Beiträge von Esche

    Ja, das war mein Fehler, dass ich eine jährliche Abrechnung in Betracht gezogen habe.

    "Ob die VAP vom FB abgedeckt wird oder nicht, spielt für die spätere Versteuerung keine Rolle."

    Mir war nicht klar, welche VAP aus den Vorjahren angerechnet wird. Solange die jährliche Berechnung der VAP (theoretisch) stets durch den FB abgedeckt wird, würde u.U. über Jahre keine Belastung des Verrechnungskontos erfolgen. Auch wenn kein Kapitalfluss erfolgt ist - die tatsächliche Zahlung somit 0,00€ - wird bei Verkauf der Anteile aber die Summe der rechnerischen VAP während der Laufzeit der Anteile (in den Vorjahren) in Abzug gebracht.

    Ich hoffe, dass dies so richtig ist und auch ich es verstanden habe 🙈.

    Danke für die gute Unterstützung.

    Nur für mein Verständnis:

    (Annahme: Verkauf von Anteilen nach mehreren Jahren im Depot)

    Bei der Berechnung der Abgeltungssteuer beim unterjährigem Verkauf von ETF Fondsanteilen wird der "rechnerische Wert" gemäß am Jahresanfang ermittelter Vorabpauschale abgezogen.

    Dieser Betrag wird bei der Berechnung der Abgeltungssteuer (beim Verkauf) berücksichtigt, egal ob die "Zahlung" als tatsächliche Belastung auf dem Verrechnungskonto Anfang des Jahres oder in Form einer Reduzierung des Sparerfreibetrag ohne Kapitalfluss erfolgt. Dabei müssten dann ja alle zwischen Kauf- und Verkauf liegenden Vorabpauschalen (gemäß Bescheinigung) addiert und von

    Verkauf ./. Kauf = Gewinn x 0,7 x 26,375% abgezogen werden.

    Ist das richtig oder mache ich einen Gedankenfehler ?

    Zunächst Danke für die schnelle Antwort.

    Dann kann u.U. - wenn die Vorabpauschale vom Freibetrag abgedeckt wird - am Ende einer längeren Laufzeit von einigen Jahren bei entsprechender Wertsteigerung der Anteile ein erheblicher Steueranteil auflaufen.

    Ich konnte das erst garnicht glauben und hatte auf eine stets jährliche Abrechnung gehofft. Dann wäre der Depotwert vom Jahresanfang und Jahresende nicht nur für die Vorabpauschale relevant gewesen. Schade ! Nochmals Danke für die schnelle Hilfe !

    Abgeltungssteuer bei ETF

    Guten Tag,

    der Artikel der Finanztip vom 19.10.2023 "So viel Steuern musst Du von Deinem ETF abdrücken " hat mich im Abschnitt "Ordergebühren werden eingerechnet " etwas verunsichert.

    Dort wird in Fettschrift geschrieben: Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Kaufkurs.

    Das heißt, für die Berechnung der Abgeltungssteuer wird der ursprüngliche (vor Jahren gezahlte) Kaufpreis für die Gewinnermittlung vom Erlös abgezogen und nicht der Wert der Anteile zu Jahresanfang ?

    Wenn bislang aufgrund des erteilten Freistellungsauftrages keine Steuern angefallen sind, ist bei einem jetzigen Verkauf der Fondsanteile der komplette Vermögensaufbau zu versteuern ? Tatsächliche Belastungen des Verrechnungskontos in Höhe der Vorabpauschale sind durch den Freistellungsauftrag nicht erfolgt.

    Anmerkung: Mich würde nur die Regelung nach 2018 interessieren. Besonderheiten für den Bestand bis 31.12.2017 können unberücksichtigt bleiben.

    Ich war bislang davon ausgegangen, dass der Jahresanfangsbestand dem Verkaufserlös gegengerechnet wird.

    Kann mir jemand helfen und mir sagen, welcher Wert vom Erlös abgezogen wird ?

    Danke !