Beiträge von robin315

    Jeder Arzt mit Kassenzulassung muss jeden Basistarif-Versicherten zu den zwischen dem Verband der privaten Krankenversicherungen und den kassenärztlichen/kassenzahnärztlichen Vereinigungen vereinbarten Sätzen (also in der Regel 1,2fach nach GOÄ/GOZ) behandeln. Dazu hat er sich mit der Kassenarztzulassung verpflichtet. Macht er es nicht, setzt er seine Kassenzulassung aufs Spiel. Rechnet er gegenüber dem Patienten mehr ab, als er dürfte, setzt er seine Approbation aufs Spiel, siehe oben. Rechtliche Grundlage dieser Vereinbarungen ist § 72 Abs. 2 SGB V. Hier sind die geltenden Regeln recht gut dargestellt.

    Ärzte ohne Kassenzulassung (wenige, aber ihre Zahl nimmt aus guten Gründen zu) können sich ihre Patienten frei aussuchen und sind dann bei der Abrechnung nur an die GOä/GOZ gebunden. Auch der Kassenpatient muss diesen Arzt selbst zahlen, wenn er dort hingeht. Da gilt für die "Holzklasse" GKV das gleiche wie für den "Holzklasse"-Tarif in der PKV. Teilt der Patient in so einem Fall vorher dem Arzt mit, dass er nach Basistarif (oder gesetzlich) versichert ist, muss ihm der Arzt gem. § 630c Abs. 3 BGB in Textform die zu erwartende Honorarforderung mitteilen und zwar präzise in Euro und Cent. Dann kann vorab mit der Versicherung geklärt werden, was davon erstattet wird, und entschieden werden, ob man die Differenz selbst aufbringen oder nicht doch lieber zu einem Arzt mit Kassenzulassung gehen will, der zu den Basistarifregeln behandeln muss. Was der Arzt nicht nach § 630c Abs. 3 BGB vorab veranschlagt darf er nicht abrechnen. Außer bei akuten Notfällen gelten diese Prinzipien für alle Behandlungen.

    Danke

    Vielen Dank

    Was du hier schreibst, ist schlicht und einfach falsch. Wenn dem Arzt/Zahnarzt vor Beginn der Behandlung mitgeteilt wird, dass Versicherungsschutz nach dem Basistarif besteht, dann wird er typischerweise auch nur die entsprechenden Sätze abrechnen. Es steht nämlich klar und deutlich im Gesetz, dass er dann nicht mehr abrechnen darf. Falls das nicht beachtet und trotzdem mehr berechnet wird, bleibt die Verweigerung der Zahlung folgenlos. Und wenn du dich bei der Kammer darüber beschwerst, wird es richtig unangenehm für den Arzt/Zahnarzt. Gebührenbetrug, also die bewusste Falschabrechnung, ist nicht nur eine Straftat, sondern ein anerkannter Grund, um dem Arzt die Approbation zu entziehen.

    Natürlich erbringt der Arzt/Zahnarzt dafür auch nur Kassenarztleistungen, aber dieses "Schicksal" erleiden 70 Mio. Kassenpatienten ständig. Es geht selbstverständlich nicht, einen Mercedes zu bestellen, einen Mercedes geliefert zu bekommen, aber anschließend nur einen Dacia bezahlen zu wollen.

    Ich liege in diesem Fall gerne falsch, aber nach meinen Informationen, auch von mehreren privaten Krankenkassen, besteht für den Arzt keine Verpflichtung den 2,3 fachen Satz nicht zu berechnen. Die Ärzte werden lediglich dazu angehalten, quasi gebeten, im Basistarif so abzurechnen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, also nur eine "Kannbestimmung"

    Sehr gerne glaube ich dir, kannst du mir bitte mitteilen in welchen Gesetz das steht, vielleicht im SGB? Ich danke dir.

    Daher ja auch meine Idee mit Midijob, vielleicht gehen ja 10/Woche.

    Alternativ wäre vielleicht auch Bundesfreiwilligendienst möglich, eventuell über einen sozialen Träger (dann besteht weniger Druck) ? Da besteht auch Sozialversicherungspflicht.

    Auf jeden Fall viel Kraft und Erfolg

    Danke, daran haben wir auch gedacht, da die Berufsförderungsmaßnahme erst in 2024 beginnt.

    Lieber Pumphut,

    das ist das oberste Ziel das mein Sohn in Arbeit kommt, das er ins Tun kommt und vor allem auch wieder soziales Umfeld stabilisiert und somit auch seinen Selbstwert steigern kann und wieder aktiv am Leben teilhaben kann. Natürlich war und ist mit seiner Krankheit der soziale Rückzug immer ein Thema an dem wir stets arbeiten. Er tut bereits viel für seine soziale Kompetenz, arbeitet viel an sich und seiner Lebensqualität. Auch lebenspraktisches Training in vielfältiger Form gehört zu seinem Alltag. Wir sind dran und es hat sich auch schon einiges getan, doch eine psychische Erkrankung nimmt je nach Intensität doch viel Zeit in Anspruch und kann dauern. Mittlerweile ist mein Sohn so weit das er demnächst eine Ausbildung in einem Berufsförderungswerk beginnen kann. Doch leider ändert sich dadurch nichts an seiner Krankenkassensituation. Wir sind insgesamt auf einem guten Weg. Jetzt hoffe ich eben das dieses Krankenkassendilemma sich auch noch irgendwie zum Guten wendet.......

    Vielen Dank für Eure Beiträge.

    Mein Sohn musste aus gesundheitlichen Gründen sein Studium abbrechen, er wurde psychisch schwer krank und hat bis heute darunter zu leiden.

    Er oder ich erheben definitiv keinen Anspruch auf eine "Super-Krankenkasse" die komplett alle Leistungen übernimmt. Aber wer den Basistarif (Holzklasse) in der PKV kennt, der weiß das die Leistungen in vielen Bereichen noch unterhalb der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Die Zahnarztkosten steigen zum Beispiel ins Unermessliche, da der Zahnarzt den 2,3 fachen Satz berechnet, die PKV aber nur den 1,2 fachen Satz übernimmt. Seine Psychotherapie, die er dringend benötigt hat, wurde auch nur mit dem 1,2 fachen Satz übernommen. Ich musste dadurch 5000 Euro aus eigener Tasche aufbringen, was ich selbstverständlich für meinen Sohn gemacht habe, obwohl mir das nicht leicht gefallen ist, da ich kein Großverdiener bin und alleinerziehen war mit zwei Jungs, für die ich alles tun würde und für die ich auch kämpfe, und wenn es mich mein letztes Hemd kostet.

    Die PKV rühmt sich immer damit das sie 100% der Kosten übernimmt, aber der Haken ist, jedoch nur zu den Bedingungen im Basistarif und die sind teilweise unterirdisch.

    Fast alle Ärzte bestehen auf ihr Honorar für Privatversicherte, egal ob Basistarif oder nicht.

    Zum Glück haben wir einen Hausarzt der die Rechnungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Auch haben wir mittlerweile einen Zahnarzt der die Situation meines Sohnes nachvollziehen kann und auf das privatärztliche Honorar bei seiner Rechnungsstellung verzichtet. Einen dringend notwendigen Klinikaufenthalt in einer psychotherapeutischen Tagesklinik oder auch vollstationär können wir uns nicht leisten. Auch hier gilt nur der 1,2 fache Satz den die PKV übernimmt. Für einen Klinikaufenthalt müsste ich aus eigener Tasche ca. 7000 Euro bezahlen. Aber das ist im Moment leider nicht möglich.

    Daher bin ich überaus dankbar wenn jemand von Euch einen Rat oder Ideen hat wie mein Sohn aus dieser besch.....privaten Krankenkasse wieder rauskommt und in die gesetzliche wechseln kann. Ich zweifle so langsam an dem System in Deutschland.

    Ich hoffe mit diesen Zeilen die Situation etwas aufgeklärt zu haben.

    Als nächstes werden wir/mein Sohn uns an die Sozialverbände wenden und eine kostenfreie Rechtsberatung beantragen. Ich hoffe das bringt etwas, mache mir aber keine großen Hoffnungen.

    Euch allen noch einen schönen Abend

    Herzliche Grüße

    Frank

    Hallo zusammen,

    mein Sohn musste vor ca. vier Jahren sein Studium abbrechen, seit dem ist er in dem Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert. Er war vor dem Abbruch des Studiums immer ganz normal privat Krankenversichert, es gab auch nie Probleme.

    Er hatte auch noch keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Er ist seit dem Abbruch des Studiums als arbeitslos gemeldet und erhält seit dem das Bürgergeld und die Agentur für Arbeit bezahlt seinen Basistarif in der PKV.

    Gesetzliche Krankenversicherungen haben ihn damals nach Abbruch des Studiums nicht aufgenommen, da er eben noch keinen sozialversicherungspflichtigen Job hatte. Hätte ich ihn noch währen seines Studiums gesetzlich krankenversichert wäre das problemlos möglich gewesen. Aber woher soll man das alles wissen? Jetzt zählt mein Sohn angeblich zu den Sonderfällen von denen es in Deutschland ca. 20000 Betroffene gibt die in dieser Holzklasse der privaten Krankenversicherungen festsitzen, sind quasi Kollateralschäden.

    Ich bin sehr dankbar für Ideen und hilfreiche Ratschläge, vielen herzlichen Dank.