Beiträge von Mi.Ho.64

    Nochmals danke für Eure Tipps und entsprechenden Links.

    Das ein oder andere ist mir jetzt deutlich klarer geworden.

    Beim Finanzamt habe ich mich bereits erkundigt. Der Finanzbeamte hat ähnlich geantwortet aber wollte sich nicht wirklich festlegen. In seiner Stellungnahme hat er nach meinem Eindruck ein bisschen zu viel den Konjunktiv verwendet.

    Vielen Danke für eure Hinweise.

    Eine Anmerkung habe ich noch.

    Natürlich habe ich als Vorbereitung für den Kauf von Rentenpunkten schon vor längerer Zeit das entsprechenden Formular V0210 - „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters.“

    an die Rentenversicherung gesendet und eine entsprechende Antwort erhalten.

    Das ist, wie bereits in den Kommentaren beschrieben, der allererste Schritt.

    Ich bin nur mittlerweile gedanklich beim zweiten Schritt.

    Ich denke, die erste Antwort auf meine Frage war bisher die hilfreichste.

    Hallo ins Forum,

    ich beschäftige mich mit folgender Überlegung.

    Im Jahr 2023 beträgt der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für Rentenvorsorgeaufwendungen 26.528 Euro für Singles und 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.

    Da meine Frau Beamtin ist leistet sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    In meinem Fall als Angestellter finde ich die entsprechenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile auf meiner Lohnsteuerbescheinigung. Eine zusätzliche Rürup-Rente habe ich nicht.

    Da ich mit meiner Frau gemeinsam steuerlich veranlagt werde stellt sich mir nun folgende Frage.

    Welchen Höchstbetrag abzüglich meiner bereits gezahlten Beiträge (Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil in 2023) kann ich steuerlich geltend machen?

    Gilt für mich der Höchstbetrag für Singles 26.528 Euro oder der Höchstbetrag 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare?

    Da meine Frau Beamtin ist und dementsprechend keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt gäbe mir der Höchstbetrag in Höhe von 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare steuerlich natürlich einen wesentlichen größeren Spielraum.

    Da ich aktuell mit dem Gedanken spiele noch in diesem Jahr drei Rentenpunkte zu kaufen macht es für mich einen großen steuerlichen Unterschied ob ich den Höchstbetrag 26.528 Euro oder den Höchstbetrag 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare berücksichtigen muss.

    Besten Dank im Voraus für eure Antworten