Das mit der Höhe und der Abweichung ist schwer einzuschätzen. Unser Steuerberater hatte bis zu 0,5% für möglich gehalten. Ich wäre mir mit der Höhe aber nicht so sicher und halte diese für zu hoch. Eine genaue Antwort kann dir sicherlich keiner sagen.
Der Vertrag muss dem Fremdvergleich standhalten. D.h. er muss analoge
- Regelungen wie eine Bankenfinanzierung haben. Ansonsten könnte dies als Schenkung gesehen werden und hier geht das Finanzamt von einem Zinssatz von 5,5% gem § 15 Abs. 1 BewG aus. Hierzu gibt es diverse Artikel im Internet.
Wesentlich sind in dem Vertrag:
- genaue Laufzeit, - fremdüblicher Zinssatz, (Bauzinsen liegen derzeit bei 3% bis 4% je nach Randbedingungen)
- genaue Rückzahlungszeitpunkte von Darlehenstilgungen und Darlehenszinsen sowie
- fremdübliche Sicherheiten. (siehe Grundschuld die eingetragen werden muss)
Zum Nachweis, dass der Kredit marktüblich ist, ist es nötig sich konkrete Angebote bei Banken usw. einzuholen, damit eine Doku gegenüber dem Finanzamt möglich ist. Konkrete Angebote heißt, dass diese aus meiner Sicht nur noch von euch unterschrieben werden müssen.
Wir hatten das in der Familie auch diskutiert, dann aber Abstand genommen, aufgrund des hohen Aufwandes und dem Risiko, dass das Finanzamt am Ende dies als Schenkung sieht. Zudem hätte dies auch ein gewissen Konfliktpotential mit Geschwistern bedeutet.
Genaues kann sicherlich ein Steuerberater sagen.