Kauf von Rentenpunkten - Steuerliche Absetzbarkeit

  • Hallo ins Forum,


    ich beschäftige mich mit folgender Überlegung.


    Im Jahr 2023 beträgt der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für Rentenvorsorgeaufwendungen 26.528 Euro für Singles und 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.

    Da meine Frau Beamtin ist leistet sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    In meinem Fall als Angestellter finde ich die entsprechenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile auf meiner Lohnsteuerbescheinigung. Eine zusätzliche Rürup-Rente habe ich nicht.


    Da ich mit meiner Frau gemeinsam steuerlich veranlagt werde stellt sich mir nun folgende Frage.

    Welchen Höchstbetrag abzüglich meiner bereits gezahlten Beiträge (Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil in 2023) kann ich steuerlich geltend machen?

    Gilt für mich der Höchstbetrag für Singles 26.528 Euro oder der Höchstbetrag 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare?


    Da meine Frau Beamtin ist und dementsprechend keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt gäbe mir der Höchstbetrag in Höhe von 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare steuerlich natürlich einen wesentlichen größeren Spielraum.


    Da ich aktuell mit dem Gedanken spiele noch in diesem Jahr drei Rentenpunkte zu kaufen macht es für mich einen großen steuerlichen Unterschied ob ich den Höchstbetrag 26.528 Euro oder den Höchstbetrag 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare berücksichtigen muss.


    Besten Dank im Voraus für eure Antworten

  • Wenn du dieses Jahr noch Rentenpunkte kaufen willst, solltest du aber Gas geben, denn die Bearbeitung bei der DRV kann Monate dauern. Zumal sie nächstes Jahr wegen der steigenden Jahresdurchschnittseinkommen noch teurer werden.

  • Im Jahr 2023 beträgt der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für Rentenvorsorgeaufwendungen 26.528 Euro für Singles und 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.

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    Da ich aktuell mit dem Gedanken spiele, noch in diesem Jahr drei Rentenpunkte zu kaufen, macht es für mich einen großen steuerlichen Unterschied ob ich den Höchstbetrag 26.528 Euro oder den Höchstbetrag 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare berücksichtigen muss.

    Zu Deiner Frage hat Referat Janders schon geantwortet.


    Was sagt eigentlich die Rentenversicherung zu Deinem Vorhaben? Meines Wissens brauchst Du für Sonderzahlungen deren Genehmigung, einfach überweisen geht nicht. Eine freiwillige Sonderzahlung ist auch nur in bestimmten Konstellationen möglich, etwa weil Du früher in Rente gehen ("Rente mit 63") und die damit einhergehenden Abschläge ausgleichen willst.


    Eine solche schriftliche Auskunft/Genehmigung braucht einige Wochen. Das heißt: Selbst wenn die Zahlung möglich ist, schaffst Du die Zahlung vermutlich nicht mehr steuerwirksam dieses Jahr. Immerhin: Wenn Du im Lauf des Restjahres einen entsprechenden Antrag stellst, hält das den Wert des Entgeltpunktes fest. Du kannst die Zahlung zu den Bedingungen des Jahres 2023 noch (cum grano salis) im ersten Quartal 2024 leisten. Dann kaufst Du anno 2024 Entgeltpunkte zum günstigeren Preis von 2023, die Zahlung zählt aber steuerlich zum Jahr 2024.


    Ruf doch mal an! Bereits die Hotliner der Rentenversicherung sind ziemlich kompetent (anders als viele andere Hotliner <seufz>), die können Dir am Telefon schon eine Menge sagen. Alternativ besorgst Du Dir einen Beratungstermin bei der nächsten Niederlassung der Rentenversicherung.

  • Wenn du dieses Jahr noch Rentenpunkte kaufen willst, solltest du aber Gas geben, denn die Bearbeitung bei der DRV kann Monate dauern. Zumal sie nächstes Jahr wegen der steigenden Jahresdurchschnittseinkommen noch teurer werden.

    So ganz unkommentiert kann ich das jetzt nicht stehen lassen.


    Richtig, die Bearbeitung kann dauern.

    Aber wenn der Antrag noch in 2023 gestellt wird und innerhalb der in der Auskunft genannten Frist gezahlt wird, gelten die (rententechnischen) Bedingungen von 2023.


    Steuerlich wird die Aufteilung auf mehrere Jahre wahrscheinlich Sinn ergeben.

    2023: 53.056 minus X

    2024: Summe Y

    2025: Summe Z


    Es ist auch hilfreich, wenn der Antrag bereits läuft, falls man dieses Jahr noch etwas überweisen will. Nicht dass es einfach zurückgebucht wird.

  • Vielen Danke für eure Hinweise.


    Eine Anmerkung habe ich noch.

    Natürlich habe ich als Vorbereitung für den Kauf von Rentenpunkten schon vor längerer Zeit das entsprechenden Formular V0210 - „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters.“

    an die Rentenversicherung gesendet und eine entsprechende Antwort erhalten.

    Das ist, wie bereits in den Kommentaren beschrieben, der allererste Schritt.


    Ich bin nur mittlerweile gedanklich beim zweiten Schritt.


    Ich denke, die erste Antwort auf meine Frage war bisher die hilfreichste.


  • Die Beamtin kann laufend freiwillige Beiträge zahlen, falls es hauptsächlich um das Steuer-Gedöns geht. ;)

    Das kann sie prinzipiell, sie erwirbt damit auch einen Rentenanspruch.


    Allerdings: Die Altersversorgung eines Beamten ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Wenn dieser Höchstbetrag bereits von einer Pension belegt ist, kann er wohl noch Rente beziehen - die wird dann aber von der Pension abgezogen.


    Es ist somit vermutlich unzweckmäßig, daß die beamtete Ehefrau über freiwillige Beiträge einen eigenen Rentenanspruch aufbaut.

  • Ich denke, die erste Antwort auf meine Frage war bisher die hilfreichste.

    Vermutlich zusammen mit Beitrag #6 des gleichen Autors.


    Man hat als Gutverdiener nicht so richtig viel Spiel, freiwillige Rentenbeiträge bei der gesetzlichen Rente unterzubringen. Die steuerliche Grenze beträgt etwa 3,3 Entgeltpunkte, für ein Ehepaar sind es 6,6. Davon abzuziehen sind die Pflichtbeiträge (das könnten bei einem Gutverdiener 2 sein) und die fiktiven Rentenbeiträge eines Beamten (das könnten bei einer Grundschullehrerin etwa 1,5 sein). Geht so gerade mit Deinen 3 Punkten.


    Eine verläßliche Auskunft in dieser Frage bekommst Du übrigens (man wundert sich!) von Deinem Finanzamt. Es ist diesbezüglich sogar zur Auskunft verpflichtet, wenngleich manche Finanzbeamte sich um die Auskunft drücken wollen und auf den Steuerberater verweisen.


    Bis das Geld über die Rentenversicherung zurückkommt, vergehen von der Größenordnung her 17 Jahre, eine Witwenrente gibts in Deinem Fall wahrscheinlich nicht. Muß man sich mit spitzem Bleistift ausrechnen, ob sich das - trotz Steuereffekt! - lohnt.

  • Hilfreich sind halt immer Informationen die man schon hat.


    Wenn du dir noch drei Punkte kaufen willst müsste das eigentlich gehen da du unter den 53k€ bleiben würdest für zusammen Veranlagte.


    Musst du dir ausbaldowern (lassen) ob es günstiger ist die Zahlung über mehrere Jahre zu strecken.


    Von Finanztest gibts da auch noch ein Artikel zu.

    Es ist bestimmt nicht die schlechteste Investition Rentenpunkte zu kaufen.


    Die gesetzliche Rentenversicherung ist besser als ihr Ruf - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Wir müssen immer mehr für unsere Rente zahlen. Das Bruttorentenniveau sinkt. Trotzdem werden die Rentenzahlungen pro Rentenpunkt über die Zeit ansteigen.
    hartmutwalz.de



    Viel Erfolg mit deinen Finanzentscheidungen.

  • Hinsichtlich der möglichen Unzweckmäßigkeit eines auf freiwilligen Beiträgen beruhenden Rentenanspruchs neben einem Anspruch auf Beamtenversorgung verweise ich beispielhaft auf die verlinkte Vorschrift.


    § 55 BeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Beamtenversorgungsgesetz


    Der Absatz 4 wird zur genaueren Betrachtung empfohlen.


    Das Beispiel betrifft den Bund, die Länder können abweichende Regelungen vorhalten. Der Wesensgehalt der Regelungen auf Länderebene wird nicht dramatisch abweichen.

  • Nochmals danke für Eure Tipps und entsprechenden Links.

    Das ein oder andere ist mir jetzt deutlich klarer geworden.


    Beim Finanzamt habe ich mich bereits erkundigt. Der Finanzbeamte hat ähnlich geantwortet aber wollte sich nicht wirklich festlegen. In seiner Stellungnahme hat er nach meinem Eindruck ein bisschen zu viel den Konjunktiv verwendet.

  • Beim Finanzamt habe ich mich bereits erkundigt. Der Finanzbeamte hat ähnlich geantwortet aber wollte sich nicht wirklich festlegen. In seiner Stellungnahme hat er nach meinem Eindruck ein bisschen zu viel den Konjunktiv verwendet.

    Fürs nächste Mal: Schriftliche Auskunft verlangen. Das verringert die Eierei.

    Von einer telefonischen Auskunft hast Du in diesem Fall nichts, die ist juristisch Schall und Rauch.


    Wie schon gesagt: Das Finanzamt ist prinzipiell zur Auskunft verpflichtet, aber manche Finanzbeamte zieren sich ohne Ende. In lediglich einer oder zwei Wochen brauchst Du ohnehin keine Antwort erwarten.


    Erzähl doch bitte, was am Ende dabei herausgekommen ist.

  • Da du V0210 schon abgesendet hast und die Antwort da ist, wird der Rentenpunktwert von 2023 angenommen, da der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend ist.

    Aber steuerrelevant ist das Datum für die Einzahlung des Betrags für die drei Rentenpunkte, wenn er dieses Jahr noch einzahlbar ist, kann er auch dieses Jahr noch als Sonderausgabe von der EK abgesetzt werden!