Steuerklassenwechsel + Heirat ende des Jahres + Elterngeld

  • Hallo an alle,


    ich/wir haben folgendes Problem:

    Wir haben Ende des Jahres (jetzt im November) geheiratet. Meine Frau war von Januar bis Oktober in Elternzeit und hat Elterngeld bezogen. Auf dem Schreiben des Elterngeldbescheides, steht das man bei der Steuererklärung angeben soll, dass sie 2700 € für 2023 bezogen hat.

    Ich selbst verdiene 55.000,00 € im Jahr. Wir sind nach der Heirat, wie alle, automatisch in 4/4 eingestuft worden.

    Bringt es uns was jetzt die Steuerklasse zu wechseln auf 3/5 um möglichst viel Geld bei der Steuererklärung nächsten Jahr zu bekommen?


    Viele Grüße und Danke im Vorraus

  • Hallo.


    Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst die Vorauszahlungen ("Lohnsteuer"), die Ihr für die Monate November und Dezember 2023 leistet.

    Einfluss auf die tatsächliche Steuerlast haben die Steuerklassen nicht. Die Differenz aus Vorauszahlungen und tatsächlicher Steuerlast ergeben dann Erstattungen bzw. Nachzahlungen.


    Wer bei der Steuererklärung viel wiederbekommen will, muss zuviel vorauszahlen, z. B. durch Steuerklasse 5 für den Großverdiener und Steuerklasse 3 für denjenigen, der weniger verdient. (Dann hat man aber deutlich weniger laufendes Netto.)


    Soweit die Sicht eines Steuer-Laien. :saint:

  • Ich verstehe die Frage nicht ganz. Die Steuerklasse ändert nur den Lohnsteuerabzug. Mit der Steuererklärung wird sie dann exakt berechnet. Wenn der Hauptverdienende 5 wählt bekommt ihr viel zurück, habt aber auch hohe Abzüge.

  • Hallo Sparfuchs3000,


    Ihr werdet aus Deiner gezahlten Lohnsteuer 2023 schon etliches zurückerhalten, aber nicht wegen des eventuellen Steuerklassenwechsels nach 3/5 ab 1.12. (in diesem Sinne wäre der sogar "kontraproduktiv"), sondern wegen des hie und da in Verruf geratenen Ehegattensplittings, das bei der Einkommensteuerrückerstattung in 2024 für 2023 rückwirkend zum 1.1.2023 angesetzt wird.


    Achtung: Nur Laienmeinung, keine steuerliche Beratung.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Sparfuchs3000,


    was ich seither zum Thema Elterngeld, Steuerklasse und Steuererklärung verstanden habe:


    1. Ob man (ganz ohne Elterngeldbetrachtung) in der Steuerklasse 4/4 oder 5/3 sich eingestuft hat, mag unter dem Jahr darüber entscheiden, wie viel Netto vom Brutto bleibt - mit der darauf folgenden Steuererklärung wird das aber wieder ausgeglichen. Sprich die Entscheidung hat auf das Jahr betrachtet nur Auswirkung auf die Liquidität, nicht auf die Höhe der Steuer.


    2. Weshalb dann in so vielen Ratgebern steht, dass die Eheleute wenn sie ein Kind planen (!) die Steuerklasse so gestalten sollen, dass derjenige, der länger zu Hause bleibt mehr Netto im Monat ausbezahlt bekommt, liegt daran, dass das Elterngeld (ursprünglich konzipiert als Lohnersatzleistung) sich auf das individuelle Netto des Partners, der das Elterngeld bekommt, bezieht - und zwar auf das ausbezahlte Lohnnetto in den letzten Monaten vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs.


    3. Das Schreiben, das Ihr bekommen habt und in dem der Betrag für die Steuererklärung steht, ist dafür da, Euch daran zu erinnern, dass die Lohnersatzleistung namens Elterngeld in der Struererklärung berücksichtigt und damit eingetragen werden muss. Freundlicherweise hat man Euch gleich noch den Betrag genannt, der sowieso schon dem Finanzamt vorliegen dürfte.


    Bringt es uns was jetzt die Steuerklasse zu wechseln auf 3/5 um möglichst viel Geld bei der Steuererklärung nächsten Jahr zu bekommen?


    Nach meinem Verständnis nein - Begründung siehe meinen Punk 1.


    Hätte, hätte, Fahrradkette:

    Wenn ich die Angabe "Von Januar bis Oktober 2023 in Elternzeit" und 2700 EUR Elterngeld lese, dann hat Deine Frau vermutlich in den Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (dürfte November 2022 begonnen haben) kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen gehabt - 9 Monate Elterngeld, 2700 EUR gesamt macht den Mindestelterngeldbetrag von 300 EUR pro Monat, den man auch dann erhält, wenn man (beispielsweise als Student) kein oder ein so kleines eigenes Einkommen hat, dass 60% (?) des Durchschnittnettoeinkommens der letzen "regulär" gearbeiteten Monate weniger als 300 EUR ergibt. Durschnittseinkommen desjenigen, der das Elterngeld bezieht natürlich.


    Also zur Beruhigung: Ihr habt damals nichts "falsch" gemacht - wo keine Ehe, eingetragene Partnerschaft oder ähnliches kann die Steuerklasse nicht gewechselt werden und wo kein Einkommen desjenigen, der in Elternurlaub geht, da kann durch Steuerklassenwechsel kein höheres Lohnnetto raus kommen.


    Falls Ihr allerdings ein weiteres Kind planen solltet ist der Steuerklassenwechsel aber tatsächlich sinnvoll, weil Ihr dann mehr als den Mindestbetrag Elterngeld bekommen könnt. Dazu muss aber beim Partner der das Elterngeld bekommen soll ein eigenes Einkommen da sein und der Steuerklassenwechsel muss so gestaltet werden, dass bei demjenigen, der das Elterngeld hauptsächlich beziehen soll mehr Netto raus kommt.


    Wie gesagt, das in meinem Beitrag ist das, was ich bisher in Bezug auf Elterngeld und Steuerklasse verstanden habe - falls jemand mehr oder was anderes weiß, freue ich mich korrigiert zu werden. Ich muss zugeben, ich habe lange gebraucht um die Regeln für das Elterngeld zu verstehen und es gibt zugegebenermaßen noch einige Details, die ich nicht vollständig durchstiegen habe.


    Grüße

    DerDenker

  • Vielen Dank an euch alle. Das hat mir sehr geholfen. Ich hoffe das wir für das Jahr 2023 bisschen was an steuern zurück bekommen.

    Wir planen im Jahr 2024 eine Hochzeitsfeier und könnten ein bisschen Geld gebrauchen.

  • ich/wir haben folgendes Problem

    Das ist bedauerlich. Die Leute haben alle Probleme. :(

    Wir haben Ende des Jahres (jetzt im November) geheiratet. Meine Frau war von Januar bis Oktober in Elternzeit und hat Elterngeld bezogen. Auf dem ... Elterngeldbescheid ... steht, dass man bei der Steuererklärung angeben soll, dass sie 2700 € für 2023 bezogen hat.


    Ich selbst verdiene 55 T€ im Jahr. Wir sind nach der Heirat, wie alle, automatisch in 4/4 eingestuft worden.


    Bringt es uns was, jetzt die Steuerklasse auf 3/5 zu wechseln, um möglichst viel Geld bei der Steuererklärung nächsten Jahr zu bekommen?

    Die Steuerklasse ist dafür verantwortlich, wieviel Steuer vom laufenden Lohn einbehalten wird. Auf die letztlich zu zahlende Steuer hat sie keinen Einfluß, spielt somit auch bei der Steuererklärung keine Rolle.


    Wenn ein Ehepaar von 4/4 auf 3/5 wechselt, wird beim laufenden Steuerabzug bei der Person in Steuerklasse 3 der Grundfreibetrag doppelt berücksichtigt, bei der Person in Steuerklasse 5 dafür überhaupt nicht, dadurch zahlt die erste Person regelmäßig weniger Steuer als in Steuerklasse 4, die zweite Person aber mehr.


    Wenn eine Leistung in Aussicht steht, die am Nettoeinkommen hängt - etwa Elterngeld -, lohnt es sich, vorher die Steuerklasse zu wechseln, damit die Person, die Elterngeld bezieht, mehr Nettoeinkommen bezieht, also mehr Elterngeld bekommt. Hinterher bringt das aber nichts mehr.


    Ich weiß nicht, wie lange ein Steuerklassenwechsel dauert. Ich könnte mir vorstellen, daß das gerade im Dezember nicht mehr bis zur Lohnabrechnung am Monatsende (vielleicht aber auch schon vor Weihnachten) reicht. Wenn das reichen würde, bekämest Du (als besserverdienender würdest Du Steuerklasse 3 nehmen), schon im Dezember 2023 mehr Nettogehalt ausgezahlt. Ich würde die Sache - in Absprache mit Deiner Frau! - aber ohnehin angehen.


    Bei unterschiedlich verdienenden Ehepartnern (das seid ihr!) gibt es regelmäßig eine Erstattung, wenn die beiden zusammenveranlagt werden und beide in Steuerklasse 4 waren. Das heißt: Ihr beide könnt so oder so im nächsten Jahr auf eine vermutlich erhebliche Erstattung rechnen. Klappt Dein Steuerklassenwechsel noch im Dezember, bekommst Du im Dezember 2023 mehr Nettogehalt (weil weniger Steuern), dafür aber mit der Steuerklärung eine geringere Erstattung. Wenn das mit dem Steuerklassenwechsel noch vor Silvester reicht, hast Du also einen gewissen Liquiditätseffekt (Ein Teil des Geldes kommt früher zurück), die Summe bleibt aber gleich.


    Es wird momentan speziell von feministischer Seite heftigst gegen das Ehegattensplitting geschossen. Man zielt damit zwar aufs falsche Ziel, aber das kümmert Aktivisten gemeinhin nicht.


    Wenn Ihr beide Euch in der Zukunft zusammenveranlagen laßt und unterschiedlich Geld verdient, dann zahlt ihr bei Zusammenveranlagung weniger Steuer als bei getrennter Veranlagung. Dagegen kann eigentlich noch nicht einmal ein Feminist etwas haben.


    Wenn die besser verdienende Person (meist der Ehemann) sich in Steuerklasse 3 einstufen läßt, wird ihr der Grundfreibetrag der schlechter verdienenden Person (meist Ehefrau) zugutegehalten, wodurch die besser verdienende Person laufend deutlich weniger Steuer bezahlt, die schlechter verdienende Person aber ihr Einkommen fast vom ersten Euro an versteuert, somit laufend mehr Geld bezahlt. Wäre ich davon betroffen, würde ich mir meinen Vorteil ausrechnen und ihn in fairer Weise an meine Ehefrau weitergeben (bevor wir dann die Finanzierung des Paars bzw. der Familie aufteilen). Ggf. muß man bei dieser Aufteilung übrigens auch die Rente berücksichtigen und auch Erstattung oder ggf. Nachzahlung bei der Steuererklärung. Geradezu musterhaft in meinen Augen macht das Oliver Noelting.


    Um @DerDenkers Beitrag zu ergänzen: Solange kein zweites Kind geplant oder unterwegs ist, solange also kein weiteres Elterngeld aussteht, seid Ihr vermutlich mit Stkl. 3 für Dich und Stkl. 5 für Deine Frau besser gestellt. Sobald ein weiteres Elterngeld in Aussicht steht, ist es für Euch andersherum besser.

  • Halleluja! Danke für die Einsicht! Es wäre ja auch ein Jammer, wenn der Achim nachm Geärgertwerden nicht mehr so viel hier sein wollen würde.

    Mein Beitrag hatte aber nie das Ziel, Verärgerung hervorzurufen, ich halte nur die Prämisse, unter der der konkrete Ratschlag erteilt wurde, für abgrundtief nicht so richtig.

  • Mein Beitrag hatte aber nie das Ziel, Verärgerung hervorzurufen, ich halte nur die Prämisse, unter der der konkrete Ratschlag erteilt wurde, für abgrundtief nicht so richtig.

    Man merkt, dass Du hier im Forum ein sehr unerfahrener Jungspund bist. Wenn Du den einen oder anderen Beitrag mehr aufm Buckel hast, wirst Du gelernt haben, dass Achim widersprechen nichts bringt, weil Achim weiß alles.

  • Man merkt, dass Du hier im Forum ein sehr unerfahrener Jungspund bist. Wenn Du den einen oder anderen Beitrag mehr aufm Buckel hast, wirst Du gelernt haben, dass Achim widersprechen nichts bringt, weil Achim weiß alles.

    "Erfahrung ist das, was man hat, kurz nachdem man es brauchte!"


    Ich hoffe, ich lerne es mit der Zeit.

    Danke, dass Du an mich glaubst. :*