Beiträge von Petter

    Hallo,

    SGB IX kennt zunächst keine Altersgrenze. Wenn es eine Einrichtung der EGH gibt, die auch im Alter betreut und diese einen Platz anbieten kann ist der Weg in SGB XI nicht zwangsweise vorgezeichnet.

    Das Einkommen wird vermutlich für Miete usw, nicht für Leistungen der EGH herangezogen. Egal ob das Einkommen reicht oder zusätzlich GruSi bezogen werden muss, ein Betrag von über € 100,- müsste bei der Person verbleiben.

    Guten Abend,

    ich habe 2003 einen Rentenversicherung mit gekoppelter Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Debeka abgeschlossen.

    Seit einigen Jahren beziehe aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine 50%-Rente.

    Meine Nachfrage ergab, dass ich die Lebensversicherung kündigen kann und meine bisherige BU-Rente weiter gezahlt wird. Allerdings wird sie bei einer erweiterten Berufsunfähigkeit dann nicht weiter steigen. Dieses Risiko will ich keinesfalls eingehen.

    Die Frage nach einer Teilauszahlung wurde positiv beantwortet. Ich solle die gewünschte Höge angeben und bekäme das Geld. Die Fortsetzung der BU-Rente und der BU-Versicherung mit dem bisherigen Leistungsumfang bliebe davon unberührt.

    Die garantierte Leistung ist €17000,- (frühzeitig "ruhend" gestellt) wovon ich mir € 16000,- auszahlen lassen möchte und diese direkt in einen empfohlenen ETF stecken würde. Der hat 15 Jahre Zeit bis zur Rente.

    Da es eine alte Versicherung ist sollte die Auszahlung steuerfrei sein?!

    Seht Ihr bei meinem Überlegungen irgendwelche Probleme oder unbedachte Aspekte?

    Die Fortführung der BU-Versicherung zu den bisherigen Konditionen würde ich mir mit der Auszahlung schriftlich bestätigen lassen.

    Die Frage der Barunterhaltspflicht hat keineswegs mit der Einkommenshöhe der beiden Elternteile zu tun. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob tatsächlich das sogenannte Wechselmodell praktiziert wird oder das Residenzmodell.

    Dazu gibt es einen schönen Artikel von Dr. Britta Beate Schön bei Finanztip

    Auf welchen Artikel beziehst Du Dich mit dieser Aussage. Ich fibde keinen, der diese Aussage deckt.

    Bisher ist mir auch nur die Aussage von Andiii_98, welche mir zumindest bisher als gut belegt galt.

    Beim telefonischen Erstkontakt, der nur zur Abklärung der Situation und Terminvereinbarung diente, kam der wichtige Hinweis, einen formlosen Antrag auf Leistungen der BU (muss noch nichts begründet werden) umgehend zu stellen. Das war am 31.01. Also ab zur Arbeit und von dort um 21 Uhr noch an die Versicherung gefaxt. Brachte mir im Nachhinein auch noch die Rentenzahlung für den Januar. Der Monat der Erstmeldung zählt. Also noch bis Donnerstag dieser Woche, falls Du jetzt aktiv werden willst.

    Ich bekam dann Formulare der Versicherung, die ich mit zum Anwalt nahm. Das alles nahm 3-4 Monate in Anspruch. Der Versicherung war es relativ egal, dass nach meinem Fax alles länger dauerte.

    Die Versicherung "vergaß" den Januar auszuzahlen, was mit einer kurzen Mail auch ohne Anwalt schnell erledigt war.

    Es zählt nicht der Zeitpunkt des Eintretens Deiner Einschränkung, sondern der Antragsstellung.

    Dein Name klingt schwäbisch. Ich war beim Anwalt in Stuttgart. Wenn es passen sollte, lasse ich Dir seine Daten zukommen.

    Die BU hatte ich 2003 bei der Debeka abgeschlossen (ich meine eine der damaligen Empfehlungen von Finanztest). Finanztip ... war damals nicht oder mir nicht bekannt.

    Laut Anwalt eine gute, keine sehr gute Entscheidung. Er hat mit ihr bisher ordentliche Ergebnisse erzielen können, spricht ihr aus seiner Sicht einen halbwegs fairen Umgang zu.

    Mein riesen Glück ist, das mein Vertrag bereits ab 25% Berufsunfähigkeit leistet. ICH finde mit meiner Geschichte das total ratsam. Als Sozialarbeiter plötzlich die Stimme verloren zu haben ist schon naja. Heute kann ich noch 20h/Woche arbeiten und bekomme 50% der BU-Rente ausbezahlt.

    Mulmig war mir auch die Tatsache, dass Stimme auch etwas Wachsweiches ist. Könnte ja jeder behaupten, dass nach 20h die Woche mein Pensum an gesunder Nutzung erschöpft ist. Das war die Hauptmotivation für die Entscheidung den Anwalt präventiv einzuschalten.

    Ich musste eine sehr genaue Tätigkeitsbeschreibung mit genauen Sprechanteilen zusammenstellen, alle Arzt- und Therapieberichte einreichen. Der Anwalt griff hier korrigierend ein. Nicht betrügend, sondern die wichtigen Punkte konkretisierend.

    Mir war zuvor nicht klar, dass es nicht um die Möglichkeiten der weiteren Tätigkeit in meinem Beruf, sondern nur um meine bisherige Tätigkeit ging. Alles andere ist nicht von Interesse. Auch gut.

    Die Versicherung schickte mich dann zu Prof. Stimmkoryphäe xy, der zu meiner Erleichterung meine Beschreibungen stützte.

    Hinweis: ich kann nicht zur einer eventuell hilfreichen OP der Stimme gezwungen werden. Ein Risiko von wenigen Prozenten meine Stimme gänzlich zu verlieren ist MIR viel zu hoch. Dann lieber "heiser" durchs Leben gehen und manche soziale Einschränkung akzeptieren.

    Den Tag der schriftlichen Zusage, ca. 4 Monate nach Antragseingang, werde ich nicht vergessen. Selten war ich dankbarer einem Anwalt € 2000,- überwiesen zu haben ...

    Nun werde ich alle 3-4 Jahre überprüft, vermeide tunlichst Überstunden die auf Gehaltszetteln oder der Steuererklärung auftauchen und muss zzsätzliche ALLE Arztberichte seit der letzte Überprüfung einschicken.

    Hallo,

    2020 habe ich Leistungen meiner BU in Anspruch nehmen müssen.

    Auf Grund der zu erwartenden Leistung im sechsstelligen Bereich, bin ich zum Fachanwalt und habe für dessen Beratung, Begleitung und Abwicklung der Sache € 2000,- bezahlt. Für die Überprufung der Leistung Anfang diesen Jahres hatte ich dann nochmals seine Beratungsleistung in Anspruch genommen, bin nun soweit gewappnet, zukünftige Überprüfungen selbst abzuwickeln.

    Es geht um so viel Geld auf das ich angewiesen bin, da nehme ich für den Sicherheitsgewinn gegenüber der Versicherung von Anfang an kompetent entgegen zu treten, die Kosten gerne in Kauf.

    Bei einer Ablehung oder bei Leistungseinschränkungen vor Gericht gehen zu müssen, brauche zumindesr ich in einer solchen Situation nicht.