Beiträge von Mojotrap

    Hallo zusammen,

    ich habe in meinem Scalable Capital Depot 3 verschiedene ETF's. Derzeit ist noch der Freistellungsauftrag hinterlegt, um die Vorabpauschale 2024, die im Januar 2025 angefallen ist, zu decken. Aufgeteilt ist mein Freistellungsauftrag natürlich auf verschiedene Konten, wie bspw. Tagesgeldkonto, ETF Depot etc..

    Nun habe ich aber bereits recherchiert und gesehen, dass der Basiszins von 2,29% aus 2024 auf 2,53% in 2025 angestiegen ist, welcher ja dann im Januar 2026 fällig wird. Zudem ist mein Portfolio natürlich gewachsen, wodurch ein höherer Freistellungsauftrag benötigt wird. Benötigt wird im Januar 2026 nun ja bspw. ein Freistellungsauftrag von 123,97€ pro 10.000€ Depotwert, verglichen zu 112,21€, die im Januar 2025 für 2024 benötigt wurden.

    Meine Frage ist jetzt, da sich das Jahr nun ja langsam dem Ende zuneigt und ich abgeschätzt habe, wie hoch der ETF-Portfoliowert bis Ende 2025 voraussichtlich sein könnte (wenn nichts größeres auf dem Aktienmarkt passiert), habe ich auf Basis dessen meinen benötigten Freistellungsauftrag berechnet. Ab wann kann ich diesen bei Scalable hinterlegen, sodass der maximal mögliche Betrag im Januar 2026 gedeckt ist und sodass die aktuell für 2025 laufenden Freistellungsaufträge dadurch nicht "ausgehebelt" werden?

    Den Freistellungsauftrag bspw. beim Tagesgeldkonto, sollte man ja vermutlich nicht übermäßig jetzt ändern, da bis Ende 2025 ja noch Zinserträge dazu kommen. Zudem, durch den sinkenden EZB Leitzins fallen nächstes Jahr voraussichtlich weniger Zinserträge an. Wenn ich daher nun heute anfangen würde, mein Freistellungsauftrag für das Tagesgeldkonto zu reduzieren (da aus heutiger Sicht vermutlich weniger Zinserträge in 2026), um den Freistellungsauftrag für das ETF Depot, für die höher anfallende Vorabpauschale jetzt bereits schon hochsetzen zu können, dann wären die höheren Zinserträge des Tagesgeldkontos von heuer ja sofort nicht mehr gedeckt, oder habe ich einen Denkfehler bei der Sache?


    Meine Frage rührt auch daher, da ich Anfang 2025 einen zu geringen Freistellungsauftrag für die Vorabpauschale hinterlegt hatte. Aufgrund dessen wurde mir die nicht gedeckte Vorabpauschale im Januar abgezogen, woraufhin ich den Freistellungsantrag aber sofort angepasst habe und das Geld daraufhin in den folgenden Tagen auch wieder direkt zurück überwiesen bekommen habe. Das ist ja aber nicht die Regel, dass man das unterjährig ständig machen kann und dann das Geld immer wieder zurück bekommt, soweit ich das zumindest verstanden habe.

    Danke euch und Grüße

    Mojotrap

    Hallo zusammen,

    da für mich die Empfehlungen, wie viel Geld man auf ein Tagesgeldkonto packen soll, ziemlich unterschiedlich zu sein scheinen, möchte ich hierzu mal euren Rat einholen.

    Es gibt, soweit ich weiß, mindestens 2 Vorgehensweisen, die man bei der Rücklage auf dem Tagesgeldkonto befolgen könnte/sollte, wenn man parallel für seine Altersvorsorge ETFs bespart.

    1. Notgroschen mit ca. 3 Netto Monatsgehältern

    2. Je nach Risikoprofil, einen gewissen prozentualen Anteil seines Gesamtvermögens immer im Tagesgeld

    Nun, zunächst mal ist es so, dass ich kürzlich auf das Konto von TradeRepublic aufgrund der sehr attraktiven Zinsen gewechselt bin. Jedoch bin ich mir eben nicht sicher, ob ich bei der Höhe der Rücklagen des Tagesgeldkontos einen Denkfehler habe.

    Ich weiß jetzt nicht, inwiefern man in diesem Forum die Höhe seines Vermögens angeben sollte, daher halte ich es etwas bedeckt. Es ist so, dass ich aktuell ca. 10 Netto Monatsgehälter auf dem Konto von TradeRepublic liegen habe. Was natürlich weit weg von den 3 Netto Monatsgehältern liegt. Und es ist auch nicht so, dass ich ein Eigenheim oder ähnliches hätte, für das ich das Geld kurzfristig ggf. brauchen könnte. Zudem ist auch kein Immobilienerwerb in naher Zukunft geplant.

    Lediglich möchte ich diese Rücklagen ggf. dafür nutzen, meinen Eltern im Fall der Fälle bei ihrem Eigenheim aushelfen zu können, oder aber auch, wenn ein Autokauf (gebraucht) anstehen sollte, was in der Regel alle 5-10 Jahre passiert.

    Letztes Jahr war es bspw. so, dass ich einen neuen Gebrauchtwagen im geringeren fünfstelligen Bereich bar gekauft habe (möchte nichts auf Kredit/Leasing etc. in die Richtung machen). Anschließend habe ich versucht, diese ca. 10 Netto Monatsgehälter so schnell es geht wieder aufzustocken und parallel ist nur noch ca. 100€ monatlich in die Sparrate der ETFs geflossen.

    Nun bin ich wieder bei meinem Tagesgeld "Wunschbetrag" angekommen und ich starte nun, nach etwas mehr als über 1. Jahr, wieder mit der vollen Rate für die ETFs. Der Wunschbetrag kann dann wie gesagt dafür her genommen werden, ggf. meinen Eltern in der Not beim Eigenheim aushelfen zu können (dort ist aber in nächster Zeit auch keine größere Ausgabe geplant), oder das nächste Auto anzuschaffen, was auch vermutlich auch wieder ca. 10 Jahre in der Zukunft liegt.

    Dadurch, dass evtl. Modernisierungen des Eigenheims der Eltern und auch die Ausgabe für ein neues gebrauchtes Auto weiter in der Zukunft liegen (mal mindestens 8-10 Jahre) frage ich mich, ob mir durch das sehr hohe Tagesgeld-Polster zu viel Rendite flöten geht, die ich hätte, wenn ich stattdessen einiges mehr in ETF's stecken würde. Mit den aktuell hohen Zinsen auf TradeRepublic wird das ja ggf. aktuell etwas kompensiert, diese Zinsen wird es ja aber nur für absehbare Zeit geben.

    Ich kann mich aber auch nicht mit dem Gedanken anfreunden, bspw. 5 Netto-Monatsgehälter mehr in die ETF's zu stecken, sodass nur noch um die 5 Netto-Monatsgehälter auf dem Tagesgeldkonto liegen und dann in 8 Jahren müsste ich meinen ETF stückweise verkaufen, wenn bspw. ein neues gebrauchtes Auto her muss. Das würde mit einer Umschichtung ja ggf. mit einhergehen.

    Klingt vielleicht etwas sehr verkopft, jedoch mache ich mir darüber schon seit einiger Zeit Gedanken, ob ich mein Tagesgeld-ETF Verhältnis nicht doch etwas umschichten sollte, da ich diese Rücklagen ja theoretisch eigentlich nicht akut bräuchte, nach derzeitigem Stand.

    Vielen Dank für eure Tipps und Ratschläge hierzu.

    Grüße

    Mojotrap

    Hallo zusammen,

    und zwar wollte ich hier einmal fragen, da ich durch Googeln und durch Nachforschungen bei Scalable Capital leider hierzu nichts finden konnte, ob man bei Scalable eine Art Historie darüber sehen kann, wie viel Anteile man von einem bestimmten ETF zu einem bestimmten Zeitpunkt hatte?

    Über den jährlichen Depotauszug kann man ja zumindest sehen, wie viele Anteile man am Ende vom Jahr hatte, aber gibt es auch anderweitig noch eine Übersicht darüber, wie viele Anteile man von einem bestimmten ETF bspw. im Juni 2022 hatte?

    Vielen Dank.

    Grüße

    Mojotrap

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Zusammenhang zwischen Vorabpauschalen für ETF's und Freistellungsaufträge, da mich das ein wenig verwirrt, dass die Vorabpauschale ja erst im Folgejahr abgezogen wird, wo ich ja evtl. schon wieder einen neuen Freistellungsauftrag für das neue Jahr festgelegt habe.

    Hier ein Beispiel:

    Wenn ich bspw. meinen Freistellungsauftrag für 2023 festlege, die Vorabpauschale aber erst im Januar 2024 anfällt, ich aber ab 01. Januar 2024 schon wieder den Freistellungsauftrag für das neue Jahr festlege, wie funktioniert das dann? Wird dann dennoch der Freistellungsauftrag hergenommen, der am 31.12.2023 hinterlegt war, um diesen mit der Vorabpauschale gegen zu rechnen?
    Oder kann es sein, dass die Vorabpauschale für 2023, mit dem neuen Freistellungsauftrag für 2024, der am 01. Januar 2024 festgelegt wurde, gegengerechnet wird?

    Bzw. vielleicht ein noch konkreteres Beispiel:

    Nehmen wir an, ich habe im Juni 2023 für 2023 einen Freistellungsauftrag von 30€ beim Broker hinterlegt und habe über das gesamte Jahr 2023 keine Kapitalerträge bei meinem Brokerdepot, da ich nichts verkaufe. Im Januar 2024 fällt dann eine Vorabpauschale von 50€ für mein ETF Depot an, ab 01. Januar 2024 habe ich allerdings einen neuen Freistellungsauftrag von 60€ für das Jahr 2024 festgelegt. Was passiert steuerlich?

    Bedeutet dass, die 50€ Vorabpauschale werden mit meinem 30€ Freistellungsauftrag gegengerechnet, den ich am 31.12.2023 in meinem Broker hinterlegt hatte und somit fällt 20€ Vorabpauschale im Januar 2024 für 2023 an, obwohl ich zum Zeitpunkt des Abzugs der Vorabpauschale schon den neuen Wert von 60€ für meinen Freistellungsauftrag hinterlegt habe?


    Und wenn mir durch eine falsche Betrachtung dieser Korrelation zwischen Freistellungsauftrag und Vorabpauschale zu viel Vorabpauschale im Januar 2024 abgezogen wurde, obwohl es durch einen entsprechenden Freistellungsauftrag vermieden hätte werden können, kann man das ggf. in 2024 noch einmal Rückwirkend ändern?


    Ich hoffe meine Verwirrung ist verständlich :D

    Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

    Grüße

    Mojotrap