An­wart­schafts­ver­si­che­rung So sicherst Du Dir die Rückkehr in die PKV

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du vorübergehend aus der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) austreten musst, kannst Du eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung abschließen. Damit wird die Ver­si­che­rung nicht aufgelöst, sondern nur unterbrochen und Du kannst später in Deinen alten Tarif zurückkehren.
  • Die Anwartschaft bietet jedoch keinen Kran­ken­ver­si­che­rungsschutz. Du musst Dich daher zusätzlich gesetzlich krankenversichern.
  • Es gibt die kleine und die große Anwartschaft. Vor- und Nachteile der beiden Varianten erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

So gehst Du vor

  • Überlege, ob sich das Geld für eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung wirklich lohnt oder die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung nicht auf Dauer die bessere Alternative für Dich ist. Bei der Abwägung hilft unser Ratgeber zum Wechsel in die PKV.
  • Entscheide Dich zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaft.
  • Musst Du für einen kurzen Zeitraum in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung, etwa weil Du arbeitslos bist, kannst Du mit Deinem PKV-Anbieter eventuell eine kostenlose Ruhensversicherung vereinbaren.

Du gehst für eine Weile ins Ausland oder wirst plötzlich arbeitslos – es gibt viele Gründe, die private Kran­ken­ver­si­che­rung eine Weile ruhen zu lassen. Möglich macht das die An­wart­schafts­ver­si­che­rung: Mit ihr kannst Du Deinen alten Tarif später ohne Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen und behältst Deine bisher angesparten Rückstellungen fürs Alter. Doch diese Rückkehroption kostet. Du solltest deshalb gut abwägen, ob sich das Geld dafür lohnt.

Was ist eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung?

Eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung ist eine spezielle Option, die Du abschließen kannst, wenn Du für eine Weile aus der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) aussteigen musst, Dich aber später wieder privatversichern möchtest. Wenn Du Deinen PKV-Vertrag kündigst, ist Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung beendet. Mit einer Anwartschaft ruht sie hingegen nur. Nach der Unterbrechung kannst Du dann Deinen alten Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen.

Ohne die An­wart­schafts­ver­si­che­rung musst Du Dich nochmals einem Gesundheitscheck unterziehen, wenn Du wieder in die PKV eintreten möchtest. Außerdem wird der Beitrag auf Basis Deines Alters bei Abschluss des neuen Vertrages berechnet. Du zahlst also meist mehr als für Deinen ersten PKV-Vertrag, weil Du älter bist und sich Deine Gesundheit inzwischen verschlechtert hat. Mit einer An­wart­schafts­ver­si­che­rung lassen sich solche Nachteile vermeiden.

Mit der Anwartschaft erhältst Du, sobald Du Deinen alten Vertrag wieder aufnimmst, den vollen Ver­si­che­rungs­schutz – zu denselben Bedingungen wie zuvor. Auch die aus Deinen bisherigen Beiträgen gebildeten Altersrückstellungen bleiben erhalten. Du zahlst dafür während der Ruhephase weiter reduzierte Beiträge und das, obwohl die An­wart­schafts­ver­si­che­rung keinen Kran­ken­ver­si­che­rungsschutz bietet. Du musst Dich also zusätzlich gesetzlich krankenversichern und dafür Beiträge zahlen. Die Anwartschaft sichert Dir lediglich die Rückkehr in die private Kran­ken­ver­si­che­rung oder in die private Pflegepflichtversicherung zu den alten Bedingungen.

Für wen ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Der Abschluss einer An­wart­schafts­ver­si­che­rung ist immer dann sinnvoll, wenn Du einen bestimmten Zeitraum überbrücken willst. Das kann zum Beispiel ein zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt sein oder eine Phase der Arbeitslosigkeit.

Sinnvoll ist die Anwartschaft auch für alle, die vorübergehend Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, etwa Polizistinnen, Soldaten oder Feuerwehrleute. Sie brauchen während ihrer Dienstzeit keine Kran­ken­ver­si­che­rung abzuschließen; der Staat übernimmt alle Kosten. Im Ruhestand müssen sie sich dann aber selbst versichern und erhalten Beihilfe. Eine in jungen Jahren abgeschlossene Anwartschaft sorgt dafür, dass sich solche pensionierten Staatsdiener im Alter zu guten Konditionen privatversichern können.

Auch andere angehende Beamte können im Referendariat oder während der Ausbildung eine Anwartschaft für die PKV abschließen, um von ihrem guten Gesundheitszustand in jungen Jahren zu profitieren.

Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung kannst Du ebenfalls ruhen lassen, wenn Du vorübergehend keine Möglichkeit hast, Dich von der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rungspflicht befreien zu lassen, etwa weil Du angestellt bist und Dein Gehalt unterhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt. Das betrifft oft Uni-Absolventen, die im Studium privat krankenversichert waren. Unmittelbar nach dem Abschluss liegt das Einkommen der Berufsanfänger häufig zunächst unterhalb der relevanten Verdienstgrenze und sie müssen sich gesetzlich krankenversichern.

Auch wenn Du für eine Weile kostenlos familienversichert bist, kannst Du Dir mit einer An­wart­schafts­ver­si­che­rung für die Zeit danach einen privaten Ver­si­che­rungstarif sichern. 
Eine Anwartschaft lohnt sich aber nur, wenn Du sicher bist, dass Du langfristig ein Einkommen deutlich oberhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze haben wirst. Außerdem solltest Du alle Argumente für und gegen einen Wechsel in die PKV intensiv abgewogen haben. Denn die Entscheidung für die private Kran­ken­ver­si­che­rung lässt sich nicht immer einfach rückgängig machen.

Bedenke auch, dass Du Dich mit einer Anwartschaft an einen Versicherer bindest. Falls Du Dich später doch bei einem anderen Anbieter versichern möchtest, hast Du die Anwartschaftsbeiträge umsonst gezahlt. Wähle den Tarif, in den Du zurückkehren möchtest, deshalb mit Bedacht. Welche Leistungen ein guter Tarif beinhalten sollte, erklären wir in unserem Ratgeber zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. Wir haben außerdem eine Übersicht zum Herunterladen für Dich zusammengestellt.

Ungeeignet ist eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung, wenn Du Dir die Beiträge für Deinen bisherigen PKV-Tarif nicht dauerhaft leisten kannst. Dann bist Du besser beraten, Dich gesetzlich zu versichern oder in einen günstigeren privaten Tarif zu wechseln.

Große oder kleine Anwartschaft abschließen?

Eine private Kran­ken­ver­si­che­rung lässt sich auf unterschiedliche Weise unterbrechen: Du kannst die Pause mit einer großen oder einer kleinen An­wart­schafts­ver­si­che­rung überbrücken.

Kleine Anwartschaft

Bei der kleinen Anwartschaft wird nur Dein Gesundheitszustand festgeschrieben. Sie erlaubt es Dir, ohne erneute Gesundheitsprüfung in Deinen ursprünglichen Tarif zurückzukehren. Altersrückstellungen werden bei diesem Modell nicht gebildet. Deshalb richtet sich der spätere Beitrag für den vollen Kran­ken­ver­si­che­rungsschutz nach Deinem Alter bei Wiederaufnahme der Ver­si­che­rung. Nach einer langen Dauer der Anwartschaft kann der Beitrag für Deinen PKV-Tarif daher deutlich teurer sein. Dafür sind die Kosten für die kleine Anwartschaft gering, etwa 5 bis 10 Prozent des regulären Tarifbeitrags.

Große Anwartschaft

Bei einer großen An­wart­schafts­ver­si­che­rung bleibt neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten. Der Krankenversicherer legt also weiterhin Dein Alter bei Abschluss der PKV zugrunde, wenn er den Beitrag berechnet – er friert das Alter quasi ein. Nach der Auszeit wirst Du so behandelt, als hättest Du ohne Unterbrechung die vollen Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung gezahlt und auch weiter Altersrückstellungen angespart. Damit ist der Beitrag nach der Pause niedriger als mit einer kleinen Anwartschaft. Dafür ist die große Anwartschaft auch teurer, weil im Beitrag ein Sparanteil für die Altersrückstellungen enthalten ist. Du kannst von etwa 20 bis 45 Prozent der Kosten Deines PKV-Tarifs ausgehen.

Welche Variante für Dich infrage kommt, hängt unter anderem davon ab, wie lange Du Deine Ver­si­che­rung voraussichtlich aussetzen willst. Planst Du nur eine kurze Pause, reicht die kleine Anwartschaft meist aus. Bei einer längeren Unterbrechung, etwa weil Du als Beamter im Justizvollzug bis ins fortgeschrittene Alter freie Heilfürsorge bekommst, lohnt sich die große Anwartschaft eher.

Ruhensversicherung

Einige Krankenversicherer bieten auch eine sogenannte Ruhensversicherung an. Dabei handelt es sich um eine Variante der kleinen Anwartschaft. Du kannst die private Ver­si­che­rung dann in einigen Fällen für eine bestimmte Zeit kostenlos ruhen lassen, hast aber auch keinen Anspruch auf Leistungen. Oft gilt das zum Beispiel, wenn Du arbeitslos wirst und damit versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Kran­ken­kas­se.

Solche kostenfreien Ruhensvereinbarungen sind meist auf ein paar Monate befristet und nicht alle Krankenversicherer bieten sie an. Schau deshalb in Deine Tarifbedingungen oder frag bei Deinem Versicherer nach, ob Du den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen kannst. Womöglich kannst Du nach dem Ende der Ruhensphase eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung anschließen, falls Du noch nicht in die private Kran­ken­ver­si­che­rung zurückkehren kannst.

Während der Vertrag ruht, werden keine Altersrückstellungen gebildet. Bei Wiederaufnahme der Ver­si­che­rung zahlst Du deshalb mehr als zuvor, der Anbieter verzichtet aber auf einen erneuten Gesundheits-Check.

Was musst Du bei der Anwartschaft beachten?

Die An­wart­schafts­ver­si­che­rung zu aktivieren, ist meist recht unkompliziert möglich. Melde Dich dazu einfach bei Deiner Ver­si­che­rung. Oft musst Du die Option aber innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Anspruch nehmen, nachdem der Grund für die Anwartschaft eingetreten ist. In der Regel ist das der Zeit­punkt, zu dem Du Dich in der gesetzlichen Kran­ken­kas­se pflichtversichern musst. Dann kannst Du Dich innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden, Deinen PKV-Vertrag als Anwartschaft weiterzuführen. Schau in Deinen Vertragsbedingungen nach, welche Frist bei Deinem Anbieter gilt und warte nicht zu lange damit, die Ver­si­che­rung zu kontaktieren.

Rechtzeitig in den alten Tarif zurückkehren

Wichtig: Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung musst Du in der Regel innerhalb von zwei Monaten reaktivieren, nachdem der Grund für die An­wart­schafts­ver­si­che­rung weggefallen ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Dein Gehalt die Jahresentgeltgrenze übersteigt und damit die Ver­si­che­rungspflicht in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung endet. Melde Dich also rechtzeitig bei Deinem Anbieter, sonst verlierst Du das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in Deinen alten Tarif zurückzukehren. Schau unbedingt in Deinem Vertrag nach, welche Meldefrist für Dich gilt.

Du kannst die Anwartschaft auch kündigen

Falls Du entscheidest, dass Du in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung bleiben möchtest, kannst Du die An­wart­schafts­ver­si­che­rung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Ver­si­che­rungsjahres kündigen. Wirst Du versicherungspflichtig, während die An­wart­schafts­ver­si­che­rung schon läuft, lässt sich die Anwartschaft binnen drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Ver­si­che­rungspflicht kündigen.

Mehr zum Wechsel in die private Kran­ken­ver­si­che­rung

Zum Ratgeber

Autor
Julia Rieder

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