Beiträge von kocki

    Ich finde eher die Meinung unfassbar.

    Er wurde wirtschaftlich durch den Gasbezug nicht belastet, warum soll er dann noch weiter entlastet werden? Einfach mal nachdenken, was die Gaspreisbremse eigentlich darstellt.

    @Admins:

    habe versehentlich diesen Beitrag beim 1. mal mit dem Button "Inhalt melden", statt dem Button "Zitieren" beantwortet, diese Meldung "Inhalt melden" bitte löschen oder ignorieren.

    Vielen Dank.

    Ich finde eher die Meinung unfassbar.

    Er wurde wirtschaftlich durch den Gasbezug nicht belastet, warum soll er dann noch weiter entlastet werden? Einfach mal nachdenken, was die Gaspreisbremse eigentlich darstellt.

    Thebat

    Er hat aber jetzt Aufwendungen für andere Energieträger und damit im Saldo mehr bezahlt, als wenn er weniger Gas eingespart hätte. Das ist für mich unfassbar, zumal die Informationen beim BMWK und finanztip mir und wahrscheinlich auch anderen etwas anderes suggeriert haben und - meiner unmassgeblichen Meinaung nach - falsch oder zumindest unglücklich gewählt waren.

    Und jetzt weiß ich schon nicht mehr, ob die (genauso richtige) Erklärung, dass der monatliche Entlastungsbetrag (der dann in der Rechnung unten abgezogen wird), fest ist und unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, insbesondere für Leser, die nicht betroffen sind, nicht genauso schwer zu verstehen sind. :)

    berghaus 29.01.24

    berghaus :

    Der Entlastungsbetrag ist fix, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch aber max. begrenzt auf die bereits geleisteten Abschlagszahlungen, so dass die Jahresrechnung max. 0 werden kann, aber nie negativ.

    Freund von mir hat von Gas umgestellt und dadurch 94% gegenüber der Prognose September 2022 eingespart. Das hätte einen Entlastungsbetrag bei ca. 33.000kWh (80%) von ca. 5.900€ ergeben. Da er aber nur 900€ an Abschlagszahungen geleistet hat, bekommt er auch nur genau diese 900€ zurück, hat also eigentlich 5.000€ versemmelt, die er noch kostenfrei hätte mit Gas verbrauchen können.

    Soviel also zur hochgelobten Gaspreisbremse von Habeck. wer also wie mein Freund wirklich richtig viel - wie von Habeck gewünscht - eingespart hat, geht richtig leer aus.

    :!: :!: :!: UNFASSBAR :!: :!: :!:

    Mittlerweile konnte ich für mich das Thema mithilfe von berghaus hier klären:

    kocki
    27. Januar 2024 um 19:28

    und einsehen, dass mein Energieversorger - DEW21 in Dortmund - doch alles richtig gemacht hat, und ich ziehe damit natürlich meine Kritik an DEW21 zurück.

    LG

    Gerd

    berghaus

    Ganz herlichen Dank für deine ausführlichen Erläuterungen :!: :!: :!: :!: :!: :!:   :thumbup:

    Du hast es tatsächlich geschafft, Licht ins Dunkel zu bringen :thumbup: .

    Der Gedankenfehler war bei mir, dass sich die Entlastung von bei mir ca. 650,00€ nur dann ergeben hätte, wenn ich die monatlichen Abschlagszahlungen auf Basis der Prognose Stand September 2022 ohne Berücksichtigung des Rabatts auf die Jahresrechnung (Rechner Finanztip) ergeben hätte. Diesen Rabatt hat mein Gasanbieter aber - glücklicherweise - schon bei den monatlichen Abschlagszahlungen berücksichtigt.

    Leider sind die Angaben beim Gaspreisrechner von Finanztip irreführend, wenn nicht gar sogar falsch :cursing: :

    Wenn Du das oben angegebene Einsparziel schaffst, bekommst Du zusätzlich zurück: <in meinem Fall wären das die ca. 650€ gewesen>. Es ist also nicht richtig, dass ich den Rabatt auf die Jahresrechnung bekomme und zusätzlich eine Erstattung aufgrund meines Einsparziels. Und außerdem war es auch in der Vergangenheit auch immer schon so, dass ich jede eingesparte kWh nicht bezahlen musste, das war schon früher so und hat ja mal garnichts mit der Gaspreisbremse zu tun :rolleyes: .

    Das alles hätte man meiner Einschätzung nach anders kommunizieren können / müssen, um Verwirrung und möglichen Ärger zu vermeiden. Aber das ist nur meine eigene - unmassgebliche - Meinung 8) .


    Also wurde auch hier wieder - wie so oft in den letzten Monaten - suggeriert, was alles die Bundesregierung gutes für die Bürger tut. Wenn man es aber hinterfragt / hinterfragen muss , stellt sich heraus, dass es nur heiße Luft ist. Okay, der Rabatt auf die Jahresrechnung in auf Basis der 80% Deckelung auf 12ct und die 300€ Unterstützung im Dezember 2022 haben schon Entlastung gebracht. Aber ich war davon ausgegangen - wie beim Finanztip-Rechner ausgewiesen - ich zusätzlich einen Erstattungsanspruch von ca. 650€ gehabt hätte. Nix ist damit, ist leider so.

    Aber nochmals ganz herzlichen Dank an dieses Forum und ganz speziellen Dank an berghaus , hat mir zumindest unnötigen Ärger mit meinem Gasanbieter erspart 8o .

    LG

    Gerd

    Mein Energieversorger - DEW21 in Dortmund - ist der Meinung, dass folgende Ausagen von Finanztip:

    "Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet."

    und auf der Seite des BMWK:

    "Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten."

    nicht richtig sind und hat mir die Erstattung verweigert.

    Ob das rechtens ist, versuche ich gerade herauszufinden, u.a hier:

    kocki
    27. Januar 2024 um 08:57

    Bin gespannt.

    Schönes WE, Gerd

    Moin in die Runde,

    ich habe das gleiche Problem wie der TE.

    Mein Energieversorger ist der Meinung, dass folgende Ausagen von Finanztip:

    "Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet."

    und auf der Seite des BMWK:

    "Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten."

    nicht richtig sind und mir die Erstattung verweigert.

    Sowohl der Rechner zur Gaspreisbremse bei finanztip als auch bei der Verbraucherzentrale weisen diesen Erstattungsanspruch aus.

    Bevor ich jetzt ein Schlichtungsverfahren einleite oder einen Anwalt einschalte, würde mich interessieren, ob es eine gesicherte und rechtssichere Information gibt, dass Gas Endverbraucher tatsächlich Anspruch auf die Gas Einsparpämie haben und ob diese ggf. auf maximal den Rechnungsbetrag der Gas Jahresabrechnung 2023 gedeckelt ist. Falls ja, bezieht sich die Deckelung auf Arbeitspreis + Grundpreis, oder nur auf den Arbeitspreis?

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen und für Klarheit sorgen.

    Das würde sicherlich nicht nur mir, sondern wahrscheinlich auch vielen anderen weiterhelfen, so wie ich es z.B. in meinem Familien- und Bekanntenkreis höre.

    Und nur mal so zur Einordnung, ich habe 61% Gas gegenüber der Jahresprognose September 2022 eingespart und die Gaseinsparprämie würde ca. 650€ betragen, also geht es um viel Geld. Zumindest hat mein Energieversorger die richtige Jahresrognose Stand September 2022 und die richtige prozentuale Einsparung errechnet.

    Allen ein schönes Wochenende,

    LG

    Gerd