Beiträge von TotalSchnurz

    Bevor du klagst oder irgendetwas machst, setze dich mit dem System PKV auseinander. Da hast du einiges aufzuholen.

    Du hast einen merkwürdigen Umgangston. Du wirkst genervt, obwohl dich ja niemand zwingt, den Thread überhaupt zu lesen.

    Und die Logik verstehe ich auch nicht ganz: Ich schreibe und lese ja hier, um zu lernen. Hilfreich war der Hinweis mit der Verjährungsfrist, das hatte ich tatsächlich übersehen (und die erste Kanzlei evtl. auch). Wenn du darüber hinaus nicht zum Erkenntnisgewinn beitragen kannst, schreib doch einfach gar nichts. Anderen zu offenbaren, dass sie nicht alles wissen, ist in einem Forum, in dem man Fragen stellt (und gelegentlich auch beantwortet), nicht produktiv.

    Wie kommst Du auf den Betrag von 10k Euro, der angeblich unrechtmäßig von Dir verlangt wurde?

    Gesamte Familie bei der Debeka versichert, die Erhöhungen der letzten Jahre aufsummiert. Die Kanzlei ist sogar auf €50k gekommen, das habe ich aber nicht nachgerechnet, scheint mir sehr hoch.

    Das Wort „Debeka“ konnte ich in dem Finanztip-Artikel nicht finden, die 10k Euro schon, aber der Fall betraf einen anderen Versicherer und Beitragsjahre, die heute schon verjährt wären (Frist: 3 Jahre).

    Das ist interessant. Die Kanzlei ist deutlich weiter zurückgegangen. Es scheinen aber tatsächlich nur drei Jahre zu sein. Das überrascht mich; dann lohnt es sich vermutlich jetzt wirklich nicht mehr.

    Gab es in den letzten drei Jahren noch Versicherungen, die ihre Beitragserhöhungen nicht gemäß den BGH-Anforderungen begründet haben?

    Welche Anhaltspunkte hast Du dafür?

    Falls es wirklich um 10k gehen sollte und eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, wäre das ja sehr leicht verdientes Geld für die Rechtsanwälte - 1.600 Euro für fast keine Arbeit außer zu rügen, dass die Begründung nicht ausreicht.

    Das wären ja Massenverfahren, bei denen man immer wieder dieselbe Klageschrift schicken könnte.

    Genau das scheint das Geschäftsmodell zu sein, aber gescheitert ist es ja wie gesagt an der RV.

    Jetzt haben Dir schon zwei spezialisierte und empfohlene Kanzleien sowie Deine RV gesagt, dass sie keine Anhaltspunkte für eine Erfolgsaussicht sehen.

    Welche siehst Du? Hat die Debeka ihre Beitragserhöhungen gar nicht begründet? Oder nur nicht zu Deiner Zufriedenheit? Was fehlte genau?

    Ich bin ja kein Rechtsexperte, aber Gemini sagt: "Eine unzureichende Begründung liegt vor, wenn die Versicherung lediglich allgemeine Floskeln verwendet, ohne die gesetzlich geforderten konkreten Rechnungsgrundlagen zu benennen."

    Ein Beispiel für eine unwirksame (weil pauschale) Begründung wäre: "Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und des medizinischen Fortschritts müssen wir die Beiträge anpassen."

    Die Begründung der Debeka für die Beitragserhöhungsrunde 2025 habe ich mir gerade als Beispiel mal vorgenommen, es sind mehrere Seiten von halbkonkretem Geschwurbel und Verweisen auf Paragraphen. Das kann ich als Laie nicht bewerten, daher der Anwalt. Konkretes Beispiel aus dem Schreiben: "Der Auslösende Faktor Versicherungsleistungen liegt für den Tarif N für Kinder und Jugendliche bei 37,60% und übersteigt damit den Schwellenwert von +/- 5%." Da kann ich jetzt nicht wirklich beurteilen, ob das dem Gesetz genüge tut.

    Aber wenn die Ansprüche tatsächlich schon nach drei Jahren verjähren, lohnt es sich wohl wirklich nicht. Und ich (aber nicht der Rest der Familie) bin inzwischen tatsächlich zur GKV gewechselt, u.a. wegen der Beitragserhöhungen um ca. 50% in den letzten paar Jahren.

    Bei der von dir genannten strittigen Summe von ca. 10kEUR wirst du kaum einen Anwalt finden, der dich bei einer absehbar komplexen Klage vertreten wird. Lt. Gebührenordnung bekommt er dafür um die 1600 EUR. Das lohnt sich einfach nicht.

    Interessant, mir war nicht klar, dass der Anwalt nicht nach Arbeitszeit bezahlt wird. Das erklärt Einiges, insbesondere auch warum die erste Kanzlei die Sache einfach hat liegenlassen: Sie kalkulieren ein oder zwei Assistenten-Arbeitsstunden dafür ein, und bei der ersten Nachfrage durch die RV gehen sie zum nächsten Fall über. (Das weiß die RV natürlich auch.)

    Auch wenn es ein für den Kläger positives BGH-Urteil gibt, so bezieht sich dieses in der Regel auf einen konkreten Einzelfall. Das bedeutet eben nicht, dass es automatisch für alle gilt, die meinen, auch betroffen zu sein. Die Voraussetzungen in deinem Fall können ja bspw. anders aussehen. Leider greift dann die Presse so etwas auf, häufig in marktschreierischer Weise, und nicht wenige Rechtsschutzversicherte meinen dann, hier einfach Geld abgreifen zu können. Die Realität sieht aber häufig anders aus. Es hat schon seinen Grund, warum deine RS-Versicherung die Kostenübernahme ablehnt.

    Das verstehe ich nicht so ganz. Warum sollte mein Vertrag mit der Debeka irgendwie abweichen von allen anderen? Klar gibt es verschiedene Tarife, aber wenn ich mal nur die Versicherten in meinem Tarif betrachte - sind die nicht alle gleich?

    Und mal abgesehen davon, ist es niemals eine gute Idee, einen Vertragspartner, mit dem ich in Zukunft noch weiter arbeiten muss, zu verklagen. Da muss ich Lena33 voll zustimmen.

    Ach, da bin ich relativ schmerzfrei. Tatsächlich wäre es illegal, wenn die Debeka mich daraufhin anders behandeln würde. Und (offenbar) hat die Debeka ja zunächst mal mir gegenüber einen Rechtsverstoß begangen, oder so ist zumindest die Prämisse.

    Ich würde es an deiner Stelle sein lassen, außer du hast vor in die GKV zu wechseln. Langfristig wirst du die 10k mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückzahlen dürfen. Die Abweichung zur Kalkulation war ja vorhanden, dass sie "formal" nicht ganz korrekt ist, wird eine Anpassung in der Zukunft nicht verhindern. Das holt der Versicherer dann einfach mit den nächsten BAPs nach. Es lohnt sich das Prinzip der BAP zu verstehen und überhaupt das der PKV.

    Ist es nicht so, dass die BAP eben korrekt begründet werden muss? "Wir holen eine falsch begründete BAP jetzt nach" - ist das eine korrekte Begründung? Das implizierst du ja; hast du einen Verweis oder kannst du mir erläutern, warum das möglich sein sollte?

    Nachtrag: Vielleicht verwechselst du eine generelle BAP für den gesamten Tarif (also alle Mitglieder) mit einer "Strafgebühr" nur für mich? Letzteres wäre unzulässig, ersteres würde die Debeka natürlich machen, wenn genug Mitglieder klagen. Das wäre in der Höhe für den Einzelnen aber wohl vernachlässigbar.

    Wenn Dein Anwalt von einer Klage wegen der hohen Kosten und der sich entwickelnden Rechtsprechung des BGH abrät, solltest Du ihm eigentlich dankbar sein.

    Wie gesagt habe ich aktuell keinen Anwalt, da meiner das Mandat niedergelegt hat und der zweite es nicht annimmt. Anwälte haben aber ganz unterschiedliche Kompetenzen/Skill Level und dass einer keine Erfolgsaussichten hat, bedeutet nicht, dass das für alle anderen auch gilt.

    Denn es bedeutet, dass eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg hätte und nur hohe Kosten für Dich produzieren würde.

    Aus dem gleichen Grund hat vermutlich die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage abgelehnt.

    Nein, wie gesagt hat die RV die von der ersten Kanzlei vorgelegten Unterlagen inhaltlich bemängelt. Und welche Kosten sollte die Klage jenseits der SB bei der RV für mich produzieren? Ich verstehe deine Aussage wohl irgendwie nicht ganz.

    Warum glaubst Du, dass eine Klage Dir dennoch niedrigere Beiträge bringen würde?

    Hast du den Finanztip-Artikel gelesen? Es geht um die Rückzahlung von Beitragserhöhungen, die nicht rechtmäßig begründet wurden. Ich würde ca. Größenordnung 10k€ als Rückzahlung bekommen, ganz grob geschätzt. Das ist zumindest für mich ein Betrag, für den ich schon ein wenig Aufwand betreibe, kann bei dir aber natürlich Peanuts sein.

    Ich sehe das einfach komplett von der finanziellen Seite. Die Debeka hat, so sagt es zumindest Finanztip, fehlerhafte Beitragserhöhungen von mir verlangt. Die Frage ist nun, wie ich konkret dagegen vorgehe. Und da dachte ich, dass hier vielleicht jemand schon konkrete Erfahrungen gemacht hat.

    Wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hätte, würden die Rechtsanwälte sicher das Mandat nicht ablehnen.

    Tatsächlich führen die Kanzleien auf ihren Webseiten mehrere gewonnene Klagen auf, es ist also offenbar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat.

    Und das verstehe ich hier nicht so ganz: Hat sich die Rechtsprechung des BGH hier im letzten Jahr geändert? Irgendwann haben die im Artikel aufgeführten Kanzleien ja zu Finanztip gesagt: "Ja, verlinkt uns, wir machen das."

    Ja, ich hatte Fristen gesetzt, aber was soll ich machen, wenn die nicht eingehalten werden? Mir einen zweiten Anwalt nehmen und gegen den ersten vorgehen? IMHO ist an dem Punkt das Vertrauensverhältnis im Popo.

    Ja, ich habe bei pwp.berlin angefragt. Die haben geantwortet (Auszug):

    Zitat

    Vor dem Hintergrund der hohen Kosten, der sich entwickelnden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der mehrjährigen Verfahrensdauer müssen wir derzeit leider von der Führung eines Klageverfahrens wegen der Prämienerhöhung gegen Ihren Krankenversicherer abraten.

    Finanztip listet ja noch eine dritte Kanzlei in dem Artikel, aber das hier macht mir nicht unbedingt Hoffnung.

    Anfang 2025 schrieb Finanztip, dass Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen unwirksam sein können. Da die Debeka meine Beiträge über die zurückliegenden Jahre signifikant erhöht hatte, habe ich mich an eine der in dem Beitrag empfohlenen Kanzleien gewandt, Kraus Ghendler Ruvinskij.

    Gegenstand sind die Beitragserhöhungen der letzten Jahre. Ich war bis 06/2024 bei der Debeka selbst rechtsschutzversichert, seither bei der ARAG. Die Kanzlei hat eine Deckungsanfrage bei der ARAG gestellt und darauf zunächst eine Absage erhalten. Nach meiner Kenntnis hat sie danach nichts mehr unternommen. Nachdem ich mehrmals nachgefragt hatte, hat die Kanzlei dann nach insgesamt 10 Monaten das Mandat ohne Ergebnis abgegeben. Eine Argumentation mit der RV hat m.W. nicht stattgefunden.

    Die ARAG RV forderte von der Kanzlei die konkrete Darlegung der berechneten Beträge und einige weitere Informationen bzgl. Limitierungsmittelvergabe, fehlerhafter Limitierung und daraus folgender Beeinträchtigung. Das geht über meine juristische Kenntnis hinaus, klingt aber nicht so, als sei hier eine Antwort unmöglich.

    Hat jemand schon Erfahrungen mit einer Klage gegen die Debeka und/oder der Übernahme eines ähnlichen Verfahrens durch die ARAG gemacht?

    Die erste Annahme stimmt. Bei der kleinen Anwartschaft fehlt dir in deinem Beispiel die Bildung von Altersrückstellungen für ein Jahr. Man könnte zwar nun annehmen, dass dadurch dein Eintrittsalter von 25 auf 26 ansteigt, jedoch stimmt das nicht ganz, weil die Summe der Altersrückstellungen, die du zwischen 50 und 51 bilden wirst, nicht mit der Summe der Altersrückstellungen zwischen 25 und 26 inkl. Zinsen übereinstimmt. Aber so ganz grob könnte man sagen, dass dadurch das Eintrittsalter im ein Jahr ansteigt.

    Das ist eine interessante Perspektive. Klingt sehr einleuchtend und stimmt auch mit meiner sonstigen Recherche überein.

    Ich bin gesundheitlich kein unbeschriebenes Blatt mehr, daher gibt es für mich grundsätzlich nur die Optionen "bei der Debeka bleiben" oder "bei der Debeka downgraden" - eine Zusatzversicherung bei einem anderen Anbieter würde ich nicht bekommen. Die zweite Option (Downgrade) ist schon eine Möglichkeit, und du hast natürlich Recht, dass die Rücklagen mir in der GKV nichts nützen.

    Ich bin jetzt schon in der GKV und werde die PKV auf "Ruhen" stellen, aber falls ich es mir nochmal anders überlege, wäre die Rückkehr in einen günstigeren Tarif definitiv eine Möglichkeit.

    Vor ein paar Jahren, als die massiven Beitragserhöhungen der Debeka anfingen, habe ich das mal durchrechnen lassen, aber IIRC war es keine wirkliche Option. Entweder war doch eine neue Gesundheitsprüfung nötig, da eben Tarifwechsel, oder die Ersparnis war zu niedrig. Unter 20% würde es sich ja nicht lohnen, IMHO.

    Ich hatte den Finanztip-Artikel gar nicht gesehen, danke Saxum für den Link. Daraus geht ja, analog zum Thread, relativ klar hervor, dass eine kurze Unterbrechung mit einer kleinen Anwartschaft ausreichend gut überbrückt wird. Qwertz123 stellt ja im Prinzip genau die Frage, die ich mir auch stelle: Mit 25 in die PKV, mit 50 bei PKV-Beitrag €1000 in die GKV und eine Anwartschaft abgeschlossen, dann mit 51 wieder zurück in den PKV - ist der Beitrag jetzt €1075, einfach weil er im letzten Jahr erhöht wurde und weil ein Jahr lang keine Rücklagen gebildet wurden und die jetzt aufgeholt werden müssen, oder ist er €1500, weil man außerdem ja jetzt 51 statt 25 ist.

    Ich verstehe den Thread, den Finanzip-Artikel und die Auskunft meiner Debeka-Betreuerin so, dass ersteres der Fall ist, also eine leichte Erhöhung, was ja sowieso die Baseline ist - man hat hier also keinen Status verschenkt.

    Tatsächlich habe ich gerade noch eine Antwort der Debeka erhalten, die zumindest für mich die Sache eindeutig klärt. Ich hatte gefragt, wie hoch mein Beitrag wäre, wenn ich nach einem Jahr (komplett 2026) in der kleinen Anwartschaft (bei der Debeka "Ruhen" und kostenlos) zurückkehre. Mein Beitrag würde von ca. €940 auf ca. €960 steigen (unverbindlich, natürlich). Damit ist klar, dass es keinen sprunghaften Anstieg gibt.

    Klar, wenn ich nach 10 Jahren zurückkehren will, werden sich die fehlenden Rücklagen bemerkbar machen. (Und auch die jährlichen Steigerungen, aber das ist ja wie gesagt die Baseline und hat nichts mit Anwartschaft zu tun.) Aber dann greift natürlich auch das Argument, dass ich in den 10 Jahren ja auch die Beiträge zur großen Anwartschaft gespart habe.

    BTW: Die Frist zur Umstellung der PKV auf Anwartschaft ist 2 Monate nach dem Wechsel, nicht 3 - letzteres liest man immer wieder, es stimmt aber zumindest für die Debeka nicht, und im Finanztip-Artikel stehen auch 2 Monate. Vielleicht hängt das von der konkreten Versicherung ab.

    Felice Guter Punkt, das Kranken-TG hatte ich tatsächlich vergessen zu entfernen. Sind allerdings aktuell nur €43,50. Hauptsächlich sind es die Tarife PN und PVN (zusammen ca. €800).

    Und ja, dass die KVdR abgeschafft wird, sehe ich auch als Möglichkeit. Es ist halt in jedem Fall eine Spekulation, wenn man so weit vorausplant in einem politischen und damit teilweise willkürlichen System.

    Aber die Kapitalerträge kann man ja als passiver Investor zur Not noch etwas steuern, indem man seltener rebalanced und ggf. zusieht, in die BBG zu laufen. Eine sehr gute Möglichkeit ist auch, mit zwei Depots zu arbeiten und nach LIFO zu verkaufen, also die zuletzt gekauften Anteile zuerst zu veräußern, so dass die Gewinne gering bleiben. Also da hätte ich dann in der Rente zumindest was zu tun :) - aber Langeweile wird mich so oder so sicher nicht ereilen.

    Worauf beziehen sich die €250.000? Sind das deine Ersparnisse aus 30 Jahren PKV gegenüber der GKV (inkl. Zusatztarife)? Halte ich bei einem Angestellten für etwas zu hoch gegriffen. Bei einem Selbständigen könnte dies aber möglich sein, da dieser die PKV-Beiträge komplett alleine tragen muss.

    Oder handelt es sich hierbei um deine Berechnung, wie viel die PKV im Rentenalter mehr kosten würde als die GKV? Halte ich auch für zu hoch gegriffen. Denn ehrlicherweise musst du dann auch die Ersparnisse, die du in 30 Jahren PKV gemacht hast, sowie die Kosten für GKV-Zusatztarife gegenrechnen.

    Das ist "kumulative Kosten von 2026-2060 PKV" vs. "ditto für GKV", allerdings ohne Berüchsichtigung der Ausgabereihenfolge, die in der Entsparphase natürlich theoretisch noch relevant wäre (niedrigere Kosten sind am Ende weniger hilfreich als zu Beginn). Aber da sind sicher meine diversen Approximationen sowieso gröber.

    Mein Debeka-Beitrag ist aktuell ca. €950, ich bin 51. Wenn ich mit deiner Schätzung von 4% Beitragsanpassung rechne, komme ich damit auf Gesamtausgaben von knapp €700.000 incl. €500 Selbstbehalt pro Jahr, die dabei aber schon nicht mehr wirklich ins Gewicht fallen.

    In dieser Rechnung arbeite ich bis 55, dann kommt die in der GKV sehr teure Privatier-Phase mit Beiträgen auf Kapitalerträge, aber vielleicht habe ich ja Glück und die Börse crasht :)

    Die Rentner-Phase ab 67 ist dann wieder sehr günstig. So kommen die €250.000 zustande. Bei den 4% sind's sogar €370.000.

    Ist das hier üblich, so ein Spreadsheet zur Verfügung zu stellen? Kann ich gerne machen, ich müsste es dann aber wahrscheinlich noch ein bisschen aufräumen und dokumentieren. (Und ich würde mich natürlich freuen, wenn jemand Fehler findet oder etwas verbessern kann.)

    Ich sage immer, dass eine Beitragssteigerung von 3%/Jahr für Nicht-Beamte zu niedrig ist. Die Werte, die der PKV-Verband so gerne veröffentlicht, beinhalten immer Beamte und Nicht-Beamte. Die Beiträge für Nicht-Beamte steigen über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen im Durchschnitt stärker an als die Beiträge für Beamte. Denn die Durchschnittswerte beinhalten auch immer Sprünge, wie den Schritt 50% auf 70% Beihilfe bei den Beamten, wodurch der PKV-Beitrag direkt mal um ca. 40 % fällt. Für Nicht-Beamte würde ich als Durchschnittswert eher einen Bereich von 3,8-4,2% sehen. Wohlgemerkt über die gesamte Vertragslaufzeit.

    Interessant, das verschiebt die Rechnung nochmal deutlich in Richtung GKV/KVdR.

    Der GKV-Beitragssatz wird garantiert nicht um 2,5% pro Jahr steigen. Ich glaube auch nicht, dass Politik & Wirtschaft es zulassen werden, dass der Beitragssatz für GKV + Pflege auf über 25% steigen wird. und diesem Wert nähern wir uns gerade. Wenn die Kosteneinsparungsmaßnahmen eines Tages voll ausgereizt sind, wird unsere Gesundheitssystem eh komplett umgekrempelt. Dann wird es auch keine PKV in der heutigen Form mehr geben.

    Das denke ich auch, ich wollte nur konservativ rechnen. Allerdings sehe ich meine Gesundheit jetzt auch nicht unbedingt als abhängige Variable, so dass ich bei Kosteneinsparung in der GKV eben entsprechend mehr selbst bezahlen müsste, das kompensiert den Vorteil des nicht über (z.B.) 25% steigenden Beitrags dann wieder etwas.

    Dafür mußt Du 90% der zweiten Hälfte Deines Berufslebens in einer GKV sein.

    Bist Du Dir sicher, daß Du die 90% noch hinbekommst? Wenn Du 30 Jahre in der PKV warst, kann ich mir das kaum vorstellen.

    Man bekommt für jedes Kind 3 Jahre gutgeschrieben, damit passt das dann.

    Wichtig ist noch, wann das "Berufsleben" offiziell begonnen hat. Bei mir war das bereits mit einem Praktikum zwischen Abi und Studiumsbeginn der Fall, das dummerweise :) bezahlt war. Man kann bei der DRV ein Logfile ("Versicherungsverlauf") anfordern, in dem aufgeführt ist, in welchen Zeiträumen man Rentenbeiträge gezahlt hat. Und nach einiger Recherche habe ich im KVdR-Rundschreiben vom 5. Dezember 2005 ein Urteil über genau diesen Fall gefunden, das so ein Praktikum tatsächlich als Beginn der Erwerbstätigkeit zählt.

    Ich möchte tatsächlich in die GKV wechseln, um später in die KVdR zu kommen. Über die JAEG käme ich relativ leicht durch eine höhere Teilzeit, die bei meinem AG glücklicherweise kein Problem ist. Diese Option möchte ich mir zu bestmöglichen Optionen offenhalten, falls ich nach ein oder zwei Jahren GKV die Krise krige :) Ich war vor ca. 30 Jahren schonmal gesetzlich versichert, da war es überhaupt kein Problem, aber das waren auch andere Zeiten.

    Mein Verständnis der kleinen Anwartschaft deckt sich also zumindest mit eurem und dem meiner Debeka-Kundenbetreuung, das ist ja schonmal beruhigend. Es geht bei mir im Falle einer Lebenserwartung von 85 um ca. €250.000 zwischen der Variante "Debeka privat" und "GKV/KVdR mit Debeka-Zusatzversicherung", daher wollte ich mich nicht auf die Aussage einer einzelnen Person verlassen, und ich selbst fand es schwer, das Thema zu recherchieren. Die Bedingungen der Debeka sind relativ kryptisch und für Laien ergibt sich die obige Information daraus nicht.

    Saxum Die Betrachtungsweise als zumindest approximatives "Nullsummenspiel" finde ich gut!

    Um noch ein paar Infos in den Thread zu bringen: Der Vergleich "PVK vs GKV bis zum Tod" ist relativ umfangreich. Für die PKV habe ich eine Beitragssteigerung von 3%/Jahr angenommen, plus (bei meinem Tarif) €500 Selbstbeteiligung. Für die GKV-Variante gibt es drei Phasen: Arbeit (Angestellter), Privatier (z.B. ab 55) und Rentner. Während der Arbeit sind Gehalt und BBG relevant, für beides habe ich auch eine prozentuale Steigerung angenommen. Als Privatier sind BBG sowie Kapitalerträge relevant, letztere habe ich in einem Intervall randomisiert. Und als Rentner schließlich die staatliche sowie die Betriebsrente, ersteres auch wieder mit prozentualer Steigerung.

    Den GKV-Beitragssatz habe ich auch mit 2,5% Steigerung pro Jahr approximiert, bis max. 30% - keine Ahnung, ob das politisch realistisch ist. Es gibt noch ein paar weitere Steigerungsfaktoren, grob gesagt habe ich bei Einnahmen mit 2% und bei Ausgaben mit 3% gerechnet.

    Von den €250.000 Einsparung werde ich wahrscheinlich das eine oder andere MRT etc. bezahlen müssen. Das ist meine einzige Sorge: Ich mache das ganze Theater mit GKV+Zusatzversicherung, Abhängigkeit von der KVdR-Zulassungsregelung, marodes staatliches System etc., und wenn mich das ganze GKV-Gedöns so sehr nervt, dass ich von der Einsparung doch 2/3 als Selbstzahler ausgebe, lohnt es sich nicht wirklich.

    Andererseits ist die Debeka mit einer Preiserhöhung von über 20% in meinem Tarif für 2026 auch nicht gerade als stabil zu bezeichnen. Der Beitrag hat sich in den letzten 8 (IIRC) Jahren verdoppelt, da sehe ich auch ein hohes Risiko.

    Ich habe meine Arbeitszeit reduziert und wechsle jetzt von der Debeka zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Da ich in Zukunft evt. wieder zur Debeka zurückkehren möchte, möchte ich eine "kleine Anwartschaft" abschließen, um ohne Gesundheitsprüfung wieder in meinen alten Tarif zurückzukehren. Dieser Teil ist simpel, aber es gibt noch zwei weitere Aspekte, die weniger klar sind:

    1. Während der "kleinen Anwartschaft" werden, im Unterschied zur "großen Anwartschaft", keine Rücklagen gebildet. Damit wird der Beitrag im Alter stärker ansteigen. Das ist mir klar, und ich verlasse mich darauf, dass dieser Effekt für kurze Zeiträume klein ist. Wenn ich also z.B. ein Jahr in der kleinen Anwartschaft verbringe, habe ich halt später einen leicht erhöhten Beitrag, bei zwei Jahren einen etwas stärker erhöhten Beitrag etc. Es fällt mir allerdings schwer, das zu quantifizieren. Hat hier jemand grobe Erfahrungswerte?
    2. Welches Eintrittsalter gilt bei der Rückkehr? Bin ich dann ggf. ein 53-jähriger Neukunde, wenn auch mit dem Gesundheitszustand von vor 25 Jahren, als ich den ersten Vertrag bei der Debeka abgeschlossen habe? Oder gilt das Alter sozusagen als Bestandteil des Gesundheitszustandes? Ich möchte vermeiden, dass ich z.B. nur ein halbes Jahr bei der gesetzlichen Kasse bin, danach aber dann mein Debeka-Beitrag nach der Rückkehr plötzlich stark steigt, einfach weil ich jetzt deutlich älter als bei Abschluss des Vertrages bin.