Beiträge von SteuerNoob

    Hallo erstmal, ich frage nicht für mich, sondern für meine Freundin, das vorab.

    Und zwar hat sie bis zum 15.12. noch in einer Zahnarztpraxis als ZFA gearbeitet. Die Praxis hat weniger als 10 Mitarbeiter und ist damit ein Kleinbetrieb.

    Nun hat sie erfahren, dass ihre ehemaligen Arbeitskollegen letzte Woche, also während sie noch angestellt war, eine Inflationsausgleichprämie erhalten haben. Natürlich alle, außer ihr.

    Meine Frage ist jetzt, müsste ihr die Inflationsausgleichprämie nicht auch ausgezahlt werden?

    Nach meiner Auffassung ist die Auszahlung der IAP eine frewillige Entscheidung des Arbeitgebers, aber wenn sich dieser dazu entscheidet diese auszuzahlen, dann muss er das an alle Arbeitnehmer.

    Schließlich gibt es den Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht und sie war im Monat der Auszahlung auch noch angestellt. Soweit ich weiß ist dafür nicht mal relevant, ob sie den ganzen Monat angestellt war oder nicht, weil ein einziger Tag bereits reichen würde.

    Oder gelten in Kleinbetrieben andere Regelungen?

    Vielleicht kann wer helfen oder hatte ähnliche Probleme.

    Die Ex-Arbeitgeber, ohnehin nicht die rechtstreuesten Zeitgenossen, weigern sich jedenfalls ihr diese auszuzahlen und beharren darauf dass in Kleinbetrieben andere Regelungen herrschen. Ich persönlich glaube das nicht wirklich, da Arbeitsrechte doch auch dort gelten müssten.

    Zumal einige ihrer ehemaligen Kollegen die IAP nicht als ZUSATZzahlung, sondern als Gehaltsersatz bekommen haben und da meiner Meinunh auch schon Betrug vorliegt. ( bspw. wenn regulär bei einem 3000€ Bruttoeinkommen ein Nettoeinkommen von 2000€ rauskommt, haben sie diesen Monat so viel weniger Brutto bekommen, dass sie mit der IAP beim selben Nettobetrag rauskommen )

    Danke erstmal für die Tipps und dass du dir die Zeit genommen hast zu antworten! Die Möbel-Hacks werde ich mir definitiv anschauen :D

    Die gute Nachricht ist, daß Du mit der Homeoffice-Pauschale vom Absetzvolumen in eine ähnliche Größenordnung kommst wie mit einem Arbeitszimmer und deutlich weniger Anforderungen erfüllen mußt.

    Liegt die Homeoffice Pauschale nicht "nur" bei 1260€ ? Da müsste ich doch mit dem Arbeitszimmer vom Volumen der Absetzbaren Kosten deutlich höher bei rauskommen, oder überschätz ich das gerade?

    Das Arbeitszimmer nimmt von allen Zimmern zwar prozentual den kleinsten Teil der Wohnungsfläche in Beschlag, aber trotzdem fast 30%. Entsprechend wären ja dann, wenn ich nicht völlig auf dem Holzpfad bin, anteilig die Miete, Betriebskosten, Strom etc. absetzbar, oder? Außerdem würden ja zusätzlich noch Einrichtungsgegenstände (Gardinen, Teppich, Deckenleuchte usw.) hinzukommen, die ich ohnehin gekauft hätte, aber bei Beanspruchung der Homeoffice Pauschale nicht absetzen kann.

    Könnte ich theoretisch erst versuchen das Arbeitszimmer abzusetzen, mich ggfs. zu rechtfertigen bzw. das ganze zu begründen und bei ausbleibendem Erfolg zurückrudern und die Homeoffice Pauschale beanspruchen? Oder fällt die Möglichkeit diesen Weg zu gehen weg, wenn ich das mit dem Arbeitszimmer versuche?

    Ich habe bereits vor dem Umzug nur von Zuhause gearbeitet, allerdings in einer kleineren Wohnung wo ein Arbeitszimmer allein von den Räumlichkeiten her nicht zu rechtfertigen war. Kann ich theoretisch die Homeoffice Pauschale, für die Zeit in der kleineren Wohnung, und das Arbeitszimmer, falls es anerkannt wird, beides in einem Jahr beanspruchen/absetzen oder muss ich mich für eines davon entscheiden?

    Danke schon mal im Voraus für die Hilfe :)

    Hallo erstmal! Ich bin ziemlich neu hier und hoffe ich habe nicht einen bereits vorhandenen, ähnlichen Foreneintrag übersehen. Falls doch, tut es mir Leid für die Wiederholung!


    Ich arbeite hauptsächlich im Homeoffice und habe hierfür seit diesem Jahr, durch einen Umzug in eine größere Wohnung, ein häusliches Arbeitszimmer. Dieses ist noch nicht ganz eingerichtet, es fehlen unter anderem Aktenschränke, in denen ich meine Unterlagen und andere, für die Arbeit relevante, Sachen verstauen kann.

    Leider sind die Aktenschränke die ich bisher gefunden habe entweder extrem hässlich, innen ungünstig aufgeteilt, zu klein oder einfach viel zu teuer.


    Deshalb die Frage: Könnte ich einen modularen Kleiderschrank, um genau zu sein das PAX-System von IKEA, für das Arbeitszimmer steuerlich absetzen, wenn ich dieses ausschließlich als Aktenschrank nutze?

    Oder muss der, auf dem Kaufnachweis angewiesene, Name Aktenschrank enthalten?


    Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht?


    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Meinung, Ideen oder Aktenschrank Vorschläge sind aber genau so gerne gesehen

    Ein Arbeitszimmer kann ein Angestellter dann ansetzen, wenn er keinen anderen Arbeitsplatz hat. Das ist bei Dir nicht der Fall.

    Also: Homeoffice-Pauschale für die alte und die neue Wohnung.

    PS: Ohnehin war bei Angestellten der Arbeitszimmerabzug auf 100 €/m begrenzt. Mit der Homeoffice-Pauschale kommst Du finanziell in die gleiche Region.

    Das Arbeitszimmer sollte doch absetzbar sein, dadurch das es der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit ist.

    Ich bin quasi nur dann nicht Zuhause am arbeiten, wenn ich wegen irgendwelcher Termine mit dem Kunden/Projekt auf Dienstreise bin. Das ist aber so selten, dass ich die Tage im Jahr an beiden Händen abzählen könnte.

    Oder liege ich komplett falsch?

    Entschuldigt bitte, falls das eine dumme Frage ist. Wie der Name vermuten lässt, bin ich ein absoluter Steuernoob und hoffe vom Schwarmwissen der Forenmitglieder profitieren und meinen Horizont erweitern zu können :)

    Ich arbeite hauptsächlich im Homeoffice und seit eines kürzlichen Umzugs, in eine größere Wohnung, habe ich hierfür auch endlich ein häusliches Arbeitszimmer. Meinte alte Wohnung war dafür nicht groß genug, aber auch dort habe ich hauptsächlich von Zuhause gearbeitet.

    Kann ich in diesem Jahr dann für die Zeit in der alten Wohnung die Homeoffice Pauschale von 6€ pro Tag und für den Zeitraum, ab dem ich das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung hatte, dieses steuerlich geltend machen? Ist beides innerhalb des selben Jahres möglich?