Beiträge von Buntbart

    10.000€ möchte ich gerne nutzen, um in Einzelaktien zu investieren. Eventuell erwischt man da ja eine gute Aktie...

    Wie findet ihr grundsätzlich den Plan? Gut, schlecht und welche Tipps hättet ihr für mich?

    Hi Kenneth , alles gut durchdacht, bis auf den letzten Punkt: Einzelaktien. Kann man machen, aber man sollte dich dann auch bewusst sein und sich selbst gegenüber ehrlich sein: es ist Zockerei. Unter dem Label "Altersvorsorge" hat es dann nichts zu suchen, sondern unter Spielgeld/Zockerei.

    Nach 12 Jahren - die sind ja wohl rum - solltest du auf die Kapitalauszahlung nur 50% des Gewinns mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.

    müsste man dafür (Halbeinkünfteverfahren) nicht noch die zweite Bedingung erfüllen, also mindestens 60 Jahre alt sein?
    Ich vermute anhand der angegebenen Rentenfaktoren (der niedrigste für das Jahr 2046), dass der Threadstarter weit jünger als 50 Jahre ist.

    Also gehe ich fast davon aus: Kündigen und neu in ETF investieren

    Ja!
    Du hast es dir ja schon selbst hergeleitet.
    Ich würde mich von dem Steuer-Thema nicht ablenken lassen.

    Die Gebühren sind einfach zu hoch. Und, zumindest mach den aktuellen Informationen, ist das Ganze auch sehr intransparent.
    Neben den zu hohen Gebühren wäre für mich auch der Rentenfaktor ein Showstopper. Die Spanne von 22,64 bis 29,63 ist unterirdisch. Bei einem RF von 22,64 bekommst du das Vertragskapital, das sich zum Beginn der Auszahlungsphase angesammelt hat, nach 37 Jahren vollständig ausgezahlt. Bei einem RF von 29,63 nach 28 Jahren (wie alt bist du denn im Jahr 2066? Für dieses Jahr gilt dieser RF). Und in diesen 28 bis 37 Jahren verliert deine (sehr wahrscheinlich nicht dynamisierte) Rentenzahlung massiv an Kaufkraft.

    Reißleine ziehen und den Vermögensaufbau selber in die Hand nehmen und nicht noch eine Versicherungsgesellschaft und eine Fondgesellschaft damit reich machen.

    Allerdings muss man dann ja beide Verträge übernehmen, also auch Versicherungsleiche Nr. 1 DWS.

    Woher kommt die Annahme? Du kannst meines Wissens beide Verträge ganz unabhängig voneinander behandeln, beide ins AVD übertragen, beide kündigen, nur einen kündigen oder stillgelegt lassen und den anderen übertragen.

    der Thread-Titel ist eigentlich eindeutig. dieBille fragt, ob jemand Erfahrungen mit einem Depotübertrag von Flatex zu SmartbrokerPlus hat.

    Ein Depotübertrag bedeutet nicht, dass ich alles verkaufe und das Depot einmal "rolle" oder "cum cum mache". Es wird nix verkauft, es gibt keinen "wirtschaftlichen Eigentumswechsel" oder ähnliches.

    aber welche Vorteile versprichst du dir?

    Geringere Gebühren? Besseres Preis-Leistungsverhältnis? Intuitivere Bedienbarkeit?

    @die Bille: nein, ich habe keine Erfahrungen, aber wenn du welche machst, teile sie doch gerne mal.

    Hallo, hat noch jemand Probleme, von Chase sein Tagesgeld wiederzubekommen? Ich habe die gestern morgen beauftragt, heute schlummert der Auftrag noch immer. Chase-Chat: Alles werde der Reihe nach abgearbeitet, es seien im Moment "viele Aufträge"!? Sitzen da Menschen, die manuell das Geld zurücküberweisen? Andere Banken machen das automatisch... Oder liegt es an etwas anderem?

    Keine Probleme, heute Mittag kurz nach 12 den Auftrag erteilt, das gesamte Guthaben auf mein Girokonto zu überweisen, kurz nach 15 Uhr war alles da.

    Wie ist deine Meinung zu dem jährlichen Bonus in Höhe von 420,00€ durch meinen AG?

    Mmh, ich hab mich nie eingehender mit bAV beschäftigt. Mein Arbeitgeber macht das automatisch für einen bestimmten Kreis der Mitarbeiter und man hat keine Option, das abzuwählen. Der AG zahlt damit zwangsweise ein (fester Prozentsatz vom Brutto, bei mir aktuell 244 € pro Monat), er trägt die Kosten der Verwaltung und der AN kann, wenn er mag, auch noch einzahlen (was ich nicht tue).
    Wenn ich die Wahl hätte, würde ich mich wahrscheinlich an den Empfehlungen zu den Förderquoten ausrichten und Angebote erst über 30% AG-Beitrag (über den Daumen gepeilt) überhaupt in Betracht ziehen und anfangen zu prüfen. Daher wäre dann die Frage, kommst du mit jährlichem Bonus über die 30% oder liegst du drunter?

    Die Frage ist ob ich dabei etwas verliere aus dem Vertrag.

    Sagen wir beispielhaft, du überträgst zum 31. Januar 2027. Dann wird ein Vertragswert zum 31. Januar 2027 ausgerechnet und zwar ausgehend vom Vertragswert zum 31.12.2026. Plus die bis dahin geleisteten Eigenbeiträge, die staatliche Zulage für 2026 und jeweils ca. ein Zwölftel der Garantiezinsen und der Kosten (hier ist entscheidend, wonach die sich bemessen). Die Summe daraus ist dann dein Vertragswert zum 31. Januar 2027 und dieser Wert wird in dein AVD übertragen. Denn kannst du dann in die von dir gewählten und für das AVD zulässigen Produkte stecken.

    Stand jetzt werde ich wohl ein AVD eröffnen. (So hundertprozentig überzeugt bin ich noch nicht.)

    Wenn ich es eröffne, würde ich auch Wert drauf legen, mein "Normal"-Depot und das AVD bei einem Anbieter zu haben. Kein Muss, aber wäre nice.
    Also schaue ich mir in Ruhe den gesamten Umfang über Preise und Leistungen über beide Depotarten an und würde dann im Zweifel auch mein "Normal"-Depot nochmal zum Sieger dieses Vergleichs umziehen.

    bei verheirateten Eltern bekommt tatsächlich standardmäßig die Mutter die Kinderzulage, egal wer kindergeldberechtigt ist. Per gemeinsamen Antrag kann die Kinderzulage auch der Vater erhalten. Dafür muss nicht die Kindergeldberechtigung geändert werden. Der Vater stellt den Antrag über seinen Riester-Anbieter. Die Mutter muss zustimmen. Der Anbieter leitet die entsprechenden Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung weiter.


    Bei unverheirateten/geschiedenen Eltern bekommt grundsätzlich der Elternteil, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt ist, die Kinderzulage. In dem Fall kann/muss man den Berechtigten für das Kindergeld ändern, und zwar bei der Familienkasse, und diese Änderung dann beim Anbieter anzeigen/nachweisen.

    Beispiel: zuerst verheiratetes Paar mit zwei Kindern, während der Ehe ist die Mutter kindergeldberechtigt und (davon aber unabhängig) Empfängerin der beiden Kinderzulagen. Nach Trennung/Scheidung würde die Mutter weiterhin beide Kinderzulagen bekommen, denn jetzt zählt die Berechtigte des Kindergeldes. Damit der Vater eine Kinderzulage für seinen Riester-Vertrag bekommt, müssen beide gemeinsam bei der Familienkasse beantragen, dass der Vater für eins der Kinder das Kindergeld erhält.
    Wann der Vater dann die Kinderzulage erhält ist vom Wechselzeitpunkt der Kindergeldberechtigung abhängig. Die Kinderzulage gibt es pro Jahr nur in Gänze für eine Person, und zwar immer für die Person, die am Anfang des Jahres kindergeldberechtigt war. Wenn der Wechsel des Kindergeldes von der Mutter zum Vater also zum Beispiel zum 01. Februar erfolgte, erhält die Mutter trotzdem die volle Kinderzulage für dieses Jahr.

    Den Grenzsteuersatz kannst du ja aus deiner letzten Steuererklärung ermitteln und 42% sind nicht unüblich bei (inzwischen schon normalem) zu versteuernden Einkommen (Steuerjahr 2026):
    - Alleinstehende ca 70.000 €
    - Verheiratete ca 140.000 €

    Während der Rentnerzeit geht man mit 27% Grenzsteuersatz in etwa von einer:
    - Bruttorente Alleinstehende 35.200 €
    - Bruttorente Verheiratet 70.400 €

    wie Tomarcy schon richtig sagt, sind diese Beträge schon eher unüblich (im Sinne von nur sehr wenige) erreichen diesen "Spitzen"-Steuersatz.
    Du musst unterscheiden zwischen Bruttogehalt und zu versteuerndem Einkommen. Ein Bruttolohn von 107.000 € für einen Single zum Beispiel führt allein nach Berücksichtigung von Werbungskostenpauschale, beschränkt abziehbare Sonderausgaben (RV, KV, PV, AV) schon zu einem versteuerndem Einkommen von etwa 89.000 €. Dabei sind noch keine Kinderfreibeträge oder Entlastungen für Alleinerziehende oder andere abziehbare Ausgaben (z.B. Eigenbeiträge Riester/AVD) berücksichtigt. Ein Bruttolohn von etwa 87.000 € kann mit einem zu versteuerndem Einkommen von etwa 55.000 € (Grenzsteuersatz 37%) oder niedriger versteuert werden.
    Und jemand der wirklich gut verdient, egal ob 35% oder 42 % Grenzsteuersatz, hat dann meist auch kein so geringes zu versteuerndes Einkommen im Alter, von dem die gesetzliche Rente ja nur einen Teil ausmacht. Wie schon gesagt, in den üblichen Rechnern wird meist ein Abstand von 5%-punkten angenommen.

    Ziel meiner Anfrage war aber herauszufinden ob ich irgendwo einen Rechenfehler habe. Die Gesamtrendite sieht irgendwie zu gut aus.

    Hi Barrikade ,

    krasse "Rechenfehler" habe ich nicht gefunden, aber ein paar Aspekte halte ich für unplausibel oder zumindest fragwürdig:

    • Riester und AVD verzinst du über vier Jahre, Depot/TG dagegen nur für drei. Das ist dann gleich ein systematische Benachteiligung
    • der Abstand zwischen Grenzsteuersatz vor und in Rente halte ich für zu hoch. Üblicherweise nimmt man einen Abstand von 5 %-punkten an.
    • bei Depot/Tagesgeld solltest meiner Meinung nach noch den Sparerfreibetrag berücksichtigen
    • bei Riester ist die Zulage nicht beitragsproportional, sondern vom sv-pflichtigen Brutto des Vorjahres und der Höhe des Eigenbeitrages abhängig.
    • die 7% Netto-Rendite auch bei Riester anzunehmen, ist mEn unrealistisch, durch die produktimmanenten höheren Vertragskosten und die Absicherung der Garantie dürfte die Netto-Rendite eher bei unter 3% liegen, selbst wenn alle Beiträge (Eigen und Zulage) in das gleiche Wertpapier gesteckt würden wie im Depot bzw AVD

    Ich hab deine Vorlage mal genommen und meine Kritikpunkte umgesetzt. Das AVD gewinnt dann immer noch deutlich, aber Riester wird von "Depot/Tagesgeld" geschlagen.

    Dann machst du es ja wie ich. Auch ich wurde schon wegen Teilzustimmung auf volle Zustimmung verklagt. Offenbar ist das Pozedere einer Klage schon so kompliziert, dass der Anwalt der Hausverwaltung daran mehrfach gescheitert ist, so wurde er von der Richterin aufgefordert die Klage zurückzuziehen, was er stammelnd tat.

    Rückblickend war das sehr unterhaltsam.

    Rückblickend vielleicht schon. Währenddessen fand ich das weniger lustig. Ich war eigentlich immer ein gutgläubiger wohlmeinender Mieter und bin Streit immer aus dem Weg gegangen und hab alles brav geschluckt (wird schon so seine Ordnung haben). Der Vermieter trat auch immer sehr generös und kompetent auf, so ein bisschen onkelhaft.
    Als ich dann mal was von ihm wollte (Zustimmung zu ein paar Umbauten, die ich auch noch finanzieren wollte) hat er mich abblitzen lassen und mir zu verstehen gegeben "wenn es Ihnen hier nicht gefällt, müssen sie ja nicht hier wohnen, es warten hier tausende potentielle Mieter, die keine Umbauten haben möchten.". Kurz darauf (2019) kam mal wieder eine Mieterhöhung. Da hab ich mich das erste Mal damit beschäftigt, wie die Rechtslage ist. Nach meiner Einschätzung war die bestehende Kaltmiete schon zu hoch (gemessen am Mietspiegel) und hab der Erhöhung nicht zugestimmt. Hab mir viel Mühe gegeben, ihm das zu erklären. Aber er hat alles beiseite gewischt und mich letzten Endes verklagt. Das war definitiv nicht unterhaltsam. Er mit seinem Anwalt und ich mit google. War damals noch nicht im Mieterbund.
    Schriftsätze hin und her über Monate, bis es dann 2021 zum großen Showdown vor Gericht kam, mündliche Verhandlung. Dafür hab ich mir dann noch schnell ne Anwältin engagiert. Der Richter wollte dann erstmal zu einem Vergleich drängen, weil ihm das Arbeit (nämlich das Urteil zu formulieren) spart. Hab mich nicht drauf eingelassen und auf eine Urteil bestanden. Das hat dann zu 100% meine Argumentation gestützt (Mieterhöhungsbegehren nicht gerechtfertigt), der Vermieter musste alle Kosten des Verfahrens und auch meiner Anwältin tragen. Und so hab ich seit 2017 keine Mieterhöhung mehr bekommen.
    Das Verhältnis zum Vermieter ist seitdem natürlich angespannt.

    Wie verfahrt ihr als Mieter?

    Eigentlich ähnlich wie als Arbeitnehmer, Versicherungsnehmer, Urlauber, Fluggast, etc. Ich prüfe ob mein Vertragspartner einen gerechtfertigten Anspruch hat oder nicht. Wenn nicht, dann bekommt er diese Info von mir und dass ich seinen Anspruch nicht erfülle und erkläre ihm, warum ich das nicht tue.
    Und wie in allen anderen Fällen kann er dann natürlich anderer Meinung sein, sich im Recht sehen/fühlen und versuchen, seinen Anspruch dennoch durchzusetzen.
    Mein Vermieter hat mich bereits auf Zustimmung zum Mieterhöhungsbegehren verklagt und musste dann vom Richter per Urteil davon überzeugt werden, dass sein Anspruch nicht gerechtfertigt ist.

    wie hast du es bei 15.000€ und 5% Zinsen nur 117€ Zinsen zu zahlen?

    indem ich gleich am Tag nach der Inanspruchnahme schon mal 4.000 € getilgt habe und immer dann, wenn Geld rein kam, ich den Kredit bedient habe. Das ist ja das schöne am Lombard. Du kannst jederzeit in Anspruch nehmen oder auch jederzeit bedienen. Im Durchschnitt über den Zeitraum von erstmaliger Inanspruchnahme bis vollständiger Tilgung (knapp dreieinhalb Monate) habe ich also eher so um die 6.000 € Schulden gehabt und darauf Zinsen gezahlt.

    Wenn ich das richtig verstehe hast Du Anteil gekauft von etwas was Du eh schon gehalten hast und aufgrund des Zollchaos deiner Meinung nach günstig war.

    Es war tatsächlich ein Nasdaq-ETF. Den hatte ich zu der Zeit nicht. Der war aber früher mal im Portfolio und nach meiner Erfahrung/Beobachtung reagiert der Nasdaq sehr viel volatiler als Welt-ETFs. Ich fand die Reaktion nach unten übertrieben und hab gezockt, also gehofft, dass ich schlauer bin als der Markt. Ist gut gegangen. Verkaufserlös ist dann im langweiligen Welt-ETF gelandet.

    Diesen Lombardkredit gibt es zu ähnlichen Konditionen auch bei Finanzen.net Zero. Maximal 100.000 €. Hab ihn Mitte März 2025 beim Zollchaos in Höhe von ungefähr 15.000 € genutzt, um ein paar Anteile günstig nachzukaufen. Der Zins war anfangs bei 5,52% und reduzierte sich im Laufe der Wochen/Monate bis auf 5,09. Anfang Juli 2025 war der Kredit getilgt und während der Laufzeit wurden 117 € Zinsen gezahlt. Die Anteile hab ich Ende September mit 2.500 € Gewinn (+17%) verkauft.

    Ganz nüchtern betrachtet Zockerei und Markttiming.