Beiträge von DerkleineBellheim

    (Laienhaft ausgedrückt:) Wenn ein Vertrag rückabgewickelt wird, darf der Versicherer vom Rückzahlungsbetrag den Wert des gezogenen Nutzens abziehen. Bei einer Kapitallebensversicherung besteht der im Wesentlichen aus dem (geringen) Wert des enthaltenen Todesfallschutzes. Bei einer Sachversicherung wie der BU wird kein Kapital aufgebaut und der ganze Beitrag für die Versicherungsleistung eingesetzt. So läuft es bei einem Widerruf der BU auf das gleiche Ergebnis wie bei einer Kündigung hinaus. Man könnte diskutieren, ob die Versicherung bei Widerruf (im Unterschied zur Kündigung) ihren Gewinnanteil zusätzlich auszahlen müsste, der ihr dann eigentlich nicht zusteht.

    Super, danke Dir für die Info!

    Das ist plausibel, dass nicht der gesamte Vertrag nichtig wird, weil im Falle der Fälle die BU ja (mutmaßlich) gegriffen hätte.

    Hast Du eine Idee, warum der Sachbearbeiter bei der Heidelberger so ein Geheimnis um die Kündigungsmöglichkeiten der BU gemacht haben könnte? Kann es wirklich sein, dass man eine BU nicht kündigen kann??

    LG, Peter

    Hallo,

    ich muss an dieser Stelle mal eine Laienfrage stellen, die ich hier RE: Heidelberger Leben (MLP) - fongebunde RV - was tun? schon angerissen hatte, aber mir scheint sie in diesem Forum und unter diesem Thread besser aufgehoben.

    Bezieht sich der Widerruf bei Abschluss einer kombinierten fondsgebundenen LV mit BU auf beide Bestandteile? Ich hatte bis jetzt angenommen, dass der Widerruf nur auf die in die fondsgebundene LV bezieht und bei der Heidelberger Leben nachgefragt, was ich einbezahlt habe über die letzten ca. 23 Jahre (34.000,-) und wie hoch der Rückkaufwert (46.000,-) sei.

    Im ersten Moment hörte sich das so an, als sei ein Widerruf dann ja nicht so klug und wollte mir den Betrag schon auszahlen lassen. Dann fragte ich, ob ich die BU damit gleichsam kündigen könne und da kam die Antwort, das könne man nicht sagen und würde sich zu dem Thema sowieso nur schriftlich äußern und es würde auch keinen telefonischen Ansprechpartner dazu geben usw.

    Alles sehr schwammig. Wieso sollte ich meine BU nicht einfach kündigen können?

    Das fand ich so merkwürdig, dass ich mir danach überlegt habe, was dafür der Grund sein könnte, da so sparsam mit Informationen umzugehen...

    Ja, und das brachte mich zu der Frage, ob man auch seine BU bei der Heidelberger widerrufen kann? Dann wäre der Betrag wohl deutlich höher. Dr. Schlemann schreibt dazu auf seiner Website „Folge BGH Urteil: Rückzahlungsanspruch! Mit der richtigen Argumentation ist damit der Widerruf einer schlecht performenden Lebensversicherung oder Rentenversicherungen (einschließlich Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) auch noch lange Jahre nach Abschluss der Versicherung möglich!"

    Da ich nicht weiß, was ich über den Zeitraum insgesamt einbezahlt habe, wäre vermutlich der erste Schritt, oben verlinktes Anschreiben der Verbraucherzentrale NRW an die Heidelberger Leben zu senden, richtig?

    Und dann - wenn der Betrag dann deutlich über dem RKW liegt - mir professionelle Hilfe für die Durchsetzung des Widerrufs zu suchen.

    Lieben Dank, Peter

    Danke Euch herzlich!

    Meine erste Laienfrage dazu wäre: Wie bekomme ich denn raus, was ich einbezahlt habe in den letzten >20 Jahren? Muss die Heidelberger mir das mitteilen?

    Denn das war immer eine Gesamtsumme, die abgebucht worden ist und die aus den zwei Bausteinen BU (Tarif ARBB4) und fondsgebundene LV (Tarif FLVV2) bestand. Ich könnte jetzt nicht mehr rekonstruieren, wie hoch der BU Anteil und der LV Anteil gewesen ist...da gab's dann auch „Airbag"-Steigerungen und so ein Gedöns, also da kriege ich anhand eigener Unterlagen unmöglich raus, was ich da für die LV bezahlt habe.

    Aber sind diese Grundthese denn richtig oder seht Ihr da noch einen Gedankenfehler:

    • - Jeder Monat länger in die BU einzuzahlen < 3 Jahre vor Vertragsende ist eigentlich rausgeschmissenes Geld (sind jährlich auch über 3.000,-). Wie gesagt, im Worst Case würde es auch ohne BU-Auszahlungen gehen (die dann ja sowieso nur noch ein paar Monate - bis zum 60. Geburtstag - bezahlt werden würden). Dieser Punkt berührt ja auch die Rückabwicklungsoption: Probiere ich die zeitaufwendig und zahle dann in der Zeit weiter meine unnötige BU, kompensieren etwaige Mehrerlöse die fortlaufenden BU-Zahlungen nicht (wenn die Heidelberger die Möglichkeit hat, die Sache auch auf die BU bezogen in die Länge zu ziehen).
    • - Es ist besser, die 45.000 jetzt auszahlen zu lassen und in einen MSCI World anzulegen, anstatt sie bei der Heidelberger mit allen internen Kosten zu belassen.

    Und noch zwei Fragen: Wisst Ihr, ob ich den BU-Vertrag jetzt kündigen kann? Bei der Anfrage an die Heidelberger hieß es "Sie können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen - jederzeit zum Schluss des laufenden Vertragsjahres / - bei Vereinbarungen von Ratenzahlungen mit Frist von einem Monat". -> Da ich monatlich bezahlt habe, dürfte das doch dann auch unterjährig möglich sein, richtig?

    Und ziehen die einem von dem genannten Rückkaufwert dann noch etwas ab bei der Auszahlung?

    Lieben Dank!

    Peter

    Hallo Herr Dr. Schlemann,

    sehr interessant, dass Sie das Thema „Widerruf" durch die Rechtssprechung der letzten zwei Jahre eher defensiv beurteilen!

    Ich habe um 2000 ebenfalls eine kombinierte BU mit Heidelberger Leben über MLP abgeschlossen und in den letzten Jahren natürlich über die Formverletzungen und Widerrufs-Möglichkeiten gelesen, war (bin) aber immer der Meinung, dass ich - wenn ich etwas wegen zu oberflächlicher Entscheidungsfindung selbst verbockt habe - diesen Weg nicht gehen wollte.

    Sie nennen den Verkauf und die Wiederanlage als Alternative.

    Dazu nun meine Frage: Mit 57 bin ich (als Selbstständiger) nur knapp 3 Jahre vor dem Ende möglicher BU-Leistungszahlungen, für die ich monatlich knapp 300,- bezahle. Die Zahlungen in die LV hatte ich schon vor Jahren beitragsfrei gestellt. Der Rückkaufwert liegt aktuell bei ca. 45.000,-

    Nach meinem Laienverständnis komme ich sowieso nicht mehr in den etwaigen „Genuss" möglicher BU-Leistungen, selbst wenn der Worst Case morgen eintreffen würde (weil bis zur Feststellung und Begutachtung viel Zeit draufgehen würde und die Versicherungen alles tun, da möglichst unkulant zu agieren...und die etwaig zu erwartenden, auch nachträglichen Zuwendungen würde ich auch selbst aufbringen können).

    Also macht die BU eigentlich schon mal keinen Sinn mehr. Bei Kündigung und Auszahlung zum RKW würde diese nämlich wegfallen ebenso wie der Todesfallschutz (der mit 60.000 aber sowieso nur geringfügig höher ist als der RKW).

    Nach meinem Verständnis stellt sich doch dann nur die Frage, ob ich glaube, die 45.000,- in den kommenden 10-15 renditenstärker anzulegen als die Heidelberger Leben (nach Abzug aller Kosten!) - oder mache ich da einen Gedankenfehler?

    Mit Dank und besten Grüßen

    Peter

    P.S. Gibt es beim Verkauf zum Rückkaufwert eigentlich noch irgendwelche Fallstricke zu beachten? Ich traue dem MLP-Konstrukt (by the way: Wie finden die eigentlich noch junge Hochschulabsolventen als Mitarbeiter für den Verkauf ihrer Produkte???) ja zu, dass irgendwo im Kleingedruckten steht „Bei vorzeitigem Verkauf zum Rückkaufwert fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von 12% an MLP an und die Heidelberger Leben behält 25% der Summe ein, um damit mögliche Änderungen der Versicherungssteuer abzudecken."