Erhöht der Grundrentenzuschlag den Jahresbetrag der Rente?
Folgende Situation:
Rentenbeginn 2021, Grundrentenzuschlag gewährt, auch für 2022.
Wird der Grundrentenzuschlag in den Jahresbetrag einbezogen, ist auch der (dauerhafte) steuerfreie Betrag höher.
Beispiel: (Grundrentenzuschlag selbst ist steuerfrei).
1. Grundrentenzuschlag gehört zum Jahresbetrag:
Rente: 15000 Euro
Grundrentenzuschlag: 1000 Euro
steuerpflchtig: 81% von 15000: 12150 Euro
steuerfrei auf Dauer: 15 000 +1000 - 12150 = 3850
2. Grundrentenzuschlag gehört nicht zum Jahresbetrag:
Rente: 15000 Euro
Grundrentenzuschlag: 1000 Euro
steuerpflchtig: 81% von 15000: 12150 Euro
steuerfrei auf Dauer: 15 000 - 12150 = 2850
VG
Rainer