Personen in der Geschichte:
- Person A: Besitzer 7/8
- Person B: Besitzer 1/8
- Person C: Betreuer von B
Person B wird in absehbarer Zeit durch das Amt unterstützt werden. Es besteht also die Möglichkeit, dass das Amt in Zukunft das Achtel kontrollieren wird und die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung im Raum steht (?). C hat A angeboten, das ihr fehlende Achtel zum marktüblichen Preis zu verkaufen, einem Verkauf unter Marktpreis kann C nicht zustimmen. Person B profitiert nicht von einer höheren Verkaufssumme, Stichwort ausgereiztes Schonvermögen.
Vermutlich Erbfall
Richtig.
Die Frage ist eher möchte Person B überhaupt ihren Minderheitsanteil veräußern?
Ja, das ist gewünscht.
Man kann den 1/8 Teil auch als eine Art Sperrminorität sehen, die den 7/8 Eigentümer daran hindert so zu schalten und zu walten wie er das möchte.
Im Wirtschaftsleben werden solche Sperrminoritäten durchaus mit einem Aufschlag zum eigentlichen Wert verkauft.
Spannend, danke für den Input!
Ein Wohnungsanteil ist am freien Markt in der Realität völlig unverkäuflich.
Also, am besten einfach darauf einigen, dass die 1/8 des Marktwertes gezahlt werden und fertig.
Ja, das wäre das einfachste. Ärgerlich ist es dahingehend, dass A in hoffentlich ferner Zukunft das Achtel erben wird. Den Kaufbetrag würde B jedoch nicht erhalten.