Moin in die Runde,
ich habe das gleiche Problem wie der TE.
Mein Energieversorger ist der Meinung, dass folgende Ausagen von Finanztip:
"Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet."
und auf der Seite des BMWK:
"Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten."
nicht richtig sind und mir die Erstattung verweigert.
Sowohl der Rechner zur Gaspreisbremse bei finanztip als auch bei der Verbraucherzentrale weisen diesen Erstattungsanspruch aus.
Bevor ich jetzt ein Schlichtungsverfahren einleite oder einen Anwalt einschalte, würde mich interessieren, ob es eine gesicherte und rechtssichere Information gibt, dass Gas Endverbraucher tatsächlich Anspruch auf die Gas Einsparpämie haben und ob diese ggf. auf maximal den Rechnungsbetrag der Gas Jahresabrechnung 2023 gedeckelt ist. Falls ja, bezieht sich die Deckelung auf Arbeitspreis + Grundpreis, oder nur auf den Arbeitspreis?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen und für Klarheit sorgen.
Das würde sicherlich nicht nur mir, sondern wahrscheinlich auch vielen anderen weiterhelfen, so wie ich es z.B. in meinem Familien- und Bekanntenkreis höre.
Und nur mal so zur Einordnung, ich habe 61% Gas gegenüber der Jahresprognose September 2022 eingespart und die Gaseinsparprämie würde ca. 650€ betragen, also geht es um viel Geld. Zumindest hat mein Energieversorger die richtige Jahresrognose Stand September 2022 und die richtige prozentuale Einsparung errechnet.
Allen ein schönes Wochenende,
LG
Gerd