bei verheirateten Eltern bekommt tatsächlich standardmäßig die Mutter die Kinderzulage, egal wer kindergeldberechtigt ist. Per gemeinsamen Antrag kann die Kinderzulage auch der Vater erhalten. Dafür muss nicht die Kindergeldberechtigung geändert werden. Der Vater stellt den Antrag über seinen Riester-Anbieter. Die Mutter muss zustimmen. Der Anbieter leitet die entsprechenden Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung weiter.
Bei unverheirateten/geschiedenen Eltern bekommt grundsätzlich der Elternteil, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt ist, die Kinderzulage. In dem Fall kann/muss man den Berechtigten für das Kindergeld ändern, und zwar bei der Familienkasse, und diese Änderung dann beim Anbieter anzeigen/nachweisen.
Beispiel: zuerst verheiratetes Paar mit zwei Kindern, während der Ehe ist die Mutter kindergeldberechtigt und (davon aber unabhängig) Empfängerin der beiden Kinderzulagen. Nach Trennung/Scheidung würde die Mutter weiterhin beide Kinderzulagen bekommen, denn jetzt zählt die Berechtigte des Kindergeldes. Damit der Vater eine Kinderzulage für seinen Riester-Vertrag bekommt, müssen beide gemeinsam bei der Familienkasse beantragen, dass der Vater für eins der Kinder das Kindergeld erhält.
Wann der Vater dann die Kinderzulage erhält ist vom Wechselzeitpunkt der Kindergeldberechtigung abhängig. Die Kinderzulage gibt es pro Jahr nur in Gänze für eine Person, und zwar immer für die Person, die am Anfang des Jahres kindergeldberechtigt war. Wenn der Wechsel des Kindergeldes von der Mutter zum Vater also zum Beispiel zum 01. Februar erfolgte, erhält die Mutter trotzdem die volle Kinderzulage für dieses Jahr.