Dann hab ich das noch nicht geblickt.
Ist der Vorteil dann, das die Kleinbetragsrente auf einen Schlag gezahlt und einmal (wenn ich will) besteuert wird?
Und das ich überhaupt zeitnah an mein Riesterkapital rankomme anstatt monatlich zu verrenten?
Ja, die Kleinbetragsrente (bzw. der dafür gebildete Kapitalstock) kann zu 100% einmalig ausgezahlt (abgefunden) werden. Und zwar förderunschädlich, also ohne dass Zulagen oder Steuererstattungen zurückgezahlt werden müssen.
Eine definierte Euro-Grenze gibt es dabei nicht. Grundregel: Eine Riester-Rente gilt als Kleinbetragsrente, wenn die monatliche Rente ≤ 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ist. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr angepasst. 2025 sind es etwa 37,45 € monatlich (mit einem angenommenen Rentenfaktor von 25 entspräche das einem Kapital von rund 15.000 €). Wenn deine Rente also darunter liegen würde, darf das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt werden. Der Bruttobetrag muss dann allerdings noch mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden.