetragene Partnerschaft oder ähnliches kann die Steuerklasse nicht gewechselt werden und wo kein Einkommen desjenigen, der in Elternurlaub geht, da kann durch Steuerklassenwechsel kein höheres Lohnnetto raus kommen.

    Falls Ihr allerdings ein weiteres Kind planen solltet ist der Steuerklassenwechsel aber tatsächlich sinnvoll, weil Ihr dann mehr als den Mindestbetrag Elterngeld bekommen könnt. Dazu muss aber beim Partner der das Elterngeld bekommen soll ein eigenes Einkommen da sein und der Steuerklassenwechsel muss so gestaltet werden, dass bei demjenigen, der das Elterngeld hauptsächlich beziehen soll mehr Netto raus kommt.

    Wie gesagt, das in meinem Beitrag ist das, was ich bisher in Bezug auf Elterngeld und Steuerklasse verstanden habe - falls jemand mehr oder was anderes weiß, freue ich mich korrigiert zu werden. Ich muss zugeben, ich habe lange gebraucht um die Regeln für das Elterngeld zu verstehen und es gibt zugegebenermaßen noch einige Details, die ich nicht vollständig durchstiegen habe.

    Grüße

    DerDenker

    Hallo zusammen,

    vielen herzlichen Dank für die Antworten. Ich habe jetzt Mal alles, was im Postfach war so elektronisch archiviert, dass auch regelmäßig eine Sicherungskopie gezogen wird - wir wissen: nur Speichern kann auch schief gehen...

    gfusdt5: ich habe bisher alle Konten beibehalten. Aber nach der Steuererklärungen und der zugehörigen Festsetzung nie wieder was zu den verwendeten Dokumenten gehört. Und ich wüßte auch nicht, wen es noch interessieren sollte. Es gibt ja nur mich, die Bank und das Finanzamt und alle haben das Kapitel spätestens zwei Jahre nach Auflösung abgeschlossen. Deshalb ja auch meine Frage zu den Aufbewahrungsfristen, weil ich in meiner kleinen Welt vielleicht etwas übersehe...

    Und ich kaufe dafür Bundesanleihen, die zufälligerweise wenige Wochen vor der Endfälligkeit der momentanen Finanzierung auslaufen … in gut 13 Jahren.

    ...

    Genau das ist meiner Meinung nach der Punkt.

    Wenn schon die Überlegung gemacht wird, dass das Geld der Sondertilgung nicht in die Sondertilgung sondern in Festgeld gehen soll, dann sollte das Geld mit Ende der Zinsbindung des Darlehens auch verfügbar sein.

    Also Blick in den Darlehensvertrag: 2021 abgeschlossen - Zinsbindung bis 2031 (10 Jahre) dann würde ich persönlich heute Ende 2023 vielleicht doch kein Festgeld mit 10 Jahren anlegen...

    Falls die Zinsen weiter deutlich höher als der Darlehenszins bleiben, kann mit dem Geld für die Sondertilgung 2024 das nächstes Jahr das nächste Festgeld mit auf die Zinsbindung abgestimmter Laufzeit vereinbart werden. Und so lange das so ist, würde ich mich einfach freuen und wenn wir doch wieder billiges Geld bekommen eher wieder in die Sondertilgung gehen...

    Grundlage meiner Überlegungen:

    Sondertilgung ist meist nicht in unbegrenzter Höhe möglich, zum Ende der Zinsbindung darf aber meist so viel abgetragen werden, wie man möchte. Es werden dann über den Restbetrag neue Konditionen vereinbart.

    Einen Vorteil sehe ich bei Festgeld statt Sondertilgung noch: wird der Darlehensbetrag zu klein, gibt es bei vielen Instituten nur noch eine Verlängerung mit variablem Zins, der dann aber deutlich über dem (dann üblichen) Zins liegt.

    Es könnte daher wenn es um die neuen Konditionen nach der Zinsbindung geht tatsächlich auch vorteilhaft sein, nicht das ganze anstatt der Sondertilgungen zurückgelegte Geld in das Darlehen zu stecken. Aber das sieht man dann und rechnet individuell und der Lebenssituation angepasst neu.

    Guten Tag liebe Community,

    die Mercedes Benz Bank hat mich vor vielen Monaten informiert, dass sie das Privatkundengeschäft einstellen will und deshalb mein Tagesgeldkonto zum Ablaufdatum meines dortigen Festgeldes gekündigt. Dieser Zeitpunkt ist in wenigen Tagen erreicht.

    Die gesamte Summe geht auf das hinterlegte Referenzkonto bei einer anderen Bannk.

    Danach ist das Konto Geschichte. Wahrscheinlich wird es noch einen abschließenden Kontoauszug und Anfang nächsten Jahres die Jahressteuerbescheinigung geben und das war's...

    Wie sieht es nun mit den ganzen Unterlagen, die ich zum Konto habe, aus?

    Wie lange muss ich sie aufbewahren?

    Ist eine längere Aufbewahrungszeit empfehlenswert?

    Muss es ein Papierausdruck sein oder reicht PDF?

    Wozu könnten die Unterlagen nach dem Erhalt der Steuerfestsetzung für 2023 noch benötigt werden?

    Liebe Grüße,

    DerDenker

    Vielen Dank für die Antworten.

    Ja, die Gedanken zum Neubau habe ich mir auch schon gemacht. Mir wurde versichert, dass ein Neubau teurer käme. Glauben wir halt mal.

    @ Juwel: Vielen Dank. Dann hoffen wir mal, dass wir ebenfalls an einen kompetenten Energieberater geraten, der sich auch in den Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten wirklich gut auskennt.

    Liebe Community,

    vielleicht hat von Euch jemand Erfahrung oder ist schon einen Schritt weiter als ich.

    2010 habe ich ein Haus gekauft, Jahr der Fertigstellung 1964. Ich bin ohne große Umbauten eingezogen. Darlehen ist zwischenzeitlich abbezahlt, neues Eigenkapital wieder aufgebaut - wobei das eigentlich als Altersvorsorge herhalten sollte (ETF und so, aber momentan noch auf dem Tagesgeldkonto liegt).

    Nun hat sich meine familiäre Situation geändert (Partner und Kind sind eingezogen) und der Wunsch nach einer Sanierung des Gebäudes ist dringend geworden.

    Was wir aktuell haben:

    - Einzelöfen (Öl, Gas, Elektro, ein Scheitholzofen in der Werkstatt) - also alles da...

    - Warmwasser kommt über einzelne Boiler bzw. Durchlauferhitzer an den einzelnen Entnahmestellen

    - Elektroleitungen, die noch zwei Adern haben.

    Und somit stehen wir vor der Vollsanierung!

    Geplant ist, die Elektroleitungen komplett zu tauschen, eine zentrale Warmwasserversorgung, Flächenheizung (mit Wärmepumpe), Photovoltaik auf dem Dach. Dämmung der obersten Geschossdecke (unser Dachboden dient als Abstell- und Trockenraum).

    Falls sich eine Dämmung der Außenwände verhindern ließe, wäre ich nicht traurig. Ich traue diesen "Papp-Styropor-hin"-Maßnahmen nicht (Brandschutz, Schimmel durch Isolierung bzw. verbliebene Wärmebrücken, Spechte, die nisten, etc.).

    Konkrete Preise / Angebote haben wir noch nicht. Besuch von Architekt und Energieberater stehen noch an.

    Wenn ich die Vorgespräche mit dem Architekten jedoch richtig bewerte, so müssen wir mit ca. 450.000 EUR rechnen. Das dürfte etwas mehr sein als der Betrag, für das sich das Haus aktuell verkaufen ließe. Ca. 150.000 EUR sind als Eigenkapital verfügbar, ohne an die ETFs zu gehen oder den Notgroschen anzugreifen.

    Nun mache ich mir um die Finanzierung sorgen.

    Es gibt von der KFW das Programm 261 das in unserem Fall greifen würde - 120.000 EUR zu ziemlich günstigen Zins (Laufzeit 10 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, 0,35% Sollzins).

    Alternativ fördert aber auch die BAFA mit "Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr insgesamt maximal 600.000 EUR pro Gebäude."

    Das eine oder das andere könnte wahrscheinlich genutzt werden.

    Nur was ist das Passende?

    Was würdet Ihr tun? Eigenkapital verwenden um alles nicht förderfähige zu zahlen? So viel wie möglich KFW-Kredit, weil der so unglaublich günstig ist? Unter welchen Umständen ist BAFA oder KFW günstiger? Ist das Angebot der BAFA flexibler, weil es Einzelmaßnahmen unterstützt oder scheint es nur so?

    Ich zahle den Spitzensteuersatz, bin aber von der Reichensteuer leider noch sehr weit entfernt. Aktuell lege ich ca. 1200 EUR für die Sanierung im Monat zur Seite.

    Und muss mich in der Frage BAFA oder KFW der Energieberater unterstützen können?

    Der Kreditvermittler wird wohl immer zu einem Kredit raten....

    Ich bin gespannt auf Eure Meinung und Erfahrung.

    Liebe Grüße,
    DerDenker