An­wart­schafts­ver­si­che­rung So sicherst Du Dir die Rückkehr in die PKV

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du aus der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) austreten musst und später zurückkehrst, wird es oft teurer. Denn alle Altersrückstellungen aus Deinem alten Vertrag sind verfallen und zusätzlich musst Du eine neue Gesundheitsprüfung machen. 
  • Mit einer An­wart­schafts­ver­si­che­rung kannst Du später in Deinen alten Tarif zurückkehren – ohne Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung Deiner Rückstellungen. 
  • Die Anwartschaft ersetzt aber keine Kran­ken­ver­si­che­rung. Du musst Dich daher zusätzlich gesetzlich krankenversichern. Außerdem bindest Du Dich mit der Anwartschaft an einen Versicherer. 

So gehst Du vor

  • Überlege, ob sich das Geld für eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung wirklich lohnt oder die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) nicht auf Dauer die bessere Alternative für Dich ist. Bei der Abwägung hilft unser Ratgeber zum Wechsel in die PKV.
  • Entscheide Dich zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaft.
  • Musst Du für einen kurzen Zeitraum in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung, etwa weil Du arbeitslos bist, kannst Du mit Deinem PKV-Anbieter eventuell eine kostenlose Ruhensversicherung vereinbaren.

Du gehst für eine Weile ins Ausland oder wirst plötzlich arbeitslos – es gibt viele Gründe, die private Kran­ken­ver­si­che­rung eine Weile ruhen zu lassen. Möglich macht das die An­wart­schafts­ver­si­che­rung: Mit ihr kannst Du Deinen alten Tarif später ohne Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen und behältst Deine bisher angesparten Rückstellungen fürs Alter. Ein neuer Tarif wäre dementsprechend teurer. Doch auch die Anwartschaftversicherung kostet. Du solltest deshalb gut abwägen, ob sich das Geld dafür lohnt.

Was ist eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung?

Eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung ist eine spezielle Option, die Du abschließen kannst, wenn Du für eine Weile aus der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung aussteigen musst, Dich aber später wieder privatversichern möchtest. Wenn Du Deinen PKV-Vertrag kündigst, ist Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung beendet. Mit einer Anwartschaft ruht sie hingegen nur.

Nach der Unterbrechung kannst Du dann Deinen alten Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen. Mit der Anwartschaft erhältst Du also, sobald Du Deinen alten Vertrag wieder aufnimmst, den vollen Ver­si­che­rungs­schutz – zu denselben Bedingungen wie zuvor. 

Ohne die An­wart­schafts­ver­si­che­rung musst Du Dich nochmals einem Gesundheitscheck unterziehen, wenn Du wieder in die PKV eintreten möchtest. Außerdem wird der Beitrag auf Basis Deines Alters bei Abschluss des neuen Vertrages berechnet. Du zahlst also meist mehr als für Deinen ersten PKV-Vertrag, weil Du älter bist und sich Deine Gesundheit unter Umständen verschlechtert hat. Mit einer An­wart­schafts­ver­si­che­rung lassen sich solche Nachteile vermeiden.

Auch die aus Deinen bisherigen Beiträgen gebildeten Altersrückstellungen bleiben erhalten. Diese Rückstellungen helfen, den Beitrag im Alter stabiler zu halten. Steigst Du dagegen in einen komplett neuen Vertrag ein, fängst Du bei den Rückstellungen wieder bei null an. Das bedeutet, dass Dein Beitrag von vornherein höher ausfällt und mit den Jahren stärker ansteigt.  

Dafür zahlst Du aber während der Ruhephase weiter reduzierte Beiträge und das, obwohl die An­wart­schafts­ver­si­che­rung keinen Kran­ken­ver­si­che­rungsschutz bietet. Du musst Dich also zusätzlich gesetzlich krankenversichern und dafür Beiträge zahlen. Die Anwartschaft sichert Dir lediglich die Rückkehr in die private Kran­ken­ver­si­che­rung oder in die private Pflegepflichtversicherung zu den alten Bedingungen.

Für wen ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Der Abschluss einer An­wart­schafts­ver­si­che­rung ist immer dann sinnvoll, wenn Du nur einen bestimmten Zeitraum überbrücken willst und Du Dir sicher bist, dass Du in die PKV zurückkehren möchtest. Allgemein empfehlen wir Dir eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung nur dann, wenn Du bereits privat versichert bist

1. Du gehst ins Ausland

Sinnvoll ist eine Anwartschaft zum Beispiel dann, wenn Du einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt planst. Ziehst Du zum Beispiel für einen Job ins Ausland, musst Du Dich normalerweise in dem jeweiligen Land krankenversichern. Das gilt auch für Grenzarbeiter, die zwar in Deutschland leben, aber zum Beispiel in Luxemburg oder in der Schweiz arbeiten.

Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung könntest Du kündigen oder aber eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung abschließen. Empfehlenswert ist das, wenn Du in jedem Fall in die PKV zurückkehren möchtest, etwa weil Du zu einem späteren Zeit­punkt in ein Beamtenverhältnis in Deutschland einsteigen möchtest.

2. Du musst nach Deinem Studium in die GKV zurück

Die Anwartschaft kann sich auch dann lohnen, wenn Du nach Deinem Studium in ein Angestelltenverhältnis einsteigst und Dein Gehalt erst einmal unterhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze von aktuell 73.800 Euro liegt. Das betrifft oft Uni-Absolventen, die im Studium privat krankenversichert waren. In diesem Fall musst Du Dich zunächst gesetzlich krankenversichern. Bist Du Dir aber sicher, dass Du in den nächsten Jahren über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze verdienen wirst, dann lohnt es sich, die An­wart­schafts­ver­si­che­rung abzuschließen. 

Besonders dann, wenn Du später sicher in ein Beamtenverhältnis wechseln möchtest, solltest Du Dir Deinen Gesundheitszustand in jungen Jahren sichern. Denn für Beamte ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung meist die sinnvollste Lösung. Warum das so ist, erfährst Du im Ratgeber zur PKV für Beamte. Musst Du während Deines Referendariats oder Deiner Ausbildung in die GKV wechseln, solltest Du, wenn möglich, eine Anwartschaft abschließen. 

Beamte kommen zwar über eine Öffnungsaktion unter erleichterten Bedingungen in die PKV. Dieser Öffnungsaktion haben sich aber nur 18 Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men angeschlossen. Diese Ver­si­che­rungen garantieren, dass sie Beamte auch dann in den Versichertenkreis aufnehmen, wenn sie bereits Vorerkrankungen haben. Allerdings greift diese Öffnungsaktion nicht mehr, wenn Du bereits privat krankenversichert warst.

3. Du bekommst freie Heilfürsorge

Sinnvoll ist die Anwartschaft auch dann, wenn Du Anspruch auf freie Heilfürsorge hast. Das ist der Fall, wenn Du Polizistin, Soldatin oder Feuerwehrmann bist. In diesen Berufen musst Du während Deiner Dienstzeit keine Kran­ken­ver­si­che­rung abschließen, der Staat übernimmt Deine Gesundheitskosten. Im Ruhestand musst Du Dich dann aber selbst versichern. Denn die freie Heilfürsorge endet im Ruhestand. Der Staat zahlt Dir dann eine Beihilfe. Diese beträgt meist 70 Prozent der Gesundheitskosten. Für die restlichen Kosten beim Arzt benötigst Du eine private Kran­ken­ver­si­che­rung. Eine in jungen Jahren abgeschlossene Anwartschaft sorgt dafür, dass Du Dich im Alter zu guten Konditionen privatversichern kannst.

4. Du bist kurzzeitig arbeitslos

Auch bei einer kurzzeitigen Arbeitslosigkeit kann eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung sinnvoll sein. Denn sobald Du Ar­beits­lo­sen­geld 1 erhältst, musst Du in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln (§ 5 Abs. 1 Nr. 2. SGB 5). 

Du kannst Dich nur dann von der Ver­si­che­rungspflicht befreien lassen, wenn Du die letzten fünf Jahre privatversichert warst (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB 5). Bist Du erst in den letzten Jahren in die PKV eingestiegen, bleibt Dir also nichts anderes übrig, als in die GKV zurückzukehren. Gehst Du davon aus, nur kurzzeitig arbeitslos zu sein und bald wieder einen gut bezahlten Job zu bekommen, lohnt es sich, für diese Zeit eine Anwartschaft bei Deiner Ver­si­che­rung abzuschließen. 

Aber: Die private Kran­ken­ver­si­che­rung ist nur sinnvoll, wenn Du Dir die Beiträge auf Dauer leisten kannst. Im Zweifel solltest Du also besser in die GKV zurückkehren, wenn Du keinen sicheren Job hast oder Du Dir nicht sicher bist, ob Du Dir die PKV dauerhaft leisten kannst. 

Wann sich die Anwartschaft nicht lohnt 

Eine Anwartschaft lohnt sich nur dann, wenn Du sicher bist, dass Du langfristig ein Einkommen deutlich oberhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze haben wirst. Du warst noch nie privat krankenversichert und hast keine Ahnung wie sich Deine Einkünfte in Zukunft entwickeln werden? Dann spar Dir die Beiträge für eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung lieber. 

Manchmal locken Ver­si­che­rungen junge gesetzlich versicherte Studierende mit einer An­wart­schafts­ver­si­che­rung. Damit sollen sie ihren Gesundheitszustand in jungen Jahren „einfrieren“ für den Fall, dass sie irgendwann in die PKV eintreten. Von diesen Optionen raten wir Dir grundsätzlich ab. Da das Geld als junger Studierender ohnehin meist knapp ist, solltest Du lieber in andere wichtige Ver­si­che­rungen investieren, zum Beispiel eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Außerdem solltest Du alle Argumente für und gegen einen Wechsel in die PKV intensiv abgewogen haben. Denn die Entscheidung für die private Kran­ken­ver­si­che­rung lässt sich nicht immer einfach rückgängig machen.

Bedenke auch, dass Du Dich mit einer Anwartschaft an einen Versicherer bindest. Falls Du Dich später doch bei einem anderen Anbieter versichern möchtest, hast Du die Anwartschaftsbeiträge umsonst gezahlt. Wähle den Tarif, in den Du zurückkehren möchtest, deshalb mit Bedacht. Welche Leistungen ein guter Tarif beinhalten sollte, erklären wir in unserem Ratgeber zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung

Ungeeignet ist eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung außerdem dann, wenn Du Dir die Beiträge für Deinen bisherigen PKV-Tarif nicht dauerhaft leisten kannst. Dann bist Du besser beraten, Dich gesetzlich zu versichern oder in einen günstigeren privaten Tarif zu wechseln.

Große oder kleine Anwartschaft abschließen?

Eine private Kran­ken­ver­si­che­rung lässt sich auf unterschiedliche Weise unterbrechen: Du kannst die Pause mit einer großen oder einer kleinen An­wart­schafts­ver­si­che­rung überbrücken.

Kleine Anwartschaft

Bei der kleinen Anwartschaft wird nur Dein Gesundheitszustand festgeschrieben. Sie erlaubt es Dir, ohne erneute Gesundheitsprüfung in Deinen ursprünglichen Tarif zurückzukehren.

Altersrückstellungen werden bei diesem Modell aber nicht gebildet. Deshalb richtet sich der spätere Beitrag für den vollen Kran­ken­ver­si­che­rungsschutz nach Deinem Alter bei Wiederaufnahme der Ver­si­che­rung. Nach einer langen Dauer der Anwartschaft kann der Beitrag für Deinen PKV-Tarif daher deutlich höher sein. Dafür sind die Kosten für die kleine Anwartschaft gering, etwa fünf bis zehn Prozent des regulären Tarifbeitrags.

Große Anwartschaft

Bei einer großen An­wart­schafts­ver­si­che­rung bleibt neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten. Der Krankenversicherer legt also weiterhin Dein Alter bei Abschluss der PKV zugrunde, wenn er den Beitrag berechnet – er friert das Alter quasi ein.

Nach der Auszeit wirst Du so behandelt, als hättest Du ohne Unterbrechung die vollen Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung gezahlt und auch weiter Altersrückstellungen angespart. Damit ist der Beitrag nach der Pause niedriger als mit einer kleinen Anwartschaft. Dafür ist die große Anwartschaft auch teurer, weil im Beitrag ein Sparanteil für die Altersrückstellungen enthalten ist. Du kannst von etwa 30 bis 45 Prozent der Kosten Deines PKV-Tarifs ausgehen.

Welche Variante für Dich infrage kommt, hängt unter anderem davon ab, wie lange Du Deine Ver­si­che­rung voraussichtlich aussetzen willst. Planst Du nur eine kurze Pause, reicht die kleine Anwartschaft meist aus. Bei einer längeren Unterbrechung, etwa weil Du als Beamter im Justizvollzug bis ins fortgeschrittene Alter freie Heilfürsorge bekommst, lohnt sich die große Anwartschaft eher.

Ruhensversicherung

Einige Krankenversicherer bieten auch eine sogenannte Ruhensversicherung an. Dabei handelt es sich um eine Variante der kleinen Anwartschaft. Du kannst die private Ver­si­che­rung dann in einigen Fällen für eine bestimmte Zeit kostenlos ruhen lassen, hast aber auch keinen Anspruch auf Leistungen. Oft gilt das zum Beispiel, wenn Du arbeitslos wirst und damit versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Kran­ken­kas­se.

Solche kostenfreien Ruhensvereinbarungen sind meist auf ein paar Monate befristet und nicht alle Krankenversicherer bieten sie an. Schau deshalb in Deine Tarifbedingungen oder frag bei Deinem Versicherer nach, ob Du den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen kannst. Womöglich kannst Du nach dem Ende der Ruhensphase eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung anschließen, falls Du noch nicht in die private Kran­ken­ver­si­che­rung zurückkehren kannst.

Während der Vertrag ruht, werden keine Altersrückstellungen gebildet. Bei Wiederaufnahme der Ver­si­che­rung zahlst Du deshalb mehr als zuvor, der Anbieter verzichtet aber auf einen erneuten Gesundheits-Check.

Was musst Du bei der Anwartschaft beachten?

Die An­wart­schafts­ver­si­che­rung zu aktivieren, ist meist recht unkompliziert möglich. Melde Dich dazu einfach bei Deiner Ver­si­che­rung. Oft musst Du die Option aber innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Anspruch nehmen, nachdem der Grund für die Anwartschaft eingetreten ist. In der Regel ist das der Zeit­punkt, zu dem Du Dich in der gesetzlichen Kran­ken­kas­se pflichtversichern musst. Dann kannst Du Dich innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden, Deinen PKV-Vertrag als Anwartschaft weiterzuführen. Schau in Deinen Vertragsbedingungen nach, welche Frist bei Deinem Anbieter gilt und warte nicht zu lange damit, die Ver­si­che­rung zu kontaktieren.

Rechtzeitig in den alten Tarif zurückkehren

Wichtig: Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung musst Du in der Regel innerhalb von zwei Monaten reaktivieren, nachdem der Grund für die An­wart­schafts­ver­si­che­rung weggefallen ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Dein Gehalt die Jahresentgeltgrenze übersteigt und damit die Ver­si­che­rungspflicht in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung endet. Melde Dich also rechtzeitig bei Deinem Anbieter, sonst verlierst Du das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in Deinen alten Tarif zurückzukehren. Schau unbedingt in Deinem Vertrag nach, welche Meldefrist für Dich gilt.

Du kannst die Anwartschaft auch kündigen

Falls Du entscheidest, dass Du in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung bleiben möchtest, kannst Du die An­wart­schafts­ver­si­che­rung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Ver­si­che­rungsjahres kündigen. Wann das Ver­si­che­rungsjahr endet, kannst Du in Deinen Vertragsunterlagen nachlesen.

Wirst Du versicherungspflichtig, lässt sich die Anwartschaft zum Eintritt der Ver­si­che­rungspflicht kündigen. Das geht auch noch bis zu drei Monate im Nachhinein. 

Beispiel: Du kehrst nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurück und nimmst eine Stelle mit einem Einkommen unterhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze an. Dadurch wirst Du wieder in der gesetzlichen Kran­ken­kas­se pflichtversichert. Mit Arbeitsantritt kannst Du die Anwartschaft kündigen – auch während des laufenden Ver­si­che­rungsjahres. 

Autoren
Julia Rieder

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