wie komme ich aus dem Basistarif der privaten Krankenversicherung

  • Hallo zusammen,

    mein Sohn musste vor ca. vier Jahren sein Studium abbrechen, seit dem ist er in dem Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert. Er war vor dem Abbruch des Studiums immer ganz normal privat Krankenversichert, es gab auch nie Probleme.

    Er hatte auch noch keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Er ist seit dem Abbruch des Studiums als arbeitslos gemeldet und erhält seit dem das Bürgergeld und die Agentur für Arbeit bezahlt seinen Basistarif in der PKV.

    Gesetzliche Krankenversicherungen haben ihn damals nach Abbruch des Studiums nicht aufgenommen, da er eben noch keinen sozialversicherungspflichtigen Job hatte. Hätte ich ihn noch währen seines Studiums gesetzlich krankenversichert wäre das problemlos möglich gewesen. Aber woher soll man das alles wissen? Jetzt zählt mein Sohn angeblich zu den Sonderfällen von denen es in Deutschland ca. 20000 Betroffene gibt die in dieser Holzklasse der privaten Krankenversicherungen festsitzen, sind quasi Kollateralschäden.

    Ich bin sehr dankbar für Ideen und hilfreiche Ratschläge, vielen herzlichen Dank.

  • Hallo robin315,

    Er hatte auch noch keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

    In dem Satz liegt die Lösung. Nicht nur für die Frage Krankenversicherung. Unsere Gesellschaft ist so. Wer das nicht will, muss auch die Nachteile akzeptieren oder auswandern.


    Gruß Pumphut

  • Ich war in der gleichen Situation wie Ihr Sohn. Zumindest damals (2005) gab es keine Möglichkeit außer einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, hab dann Ausbildung gemacht und Problem war gelöst. Die fangen ja aber auch schon beim Midijob (also ab 520,01 €). Solche Jobs (zum Beispiel Aushilfe beim Aldi) sind zur Zeit gut zu bekommen, auch ungelernt. Bei 14€ Stundenlohn (Aldi-Minimum) sind das circa 37 h/Monat also knappe 10 in der Woche. Ist das denn gesundheitlich möglich?

  • ... oder auswandern. ...

    Selbst das klappt nicht, wenn man Arbeit für einen Verstoß gegen die Menschenrechte hält und kein Vermögen hat, von dem man auch ohne Arbeit leben könnte.

  • Hallo zusammen,

    mein Sohn musste vor ca. vier Jahren sein Studium abbrechen, seit dem ist er in dem Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert. Er war vor dem Abbruch des Studiums immer ganz normal privat Krankenversichert, es gab auch nie Probleme.

    Er hatte auch noch keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Er ist seit dem Abbruch des Studiums als arbeitslos gemeldet und erhält seit dem das Bürgergeld und die Agentur für Arbeit bezahlt seinen Basistarif in der PKV.

    Gesetzliche Krankenversicherungen haben ihn damals nach Abbruch des Studiums nicht aufgenommen, da er eben noch keinen sozialversicherungspflichtigen Job hatte. Hätte ich ihn noch währen seines Studiums gesetzlich krankenversichert wäre das problemlos möglich gewesen. Aber woher soll man das alles wissen? Jetzt zählt mein Sohn angeblich zu den Sonderfällen von denen es in Deutschland ca. 20000 Betroffene gibt die in dieser Holzklasse der privaten Krankenversicherungen festsitzen, sind quasi Kollateralschäden.

    Ich bin sehr dankbar für Ideen und hilfreiche Ratschläge, vielen herzlichen Dank.

    Ist eine sv-plichtige Beschäftigung denn künftig denkbar? Wird ja Gründe geben, warum in den letzten vier Jahren keine aufgenommen wurde.

  • Gesetzliche Krankenversicherung nach Arbeitsaufnahme wäre allerdings die gleiche "Holzklasse" wie der Basistarif der PKV. Das genügt dem Herrn Dauerarbeitslosen doch nicht. Wobei es ja kein Problem ist, jederzeit aus dem Basistarif in einen besseren Tarif der PKV zu wechseln. Das muss dann nur aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Die Sozialbehörde finanziert halt nur die "Holzklasse", die Leistungen bietet, wie sie die mehr als 70 Mio. gesetzlich Versicherten in diesem Land erhalten und das ganz überwiegend auch noch durch eigene Arbeit selbst finanzieren.

  • ... Das genügt dem Herrn Dauerarbeitslosen doch nicht...

    ... Danach kann weitergeharzt werden ...

    Ich empfinde diese aggressive Tonart in diesem Thread als allerunterste Schublade und hyper-arrogant. Keiner hier, außer dem Ersteller des Threads, weiß genau warum der Sohn noch keine sozialversicherungspflichtige Arbeit hatte und warum er sein Studium abbrechen musste.


    Es wird aber SOFORT unterstellt, dass das ein Faulpelz ist, der sich nur in der sozialen Hängematte ausruhen will und keinen Bock auf Arbeiten hat.


    Wohlgemerkt, ich schließe nicht aus, dass das so sein kann, aber ohne zu wissen was denn nun wirklich der Grund ist sofort die Faulenzer-Keule herauszuholen ist wirklich absolut unfair und entspricht dem Diskussionsniveau von Alu-Hut-Trägern.

  • Und ich empfinde es als anmaßend und frech, wenn ein Sozialleistungsbezieher Krankenversicherungsleistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung als "Holzklasse" abqualifiziert und sich darüber mokiert, dass das Sozialamt ihm keinen besseren Tarif bei einer privaten Krankenversicherung spendiert. Und diese Einschätzung ist völlig unabhängig davon, warum er seit Jahren Sozialleistungen bezieht.

  • Und ich empfinde es als anmaßend und frech, wenn ein Sozialleistungsbezieher Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung als "Holzklasse" abqualifiziert und sich darüber mokiert, dass das Sozialamt ihm keinen besseren Tarif bei einer privaten Krankenversicherung spendiert. Und diese Einschätzung ist völlig unabhängig davon, warum er seit Jahren Sozialleistungen bezieht.

    War es nicht ein Elternteil, das den Begriff "Holzklasse" in die Diskussion eingebracht hat, und der Leistungsbezieher ist gar nicht Teilnehmer dieses Austausches hier?

  • ...und sich darüber mokiert, dass das Sozialamt ihm keinen besseren Tarif bei einer privaten Krankenversicherung spendiert...

    Wenn ich das richtig sehe, war die Fragestellung wie er in die GKV kommt und nicht wie er es schafft, dass das Sozialamt ihm einen besseren Tarif finanziert.


    Dass der Basistarif innerhalb des PKV-Systems die Holzklasse ist, ist ja eher unstrittig, oder?


    Ich bleibe dabei, keiner hier weiß genug um das wirklich "be(ver-)urteilen" zu können.

  • Hallo DirkHSK,


    ich ziehe mir Ihren Schuh nicht an. Wer hier Tipps und Hinweise erhalten möchte, ist gut beraten, die relevanten Informationen anzugeben. Es wäre eine mehr als relevante Information, wenn dastünde: „Aus gesundheitlichen Gründen ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nicht möglich.“ O.ä. Sonst wird immer die negative Variante vorausgesetzt. So läuft das Leben grundsätzlich. Das können Sie schlecht finden, aber so ist es.


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank für Eure Beiträge.


    Mein Sohn musste aus gesundheitlichen Gründen sein Studium abbrechen, er wurde psychisch schwer krank und hat bis heute darunter zu leiden.

    Er oder ich erheben definitiv keinen Anspruch auf eine "Super-Krankenkasse" die komplett alle Leistungen übernimmt. Aber wer den Basistarif (Holzklasse) in der PKV kennt, der weiß das die Leistungen in vielen Bereichen noch unterhalb der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Die Zahnarztkosten steigen zum Beispiel ins Unermessliche, da der Zahnarzt den 2,3 fachen Satz berechnet, die PKV aber nur den 1,2 fachen Satz übernimmt. Seine Psychotherapie, die er dringend benötigt hat, wurde auch nur mit dem 1,2 fachen Satz übernommen. Ich musste dadurch 5000 Euro aus eigener Tasche aufbringen, was ich selbstverständlich für meinen Sohn gemacht habe, obwohl mir das nicht leicht gefallen ist, da ich kein Großverdiener bin und alleinerziehen war mit zwei Jungs, für die ich alles tun würde und für die ich auch kämpfe, und wenn es mich mein letztes Hemd kostet.


    Die PKV rühmt sich immer damit das sie 100% der Kosten übernimmt, aber der Haken ist, jedoch nur zu den Bedingungen im Basistarif und die sind teilweise unterirdisch.


    Fast alle Ärzte bestehen auf ihr Honorar für Privatversicherte, egal ob Basistarif oder nicht.

    Zum Glück haben wir einen Hausarzt der die Rechnungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Auch haben wir mittlerweile einen Zahnarzt der die Situation meines Sohnes nachvollziehen kann und auf das privatärztliche Honorar bei seiner Rechnungsstellung verzichtet. Einen dringend notwendigen Klinikaufenthalt in einer psychotherapeutischen Tagesklinik oder auch vollstationär können wir uns nicht leisten. Auch hier gilt nur der 1,2 fache Satz den die PKV übernimmt. Für einen Klinikaufenthalt müsste ich aus eigener Tasche ca. 7000 Euro bezahlen. Aber das ist im Moment leider nicht möglich.


    Daher bin ich überaus dankbar wenn jemand von Euch einen Rat oder Ideen hat wie mein Sohn aus dieser besch.....privaten Krankenkasse wieder rauskommt und in die gesetzliche wechseln kann. Ich zweifle so langsam an dem System in Deutschland.


    Ich hoffe mit diesen Zeilen die Situation etwas aufgeklärt zu haben.


    Als nächstes werden wir/mein Sohn uns an die Sozialverbände wenden und eine kostenfreie Rechtsberatung beantragen. Ich hoffe das bringt etwas, mache mir aber keine großen Hoffnungen.


    Euch allen noch einen schönen Abend


    Herzliche Grüße

    Frank

  • Daher bin ich überaus dankbar wenn jemand von Euch einen Rat oder Ideen hat

    Daher ja auch meine Idee mit Midijob, vielleicht gehen ja 10/Woche.


    Alternativ wäre vielleicht auch Bundesfreiwilligendienst möglich, eventuell über einen sozialen Träger (dann besteht weniger Druck) ? Da besteht auch Sozialversicherungspflicht.


    Auf jeden Fall viel Kraft und Erfolg

  • Hallo robin315.


    Gut, dass Sie die Frage jetzt aufklären. Aber meine Empfehlung bleibt: Versuchen Sie alles, damit Ihr Sohn wieder in das Arbeitsleben kommt. Nicht nur wegen der Krankenversicherung, sondern auch wegen des Selbstwertgefühls. Welche genauen Möglichkeiten es gibt, dazu sollten Sie sich beraten lassen. Z.B. müssen Unternehmen geschützte Arbeitsplätze anbieten, die auch bezuschusst werden. Da gibt es ein breites Instrumentarium und auch Beratungsstellen. Vielleicht kann einer der Mitforisten ein paar gezieltere Tipps geben.


    Gruß Pumphut

  • Lieber Pumphut,


    das ist das oberste Ziel das mein Sohn in Arbeit kommt, das er ins Tun kommt und vor allem auch wieder soziales Umfeld stabilisiert und somit auch seinen Selbstwert steigern kann und wieder aktiv am Leben teilhaben kann. Natürlich war und ist mit seiner Krankheit der soziale Rückzug immer ein Thema an dem wir stets arbeiten. Er tut bereits viel für seine soziale Kompetenz, arbeitet viel an sich und seiner Lebensqualität. Auch lebenspraktisches Training in vielfältiger Form gehört zu seinem Alltag. Wir sind dran und es hat sich auch schon einiges getan, doch eine psychische Erkrankung nimmt je nach Intensität doch viel Zeit in Anspruch und kann dauern. Mittlerweile ist mein Sohn so weit das er demnächst eine Ausbildung in einem Berufsförderungswerk beginnen kann. Doch leider ändert sich dadurch nichts an seiner Krankenkassensituation. Wir sind insgesamt auf einem guten Weg. Jetzt hoffe ich eben das dieses Krankenkassendilemma sich auch noch irgendwie zum Guten wendet.......

  • Daher ja auch meine Idee mit Midijob, vielleicht gehen ja 10/Woche.


    Alternativ wäre vielleicht auch Bundesfreiwilligendienst möglich, eventuell über einen sozialen Träger (dann besteht weniger Druck) ? Da besteht auch Sozialversicherungspflicht.


    Auf jeden Fall viel Kraft und Erfolg

    Danke, daran haben wir auch gedacht, da die Berufsförderungsmaßnahme erst in 2024 beginnt.

  • ... Die Zahnarztkosten steigen zum Beispiel ins Unermessliche, da der Zahnarzt den 2,3 fachen Satz berechnet, die PKV aber nur den 1,2 fachen Satz übernimmt. Seine Psychotherapie, die er dringend benötigt hat, wurde auch nur mit dem 1,2 fachen Satz übernommen. Ich musste dadurch 5000 Euro aus eigener Tasche aufbringen, ...

    ...

    Fast alle Ärzte bestehen auf ihr Honorar für Privatversicherte, egal ob Basistarif oder nicht.

    ...

    Was du hier schreibst, ist schlicht und einfach falsch. Wenn dem Arzt/Zahnarzt vor Beginn der Behandlung mitgeteilt wird, dass Versicherungsschutz nach dem Basistarif besteht, dann wird er typischerweise auch nur die entsprechenden Sätze abrechnen. Es steht nämlich klar und deutlich im Gesetz, dass er dann nicht mehr abrechnen darf. Falls das nicht beachtet und trotzdem mehr berechnet wird, bleibt die Verweigerung der Zahlung folgenlos. Und wenn du dich bei der Kammer darüber beschwerst, wird es richtig unangenehm für den Arzt/Zahnarzt. Gebührenbetrug, also die bewusste Falschabrechnung, ist nicht nur eine Straftat, sondern ein anerkannter Grund, um dem Arzt die Approbation zu entziehen.


    Natürlich erbringt der Arzt/Zahnarzt dafür auch nur Kassenarztleistungen, aber dieses "Schicksal" erleiden 70 Mio. Kassenpatienten ständig. Es geht selbstverständlich nicht, einen Mercedes zu bestellen, einen Mercedes geliefert zu bekommen, aber anschließend nur einen Dacia bezahlen zu wollen.

  • Wir sind hier in Deutschland, hier ist alles etwas komplizierter als anderswo.


    Die Zahn-Gebührenordnungen für Kassenpatienten und Privatpatienten lassen sich nicht direkt vergleichen, man kann also nicht generell sagen, jede zahnärztliche Leistung koste für einen Privatpatienten einen immer gleichen Faktor mehr als für einen Kassenpatienten. Auch die verbreitete Vorstellung, der Zahnarzt bekomme stets das 2,3fache Geld von einem Privatpatienten, ist sachlich falsch. Der festgenagelte Faktor 2,3 ist vielmehr ein Faktor, der auf eine Bemessungsgrundlage angewendet wird, wie auch die Städte beispielsweise einen Faktor von beispielsweise 4,1 auf die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer anwenden.


    Schon vor vielen Jahren hat man mal berechnet, daß Kassenhonorare etwa dem Faktor 1,7 der privatzahnärztlichen Gebührenordnung entsprächen. Mittlerweile dürfte dieser Faktor höher liegen, da die privatzahnärztlichen Gebühren seit meines Wissens 1988 nicht mehr erhöht worden sind, die Kassengebühren aber sehr wohl (Die genannte Zahl 1,7 stammt meiner Erinnerung nach aus irgendwelchen 2010er Jahren, vielleicht 2015; ich weiß es nicht mehr genau und bekomme das auf die Schnelle auch nicht ergoogelt).


    Jedenfalls ist Faktor 1,2 (oder gar 1,0) ganz deutlich unter dem Honorar, das gesetzliche Kassen zahlen. Mag sein, daß ein Zahnarzt dennoch verpflichtet werden kann, zu solchen Konditionen abzurechnen, er kann aber (außer im Notfall) nicht dazu verpflichtet werden, einen Termin zu vergeben.


    Daß die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in ihrem Text sich Leistungen herausgesucht hat, bei denen der Abstand zwischen Kassenleistung und Privatleistung besonders gering ist, liegt nahe. Die Gebührenordnungen sind, wie oben geschrieben, nicht deckungsgleich. Dennoch: Bei den Zahnärzten ist der Unterschied zwischen Kassenhonorar und Privathonorar längst nicht so groß wie kolportiert. Das sieht in der Allgemeinmedizin ganz anders aus.


    Das nur am Rande.