Anwartschaftsversicherung So sicherst Du Dir die Rückkehr in die PKV

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Du gehst für eine Weile ins Ausland oder wirst plötzlich arbeitslos – es gibt viele Gründe, die private Krankenversicherung eine Weile ruhen zu lassen. Möglich macht das die Anwartschaftsversicherung: Mit ihr kannst Du Deinen alten Tarif später ohne Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen und behältst Deine bisher angesparten Rückstellungen fürs Alter. Ein neuer Tarif wäre dementsprechend teurer. Doch auch die Anwartschaftversicherung kostet. Du solltest deshalb gut abwägen, ob sich das Geld dafür lohnt.
Eine Anwartschaftsversicherung ist eine spezielle Option, die Du abschließen kannst, wenn Du für eine Weile aus der privaten Krankenversicherung aussteigen musst, Dich aber später wieder privatversichern möchtest. Wenn Du Deinen PKV-Vertrag kündigst, ist Deine private Krankenversicherung beendet. Mit einer Anwartschaft ruht sie hingegen nur.
Nach der Unterbrechung kannst Du dann Deinen alten Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen. Mit der Anwartschaft erhältst Du also, sobald Du Deinen alten Vertrag wieder aufnimmst, den vollen Versicherungsschutz – zu denselben Bedingungen wie zuvor.
Ohne die Anwartschaftsversicherung musst Du Dich nochmals einem Gesundheitscheck unterziehen, wenn Du wieder in die PKV eintreten möchtest. Außerdem wird der Beitrag auf Basis Deines Alters bei Abschluss des neuen Vertrages berechnet. Du zahlst also meist mehr als für Deinen ersten PKV-Vertrag, weil Du älter bist und sich Deine Gesundheit unter Umständen verschlechtert hat. Mit einer Anwartschaftsversicherung lassen sich solche Nachteile vermeiden.
Auch die aus Deinen bisherigen Beiträgen gebildeten Altersrückstellungen bleiben erhalten. Diese Rückstellungen helfen, den Beitrag im Alter stabiler zu halten. Steigst Du dagegen in einen komplett neuen Vertrag ein, fängst Du bei den Rückstellungen wieder bei null an. Das bedeutet, dass Dein Beitrag von vornherein höher ausfällt und mit den Jahren stärker ansteigt.
Dafür zahlst Du aber während der Ruhephase weiter reduzierte Beiträge und das, obwohl die Anwartschaftsversicherung keinen Krankenversicherungsschutz bietet. Du musst Dich also zusätzlich gesetzlich krankenversichern und dafür Beiträge zahlen. Die Anwartschaft sichert Dir lediglich die Rückkehr in die private Krankenversicherung oder in die private Pflegepflichtversicherung zu den alten Bedingungen.
Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Du nur einen bestimmten Zeitraum überbrücken willst und Du Dir sicher bist, dass Du in die PKV zurückkehren möchtest. Allgemein empfehlen wir Dir eine Anwartschaftsversicherung nur dann, wenn Du bereits privat versichert bist.
Sinnvoll ist eine Anwartschaft zum Beispiel dann, wenn Du einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt planst. Ziehst Du zum Beispiel für einen Job ins Ausland, musst Du Dich normalerweise in dem jeweiligen Land krankenversichern. Das gilt auch für Grenzarbeiter, die zwar in Deutschland leben, aber zum Beispiel in Luxemburg oder in der Schweiz arbeiten.
Deine private Krankenversicherung könntest Du kündigen oder aber eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Empfehlenswert ist das, wenn Du in jedem Fall in die PKV zurückkehren möchtest, etwa weil Du zu einem späteren Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis in Deutschland einsteigen möchtest.
Die Anwartschaft kann sich auch dann lohnen, wenn Du nach Deinem Studium in ein Angestelltenverhältnis einsteigst und Dein Gehalt erst einmal unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 73.800 Euro liegt. Das betrifft oft Uni-Absolventen, die im Studium privat krankenversichert waren. In diesem Fall musst Du Dich zunächst gesetzlich krankenversichern. Bist Du Dir aber sicher, dass Du in den nächsten Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen wirst, dann lohnt es sich, die Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Besonders dann, wenn Du später sicher in ein Beamtenverhältnis wechseln möchtest, solltest Du Dir Deinen Gesundheitszustand in jungen Jahren sichern. Denn für Beamte ist die private Krankenversicherung meist die sinnvollste Lösung. Warum das so ist, erfährst Du im Ratgeber zur PKV für Beamte. Musst Du während Deines Referendariats oder Deiner Ausbildung in die GKV wechseln, solltest Du, wenn möglich, eine Anwartschaft abschließen.
Beamte kommen zwar über eine Öffnungsaktion unter erleichterten Bedingungen in die PKV. Dieser Öffnungsaktion haben sich aber nur 18 Versicherungsunternehmen angeschlossen. Diese Versicherungen garantieren, dass sie Beamte auch dann in den Versichertenkreis aufnehmen, wenn sie bereits Vorerkrankungen haben. Allerdings greift diese Öffnungsaktion nicht mehr, wenn Du bereits privat krankenversichert warst.
Sinnvoll ist die Anwartschaft auch dann, wenn Du Anspruch auf freie Heilfürsorge hast. Das ist der Fall, wenn Du Polizistin, Soldatin oder Feuerwehrmann bist. In diesen Berufen musst Du während Deiner Dienstzeit keine Krankenversicherung abschließen, der Staat übernimmt Deine Gesundheitskosten. Im Ruhestand musst Du Dich dann aber selbst versichern. Denn die freie Heilfürsorge endet im Ruhestand. Der Staat zahlt Dir dann eine Beihilfe. Diese beträgt meist 70 Prozent der Gesundheitskosten. Für die restlichen Kosten beim Arzt benötigst Du eine private Krankenversicherung. Eine in jungen Jahren abgeschlossene Anwartschaft sorgt dafür, dass Du Dich im Alter zu guten Konditionen privatversichern kannst.
Auch bei einer kurzzeitigen Arbeitslosigkeit kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Denn sobald Du Arbeitslosengeld 1 erhältst, musst Du in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (§ 5 Abs. 1 Nr. 2. SGB 5).
Du kannst Dich nur dann von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Du die letzten fünf Jahre privatversichert warst (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB 5). Bist Du erst in den letzten Jahren in die PKV eingestiegen, bleibt Dir also nichts anderes übrig, als in die GKV zurückzukehren. Gehst Du davon aus, nur kurzzeitig arbeitslos zu sein und bald wieder einen gut bezahlten Job zu bekommen, lohnt es sich, für diese Zeit eine Anwartschaft bei Deiner Versicherung abzuschließen.
Aber: Die private Krankenversicherung ist nur sinnvoll, wenn Du Dir die Beiträge auf Dauer leisten kannst. Im Zweifel solltest Du also besser in die GKV zurückkehren, wenn Du keinen sicheren Job hast oder Du Dir nicht sicher bist, ob Du Dir die PKV dauerhaft leisten kannst.
Eine Anwartschaft lohnt sich nur dann, wenn Du sicher bist, dass Du langfristig ein Einkommen deutlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben wirst. Du warst noch nie privat krankenversichert und hast keine Ahnung wie sich Deine Einkünfte in Zukunft entwickeln werden? Dann spar Dir die Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung lieber.
Manchmal locken Versicherungen junge gesetzlich versicherte Studierende mit einer Anwartschaftsversicherung. Damit sollen sie ihren Gesundheitszustand in jungen Jahren „einfrieren“ für den Fall, dass sie irgendwann in die PKV eintreten. Von diesen Optionen raten wir Dir grundsätzlich ab. Da das Geld als junger Studierender ohnehin meist knapp ist, solltest Du lieber in andere wichtige Versicherungen investieren, zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Außerdem solltest Du alle Argumente für und gegen einen Wechsel in die PKV intensiv abgewogen haben. Denn die Entscheidung für die private Krankenversicherung lässt sich nicht immer einfach rückgängig machen.
Bedenke auch, dass Du Dich mit einer Anwartschaft an einen Versicherer bindest. Falls Du Dich später doch bei einem anderen Anbieter versichern möchtest, hast Du die Anwartschaftsbeiträge umsonst gezahlt. Wähle den Tarif, in den Du zurückkehren möchtest, deshalb mit Bedacht. Welche Leistungen ein guter Tarif beinhalten sollte, erklären wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung.
Ungeeignet ist eine Anwartschaftsversicherung außerdem dann, wenn Du Dir die Beiträge für Deinen bisherigen PKV-Tarif nicht dauerhaft leisten kannst. Dann bist Du besser beraten, Dich gesetzlich zu versichern oder in einen günstigeren privaten Tarif zu wechseln.
Eine private Krankenversicherung lässt sich auf unterschiedliche Weise unterbrechen: Du kannst die Pause mit einer großen oder einer kleinen Anwartschaftsversicherung überbrücken.
Bei der kleinen Anwartschaft wird nur Dein Gesundheitszustand festgeschrieben. Sie erlaubt es Dir, ohne erneute Gesundheitsprüfung in Deinen ursprünglichen Tarif zurückzukehren.
Altersrückstellungen werden bei diesem Modell aber nicht gebildet. Deshalb richtet sich der spätere Beitrag für den vollen Krankenversicherungsschutz nach Deinem Alter bei Wiederaufnahme der Versicherung. Nach einer langen Dauer der Anwartschaft kann der Beitrag für Deinen PKV-Tarif daher deutlich höher sein. Dafür sind die Kosten für die kleine Anwartschaft gering, etwa fünf bis zehn Prozent des regulären Tarifbeitrags.
Bei einer großen Anwartschaftsversicherung bleibt neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten. Der Krankenversicherer legt also weiterhin Dein Alter bei Abschluss der PKV zugrunde, wenn er den Beitrag berechnet – er friert das Alter quasi ein.
Nach der Auszeit wirst Du so behandelt, als hättest Du ohne Unterbrechung die vollen Beiträge zur privaten Krankenversicherung gezahlt und auch weiter Altersrückstellungen angespart. Damit ist der Beitrag nach der Pause niedriger als mit einer kleinen Anwartschaft. Dafür ist die große Anwartschaft auch teurer, weil im Beitrag ein Sparanteil für die Altersrückstellungen enthalten ist. Du kannst von etwa 30 bis 45 Prozent der Kosten Deines PKV-Tarifs ausgehen.
Welche Variante für Dich infrage kommt, hängt unter anderem davon ab, wie lange Du Deine Versicherung voraussichtlich aussetzen willst. Planst Du nur eine kurze Pause, reicht die kleine Anwartschaft meist aus. Bei einer längeren Unterbrechung, etwa weil Du als Beamter im Justizvollzug bis ins fortgeschrittene Alter freie Heilfürsorge bekommst, lohnt sich die große Anwartschaft eher.
Einige Krankenversicherer bieten auch eine sogenannte Ruhensversicherung an. Dabei handelt es sich um eine Variante der kleinen Anwartschaft. Du kannst die private Versicherung dann in einigen Fällen für eine bestimmte Zeit kostenlos ruhen lassen, hast aber auch keinen Anspruch auf Leistungen. Oft gilt das zum Beispiel, wenn Du arbeitslos wirst und damit versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Solche kostenfreien Ruhensvereinbarungen sind meist auf ein paar Monate befristet und nicht alle Krankenversicherer bieten sie an. Schau deshalb in Deine Tarifbedingungen oder frag bei Deinem Versicherer nach, ob Du den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen kannst. Womöglich kannst Du nach dem Ende der Ruhensphase eine Anwartschaftsversicherung anschließen, falls Du noch nicht in die private Krankenversicherung zurückkehren kannst.
Während der Vertrag ruht, werden keine Altersrückstellungen gebildet. Bei Wiederaufnahme der Versicherung zahlst Du deshalb mehr als zuvor, der Anbieter verzichtet aber auf einen erneuten Gesundheits-Check.
Die Anwartschaftsversicherung zu aktivieren, ist meist recht unkompliziert möglich. Melde Dich dazu einfach bei Deiner Versicherung. Oft musst Du die Option aber innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Anspruch nehmen, nachdem der Grund für die Anwartschaft eingetreten ist. In der Regel ist das der Zeitpunkt, zu dem Du Dich in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern musst. Dann kannst Du Dich innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden, Deinen PKV-Vertrag als Anwartschaft weiterzuführen. Schau in Deinen Vertragsbedingungen nach, welche Frist bei Deinem Anbieter gilt und warte nicht zu lange damit, die Versicherung zu kontaktieren.
Wichtig: Deine private Krankenversicherung musst Du in der Regel innerhalb von zwei Monaten reaktivieren, nachdem der Grund für die Anwartschaftsversicherung weggefallen ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Dein Gehalt die Jahresentgeltgrenze übersteigt und damit die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet. Melde Dich also rechtzeitig bei Deinem Anbieter, sonst verlierst Du das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in Deinen alten Tarif zurückzukehren. Schau unbedingt in Deinem Vertrag nach, welche Meldefrist für Dich gilt.
Falls Du entscheidest, dass Du in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchtest, kannst Du die Anwartschaftsversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Wann das Versicherungsjahr endet, kannst Du in Deinen Vertragsunterlagen nachlesen.
Wirst Du versicherungspflichtig, lässt sich die Anwartschaft zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Das geht auch noch bis zu drei Monate im Nachhinein.
Beispiel: Du kehrst nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurück und nimmst eine Stelle mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze an. Dadurch wirst Du wieder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Mit Arbeitsantritt kannst Du die Anwartschaft kündigen – auch während des laufenden Versicherungsjahres.
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