Ihr könntet schauen, ob Ihr (ein wenig) riestern wollt.
Ihr seid beide in Versorgungswerken versichert? Damit wärt Ihr grundsätzlich raus, was Riester anbelangt. Wenn Deine Frau aber Kindererziehungszeiten im Rentenversicherungskonto berücksichtigt bekommt, dann ist sie für 36 Kalendermonate versicherungspflichtig. In der Regel sind das vier Kalenderjahre. Somit wäre sie in Sachen Riester unmittelbar zulagenberechtigt. Da aber kein rentenversicherungspflichtiges Vorjahres-Rentenversicherungsbrutto vorliegt, reichen bei ihr die 60 Euro Sockelbeitrag, um die 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage zu bekommen. Du könntest Dich mit einem eigenen Vertrag und ebenfalls 60 Euro dranhängen und bekämst ebenfalls 175 Euro Grundzulage. Somit wären das 650 Euro Zulagen für 120 Euro Eigenbeiträge. Zumindest für vier Jahre würde das funktionieren.
Da kommen hinterher keine Unsummen dabei heraus, aber letztlich wäre es geschenktes Geld.
ja genau beide im Versorgungswerk für Psychotherapeuten. Klingt sehr interessant- vielen dank! Da muss ich mich mal informieren, ist noch komplett Neuland ür mich die Idee.