AVD startet nicht vor 65 (egal ab wann die DRV zahlt).
das stimmt so nicht. Im Gesetzestext zum AVD steht
".... Altersversorgung vorsieht, die
a) nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder nicht vor einer vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem des Vertragspartners ... gezahlt werden kann (Beginn der Auszahlungsphase) ..."
In normales Deutsch übersetzt:
Regelfall: Die Auszahlungsphase beginnt nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres.
Ausnahme: Die Auszahlungsphase darf bereits früher beginnen, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem des Vertragspartners beginnt.
Oder anders: wenn ich eine "vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem" beziehen werde, dann kann die Auszahlungsphase zwar "nicht vor" dieser "Rente" starten, aber ja mindestens gleichzeitig.
In der Gesetzesbegründung des Gesetzesentwurfs stand es auch noch etwas klarer: "Der Beginn der Auszahlung vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist nach wie vor zulässig, wenn eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder eine Versorgung nach den beamten- und soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt wird.“