Beiträge von RainerK

    Moin,

    Sind die Beträge der Einkommensstufen in §33 EStG jemals geändert worden?

    Wenn nicht, wirkt sich ja jede Gehaltserhöhung immer in der jeweilig höchsten Stufe aus. Die erste Grenze von 15.340 Euro wird doch 2025 viele eher überschritten als z.B. 2018.

    Gibt es da nicht mal im ANsatz einen Inflations-Ausgleich?

    VG

    Rainer

    Moin,

    wir haben für 2021 per Zusammenveranlagung eine Kirchensteuererstattung erhalten z.B. 200 €, ausgezahlt in 2023

    Für 2022 mussten wir, ebenfalls nach Zusammenveranlagung 180 € nachzahlen ebenfalls in 2023.

    Für die Einkommensteuer 2023 wählen wir jetzt aber Einzelveranlagung (ein Ehegatte ganzjährig arbeitslos --> Steuerprogression).

    Welche Anteile der Kirchensteuer /-erstattung trage ich bei welchem Ehegatten ein?

    VG

    Rainer

    Erhöht der Grundrentenzuschlag den Jahresbetrag der Rente?

    Folgende Situation:

    Rentenbeginn 2021, Grundrentenzuschlag gewährt, auch für 2022.

    Wird der Grundrentenzuschlag in den Jahresbetrag einbezogen, ist auch der (dauerhafte) steuerfreie Betrag höher.

    Beispiel: (Grundrentenzuschlag selbst ist steuerfrei).

    1. Grundrentenzuschlag gehört zum Jahresbetrag:

    Rente: 15000 Euro

    Grundrentenzuschlag: 1000 Euro

    steuerpflchtig: 81% von 15000: 12150 Euro

    steuerfrei auf Dauer: 15 000 +1000 - 12150 = 3850

    2. Grundrentenzuschlag gehört nicht zum Jahresbetrag:

    Rente: 15000 Euro

    Grundrentenzuschlag: 1000 Euro

    steuerpflchtig: 81% von 15000: 12150 Euro

    steuerfrei auf Dauer: 15 000 - 12150 = 2850

    VG

    Rainer