Bonus während Mutterschutz/ Märzklausel

  • Liebe Community,


    Bei mir fallen Ende März ein paar Konstellationen zusammen: einmal werde ich Ende März von Mutterschutzzeit in Elternzeit wechseln (mit dann Elterngeld) und ich werde vorschüssig mit dem Aprilgehalt noch einen Bonus von ca. 30k Eur erhalten. Da der 1.4. Ostermontag ist wird die Überweisung vermutlich am 28.3 stattfinden. Mit der Annahme dass ich so am 28.3. während Mutterschutz den Bonus bekomme greift dann die Märzklausel und was heißt das steuerlich für den Bonus? In 24 habe ich kein Gehalt, nur die Lohnersatzleistungen Mutterschutzgeld und Elterngeld. In 23 bin ich erst Ende Dezember in Mutterschutz und habe quasi voll verdient.

    Wäre super wenn ihr mir eine Einschätzung habt und auch wie es sich anders verhalten würde wenn der Bonus doch erst im April aufs Konto kommt und somit die Märzklausel nicht greift und ich dann in Elternzeit und nicht mehr Mutterschutz bin.


    Danke und viele Grüße!

  • Hallo.


    Disclaimer: Grobe Vermutung, keine Beratung!


    Wenn der Bonus mit der Aprilabrechnung ausgezahlt wird, dann greift meiner Meinung nach die Märzklausel nicht. Zudem kenne ich die Märzklausel nur hinsichtlich der Sozialversicherung, steuerlich wäre die Einmalzahlung ohnehin in 2024 zu berücksichtigen.


    Was sagt der Arbeitgeber denn dazu?

  • Hallo Augusta,


    1. die Märzklausel ist nur relevant für die Sozialversicherung und nicht für die Steuer.

    2. Die Steuer ist nach dem Zuflussprinzip in dem Monat zu entrichten, in dem der Bonus gezahlt wird. Dabei kommt es aber nicht auf den Geldeinang auf dem eigenen Konto an sondern, ob die Abrechchnung für den Monat März oder April erfolgt. Da es sich bei dem Bonus um einen sonstigen Bezug handeln dürfte, müsste dieser über die Jahreslohnsteuertabelle für 2024 versteuert werden. Die Auszahlung im März oder April hat daher keinen Einfluss auf die Steuer.

  • Vielen Dank Koolmeise und Referat Janders für die Aufklärung und Korrektur der Ungenauigkeit SV- Beiträge vs Steuer. Wenn für SV die Märzklausel greift, muss ich dann auf den Bonus die SV Beiträge in normaler Höhe entrichten oder greift da eine Grenze da ich ja insgesamt in 23 schon mit Gehalt normal und ausreichend entrichtet habe? Ich verstehe gerade noch nicht ob es von Auszahlung des Bonus im März oder April abhängt (also im Zweifel nur 1 Kalendertag) ob man SV Beiträge entrichtet oder nicht. Danke euch und viele Grüße!

  • greift da eine Grenze da ich ja insgesamt in 23 schon mit Gehalt normal und ausreichend entrichtet habe? Ich verstehe gerade noch nicht ob es von Auszahlung des Bonus im März oder April abhängt (also im Zweifel nur 1 Kalendertag) ob man SV Beiträge entrichtet oder nicht.

    Ja, davon hängt es ab, da mit der Märzklausel die Einmalzahlung unter Umständen dem Dezember des Vorjahres zugeordnet wird. Zur Frage nach der Grenze: Dann geht es darum, ob im Vorjahr die Beitragsbemessungsgrenzen für die verschiedenen SV-Zweige schon mit dem Vorjahresgehalt überschritten wurden (dann wäre die Einmahlzahlung SV-frei), andernfalls wird sich verbeitragt bis zur Höhe der BBG. Da es hier aber keine Wahlmöglichkeiten gibt (sofern der Arbeitgeber bezüglich des Überweisungstermins nicht mit sich reden lässt), würde ich einfach abwarten und schauen, was passiert.