Beiträge von Jodimaster

    Tendiere aber zu einer eignen Kündigung der LV (Abrufphase) ca 15k Rückkaufwert

    Bei der "Hilfe zur Pflege" (Sozialhilfe im Bereich Pflege) gibt es ein Schonvermögen, das nicht angetastet wird, um die Existenzsicherung zu gewährleisten. Dazu gehören Vermögenswerte, die für die Altersvorsorge bestimmt sind, wie beispielsweise Riester-Verträge oder andere staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. Auch ein selbst bewohntes Haus oder eine Wohnung, angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto und kleinere Barbeträge bis zu 10.000 Euro (20.000 Euro für Ehepaare) sind geschützt.

    Stellt man die LV beitragsfrei, existiert sie jedenfalls noch zu dem Zeitpunkt der Pflegeheimunterbringung. Damit kann das Sozialamt deren Auflösung und Verbrauch geltend machen.

    Was das restliche über 10.000€ liegende Vermögen betrifft, auch dieses müsste zunächst für die Heimkosten aufgebraucht werden, bevor ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII besteht.

    Und alles, was diese Person innerhalb von 10 Jahren vor der Antragstellung auf Leistungen des SGB XII an Vermögen verschenkt hat, kann vom Sozialamt nach § 93 SGB XII i.V.m § 528 BGB zurückgefordert werden.

    Zunächst wird jetzt eine Bestattungsvorsorge Treuhandvertrag abgeschlossen.

    Die LV Antwort dauert auch schon wieder satte 4 Wochen

    Bitte lassen Sie uns daher einen sogenannten "Schadenspiegel" zukommen.

    Diesen erhalten Sie auf Anforderung bei Ihrem bisherigen Versicherer. Wir können dies leider nicht für Sie erledigen!

    Bitte senden Sie uns den Schadenspiegel dann per E-Mail zurück. Solange wir den Schadenspiegel nicht vorliegen haben, werden wir den Antrag nicht weiter bearbeiten können.

    Bitte beachten Sie, dass ein Screenshot aus der App oder dem Kundenportal Ihres Versicherungsunternehmens nicht als offizieller Schadenspiegel anerkannt wird.

    =Check24

    Was auch geht

    wenn man in einen Haus mit den Eltern zusammen wohnt., Also 1. Wohnsitz gleich.

    Gerade ein einen ARB Gefunden

    5.2.7 alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Dir leben und
    dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. über eigene Rechtschutzversicherung

    Auch eine Variante dann den Familierntarif abzuschliessen

    Ich würde an deiner Stelle kritisch hinterfragen, ob du wirklich eine RSV brauchst. Ich vermute, dass die beiden Fälle, die in dem Schreiben genannt sind, negativ für dich ausgegangen sind, oder? Sonst hätte die andere Partei die Kosten übernehmen müssen und deine RSV würde nicht von erheblichen Kosten schreiben.

    Nee sind noch laufenden Verfahren/Prozesse sowas kann sich auch Jahre hinziehen