Laut der Scalable Chatauskunft: Scalable Capital zahlt die Guthabenzinsen für das 4. Quartal im Januar. Laut Emailauskunft von der Consorsbank: Consorsbank zahlt Guthabenzinsen für das 4. Quartal im Dezember. Meiner laienhafter Meinung nach, werden die Q4 Zinsen bei SC dementsprechend in 2024 versteuert, da ja auch der 2024 Freistellungsauftrag von diesen Zinsen aufgefuttert wird.
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Ergänzend zu meinem Versicherungs-Steueroptimierungsproblemchen habe ich noch bei meiner Ergo Auslandsversicherung (nicht Reiseversicherung wie ich vorher irrtümlich geschrieben hatte, sorry!) herausgefunden dass diese generell nicht (vollständig) von der Steuer abgesetzt werden kann.
https://www.ergo-reiseversicherung.de/de/reisetipps/…h-absetzen.html :
"Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie ein höheres Einkommen als der Grundfreibetrag [2023:10.908€] und dass die Höchstgrenze für sogenannte Vorsorgeaufwendungen durch die Beiträge zur Basisabsicherung nicht bereits überschritten wurde."
Ob ich als Erwerbsloser, der keine Leistungen von irgendeinem Amt beziehe und freiwillig Versichert war (und dementsprechend alles selbst bezahlt habe, ohne Arbeitgeberzuschuss) in die Kategorie 1900€ oder 2800€ komme, ist mir aber weiterhin nicht 100% klar. >Falls die 2800€ zutreffen, passen da ja meine 672€ Auslandsversicherungsbeitrag noch locker rein. Ansonsten habe ich für 2024 die 1900€ komplett frei um meine KFZ Haftpflicht & Privathaftpflicht dort abzusetzen.
Laut https://www.steuern.de/steuererklaeru…vorsorgeaufwand :
"Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 € oder 1.900 € je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 € ausgegangen.
Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge insgesamt selbst bezahlt und keine steuerfreie Zuschüsse erhalten (z. B. steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung oder Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur Krankenversicherung des Rentners) und haben Sie auch keinen Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten ohne dafür eigene Beiträge entrichten zu müssen (z. B. Beihilfeanspruch von Beamten, Richtern, Berufssoldaten und Geistlichen) steht Ihnen der Höchstbetrag von 2.800 € zu."
Vielen Dank an Achim Weiss, Johu und Epsilon2 nochmals!! Ihr seid super und ich bin sehr dankbar dass ihr hier Menschen helft. 🤩