Beiträge von Sumsel

    Moin,

    VF hat die Endabrechnung nun erstellt, zwar ist diese wie alle vorherigen Abrechnungen ziemlich intransparent und nicht leicht nachzuvollziehen, für mich jedenfalls.

    Fazit:

    Für die Abrechnung des Jahres 2022 ist Vattenfall 382 Tage, die Abrechnung 2023 19 Tage und für die Zahlung des Guthabens 4 Tage im Verzug gewesen.

    @EP: VF hatte eine Forderung gegen mich - deshalb die Schnelligkeit... und Kleinvieh macht auch Mist. Die StromAbrechnung reklamiere ich auch nicht.

    Für mich ist das Kapitel VF geschlossen.

    Es hat sich zwar ein Servicemitarbeiter von VF bei mir gemeldet, welcher der Sache nachgehen will, jedoch sehe ich kein Bild/Ton mehr ... Service geht anders.

    Desweiteren bekomme ich die Nachhricht von VF, daß mein Anliegen gelöst ist, ohne weitere Konkretisierung oder Darstellung von VF. Anfragen zur Konkretisierung werden nicht gegeben.

    nun wieder eine Vertröstungs-email von VF:

    qte

    vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben.

    Wir verstehen natürlich Ihren Unmut, jedoch ist dieses eine Ausnahmesituation aufgrund der kurzfristigen Abschaffung des Preisbremsengesetzes.

    Die Berechnungen haben durch die Abschaffungen einen wesentlichen Mehraufwand und dadurch verspäten sich aktuell viele Jahresverbrauchsabrechnungen.

    Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.

    unqte


    Antwort hierauf

    qte

    ich verstehe nicht den Sinn Ihrer u.a. Mitteilung und weise diese vollständig zurück.

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Rechnungsstellung und Auszahlung eines Guthabens sind Ihnen bekannt.

    Ich toleriere keine verspätete Rechnungsstellung und auch gegebenenfalls verspätete Zahlung eines Guthabens, da sie gegen die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften massiv und auch vorsätzlich verstoßen. Es hat sich nie eine Ausnahmesituation ergeben.

    Im Weiteren teile ich Ihnen mit, daß das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) nicht abgeschafft worden ist und weiterhin Bestand vom 01.01.23 bis 31.12.23 hat. Ich unterstelle, daß eine große Anzahl von auslaufenden Verträgen per 31.12.23 entsprechend abzurechnen sind oder waren.

    Bei meinen auslaufenden Stromverträgen, erfolgte eine Rechnungsstellung, jedenfalls konnten Sie abrechnen…. weil sie eine Forderung gegen mich ermittelten.

    Honi soit qui mal y pense !

    Ich halte meine bereits gesetzten Fristen weiterhin aufrecht und halte Sie weiterhin für alle Kosten und Folgen sowie Rechtsverfolgungskosten, Zinsen etc weiterhin voll verantwortlich.

    unqte

    zur Klärung:

    ich habe per 01.02.24 einen Zählerstand von xxx gemeldet. Der Vertrag lief am 10.02.24 aus, also höherer Zählerstand. VF erstellt die Rechnung am 12.02.24 mit Zählerstand 01.02.24, unter der Annahme, daß der Ersatzversorgungtarif (wesentlich höherer Preis) bis zur tatsächlichen Belieferung durch den neuen Lieferanten abgerechnet werden kann (ist meine Vermutung).

    Angeblich hat das Stromnetz VF mitgeteilt, daß ich keinen neuen Versorger beauftragt habe, was unwahr ist. Ist inzwischen geklärt, der neue Versorger hat sich rechtzeitig zur Stromversorgung gemeldet.

    Meine Bitte um Rechnungskorrektur lehnt VF ab mit der Begründung, ich hätte den Zählerstand am 10.02.24 so gemeldet, was ja falsch ist. VF soll mir den Nachweis senden.... kann es aber nicht.

    .

    @ All,

    da es hier um den Austausch von Erfahrungen geht, ist nicht zu vergessen, daß es sich bei VF um einen der größten Energielieferanten zumindest in Deutschland handelt. Das von verschiedenen Teilnehmern geschilderte Verhalten von VF ist aus meiner Sicht ungeheuerlich.

    Aus insgesamt 5 Verträgen (Gas und Strom), welche ich mit VF innehatte - 2 sind noch abzuwickeln , einer davon dieser beschriebene Gasvertrag, wird mir in der schriftlichen Konversation in einem Stromvertrag schlichtweg unterstellt einen Zählerstand per xx.02.24 gemeldet zu haben, obwohl dieses nachweislich unwahr ist. VF ignoriert die Nachweisführung.

    Obwohl es dabei nur um Kleinstbeträge in der Summe geht, bin ich, sollte es denn doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung reifen, voll in der Verantwortung., und mir könnte Betrug vorgeworfen werden.

    Da spiele ich nicht mit.

    Es gilt unbedingt, alle Abrechnungen genauestens zu prüfen.

    Lieber Didi, dann hätten manche Leute hier aber keine tagesfüllende Beschäftigung mehr.

    Wenn jemand eine mittlere vierstellige Summe zurückbekommt, dann wird er vermutlich sogar von sich aus die Abschläge erhöht haben. Wette?

    Moin,

    die Wette ist verloren. definitiv.

    Ich habe die Anfangs verlangten Abschläge in Höhe von EUR 1,069.00 pm versucht zu reduzieren. VF hatte die berechnet aufgrund eines Gaspreises von EURCt 28.95 per kWh.

    Dann erfolgte eine Preisreduzierung des Vertragspreises auf EURCt 18.95 bei gleichzeitiger Reduzierung des Monatsabschlages auf EUR 870.00 pm

    Ich habe dann einmal überschlagsmäßig nachgerechnet, wieviel Gas ich denn für den Preis beziehen könnte, natürlich auch unter Einbezug des gedeckelten Gaspreises. Gleichzeitig habe ich einen Holzofen in meine Wohneinheit eingebaut, einen hydraulischen Abgleich an den Heizkörpern durchführen lassen und die in die Jahre gekommene Gastherme durch eine moderne effizientere Therme austauschen lassen. Ausserdem habe ich meinen Mietern (Tochter etc.) nahegelegt Energie zu sparen. Intelligente Heizkörperthermostaten sind auch empfehlenswert. Der Verbrauch an Gas ist deutlich gesunken.

    Mein monatlicher Abschlag betrug seit dem Sommer EUR 301.00 pm. Trotzdem eine hohes Guthaben ermittelt. Ich komme übrigens von 40000 kWh pa auf dieses Jahr ca 22000 kWh ohne Holz, ist aber auch witterungsbedingt...

    Im Übrigen sind momentan geringe monatliche Abschlagszahlen sehr empfehlenswert (Gruss vom Tel da Fax).

    Sumsel

    Vielleicht könntest du deine Energie in positive Dinge stecken. Als ob es auf einen Tag ankommt.

    @gregoriw:

    vielleicht sollten Sie Ihre Energie sinnvoll verwenden und nicht versuchen sich als Schulmeister aufzuführen, denn so eine sinnbefreite und nicht themenbezogene Antwort ist in keinem Fall zielführend. Ihre Empfehlung bestärkt ja geradezu den Versorger unter Nennung von fadenscheinigen Gründen, eine Abrechnung bzw. Zahlung zu verzögern.

    Und ja, es kommt auf jeden Tag an, ich bin weder die Caritas noch Elon Musk oder sonstwer, die offenbar Geld im Überfluss haben.

    Wenn Sie es nicht nötig haben und den notleidenden Energieversorgern die Nichteinhaltung von Vorschriften als tolerierbar darstellen, dann herzlichen Glückwunsch.

    Moin,

    wie ich sehe stehe ich leider nicht allein mit dem Problem der fehlenden Endabrechnung durch VF da.

    Mein Schreiben an VF:

    ...

    das Vertragsverhältnis für die Belieferung von Gas zu o.g. Vertrag ist per 31.12.23 beendet.

    Ihrer Verpflichtung nach § 40c EnWg , Absatz 2, mir als Letztverbraucher die Abschlussrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zur Verfügung zu stellen, sind sie mit Ablauf des heutigen Tages 11.02.24 nicht nachgekommen. Zudem haben Sie die Rechnung für die Lieferperiode vom 01.01.22 bis 31.12.22 trotz des eingeleiteten Schlichtungsverfahrens und der entsprechenden Erinnerungen durch die Schlichtungsstelle immer noch nicht erstellt

    Somit verletzen Sie die die entsprechende geltende Rechtsnorm erheblich.

    Ich setze Sie mit diesem Schreiben in Verzug zur Rechnungserstellung.

    Ich habe aus dem bis 31.12.23 bestandenem Vertragsverhältnis überschlagsmäßig eine Forderung gegen Sie im mittleren 4-stelligen Eurobereich unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlungen abzüglich des wertmäßigen Gasverbrauchs ermittelt, welcher nach §40c Absatz 3 innerhalb von 2 Wochen auszuzahlen ist.

    """"hier ohne Details der Abrechnung, habe EUR 50.00 draufgeschlagen für meine Mühen und einen Betrag von ca EUR 2200.00 ermittelt"""""

    Unter der Annahme einer gesetzeskonformen Berücksichtigung des EnWG ist ein Guthaben folglich mit Wert 25.02.24 an mich auszuzahlen.

    Vorsorglich setze ich Sie mit Datum 26.02.24 in Zahlungsverzug, insofern keine Zahlung erfolgt. Als Verzugszinsen berechne ich Ihnen 5 % über dem Basiszinssatz von 3.62 % ab 26.02.24 , bei gleichzeitig zwangsweiser Beitreibung meiner Forderung, sowie Kosten der zwangsweisen Beitreibung, Rechtsanwaltskosten etc.

    Mit freundlichen Grüßen

    ...

    eine Reaktion von VF kam dann prompt am Montagmorgen per e-mail, mit dem üblichen blabla.

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Bitte entschuldigen Sie die lange Antwortzeit.

    Aufgrund des Auslaufens des Preisbremsgesetzes zum 31. Dezember 2023, kommt es aktuell zur Verzögerung der Rechnungsstellung.

    Jede Rechnung wird geprüft, ob Anrecht auf das Entlastungspaket besteht und in welchem Umfang.

    Bitte haben Sie etwas Geduld.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis und wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

    dass sehe ich anders und schrieb zurück:

    ...

    als Energieversorger haben Sie sich der gültigen Gesetzeslage, auch insbesondere den Bestimmungen des EnWG zu unterwerfen.

    Sie sind über den Zeitpunkt des Auslaufens des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) - so die korrekte Bezeichnung (nicht Preisbremsgesetz) - bereits in der letzten Dekade des November 2023 informiert worden. Ein Auslaufen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) zum 31.12.23 entbindet und entschuldigt Sie in keiner Weise, fällige Jahresabrechnungen verzögert zu erstellen.

    Meine Mitteilung (anliegend) vom 11.02.24 halte ich weiterhin voll aufrecht.

    ...

    am 26.02.24 wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt.

    werde weiter berichten.