Nun habe ich gelesen, dass es bei der Auszahlung einen Freibetrag von 176€ gibt, auf den keine Kranken- und Sozialversicherung anfallen
Hier gilt es zu beachten, dass der Freibetrag nicht nur bei der bAV, sondern auch bei einer möglichen Betriebsrente (BR) berücksichtigt wird. Also sofern Dein AG Dir auch eine BR zahlt, wird dieser von Deiner Krankenkasse auch dort berücksichtigt.